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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

in einen Gehalt von 5400 Mark noch eher ein, als der ehemalige Bezirks-
anfsichtsbemnte 4800 Mark erreicht. So trifft der Beamte des Reichspvstamts
unter Umständen fünf Jahre früher beim Höchstgehalt der Postrüte ein als sein
gleichaltriger, aus dem Bezirksaufsichtsdienste hervorgegangner Kollege. Wird
dieser dagegen Direktor, so springt er, da er in der Regel ein Amt zweiter
Gruppe erhält, von 4200 auf 4900 Mark, schlägt also den zum Postrat
avancierten Altersgenossen aus dem Bezirksaufsichtsdienst in drei Jahren zunächst
um 3 X -- 2100 Mark, und in den nächsten drei Jahren, in denen er als
Direktor zweiter Gruppe 5400 Mark jährlich bezieht, um 3 X 600 1800 Mark,
d. h. in sechs Jahren um 3900 Mark! Solche Fälle kommen in der Praxis
nicht selten vor.

Hier bedarf es also einer grundsätzlichen Änderung der Besoldungsart.
Auf die Art der notwendigen Reform kommen wir später zu sprechen. Zunächst
einige Betrachtungen über die Direktoren.

Die Post- und Telegraphendirektoren sind die Leiter der Verkehrsämter
erster Klasse. Innerhalb dieser Klasse werden nach dem Umfange der Ämter
drei Besoloungsgruppeu unterschieden. Die Direktoren beziehn einen Gehalt
von höchstens 5400 Mark, zu dem für die Direktoren zweiter und erster Gruppe
Zulagen von 400 oder 600 Mark treten, sodaß der Gehalt Höchstsätze von
5800 und 6000 Mark erreicht. Das ist die Besoldung der Beamten, auf denen
nach dem eignen Anerkenntnis der Verwaltung ein außerordentlich großes Maß
von Verantwortlichkeit und eine Arbeitslast liegt, wie sie nicht einmal bei besser
besoldeten Beamten andrer Verwaltungen zu finden sein dürfte. Unter die
Direktoren ist ein zahlreiches Personal gestellt, das sich oft auf vierhundert,
fünfhundert und mehr Köpfe beläuft; ihnen sind Stadtpostanstalten und Bahnhofs¬
zweigstellen, Telegraphenbetriebsstellen und Fernsprechvermittlungsstellen sowie
Postagenturen zugewiesen, sie haben die Beaufsichtigung des Bahnpostdienstes
auf den Eisenbahnstreckcn wahrzunehmen, ihnen liegt die Abwicklung des wichtigen
und schwierigen Verkehrs mit dem Auslande ob usw. Sie kommen täglich in
die Lage, selbständig wichtige Entscheidungen zu treffen. An ihre geistige und
körperliche Leistungsfähigkeit werden ungemein hohe Anforderungen gestellt.
Dazu kommt, daß sich viele von ihnen nicht der Verpflichtung entzieh" können,
für die Vertretung der Verwaltung nach außen hin in gesellschaftlicher Be¬
ziehung namhafte Aufwendungen zu machen, für die sie in ihrem knapp be¬
messenen Gehalt keine Deckung finden. Unter diesen Umständen wird wenigstens
für die Direktoren der allergrößten Ämter derselbe Höchstgehalt wie für die
Posträte erstrebt, also 7200 Mark, für die übrigen Direktoren der ersten Be¬
soldungsgruppe ein Endgehalt von 6600 Mark und für die Direktoren der
jetzigen zweiten und dritten Besoldungsgruppe -- die dritte pflegt Durchgangs¬
stellung zur zweiten zu sein -- ein Endgehalt von 6000 Mark.

Und nun die Gehaltsstufen. Zur Vereinfachung der verschiednen, zum Teil
nebeneinander herlaufenden Besoldungsgruppen der Inspektoren, der Oberinspek¬
toren im Reichspostamt und im Bezirksaufsichtsdienst und der Direktoren wird
für alle diese zunächst der fünften Rangklasse angehörenden Beamten ein einheit¬
licher Grundgehalt mit verschieden abgestuften pensionsfähigen Zulagen am zweck-


Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

in einen Gehalt von 5400 Mark noch eher ein, als der ehemalige Bezirks-
anfsichtsbemnte 4800 Mark erreicht. So trifft der Beamte des Reichspvstamts
unter Umständen fünf Jahre früher beim Höchstgehalt der Postrüte ein als sein
gleichaltriger, aus dem Bezirksaufsichtsdienste hervorgegangner Kollege. Wird
dieser dagegen Direktor, so springt er, da er in der Regel ein Amt zweiter
Gruppe erhält, von 4200 auf 4900 Mark, schlägt also den zum Postrat
avancierten Altersgenossen aus dem Bezirksaufsichtsdienst in drei Jahren zunächst
um 3 X — 2100 Mark, und in den nächsten drei Jahren, in denen er als
Direktor zweiter Gruppe 5400 Mark jährlich bezieht, um 3 X 600 1800 Mark,
d. h. in sechs Jahren um 3900 Mark! Solche Fälle kommen in der Praxis
nicht selten vor.

Hier bedarf es also einer grundsätzlichen Änderung der Besoldungsart.
Auf die Art der notwendigen Reform kommen wir später zu sprechen. Zunächst
einige Betrachtungen über die Direktoren.

Die Post- und Telegraphendirektoren sind die Leiter der Verkehrsämter
erster Klasse. Innerhalb dieser Klasse werden nach dem Umfange der Ämter
drei Besoloungsgruppeu unterschieden. Die Direktoren beziehn einen Gehalt
von höchstens 5400 Mark, zu dem für die Direktoren zweiter und erster Gruppe
Zulagen von 400 oder 600 Mark treten, sodaß der Gehalt Höchstsätze von
5800 und 6000 Mark erreicht. Das ist die Besoldung der Beamten, auf denen
nach dem eignen Anerkenntnis der Verwaltung ein außerordentlich großes Maß
von Verantwortlichkeit und eine Arbeitslast liegt, wie sie nicht einmal bei besser
besoldeten Beamten andrer Verwaltungen zu finden sein dürfte. Unter die
Direktoren ist ein zahlreiches Personal gestellt, das sich oft auf vierhundert,
fünfhundert und mehr Köpfe beläuft; ihnen sind Stadtpostanstalten und Bahnhofs¬
zweigstellen, Telegraphenbetriebsstellen und Fernsprechvermittlungsstellen sowie
Postagenturen zugewiesen, sie haben die Beaufsichtigung des Bahnpostdienstes
auf den Eisenbahnstreckcn wahrzunehmen, ihnen liegt die Abwicklung des wichtigen
und schwierigen Verkehrs mit dem Auslande ob usw. Sie kommen täglich in
die Lage, selbständig wichtige Entscheidungen zu treffen. An ihre geistige und
körperliche Leistungsfähigkeit werden ungemein hohe Anforderungen gestellt.
Dazu kommt, daß sich viele von ihnen nicht der Verpflichtung entzieh« können,
für die Vertretung der Verwaltung nach außen hin in gesellschaftlicher Be¬
ziehung namhafte Aufwendungen zu machen, für die sie in ihrem knapp be¬
messenen Gehalt keine Deckung finden. Unter diesen Umständen wird wenigstens
für die Direktoren der allergrößten Ämter derselbe Höchstgehalt wie für die
Posträte erstrebt, also 7200 Mark, für die übrigen Direktoren der ersten Be¬
soldungsgruppe ein Endgehalt von 6600 Mark und für die Direktoren der
jetzigen zweiten und dritten Besoldungsgruppe — die dritte pflegt Durchgangs¬
stellung zur zweiten zu sein — ein Endgehalt von 6000 Mark.

Und nun die Gehaltsstufen. Zur Vereinfachung der verschiednen, zum Teil
nebeneinander herlaufenden Besoldungsgruppen der Inspektoren, der Oberinspek¬
toren im Reichspostamt und im Bezirksaufsichtsdienst und der Direktoren wird
für alle diese zunächst der fünften Rangklasse angehörenden Beamten ein einheit¬
licher Grundgehalt mit verschieden abgestuften pensionsfähigen Zulagen am zweck-


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[0698] Zur Lage der höhern Reichspostbeamten in einen Gehalt von 5400 Mark noch eher ein, als der ehemalige Bezirks- anfsichtsbemnte 4800 Mark erreicht. So trifft der Beamte des Reichspvstamts unter Umständen fünf Jahre früher beim Höchstgehalt der Postrüte ein als sein gleichaltriger, aus dem Bezirksaufsichtsdienste hervorgegangner Kollege. Wird dieser dagegen Direktor, so springt er, da er in der Regel ein Amt zweiter Gruppe erhält, von 4200 auf 4900 Mark, schlägt also den zum Postrat avancierten Altersgenossen aus dem Bezirksaufsichtsdienst in drei Jahren zunächst um 3 X — 2100 Mark, und in den nächsten drei Jahren, in denen er als Direktor zweiter Gruppe 5400 Mark jährlich bezieht, um 3 X 600 1800 Mark, d. h. in sechs Jahren um 3900 Mark! Solche Fälle kommen in der Praxis nicht selten vor. Hier bedarf es also einer grundsätzlichen Änderung der Besoldungsart. Auf die Art der notwendigen Reform kommen wir später zu sprechen. Zunächst einige Betrachtungen über die Direktoren. Die Post- und Telegraphendirektoren sind die Leiter der Verkehrsämter erster Klasse. Innerhalb dieser Klasse werden nach dem Umfange der Ämter drei Besoloungsgruppeu unterschieden. Die Direktoren beziehn einen Gehalt von höchstens 5400 Mark, zu dem für die Direktoren zweiter und erster Gruppe Zulagen von 400 oder 600 Mark treten, sodaß der Gehalt Höchstsätze von 5800 und 6000 Mark erreicht. Das ist die Besoldung der Beamten, auf denen nach dem eignen Anerkenntnis der Verwaltung ein außerordentlich großes Maß von Verantwortlichkeit und eine Arbeitslast liegt, wie sie nicht einmal bei besser besoldeten Beamten andrer Verwaltungen zu finden sein dürfte. Unter die Direktoren ist ein zahlreiches Personal gestellt, das sich oft auf vierhundert, fünfhundert und mehr Köpfe beläuft; ihnen sind Stadtpostanstalten und Bahnhofs¬ zweigstellen, Telegraphenbetriebsstellen und Fernsprechvermittlungsstellen sowie Postagenturen zugewiesen, sie haben die Beaufsichtigung des Bahnpostdienstes auf den Eisenbahnstreckcn wahrzunehmen, ihnen liegt die Abwicklung des wichtigen und schwierigen Verkehrs mit dem Auslande ob usw. Sie kommen täglich in die Lage, selbständig wichtige Entscheidungen zu treffen. An ihre geistige und körperliche Leistungsfähigkeit werden ungemein hohe Anforderungen gestellt. Dazu kommt, daß sich viele von ihnen nicht der Verpflichtung entzieh« können, für die Vertretung der Verwaltung nach außen hin in gesellschaftlicher Be¬ ziehung namhafte Aufwendungen zu machen, für die sie in ihrem knapp be¬ messenen Gehalt keine Deckung finden. Unter diesen Umständen wird wenigstens für die Direktoren der allergrößten Ämter derselbe Höchstgehalt wie für die Posträte erstrebt, also 7200 Mark, für die übrigen Direktoren der ersten Be¬ soldungsgruppe ein Endgehalt von 6600 Mark und für die Direktoren der jetzigen zweiten und dritten Besoldungsgruppe — die dritte pflegt Durchgangs¬ stellung zur zweiten zu sein — ein Endgehalt von 6000 Mark. Und nun die Gehaltsstufen. Zur Vereinfachung der verschiednen, zum Teil nebeneinander herlaufenden Besoldungsgruppen der Inspektoren, der Oberinspek¬ toren im Reichspostamt und im Bezirksaufsichtsdienst und der Direktoren wird für alle diese zunächst der fünften Rangklasse angehörenden Beamten ein einheit¬ licher Grundgehalt mit verschieden abgestuften pensionsfähigen Zulagen am zweck-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/698>, abgerufen am 15.01.2025.