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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Montesquieu

Verfaßt, der genau in jener Zeit als Sekretär bei dem schriftstellernden General¬
pächter Dupin tätig war.

Friedrich der Große studierte den "Geist der Gesetze" auch angelegentlich,
aber das Buch scheint nicht in demselben Maße seine Billigung gefunden zu
haben wie die "Erwägungen," denn de Maupertuis, der Präsident der Akademie
der Wissenschaften zu Berlin, schrieb an Montesquieu, der König habe im "Geiste
der Gesetze" verschiedne Dinge gefunden, mit denen er nicht übereinstimme. Die
Jesuiten griffen das Werk im Journal cle?r6poux maßvoll, die Jansenisten in
den Aouvölles LoolvLMLtiauss mit größerer Bitterkeit an. Die Sorbonne zu
Paris hatte lange Verhandlungen wegen einer Verurteilung des Buches, be¬
ruhigte sich aber schließlich. Zu Rom wurde es von der Kongregation auf den
Index gesetzt.

Voltaire war auch nicht sehr erbaut davon. Er arbeitete gerade an seinem
"Versuche über die Sitten," und das Buch von Montesquieu kam ihm in die
Quere. Der eitle und mißgünstige Mann liebte überhaupt Montesquieu nicht,
und dieser konnte Voltaire nicht leiden. Voltaire machte die Werke von
Montesquieu schlecht. Er hatte die "Persischen Briefe" "kindisch" und "Schund,"
den "Tempel von Knidos" "herzlich schlecht" genannt und von den "Erwägungen
über Rom" behauptet, sein Rivale habe darin "einen hochwichtigen Gegenstand
sehr leichtfertig behandelt." Montesquieu fühlte sich wegen seiner sozialen und
gesellschaftlichen Stellung über Voltaire hoch erhaben, bezeichnete ihn als xolissou
6<z leÄres und sagte, "Voltaire sei der Mann, der in möglichst kurzer Zeit
möglichst viel zu lügen vermöge." Im übrigen lobte Voltaire Montesquieu,
wenn man diesen angriff, und tadelte ihn, wenn man ihn pries, in beiden Füllen
aber kratzte er, wie Sorel bemerkt. In dieser Richtung bewegten sich auch zwei
Publikationen von Voltaire, die lange nach dem Tode von Montesquieu er¬
schienen, die "Unterredungen von L., d" von 1768 und der "Kommentar
über den Geist der Gesetze" von 1777.

Montesquieu alterte, umgeben von der allgemeinen Bewunderung, und
konnte seinen Ruhm noch einige Jahre genießen. Er schrieb, abgesehen von
der "Verteidigung des Geistes der Gesetze," nichts wesentliches mehr. Leider
erblindete er schließlich fast ganz, was er jedoch mit heitrer Fassung trug. Er
starb, sechsundsechzig Jahre alt, zu Paris. Bei seinem Tode standen ihm zwei
treue Freundinnen bei, die Herzogin von Aiguillon, die Mutter des letzten
Ministers Ludwigs des Fünfzehnten, und Madame de Saint-Maur.

Auch nach Montesquieus Hinscheiden wirkte sein "Geist der Gesetze" weiter
fort. Die Kaiserin Katharina die Zweite von Rußland nannte das Buch "ihr
Brevier," machte Auszüge daraus und übergab sie der von ihr zur Ausarbeitung
eines allgemeinen russischen Gesetzbuches ernannten Kommission. Freilich hütete
sie sich, in der Praxis von den Prinzipien des von ihr verehrten Schriftstellers
Gebrauch zu macheu, womit sie vermutlich wegen der besondern Verhältnisse
Rußlands teilweise Recht hatte. Die Urheber des preußischen Landrechts und
der nordamerikanischen Verfassung dürften unter dem Einfluß von Montesquieu
gestanden haben. Die sogenannten "Hefte" des dritten Standes der französischen
Generalstaaten von 1789, die dessen Reformwünsche enthielten, waren größten-


Montesquieu

Verfaßt, der genau in jener Zeit als Sekretär bei dem schriftstellernden General¬
pächter Dupin tätig war.

Friedrich der Große studierte den „Geist der Gesetze" auch angelegentlich,
aber das Buch scheint nicht in demselben Maße seine Billigung gefunden zu
haben wie die „Erwägungen," denn de Maupertuis, der Präsident der Akademie
der Wissenschaften zu Berlin, schrieb an Montesquieu, der König habe im „Geiste
der Gesetze" verschiedne Dinge gefunden, mit denen er nicht übereinstimme. Die
Jesuiten griffen das Werk im Journal cle?r6poux maßvoll, die Jansenisten in
den Aouvölles LoolvLMLtiauss mit größerer Bitterkeit an. Die Sorbonne zu
Paris hatte lange Verhandlungen wegen einer Verurteilung des Buches, be¬
ruhigte sich aber schließlich. Zu Rom wurde es von der Kongregation auf den
Index gesetzt.

Voltaire war auch nicht sehr erbaut davon. Er arbeitete gerade an seinem
„Versuche über die Sitten," und das Buch von Montesquieu kam ihm in die
Quere. Der eitle und mißgünstige Mann liebte überhaupt Montesquieu nicht,
und dieser konnte Voltaire nicht leiden. Voltaire machte die Werke von
Montesquieu schlecht. Er hatte die „Persischen Briefe" „kindisch" und „Schund,"
den „Tempel von Knidos" „herzlich schlecht" genannt und von den „Erwägungen
über Rom" behauptet, sein Rivale habe darin „einen hochwichtigen Gegenstand
sehr leichtfertig behandelt." Montesquieu fühlte sich wegen seiner sozialen und
gesellschaftlichen Stellung über Voltaire hoch erhaben, bezeichnete ihn als xolissou
6<z leÄres und sagte, „Voltaire sei der Mann, der in möglichst kurzer Zeit
möglichst viel zu lügen vermöge." Im übrigen lobte Voltaire Montesquieu,
wenn man diesen angriff, und tadelte ihn, wenn man ihn pries, in beiden Füllen
aber kratzte er, wie Sorel bemerkt. In dieser Richtung bewegten sich auch zwei
Publikationen von Voltaire, die lange nach dem Tode von Montesquieu er¬
schienen, die „Unterredungen von L., d" von 1768 und der „Kommentar
über den Geist der Gesetze" von 1777.

Montesquieu alterte, umgeben von der allgemeinen Bewunderung, und
konnte seinen Ruhm noch einige Jahre genießen. Er schrieb, abgesehen von
der „Verteidigung des Geistes der Gesetze," nichts wesentliches mehr. Leider
erblindete er schließlich fast ganz, was er jedoch mit heitrer Fassung trug. Er
starb, sechsundsechzig Jahre alt, zu Paris. Bei seinem Tode standen ihm zwei
treue Freundinnen bei, die Herzogin von Aiguillon, die Mutter des letzten
Ministers Ludwigs des Fünfzehnten, und Madame de Saint-Maur.

Auch nach Montesquieus Hinscheiden wirkte sein „Geist der Gesetze" weiter
fort. Die Kaiserin Katharina die Zweite von Rußland nannte das Buch „ihr
Brevier," machte Auszüge daraus und übergab sie der von ihr zur Ausarbeitung
eines allgemeinen russischen Gesetzbuches ernannten Kommission. Freilich hütete
sie sich, in der Praxis von den Prinzipien des von ihr verehrten Schriftstellers
Gebrauch zu macheu, womit sie vermutlich wegen der besondern Verhältnisse
Rußlands teilweise Recht hatte. Die Urheber des preußischen Landrechts und
der nordamerikanischen Verfassung dürften unter dem Einfluß von Montesquieu
gestanden haben. Die sogenannten „Hefte" des dritten Standes der französischen
Generalstaaten von 1789, die dessen Reformwünsche enthielten, waren größten-


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[0334] Montesquieu Verfaßt, der genau in jener Zeit als Sekretär bei dem schriftstellernden General¬ pächter Dupin tätig war. Friedrich der Große studierte den „Geist der Gesetze" auch angelegentlich, aber das Buch scheint nicht in demselben Maße seine Billigung gefunden zu haben wie die „Erwägungen," denn de Maupertuis, der Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Berlin, schrieb an Montesquieu, der König habe im „Geiste der Gesetze" verschiedne Dinge gefunden, mit denen er nicht übereinstimme. Die Jesuiten griffen das Werk im Journal cle?r6poux maßvoll, die Jansenisten in den Aouvölles LoolvLMLtiauss mit größerer Bitterkeit an. Die Sorbonne zu Paris hatte lange Verhandlungen wegen einer Verurteilung des Buches, be¬ ruhigte sich aber schließlich. Zu Rom wurde es von der Kongregation auf den Index gesetzt. Voltaire war auch nicht sehr erbaut davon. Er arbeitete gerade an seinem „Versuche über die Sitten," und das Buch von Montesquieu kam ihm in die Quere. Der eitle und mißgünstige Mann liebte überhaupt Montesquieu nicht, und dieser konnte Voltaire nicht leiden. Voltaire machte die Werke von Montesquieu schlecht. Er hatte die „Persischen Briefe" „kindisch" und „Schund," den „Tempel von Knidos" „herzlich schlecht" genannt und von den „Erwägungen über Rom" behauptet, sein Rivale habe darin „einen hochwichtigen Gegenstand sehr leichtfertig behandelt." Montesquieu fühlte sich wegen seiner sozialen und gesellschaftlichen Stellung über Voltaire hoch erhaben, bezeichnete ihn als xolissou 6<z leÄres und sagte, „Voltaire sei der Mann, der in möglichst kurzer Zeit möglichst viel zu lügen vermöge." Im übrigen lobte Voltaire Montesquieu, wenn man diesen angriff, und tadelte ihn, wenn man ihn pries, in beiden Füllen aber kratzte er, wie Sorel bemerkt. In dieser Richtung bewegten sich auch zwei Publikationen von Voltaire, die lange nach dem Tode von Montesquieu er¬ schienen, die „Unterredungen von L., d" von 1768 und der „Kommentar über den Geist der Gesetze" von 1777. Montesquieu alterte, umgeben von der allgemeinen Bewunderung, und konnte seinen Ruhm noch einige Jahre genießen. Er schrieb, abgesehen von der „Verteidigung des Geistes der Gesetze," nichts wesentliches mehr. Leider erblindete er schließlich fast ganz, was er jedoch mit heitrer Fassung trug. Er starb, sechsundsechzig Jahre alt, zu Paris. Bei seinem Tode standen ihm zwei treue Freundinnen bei, die Herzogin von Aiguillon, die Mutter des letzten Ministers Ludwigs des Fünfzehnten, und Madame de Saint-Maur. Auch nach Montesquieus Hinscheiden wirkte sein „Geist der Gesetze" weiter fort. Die Kaiserin Katharina die Zweite von Rußland nannte das Buch „ihr Brevier," machte Auszüge daraus und übergab sie der von ihr zur Ausarbeitung eines allgemeinen russischen Gesetzbuches ernannten Kommission. Freilich hütete sie sich, in der Praxis von den Prinzipien des von ihr verehrten Schriftstellers Gebrauch zu macheu, womit sie vermutlich wegen der besondern Verhältnisse Rußlands teilweise Recht hatte. Die Urheber des preußischen Landrechts und der nordamerikanischen Verfassung dürften unter dem Einfluß von Montesquieu gestanden haben. Die sogenannten „Hefte" des dritten Standes der französischen Generalstaaten von 1789, die dessen Reformwünsche enthielten, waren größten-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/334>, abgerufen am 15.01.2025.