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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Laien, vor allem der Könige, kam diesem Bestreben von Anfang an entgegen,
und seit Otto dem Großen die ganze Richtung der kaiserlichen Politik. Denn
der weltliche Adel dachte und verfuhr rein dynastisch; in seiner Masse unfähig,
wirklich staatliche, über das Einzelinteresse hinausgehende Zwecke zu fördern
oder auch uur zu begreifen, suchte er seine Amtsgewalt und den damit ver-
bundnen Grundbesitz erblich zu machen und verwandelte so den Stand der
großen Neichsbemnten allmählich in einen erblichen Fürstenstand, der schließlich
die Krone mattgesetzt und das alte Reich zugrunde gerichtet hat, ohne doch selbst
bei den fortgesetzten Erbteilungen jahrhundertelang irgendwelche dauerhafte und
haltbare politische Gebilde zustande zu bringen. Die Kirche dagegen als die
Erbin der höhern, der römischen Kultur arbeitete schon ihrem ganzen Wesen
"ach für allgemeine, soziale und politische Zwecke. Deshalb machte Otto der
Große ihre Oberhäupter, die Bischöfe und Reichsäbte, die er tatsächlich ernannte,
zu den höchsten und zuverlässigsten Beamten des Reichs; von ihren Gütern
zog er den größten Teil seiner militärischen Kräfte und die umfängliche Ver¬
pflegung seines wandernden Hofes. Die Vermehrung ihres Grundbesitzes lag
also im Interesse der Krone; eine solche Schenkung bedeutete zugleich die Er¬
hebung des geschenkten Guts auf eine höhere Kulturstufe. Um diese wachsenden
Territorien aber vor deu habgierigen Eingriffen des weltlichen Adels möglichst zu
sichern, stattete sie die Krone mehr und mehr mit den wichtigsten Hoheitsrechten
aus, verwandelte sie in selbständige, eximierte Verwaltungsbezirke (Immunitäten),
übertrug ihnen später auch ganze Grafschaften, namentlich an den wichtigsten
Alpenstraßen, am Brenner, an den rätischen Pässen usw. Daß der unselige
Investiturstreit diese ganze Institution und damit die Rcichsverfcissung erschütterte,
konnte hundert Jahre vor Gregor dem siebenten niemand voraussehen.

Jedenfalls waren diese geistlichen Territorien die ersten wahrhaft staat¬
lichen Gemeinwesen auf deutschem Boden, in ihrer Organisation und in ihren
Leistungen den weltlichen um Jahrhunderte voraus und für sie lauge vorbildlich.
Denn sie waren nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden, sie gehörten der
Kirche und dem Reiche und wurden in deren Interesse verwaltet. Sie waren
nicht erblich, also auch nicht der Gefahr zersplitternder Erbteilungen ausgesetzt.
Sie wurden nach festen Traditionen verwaltet, von einem festen Mittelpunkt,
der Bischofsstadt oder dem Kloster aus, sie konnten deshalb ein geordnetes
Archivwesen und eine schriftliche Geschäftsführung ausbilden, alles Dinge, die
den weltlichen Territorien fehlten. Erst als diese auf dieselbe Höhe der innern
Entwicklung gelangt waren, was erst gegen das Ende des Mittelalters geschah,
verloren die geistlichen Gebiete mit ihrem Vorrang auch ihre innere Berechtigung
und wurden seit demi sechzehnten und dem siebzehnten Jahrhundert allmählich mit
den größern weltlichen Staaten vereinigt oder in solche umgewandelt, die letzten
durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803; aber sie bildeten oft auch
dann geschlossene Verwaltungsbezirke (Salzburg, Magdeburg, Osnabrück) oder,
wie in der Schweiz, weltliche Kantone (Se. Gallen, Glarus, Chur).

Von diesen geistlichen Fürstentümern ist das Erzstift Salzburg bis zu
seinem Ende 1803 eins der stattlichsten und reichsten gewesen. Schon der Herzog
Theodo von Bayern hatte die Stiftung Ruprechts mit Grund und Boden aus¬
gestattet, Herzog Tassilo besonders ihr zahlreiche ihm zinspflichtige romanische


Laien, vor allem der Könige, kam diesem Bestreben von Anfang an entgegen,
und seit Otto dem Großen die ganze Richtung der kaiserlichen Politik. Denn
der weltliche Adel dachte und verfuhr rein dynastisch; in seiner Masse unfähig,
wirklich staatliche, über das Einzelinteresse hinausgehende Zwecke zu fördern
oder auch uur zu begreifen, suchte er seine Amtsgewalt und den damit ver-
bundnen Grundbesitz erblich zu machen und verwandelte so den Stand der
großen Neichsbemnten allmählich in einen erblichen Fürstenstand, der schließlich
die Krone mattgesetzt und das alte Reich zugrunde gerichtet hat, ohne doch selbst
bei den fortgesetzten Erbteilungen jahrhundertelang irgendwelche dauerhafte und
haltbare politische Gebilde zustande zu bringen. Die Kirche dagegen als die
Erbin der höhern, der römischen Kultur arbeitete schon ihrem ganzen Wesen
"ach für allgemeine, soziale und politische Zwecke. Deshalb machte Otto der
Große ihre Oberhäupter, die Bischöfe und Reichsäbte, die er tatsächlich ernannte,
zu den höchsten und zuverlässigsten Beamten des Reichs; von ihren Gütern
zog er den größten Teil seiner militärischen Kräfte und die umfängliche Ver¬
pflegung seines wandernden Hofes. Die Vermehrung ihres Grundbesitzes lag
also im Interesse der Krone; eine solche Schenkung bedeutete zugleich die Er¬
hebung des geschenkten Guts auf eine höhere Kulturstufe. Um diese wachsenden
Territorien aber vor deu habgierigen Eingriffen des weltlichen Adels möglichst zu
sichern, stattete sie die Krone mehr und mehr mit den wichtigsten Hoheitsrechten
aus, verwandelte sie in selbständige, eximierte Verwaltungsbezirke (Immunitäten),
übertrug ihnen später auch ganze Grafschaften, namentlich an den wichtigsten
Alpenstraßen, am Brenner, an den rätischen Pässen usw. Daß der unselige
Investiturstreit diese ganze Institution und damit die Rcichsverfcissung erschütterte,
konnte hundert Jahre vor Gregor dem siebenten niemand voraussehen.

Jedenfalls waren diese geistlichen Territorien die ersten wahrhaft staat¬
lichen Gemeinwesen auf deutschem Boden, in ihrer Organisation und in ihren
Leistungen den weltlichen um Jahrhunderte voraus und für sie lauge vorbildlich.
Denn sie waren nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden, sie gehörten der
Kirche und dem Reiche und wurden in deren Interesse verwaltet. Sie waren
nicht erblich, also auch nicht der Gefahr zersplitternder Erbteilungen ausgesetzt.
Sie wurden nach festen Traditionen verwaltet, von einem festen Mittelpunkt,
der Bischofsstadt oder dem Kloster aus, sie konnten deshalb ein geordnetes
Archivwesen und eine schriftliche Geschäftsführung ausbilden, alles Dinge, die
den weltlichen Territorien fehlten. Erst als diese auf dieselbe Höhe der innern
Entwicklung gelangt waren, was erst gegen das Ende des Mittelalters geschah,
verloren die geistlichen Gebiete mit ihrem Vorrang auch ihre innere Berechtigung
und wurden seit demi sechzehnten und dem siebzehnten Jahrhundert allmählich mit
den größern weltlichen Staaten vereinigt oder in solche umgewandelt, die letzten
durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803; aber sie bildeten oft auch
dann geschlossene Verwaltungsbezirke (Salzburg, Magdeburg, Osnabrück) oder,
wie in der Schweiz, weltliche Kantone (Se. Gallen, Glarus, Chur).

Von diesen geistlichen Fürstentümern ist das Erzstift Salzburg bis zu
seinem Ende 1803 eins der stattlichsten und reichsten gewesen. Schon der Herzog
Theodo von Bayern hatte die Stiftung Ruprechts mit Grund und Boden aus¬
gestattet, Herzog Tassilo besonders ihr zahlreiche ihm zinspflichtige romanische


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/185>, abgerufen am 15.01.2025.