Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.Elsaß - Lothringische Verfassungsfragen Ministerium regieren kann, wenn die auf den Statthalter übertragnen kaiser¬ Elsaß - Lothringische Verfassungsfragen Ministerium regieren kann, wenn die auf den Statthalter übertragnen kaiser¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0023" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/297155"/> <fw type="header" place="top"> Elsaß - Lothringische Verfassungsfragen</fw><lb/> <p xml:id="ID_29" prev="#ID_28" next="#ID_30"> Ministerium regieren kann, wenn die auf den Statthalter übertragnen kaiser¬<lb/> lichen Befugnisse einfach auf den Staatssekretär übergehn. Am allerauf-<lb/> fallendsten aber ist die weitere Ausführung in der Kreuzzeitung: „Um für<lb/> den Fall eines offenbaren Fehlgriffs in der Besetzung des Stattyalterpostens<lb/> ein sicheres Ventil zu schaffen, könnte in die Verfassung die Bestimmung<lb/> aufgenommen werden, daß auf Antrag des Kaisers der Bundesrat den<lb/> Statthalter seines Postens entheben konnte" (!). Man muß in der Tat er¬<lb/> staunt sein, daß aus Straßburger Negicruugskreiseu der Gedanke öffentlich<lb/> geäußert werden kann, die Entlassung des Statthalters dem Kaiser abzunehmen<lb/> und dem Bundesrat zu übertragen, tatsächlich also eine Schwächung<lb/> der kaiserlichen Stellung anstatt einer Stärkung! Wir wissen nicht, ob<lb/> der betreffende Artikel dem Kaiser zu Gesicht gekommen ist, möchten aber wohl<lb/> gesehen haben, mit welcher Miene er den Vorschlag gelesen haben würde.<lb/> Jedenfalls ist der Kaiser nicht die Persönlichkeit, der man mit dem Vorschlage<lb/> kommen könnte, daß der Kaiser in Elsaß-Lothringen zugunsten eines lebens¬<lb/> länglichen Statthalters oder auch nur eines solchen von fixierter Amtsdauer<lb/> abdanken solle; ebensowenig ist der jetzige Reichskanzler dazu angetan, zu einer<lb/> solchen Verminderung der kaiserlichen Stellung irgendwie Rat und Hand zu<lb/> bieten. Es ist vollständig begreiflich, daß Graf Bülow sowohl in Anbetracht<lb/> des Zentrumsredners als in Anbetracht andrer Persönlichkeiten und Verhält¬<lb/> nisse seine Antwort in eine nicht unfreundliche und nicht unbedingt ablehnende<lb/> Form gekleidet hat, aber ebenso kann wohl kein Zweifel bestehn, daß der<lb/> Reichskanzler nicht die geringste Neigung hat, zugunsten eines Straßburger<lb/> Dekorationsbedürfuisfes die Stellung des Kaisers zum Lande und den Einfluß<lb/> des Reichskanzlers auf die dortigen Dinge irgendwie zu verschieben. Die<lb/> ganze Bewegung, wenn mau diese Bezeichnung dafür überhaupt gelten lassen<lb/> kann, gehört zu den krankhaften Auswüchse» einer langen Friedenszeit; am<lb/> Tage einer Kriegserklärung würde der Statthalter von Elsaß-Lothringen mit<lb/> fixierter oder leb ensläu glich er Amtsdauer voraussichtlich in der Versenkung<lb/> verschwinden, und der' oberste Militärbefchlshabcr an seine Stelle treten.<lb/> Heute, wo in einem Teile der lebenden Generation die Erinnerungen von 1870<lb/> noch vorhanden sind und nachwirken, hätte die Sache vielleicht nur die Be¬<lb/> deutung einer mehr oder minder zulässigen Spielerei; in einer folgenden<lb/> Generation, die nicht mehr von den Erinnerungen einer großen Zeit getragen<lb/> wird, sondern das damals schwer Erreichte als selbstverständlich ansieht und<lb/> darum auch leichter geneigt sein wird, an der Untermauerung der Fundamente<lb/> zugunsten von Schönheitsanlagen zu rühren, könnten solche Dinge, wenn man<lb/> heute darein willigen wollte, zu einer ernsten Gefahr werden. Es ist durchaus<lb/> keine Bürgschaft vorhanden, daß alle deutschen Fürsten auch in allen folgenden<lb/> Generationen mit derselben Treue und Hingebung zum Reiche stehn werden,<lb/> wie dies heute in einer Weise der Fall ist, daß sie eine weit stärkere Stütze<lb/> des Reichs sind als der Reichstag. Nun denke man sich in ein weniger reichs¬<lb/> treues Milieu süddeutscher Fürsten auch uoch einen lebenslänglichen Statt¬<lb/> halter von Elsaß-Lothringen hinein, der diesen durch verwandtschaftliche und<lb/> Persönliche Beziehungen nahe stünde, der in Straßburg den Separatismus statt</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0023]
Elsaß - Lothringische Verfassungsfragen
Ministerium regieren kann, wenn die auf den Statthalter übertragnen kaiser¬
lichen Befugnisse einfach auf den Staatssekretär übergehn. Am allerauf-
fallendsten aber ist die weitere Ausführung in der Kreuzzeitung: „Um für
den Fall eines offenbaren Fehlgriffs in der Besetzung des Stattyalterpostens
ein sicheres Ventil zu schaffen, könnte in die Verfassung die Bestimmung
aufgenommen werden, daß auf Antrag des Kaisers der Bundesrat den
Statthalter seines Postens entheben konnte" (!). Man muß in der Tat er¬
staunt sein, daß aus Straßburger Negicruugskreiseu der Gedanke öffentlich
geäußert werden kann, die Entlassung des Statthalters dem Kaiser abzunehmen
und dem Bundesrat zu übertragen, tatsächlich also eine Schwächung
der kaiserlichen Stellung anstatt einer Stärkung! Wir wissen nicht, ob
der betreffende Artikel dem Kaiser zu Gesicht gekommen ist, möchten aber wohl
gesehen haben, mit welcher Miene er den Vorschlag gelesen haben würde.
Jedenfalls ist der Kaiser nicht die Persönlichkeit, der man mit dem Vorschlage
kommen könnte, daß der Kaiser in Elsaß-Lothringen zugunsten eines lebens¬
länglichen Statthalters oder auch nur eines solchen von fixierter Amtsdauer
abdanken solle; ebensowenig ist der jetzige Reichskanzler dazu angetan, zu einer
solchen Verminderung der kaiserlichen Stellung irgendwie Rat und Hand zu
bieten. Es ist vollständig begreiflich, daß Graf Bülow sowohl in Anbetracht
des Zentrumsredners als in Anbetracht andrer Persönlichkeiten und Verhält¬
nisse seine Antwort in eine nicht unfreundliche und nicht unbedingt ablehnende
Form gekleidet hat, aber ebenso kann wohl kein Zweifel bestehn, daß der
Reichskanzler nicht die geringste Neigung hat, zugunsten eines Straßburger
Dekorationsbedürfuisfes die Stellung des Kaisers zum Lande und den Einfluß
des Reichskanzlers auf die dortigen Dinge irgendwie zu verschieben. Die
ganze Bewegung, wenn mau diese Bezeichnung dafür überhaupt gelten lassen
kann, gehört zu den krankhaften Auswüchse» einer langen Friedenszeit; am
Tage einer Kriegserklärung würde der Statthalter von Elsaß-Lothringen mit
fixierter oder leb ensläu glich er Amtsdauer voraussichtlich in der Versenkung
verschwinden, und der' oberste Militärbefchlshabcr an seine Stelle treten.
Heute, wo in einem Teile der lebenden Generation die Erinnerungen von 1870
noch vorhanden sind und nachwirken, hätte die Sache vielleicht nur die Be¬
deutung einer mehr oder minder zulässigen Spielerei; in einer folgenden
Generation, die nicht mehr von den Erinnerungen einer großen Zeit getragen
wird, sondern das damals schwer Erreichte als selbstverständlich ansieht und
darum auch leichter geneigt sein wird, an der Untermauerung der Fundamente
zugunsten von Schönheitsanlagen zu rühren, könnten solche Dinge, wenn man
heute darein willigen wollte, zu einer ernsten Gefahr werden. Es ist durchaus
keine Bürgschaft vorhanden, daß alle deutschen Fürsten auch in allen folgenden
Generationen mit derselben Treue und Hingebung zum Reiche stehn werden,
wie dies heute in einer Weise der Fall ist, daß sie eine weit stärkere Stütze
des Reichs sind als der Reichstag. Nun denke man sich in ein weniger reichs¬
treues Milieu süddeutscher Fürsten auch uoch einen lebenslänglichen Statt¬
halter von Elsaß-Lothringen hinein, der diesen durch verwandtschaftliche und
Persönliche Beziehungen nahe stünde, der in Straßburg den Separatismus statt
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