die andre Verwaltungsbehörden bei der zweiten (Staats-) Prüfung an ihre Kandidaten stellen. Nach dem Bestehn der Staatsprüfung, deren Ablegung mindestens ein Jahr fordert, verblieb der Beamte zunächst in der Sekretär¬ stellung, bis er nach Maßgabe der freiwerdenden Stellen zum Oberpostdirektions- sekretär und sodann zum Post- oder Telegraphenamtskassierer befördert wurde. Später rückte er in die höhern Dienststellen als Postinspektor, Direktor, Postrat usw. ein.
Dadurch, daß die Personalreform von 1900 einen Teil der bisher den Anwärtern der höhern Laufbahn vorbehaltnen Stellen (Sekretäre, Obersekretäre, Postmeister, Bureau- und Kassenbeamte) den Beamten der Assistentenlaufbahn überließ, trat eine Vermengung der höhern mit der mittlern Laufbahn ein. Ein Hauptzweck der ganzen Podbielskischen Reform, eine klare Scheidung zwischen höherer und mittlerer Laufbahn herbeizuführen, blieb somit für die gegenwärtig lebende Generation unerfüllt. Die Verdrossenheit der höhern Beamten darüber mußte um so tiefer gehn, als sich ihre Laufbahn infolge der erwähnten, das Bedürfnis weit überschreitenden Annahme von Eleven schon an und für sich recht trostlos gestaltet hatte, und weil sie wegen der Überfülle von An¬ wärtern in den unselbständigen, ihrem Bildungsgrade nicht entsprechenden und darum wenig befriedigenden Stellungen als Sekretäre, Oberpostdirektionssekretäre und Kassierer gegen früher die doppelte Zeit und mehr im tatkräftigsten Alter bei unzureichender Besoldung zubringen mußten. Die Mißstimmung machte sich noch im Jahre 1900 in einer "grauen Denkschrift" Luft, die eine Scheidung zwischen der mittlern und der höhern Laufbahn auch schon für die jetzige Generation forderte und zu eingehenden Erörterungen im Reichstag Anlaß gab. Die Scheidung wurde im Jahre 1902 wenigstens in der Rang- und Titelfrage durchgeführt: die bisherigen Postsekretäre sollten PostPraktikanten bleiben, auch wenn sie etatsmäßig angestellt wurden, beim Bestehn der Staatsprüfung verlieh man ihnen sofort den Titel "Oberpostpraktikant," an die Stelle der "Post- oder Telegraphenamts kassierer" traten die "Post- oder Telegrapheniuspektvren"; die Bezirksaufsichtsbeamtcn endlich, die bisher den Titel "Postinspektor" geführt hatten, wurden zu "Oberpostinspektoren" gemacht. Außerdem wurden allmählich die Inspektoren in die fünfte Nangklcisse der höhern Beamten eingereiht.
Aber nicht nur ideelle Schädigungen, auch schwere materielle Nachteile hatten die höhern Postbeamten um die Jahrhundertwende erlitten. Die über¬ mäßige Annahme von Posteleven und eine fiskalische Sparsamkeit bei Einrichtung höherer Erdstellen (Posträte und Direktoren) zugunsten der gering besoldeten Durchgangsstellen (Oberpostpraktikanten und Inspektoren) hatten die Beförderungs¬ verhältnisse von Jahr zu Jahr sprunghaft verschlechtert. Während die Beamten, die 1880 die Staatsprüfung bestanden hatten, nach 3 Jahren Kassierer (jetzt "Inspektor"), nach 4 Jahren Oberinspektor, nach 6 Jahren Direktor und nach 11 Jahren Postrat wurden, mußten die im Jahre 1890 geprüften schon 5 Jahre bis zum Inspektor, 7^ bis zum Oberinspektor, 11^ bis zum Direktor und 14^2 Jahre bis zum Postrat warten, und die im Jahre 1395 geprüften sind nach 6^/2 Jahren Inspektor geworden und werden voraussichtlich erst 11 Jahre nach bestandnen Examen zum Oberinspektor aufrücken. Und ob die
Zur Lage der höhern Reichspostbeamten
die andre Verwaltungsbehörden bei der zweiten (Staats-) Prüfung an ihre Kandidaten stellen. Nach dem Bestehn der Staatsprüfung, deren Ablegung mindestens ein Jahr fordert, verblieb der Beamte zunächst in der Sekretär¬ stellung, bis er nach Maßgabe der freiwerdenden Stellen zum Oberpostdirektions- sekretär und sodann zum Post- oder Telegraphenamtskassierer befördert wurde. Später rückte er in die höhern Dienststellen als Postinspektor, Direktor, Postrat usw. ein.
Dadurch, daß die Personalreform von 1900 einen Teil der bisher den Anwärtern der höhern Laufbahn vorbehaltnen Stellen (Sekretäre, Obersekretäre, Postmeister, Bureau- und Kassenbeamte) den Beamten der Assistentenlaufbahn überließ, trat eine Vermengung der höhern mit der mittlern Laufbahn ein. Ein Hauptzweck der ganzen Podbielskischen Reform, eine klare Scheidung zwischen höherer und mittlerer Laufbahn herbeizuführen, blieb somit für die gegenwärtig lebende Generation unerfüllt. Die Verdrossenheit der höhern Beamten darüber mußte um so tiefer gehn, als sich ihre Laufbahn infolge der erwähnten, das Bedürfnis weit überschreitenden Annahme von Eleven schon an und für sich recht trostlos gestaltet hatte, und weil sie wegen der Überfülle von An¬ wärtern in den unselbständigen, ihrem Bildungsgrade nicht entsprechenden und darum wenig befriedigenden Stellungen als Sekretäre, Oberpostdirektionssekretäre und Kassierer gegen früher die doppelte Zeit und mehr im tatkräftigsten Alter bei unzureichender Besoldung zubringen mußten. Die Mißstimmung machte sich noch im Jahre 1900 in einer „grauen Denkschrift" Luft, die eine Scheidung zwischen der mittlern und der höhern Laufbahn auch schon für die jetzige Generation forderte und zu eingehenden Erörterungen im Reichstag Anlaß gab. Die Scheidung wurde im Jahre 1902 wenigstens in der Rang- und Titelfrage durchgeführt: die bisherigen Postsekretäre sollten PostPraktikanten bleiben, auch wenn sie etatsmäßig angestellt wurden, beim Bestehn der Staatsprüfung verlieh man ihnen sofort den Titel „Oberpostpraktikant," an die Stelle der „Post- oder Telegraphenamts kassierer" traten die „Post- oder Telegrapheniuspektvren"; die Bezirksaufsichtsbeamtcn endlich, die bisher den Titel „Postinspektor" geführt hatten, wurden zu „Oberpostinspektoren" gemacht. Außerdem wurden allmählich die Inspektoren in die fünfte Nangklcisse der höhern Beamten eingereiht.
Aber nicht nur ideelle Schädigungen, auch schwere materielle Nachteile hatten die höhern Postbeamten um die Jahrhundertwende erlitten. Die über¬ mäßige Annahme von Posteleven und eine fiskalische Sparsamkeit bei Einrichtung höherer Erdstellen (Posträte und Direktoren) zugunsten der gering besoldeten Durchgangsstellen (Oberpostpraktikanten und Inspektoren) hatten die Beförderungs¬ verhältnisse von Jahr zu Jahr sprunghaft verschlechtert. Während die Beamten, die 1880 die Staatsprüfung bestanden hatten, nach 3 Jahren Kassierer (jetzt „Inspektor"), nach 4 Jahren Oberinspektor, nach 6 Jahren Direktor und nach 11 Jahren Postrat wurden, mußten die im Jahre 1890 geprüften schon 5 Jahre bis zum Inspektor, 7^ bis zum Oberinspektor, 11^ bis zum Direktor und 14^2 Jahre bis zum Postrat warten, und die im Jahre 1395 geprüften sind nach 6^/2 Jahren Inspektor geworden und werden voraussichtlich erst 11 Jahre nach bestandnen Examen zum Oberinspektor aufrücken. Und ob die
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die andre Verwaltungsbehörden bei der zweiten (Staats-) Prüfung an ihre
Kandidaten stellen. Nach dem Bestehn der Staatsprüfung, deren Ablegung
mindestens ein Jahr fordert, verblieb der Beamte zunächst in der Sekretär¬
stellung, bis er nach Maßgabe der freiwerdenden Stellen zum Oberpostdirektions-
sekretär und sodann zum Post- oder Telegraphenamtskassierer befördert wurde.
Später rückte er in die höhern Dienststellen als Postinspektor, Direktor,
Postrat usw. ein.
Dadurch, daß die Personalreform von 1900 einen Teil der bisher den
Anwärtern der höhern Laufbahn vorbehaltnen Stellen (Sekretäre, Obersekretäre,
Postmeister, Bureau- und Kassenbeamte) den Beamten der Assistentenlaufbahn
überließ, trat eine Vermengung der höhern mit der mittlern Laufbahn ein. Ein
Hauptzweck der ganzen Podbielskischen Reform, eine klare Scheidung zwischen
höherer und mittlerer Laufbahn herbeizuführen, blieb somit für die gegenwärtig
lebende Generation unerfüllt. Die Verdrossenheit der höhern Beamten darüber
mußte um so tiefer gehn, als sich ihre Laufbahn infolge der erwähnten, das
Bedürfnis weit überschreitenden Annahme von Eleven schon an und für sich
recht trostlos gestaltet hatte, und weil sie wegen der Überfülle von An¬
wärtern in den unselbständigen, ihrem Bildungsgrade nicht entsprechenden und
darum wenig befriedigenden Stellungen als Sekretäre, Oberpostdirektionssekretäre
und Kassierer gegen früher die doppelte Zeit und mehr im tatkräftigsten Alter
bei unzureichender Besoldung zubringen mußten. Die Mißstimmung machte sich
noch im Jahre 1900 in einer „grauen Denkschrift" Luft, die eine Scheidung
zwischen der mittlern und der höhern Laufbahn auch schon für die jetzige
Generation forderte und zu eingehenden Erörterungen im Reichstag Anlaß gab.
Die Scheidung wurde im Jahre 1902 wenigstens in der Rang- und Titelfrage
durchgeführt: die bisherigen Postsekretäre sollten PostPraktikanten bleiben, auch
wenn sie etatsmäßig angestellt wurden, beim Bestehn der Staatsprüfung verlieh
man ihnen sofort den Titel „Oberpostpraktikant," an die Stelle der „Post- oder
Telegraphenamts kassierer" traten die „Post- oder Telegrapheniuspektvren"; die
Bezirksaufsichtsbeamtcn endlich, die bisher den Titel „Postinspektor" geführt
hatten, wurden zu „Oberpostinspektoren" gemacht. Außerdem wurden allmählich
die Inspektoren in die fünfte Nangklcisse der höhern Beamten eingereiht.
Aber nicht nur ideelle Schädigungen, auch schwere materielle Nachteile
hatten die höhern Postbeamten um die Jahrhundertwende erlitten. Die über¬
mäßige Annahme von Posteleven und eine fiskalische Sparsamkeit bei Einrichtung
höherer Erdstellen (Posträte und Direktoren) zugunsten der gering besoldeten
Durchgangsstellen (Oberpostpraktikanten und Inspektoren) hatten die Beförderungs¬
verhältnisse von Jahr zu Jahr sprunghaft verschlechtert. Während die Beamten,
die 1880 die Staatsprüfung bestanden hatten, nach 3 Jahren Kassierer (jetzt
„Inspektor"), nach 4 Jahren Oberinspektor, nach 6 Jahren Direktor und nach
11 Jahren Postrat wurden, mußten die im Jahre 1890 geprüften schon
5 Jahre bis zum Inspektor, 7^ bis zum Oberinspektor, 11^ bis zum Direktor
und 14^2 Jahre bis zum Postrat warten, und die im Jahre 1395 geprüften
sind nach 6^/2 Jahren Inspektor geworden und werden voraussichtlich erst
11 Jahre nach bestandnen Examen zum Oberinspektor aufrücken. Und ob die
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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/694>, abgerufen am 24.01.2025.
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