Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.d) Abrechnungen von Ministerien und Hauptverwaltungen (nicht von v) Der Bericht der Reichskontrolle über die Erledigung des Reichshaus¬ ä) Solche die Enteignung von Teilen staatlicher Einkünfte oder staat¬ s) Angelegenheiten, die den Bau von Eisenbahnen auf unmittelbare An¬ f> Angelegenheiten der Gründung vou Gesellschaften und Aktienunternehmen, hö) Angelegenheiten, die auf besondern Allerhöchsten Befehl der Duma Wir sehen, von "Kompetenzen" in der Bedeutung, die das Wort im Auf ein, interessantes Beispiel zu dem oben ausgeführten Gedanken macht Bei näherm Zusehen stellt sich jedoch das, was über Initiative und Jnter- d) Abrechnungen von Ministerien und Hauptverwaltungen (nicht von v) Der Bericht der Reichskontrolle über die Erledigung des Reichshaus¬ ä) Solche die Enteignung von Teilen staatlicher Einkünfte oder staat¬ s) Angelegenheiten, die den Bau von Eisenbahnen auf unmittelbare An¬ f> Angelegenheiten der Gründung vou Gesellschaften und Aktienunternehmen, hö) Angelegenheiten, die auf besondern Allerhöchsten Befehl der Duma Wir sehen, von „Kompetenzen" in der Bedeutung, die das Wort im Auf ein, interessantes Beispiel zu dem oben ausgeführten Gedanken macht Bei näherm Zusehen stellt sich jedoch das, was über Initiative und Jnter- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0363" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/296374"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_2126"> d) Abrechnungen von Ministerien und Hauptverwaltungen (nicht von<lb/> »allen«) und der Staatsvoranschlag für Einnahmen und Ausgaben, gleich¬<lb/> wie Anweisungen der Staatskasse, die im Voranschlage nicht vorgesehen waren —<lb/> auf Grund von besondern hierfür vorhandnen Regeln.</p><lb/> <p xml:id="ID_2127"> v) Der Bericht der Reichskontrolle über die Erledigung des Reichshaus¬<lb/> haltsetats.</p><lb/> <p xml:id="ID_2128"> ä) Solche die Enteignung von Teilen staatlicher Einkünfte oder staat¬<lb/> lichen Eigentums betreffende Angelegenheiten, die der Allerhöchsten Genehmigung<lb/> bedürfen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2129"> s) Angelegenheiten, die den Bau von Eisenbahnen auf unmittelbare An¬<lb/> ordnung und für Rechnung des Fiskus betreffen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2130"> f> Angelegenheiten der Gründung vou Gesellschaften und Aktienunternehmen,<lb/> sofern solche Ausnahmen von den bestehenden Gesetzen notwendig machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2131"> hö) Angelegenheiten, die auf besondern Allerhöchsten Befehl der Duma<lb/> vorgelegt werden."</p><lb/> <p xml:id="ID_2132"> Wir sehen, von „Kompetenzen" in der Bedeutung, die das Wort im<lb/> dentschen Sprachgebrauch hat, steht hier nicht viel zu lesen. Im ganzen<lb/> Regulativ wird eifersüchtig darüber gewacht — die Paragraphen 34 und 35<lb/> bilden eine Ausnahme —, daß nirgends und aus keiner Wendung ein „Recht"<lb/> für die Abgeordneten herausgedeutet werden könnte, wo doch der Gesetzgeber<lb/> ihnen nnr „Pflichten" und Schranken aufzuerlegen bemüht ist. Damit aber<lb/> ist auch vou vornherein jede Initiative, wenn nicht ganz unterbunden, so doch<lb/> auf die in Paragraph 33 g, bis k aufgezählten Fragen beschränkt. Die beiden<lb/> einzigen Punkte, an denen die Abgeordneten den Hebel ihrer Tatkraft ansetzen<lb/> können, sind b und o, wo von den Finanzen die Rede ist. Alle andern<lb/> Möglichkeiten, in die Negierung einzugreifen, werden — besonders in der<lb/> ersten Zeit — mehr oder weniger vom Zufall abhängen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2133"> Auf ein, interessantes Beispiel zu dem oben ausgeführten Gedanken macht<lb/> der Staatsrcchtler N. Lasarewski (Prawo 33 S. 2677) aufmerksam. Aus dem<lb/> Teil des Statuts für den Reichsrat, der zwischen den Paragraphen 2 bis 22<lb/> liegt, sind u. a. auch die Paragraphen 12 und 13, die von der Enteignung<lb/> im Zwangsverfahren, und Paragraph 19, der vom Steuererlaß handelt, nicht<lb/> in das Regulativ für die Reichsduma aufgenommen, während die Para¬<lb/> graphen 7, 9 a, 11, 18 und 20 mit übertragen worden sind. Das Interesse<lb/> an diesem Beispiel liegt in dem Unistande, daß die Regierung hiermit deutlich<lb/> Zum Ausdruck bringt, sie wolle die Tätigkeit der Reichsduma ganz genau ab¬<lb/> grenzen und vou vornherein die in den Paragraphen 34 und 35 (V) bewilligten<lb/> Rechte der Initiative und der Jnterpellation ausschließlich auf die in Para¬<lb/> graph ZZ freigegebncn Themen beschränkt wissen. Nebenbei ist auch interessant,<lb/> daß gerade zwei mit der Agrarfrage so eng verknüpfte Fragen der Kompetenz<lb/> der Duma entzogen werden sollen. Demnach ist also die Regierung entschlossen,<lb/> diese brennendste und schwierigste Frage der russischen Wirtschaft, diese Grund¬<lb/> frage, von der Sein oder Nichtsein des russischen Reichs abhängt, allein, ohne<lb/> Beihilfe der Gesellschaft zu entscheiden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2134" next="#ID_2135"> Bei näherm Zusehen stellt sich jedoch das, was über Initiative und Jnter-<lb/> Pellationsrecht bestimmt wurde, als eine bloße Formalität dar, die bei der be-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0363]
d) Abrechnungen von Ministerien und Hauptverwaltungen (nicht von
»allen«) und der Staatsvoranschlag für Einnahmen und Ausgaben, gleich¬
wie Anweisungen der Staatskasse, die im Voranschlage nicht vorgesehen waren —
auf Grund von besondern hierfür vorhandnen Regeln.
v) Der Bericht der Reichskontrolle über die Erledigung des Reichshaus¬
haltsetats.
ä) Solche die Enteignung von Teilen staatlicher Einkünfte oder staat¬
lichen Eigentums betreffende Angelegenheiten, die der Allerhöchsten Genehmigung
bedürfen.
s) Angelegenheiten, die den Bau von Eisenbahnen auf unmittelbare An¬
ordnung und für Rechnung des Fiskus betreffen.
f> Angelegenheiten der Gründung vou Gesellschaften und Aktienunternehmen,
sofern solche Ausnahmen von den bestehenden Gesetzen notwendig machen.
hö) Angelegenheiten, die auf besondern Allerhöchsten Befehl der Duma
vorgelegt werden."
Wir sehen, von „Kompetenzen" in der Bedeutung, die das Wort im
dentschen Sprachgebrauch hat, steht hier nicht viel zu lesen. Im ganzen
Regulativ wird eifersüchtig darüber gewacht — die Paragraphen 34 und 35
bilden eine Ausnahme —, daß nirgends und aus keiner Wendung ein „Recht"
für die Abgeordneten herausgedeutet werden könnte, wo doch der Gesetzgeber
ihnen nnr „Pflichten" und Schranken aufzuerlegen bemüht ist. Damit aber
ist auch vou vornherein jede Initiative, wenn nicht ganz unterbunden, so doch
auf die in Paragraph 33 g, bis k aufgezählten Fragen beschränkt. Die beiden
einzigen Punkte, an denen die Abgeordneten den Hebel ihrer Tatkraft ansetzen
können, sind b und o, wo von den Finanzen die Rede ist. Alle andern
Möglichkeiten, in die Negierung einzugreifen, werden — besonders in der
ersten Zeit — mehr oder weniger vom Zufall abhängen.
Auf ein, interessantes Beispiel zu dem oben ausgeführten Gedanken macht
der Staatsrcchtler N. Lasarewski (Prawo 33 S. 2677) aufmerksam. Aus dem
Teil des Statuts für den Reichsrat, der zwischen den Paragraphen 2 bis 22
liegt, sind u. a. auch die Paragraphen 12 und 13, die von der Enteignung
im Zwangsverfahren, und Paragraph 19, der vom Steuererlaß handelt, nicht
in das Regulativ für die Reichsduma aufgenommen, während die Para¬
graphen 7, 9 a, 11, 18 und 20 mit übertragen worden sind. Das Interesse
an diesem Beispiel liegt in dem Unistande, daß die Regierung hiermit deutlich
Zum Ausdruck bringt, sie wolle die Tätigkeit der Reichsduma ganz genau ab¬
grenzen und vou vornherein die in den Paragraphen 34 und 35 (V) bewilligten
Rechte der Initiative und der Jnterpellation ausschließlich auf die in Para¬
graph ZZ freigegebncn Themen beschränkt wissen. Nebenbei ist auch interessant,
daß gerade zwei mit der Agrarfrage so eng verknüpfte Fragen der Kompetenz
der Duma entzogen werden sollen. Demnach ist also die Regierung entschlossen,
diese brennendste und schwierigste Frage der russischen Wirtschaft, diese Grund¬
frage, von der Sein oder Nichtsein des russischen Reichs abhängt, allein, ohne
Beihilfe der Gesellschaft zu entscheiden.
Bei näherm Zusehen stellt sich jedoch das, was über Initiative und Jnter-
Pellationsrecht bestimmt wurde, als eine bloße Formalität dar, die bei der be-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |