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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Der Eintritt des Großherzogtnms Baden in den Norddeutschen Bund

Auch gegenüber einem solchen auswärtigen Staate, welcher sich in die inneren
Angelegenheiten Deutschlands einzumischen geneigt wäre, ließe sich wohl der Satz
vertheidigen, daß kein Grund zur Einmischung vorhanden sei, wenn die nun isolirt
stehenden Staaten die Herstellung eines ungefähr ebenso engen politischen Bandes
mit dem übrigen Deutschland anstreben, als das alte Bundesverhältniß war.

Ein Staat, welcher, wie Frankreich, die noch in dem Rundschreiben des Marquis
Lavalette vom 16. September v. I. betonten Principien des Selbstbestimmungs¬
rechts der Nationen und der Nicht-Intervention anerkennt und zur Geltung brachte,
wird selbst gegen das Bestreben eines engeren, als des früheren, Anschlusses der
Deutschen Staaten unter sich nichts einwenden.

Das Großherzogthum Baden hat durch den deutschen Krieg und die nach-
gefolgter Friedensschlüsse seine volle Soüveraiuetttt und Unabhängigkeit und damit
die Befugniß zurückerhalte", völkerrechtliche und staatsrechtliche Verträge und Ver¬
bindungen und anderen, insbesondere Deutschen Staaten, einzugehen. Die Großhl. Re¬
gierung ist in diesem ihrem Rechte auch durch die in dem Preussisch-Vadischeu
Friedensverträge vom 17. August v. I. ausgesprochene Anerkennung des Oesterreichisch-
Preussischeu Präliminar-Vertrags vom 26. Juli 1866 nicht beschränkt. In Art. II
dieses Vertrags giebt Oesterreich ausdrücklich seine Zustimmung zu einer neuen Ge¬
staltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oesterreichischen Kaiserstantes, er¬
kennt Oesterreich ferner den von Preußen zu begründenden norddeutschen Bund an,
den süddeutschen Staaten anheimgebend, in einen Verein zusammenzutreten, dessen
nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung
zwischen beiden vorbehalten bleibe. Etwa dieselbe Bestimmung ist in Art. IV des
(übrigens von den süddeutschen Staaten nicht ausdrücklich anerkannten) Prensfisch-
Oesterreichischen Friedens-Vertrags vom 23. August v. I. enthalten

Daß andere, das Belieben der süddeutschen Staaten beengende und beschränkende
Verabredungen bestehen, welche irgend einem auswärtigen Staate das Recht der
Intervention gegen eine engere Verbindung der süddeutschen mit deu norddeutschen
Staaten geben konnten, ist nirgends behauptet, und insbesondere der diesseitigen
Regierung nicht bekannt.

Nichtsdestoweniger gehe ich, indem ich ans die Erhaltung der guten und freund-
"achbarlichen Beziehungen zu der Kaiserlich Französischen Regierung großes Gewicht
lege, gerne auf die im Laufe eiuer Unterhaltung von Herrn Marquis von Monflier
gegen Euere Excellenz gemachten Aeußerungen ein.

Ich begreife nicht, auf welchem Wege die Version von einem Versuche der
Großhl. Badischen Regierung, in den norddeutschen Bund einzutreten, uach Paris
gelangte. Es ist weder ein solcher Versuch gemacht, noch überhaupt von einem
Politischen Anschluß weder an die süddeutschen Staaten, noch an den norddeutschen
Bund die Rede gewesen. Ein Eintritt in den norddeutschen Bund könnte über¬
haupt wohl erst nach der Constituirung dieses Bundes zur Sprache kommen und
sodann würde Angesichts der geographischen Lage und der Größe und Einwohner¬
zahl des Großherzogthums sehr unwahrscheinlich sein, daß, auch wenn die Großhl.
Regierung einen Anschluß an Norddeutschland in's Auge faßte, die Königlich Preussische
Regierung auf eine Aufnahme dieses Landes in den norddeutschen Bund einginge.

Es kann also von einem besonderen Eifer, mit dem die Großhl. Regierung
den Eintritt in den norddeutschen Bund betriebe, von einem Druck, den sie in dieser
Beziehung auf die übrigen süddeutschen Staaten übte, keine Rede sein; und es hat
mich unangenehm berührt, daß, während wir uns stets um Erhaltung der so werth-
vollen freundschaftlichen Beziehungen zu der Kaiserlichen Regierung bemühen, Herr
Marquis de Moustier auf so vage und bodenlose Voraussetzungen und Insinuationen
hin auch mir von dem Schatten einer Feindseligkeit unsererseits sprechen konnte.

In der Theorie aber müssen wir unser Recht der Wiederherstellung eines
engeren politischen Anschlusses sowohl an die süddeutschen, als norddeutschen Staaten
wahren und es kann die fernere Diskussion über die Frage, in wie weit ein solcher


Der Eintritt des Großherzogtnms Baden in den Norddeutschen Bund

Auch gegenüber einem solchen auswärtigen Staate, welcher sich in die inneren
Angelegenheiten Deutschlands einzumischen geneigt wäre, ließe sich wohl der Satz
vertheidigen, daß kein Grund zur Einmischung vorhanden sei, wenn die nun isolirt
stehenden Staaten die Herstellung eines ungefähr ebenso engen politischen Bandes
mit dem übrigen Deutschland anstreben, als das alte Bundesverhältniß war.

Ein Staat, welcher, wie Frankreich, die noch in dem Rundschreiben des Marquis
Lavalette vom 16. September v. I. betonten Principien des Selbstbestimmungs¬
rechts der Nationen und der Nicht-Intervention anerkennt und zur Geltung brachte,
wird selbst gegen das Bestreben eines engeren, als des früheren, Anschlusses der
Deutschen Staaten unter sich nichts einwenden.

Das Großherzogthum Baden hat durch den deutschen Krieg und die nach-
gefolgter Friedensschlüsse seine volle Soüveraiuetttt und Unabhängigkeit und damit
die Befugniß zurückerhalte», völkerrechtliche und staatsrechtliche Verträge und Ver¬
bindungen und anderen, insbesondere Deutschen Staaten, einzugehen. Die Großhl. Re¬
gierung ist in diesem ihrem Rechte auch durch die in dem Preussisch-Vadischeu
Friedensverträge vom 17. August v. I. ausgesprochene Anerkennung des Oesterreichisch-
Preussischeu Präliminar-Vertrags vom 26. Juli 1866 nicht beschränkt. In Art. II
dieses Vertrags giebt Oesterreich ausdrücklich seine Zustimmung zu einer neuen Ge¬
staltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oesterreichischen Kaiserstantes, er¬
kennt Oesterreich ferner den von Preußen zu begründenden norddeutschen Bund an,
den süddeutschen Staaten anheimgebend, in einen Verein zusammenzutreten, dessen
nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung
zwischen beiden vorbehalten bleibe. Etwa dieselbe Bestimmung ist in Art. IV des
(übrigens von den süddeutschen Staaten nicht ausdrücklich anerkannten) Prensfisch-
Oesterreichischen Friedens-Vertrags vom 23. August v. I. enthalten

Daß andere, das Belieben der süddeutschen Staaten beengende und beschränkende
Verabredungen bestehen, welche irgend einem auswärtigen Staate das Recht der
Intervention gegen eine engere Verbindung der süddeutschen mit deu norddeutschen
Staaten geben konnten, ist nirgends behauptet, und insbesondere der diesseitigen
Regierung nicht bekannt.

Nichtsdestoweniger gehe ich, indem ich ans die Erhaltung der guten und freund-
»achbarlichen Beziehungen zu der Kaiserlich Französischen Regierung großes Gewicht
lege, gerne auf die im Laufe eiuer Unterhaltung von Herrn Marquis von Monflier
gegen Euere Excellenz gemachten Aeußerungen ein.

Ich begreife nicht, auf welchem Wege die Version von einem Versuche der
Großhl. Badischen Regierung, in den norddeutschen Bund einzutreten, uach Paris
gelangte. Es ist weder ein solcher Versuch gemacht, noch überhaupt von einem
Politischen Anschluß weder an die süddeutschen Staaten, noch an den norddeutschen
Bund die Rede gewesen. Ein Eintritt in den norddeutschen Bund könnte über¬
haupt wohl erst nach der Constituirung dieses Bundes zur Sprache kommen und
sodann würde Angesichts der geographischen Lage und der Größe und Einwohner¬
zahl des Großherzogthums sehr unwahrscheinlich sein, daß, auch wenn die Großhl.
Regierung einen Anschluß an Norddeutschland in's Auge faßte, die Königlich Preussische
Regierung auf eine Aufnahme dieses Landes in den norddeutschen Bund einginge.

Es kann also von einem besonderen Eifer, mit dem die Großhl. Regierung
den Eintritt in den norddeutschen Bund betriebe, von einem Druck, den sie in dieser
Beziehung auf die übrigen süddeutschen Staaten übte, keine Rede sein; und es hat
mich unangenehm berührt, daß, während wir uns stets um Erhaltung der so werth-
vollen freundschaftlichen Beziehungen zu der Kaiserlichen Regierung bemühen, Herr
Marquis de Moustier auf so vage und bodenlose Voraussetzungen und Insinuationen
hin auch mir von dem Schatten einer Feindseligkeit unsererseits sprechen konnte.

In der Theorie aber müssen wir unser Recht der Wiederherstellung eines
engeren politischen Anschlusses sowohl an die süddeutschen, als norddeutschen Staaten
wahren und es kann die fernere Diskussion über die Frage, in wie weit ein solcher


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[0069] Der Eintritt des Großherzogtnms Baden in den Norddeutschen Bund Auch gegenüber einem solchen auswärtigen Staate, welcher sich in die inneren Angelegenheiten Deutschlands einzumischen geneigt wäre, ließe sich wohl der Satz vertheidigen, daß kein Grund zur Einmischung vorhanden sei, wenn die nun isolirt stehenden Staaten die Herstellung eines ungefähr ebenso engen politischen Bandes mit dem übrigen Deutschland anstreben, als das alte Bundesverhältniß war. Ein Staat, welcher, wie Frankreich, die noch in dem Rundschreiben des Marquis Lavalette vom 16. September v. I. betonten Principien des Selbstbestimmungs¬ rechts der Nationen und der Nicht-Intervention anerkennt und zur Geltung brachte, wird selbst gegen das Bestreben eines engeren, als des früheren, Anschlusses der Deutschen Staaten unter sich nichts einwenden. Das Großherzogthum Baden hat durch den deutschen Krieg und die nach- gefolgter Friedensschlüsse seine volle Soüveraiuetttt und Unabhängigkeit und damit die Befugniß zurückerhalte», völkerrechtliche und staatsrechtliche Verträge und Ver¬ bindungen und anderen, insbesondere Deutschen Staaten, einzugehen. Die Großhl. Re¬ gierung ist in diesem ihrem Rechte auch durch die in dem Preussisch-Vadischeu Friedensverträge vom 17. August v. I. ausgesprochene Anerkennung des Oesterreichisch- Preussischeu Präliminar-Vertrags vom 26. Juli 1866 nicht beschränkt. In Art. II dieses Vertrags giebt Oesterreich ausdrücklich seine Zustimmung zu einer neuen Ge¬ staltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oesterreichischen Kaiserstantes, er¬ kennt Oesterreich ferner den von Preußen zu begründenden norddeutschen Bund an, den süddeutschen Staaten anheimgebend, in einen Verein zusammenzutreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibe. Etwa dieselbe Bestimmung ist in Art. IV des (übrigens von den süddeutschen Staaten nicht ausdrücklich anerkannten) Prensfisch- Oesterreichischen Friedens-Vertrags vom 23. August v. I. enthalten Daß andere, das Belieben der süddeutschen Staaten beengende und beschränkende Verabredungen bestehen, welche irgend einem auswärtigen Staate das Recht der Intervention gegen eine engere Verbindung der süddeutschen mit deu norddeutschen Staaten geben konnten, ist nirgends behauptet, und insbesondere der diesseitigen Regierung nicht bekannt. Nichtsdestoweniger gehe ich, indem ich ans die Erhaltung der guten und freund- »achbarlichen Beziehungen zu der Kaiserlich Französischen Regierung großes Gewicht lege, gerne auf die im Laufe eiuer Unterhaltung von Herrn Marquis von Monflier gegen Euere Excellenz gemachten Aeußerungen ein. Ich begreife nicht, auf welchem Wege die Version von einem Versuche der Großhl. Badischen Regierung, in den norddeutschen Bund einzutreten, uach Paris gelangte. Es ist weder ein solcher Versuch gemacht, noch überhaupt von einem Politischen Anschluß weder an die süddeutschen Staaten, noch an den norddeutschen Bund die Rede gewesen. Ein Eintritt in den norddeutschen Bund könnte über¬ haupt wohl erst nach der Constituirung dieses Bundes zur Sprache kommen und sodann würde Angesichts der geographischen Lage und der Größe und Einwohner¬ zahl des Großherzogthums sehr unwahrscheinlich sein, daß, auch wenn die Großhl. Regierung einen Anschluß an Norddeutschland in's Auge faßte, die Königlich Preussische Regierung auf eine Aufnahme dieses Landes in den norddeutschen Bund einginge. Es kann also von einem besonderen Eifer, mit dem die Großhl. Regierung den Eintritt in den norddeutschen Bund betriebe, von einem Druck, den sie in dieser Beziehung auf die übrigen süddeutschen Staaten übte, keine Rede sein; und es hat mich unangenehm berührt, daß, während wir uns stets um Erhaltung der so werth- vollen freundschaftlichen Beziehungen zu der Kaiserlichen Regierung bemühen, Herr Marquis de Moustier auf so vage und bodenlose Voraussetzungen und Insinuationen hin auch mir von dem Schatten einer Feindseligkeit unsererseits sprechen konnte. In der Theorie aber müssen wir unser Recht der Wiederherstellung eines engeren politischen Anschlusses sowohl an die süddeutschen, als norddeutschen Staaten wahren und es kann die fernere Diskussion über die Frage, in wie weit ein solcher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/69>, abgerufen am 15.01.2025.