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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Die russische Volksvertretung

Damals war gerade das Reglement für die Provinzialselbstverwaltung,
für die Sjemstwo, zustande gekommen. Walujew schrieb, es würde schwer
halten, die Wünsche nach einer Volksvertretung auf die Dauer abzuweisen,
darum schiene es ihm ratsam, ihnen zuvorzukommen. Er arbeitete seinen dem
Zaren Alexander dem Zweiten um 18. November 1863 vorgelegten Entwurf
aus, der von dem Grundsatz ausging, "aus Vertretern der Sjemstwo beim
Reichsrat eine Sachverständigenversammlung einzurichten." Die Vertreter
werden "staatliche Abgeordnete" genannt. Sie werden dem Reichsrat zuge¬
teilt, ohne jedoch zu seinem Bestände gezählt zu werden. Ihre Zahl ist auf
151 bis 177 festgesetzt; davon fallen auf die Städte Moskau, Petersburg,
Kijew, Riga und Odessa 18, der Rest auf die Sjemstwo; ferner ernennt der
Zar noch 30 bis 35 besonders vertrauenswürdige Abgeordnete. Die Versamm¬
lung sollte immer zur Erledigung bestimmter Arbeiten für einen vorher zu
bestimmenden Zeitraum einberufen werden. Der Präsident wie der Staats¬
sekretär (Schriftführer) sollten ernannt, die drei Vizepräsidenten und drei
weitern Schriftführer von der Versammlung gewählt werden. In der Kompetenz
der Versammlung lag ein bedeutender Teil der Gegenstände, die dem Reichsrat
unterlagen. Alle Antrüge und Entwürfe wurden der Versammlung durch den
Präsidenten des Reichsrath übergeben, jedoch getrennt vom Reichsrat durch¬
gesprochen. Fand ein Beschluß der Staatsabgeordneten weder die Zustimmung
des zuständigen Departements des Reichsrath noch des zuständigen Ministers,
so gelangte die Angelegenheit zur nochmaligen Besprechung in die Versamm¬
lung zurück. Die endgiltige Entscheidung sollte der Plenarversnmmlung des
Reichsrath zustehn, in der zwei Vizepräsidenten und vierzehn Abgeordnete Sitz
und Stimme haben sollten.

Da sich jedoch die russische Gesellschaft damals eine Volksvertretung nicht
zu erkämpfen vermochte, blieb der Entwurf Walujews in irgendeiner Schub
lade liegen. Erst 1880 erinnerten sich die Machthaber an der Newa dieses
Entwurfs, als die Attentate der Nihilisten die Palais erzittern machten. Unter
dem Vorsitz des Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch wurde eine Kommission
ernannt "zum Zwecke der Auffindung von Mitteln zur Beruhigung der über
die Ergebuislosigkeit der Anstrengungen der Regierung im Kampfe gegen der
Aufruhr erregten Gemüter ..." und "im Hinblick auf das bevorstehende
Regierungsjubiläum Alexanders des Zweiten." In den Sitzungen vom 23
und vom 25. April 1880 stand das Memorandum Walujews auf der Tages¬
ordnung. Sehr bezeichnend für die Stimmung jener Tage ist, daß die
Kommission die Einberufung von Volksvertretern als unzeitgemäß und ge¬
fährlich erklärte. Der Bruder des Zaren trat jedoch gegen diese Auffassung
mit einem eignen Entwurf auf, da es unbedingt notwendig sei, "den verstän¬
digen und berechtigten Wünschen der Gesellschaft Rechnung zu tragen ..."
"Die heiligen Rechte der Selbstherrschaft würden dadurch nicht angetastet/
Er schlug vor, die Zahl der Abgeordneten auf 46, nämlich 35 vou der
Sjemstwo, 11 von den oben genannten Städten hinabzusetzen. Aus Gründen
der Vorsicht sollten die Abgeordneten besonders in der ersten Zeit nicht alle
zusammen einberufen werden, sondern in einzelnen Gruppen, je nach Art der


Die russische Volksvertretung

Damals war gerade das Reglement für die Provinzialselbstverwaltung,
für die Sjemstwo, zustande gekommen. Walujew schrieb, es würde schwer
halten, die Wünsche nach einer Volksvertretung auf die Dauer abzuweisen,
darum schiene es ihm ratsam, ihnen zuvorzukommen. Er arbeitete seinen dem
Zaren Alexander dem Zweiten um 18. November 1863 vorgelegten Entwurf
aus, der von dem Grundsatz ausging, „aus Vertretern der Sjemstwo beim
Reichsrat eine Sachverständigenversammlung einzurichten." Die Vertreter
werden „staatliche Abgeordnete" genannt. Sie werden dem Reichsrat zuge¬
teilt, ohne jedoch zu seinem Bestände gezählt zu werden. Ihre Zahl ist auf
151 bis 177 festgesetzt; davon fallen auf die Städte Moskau, Petersburg,
Kijew, Riga und Odessa 18, der Rest auf die Sjemstwo; ferner ernennt der
Zar noch 30 bis 35 besonders vertrauenswürdige Abgeordnete. Die Versamm¬
lung sollte immer zur Erledigung bestimmter Arbeiten für einen vorher zu
bestimmenden Zeitraum einberufen werden. Der Präsident wie der Staats¬
sekretär (Schriftführer) sollten ernannt, die drei Vizepräsidenten und drei
weitern Schriftführer von der Versammlung gewählt werden. In der Kompetenz
der Versammlung lag ein bedeutender Teil der Gegenstände, die dem Reichsrat
unterlagen. Alle Antrüge und Entwürfe wurden der Versammlung durch den
Präsidenten des Reichsrath übergeben, jedoch getrennt vom Reichsrat durch¬
gesprochen. Fand ein Beschluß der Staatsabgeordneten weder die Zustimmung
des zuständigen Departements des Reichsrath noch des zuständigen Ministers,
so gelangte die Angelegenheit zur nochmaligen Besprechung in die Versamm¬
lung zurück. Die endgiltige Entscheidung sollte der Plenarversnmmlung des
Reichsrath zustehn, in der zwei Vizepräsidenten und vierzehn Abgeordnete Sitz
und Stimme haben sollten.

Da sich jedoch die russische Gesellschaft damals eine Volksvertretung nicht
zu erkämpfen vermochte, blieb der Entwurf Walujews in irgendeiner Schub
lade liegen. Erst 1880 erinnerten sich die Machthaber an der Newa dieses
Entwurfs, als die Attentate der Nihilisten die Palais erzittern machten. Unter
dem Vorsitz des Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch wurde eine Kommission
ernannt „zum Zwecke der Auffindung von Mitteln zur Beruhigung der über
die Ergebuislosigkeit der Anstrengungen der Regierung im Kampfe gegen der
Aufruhr erregten Gemüter ..." und „im Hinblick auf das bevorstehende
Regierungsjubiläum Alexanders des Zweiten." In den Sitzungen vom 23
und vom 25. April 1880 stand das Memorandum Walujews auf der Tages¬
ordnung. Sehr bezeichnend für die Stimmung jener Tage ist, daß die
Kommission die Einberufung von Volksvertretern als unzeitgemäß und ge¬
fährlich erklärte. Der Bruder des Zaren trat jedoch gegen diese Auffassung
mit einem eignen Entwurf auf, da es unbedingt notwendig sei, „den verstän¬
digen und berechtigten Wünschen der Gesellschaft Rechnung zu tragen ..."
„Die heiligen Rechte der Selbstherrschaft würden dadurch nicht angetastet/
Er schlug vor, die Zahl der Abgeordneten auf 46, nämlich 35 vou der
Sjemstwo, 11 von den oben genannten Städten hinabzusetzen. Aus Gründen
der Vorsicht sollten die Abgeordneten besonders in der ersten Zeit nicht alle
zusammen einberufen werden, sondern in einzelnen Gruppen, je nach Art der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/304>, abgerufen am 15.01.2025.