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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der verwciltuugsbeamten in Preußen

schauilng macht den richtigen Beamten, nicht der Bnreaudienst bei den Regie¬
rungen. Alles andre lernt sich; wer aber das Leben richtig beurteilen will,
muß es kennen, Bedürfnisse und Beziehungen müssen unmittelbar an ihn heran¬
treten, er muß im Leben stehn. . . . Meines Dafürhaltens sollte man dazu über¬
gehn, die jüngern Beamten nur an wenig Orten tunlichst bei der unmittelbaren
Praxis vorbereitungswcise zu beschäftigen, sich davon zu überzeugen, daß sie in
diesem beschränkten Gebiete sich genan orientiert haben rücksichtlich aller Zweige
der Verwaltung, im übrigen aber nur einige Gesetzeskenntnis und wissenschaft¬
liche Augeregtheit verlangen."

Man stellt jetzt oft die Forderung auf, daß die jungen Verwaltungs¬
beamten bei Landwirtschafts- und bei Handelskammern, bei Bankinstituten und
andern kaufmännischen und industriellen Unternehmungen ausgebildet werden
müßten, und sie würden dort auch gewiß etwas lernen, aber es liegt doch
zweifellos auch die Gefahr der Zersplitterung vor, deren Folge der Dilettan¬
tismus sein müßte. Nach dem Staatsexamen kann eine solche Beschäftigung
sehr nützlich sein, während der Vorbereitungszeit aber wird es doch wohl rich¬
tiger sein, die jungen Beamten so zu beschäftigen, daß sie den Stoff, den sie
kennen lernen sollen, auch durchdringen können. Wer an einer Stelle das
Leben und die Bedürfnisse des Volks gründlich kennen gelernt hat, wird sich
später auch in andern Verhältnissen leicht zurechtfinden. Wenn das richtig sein
sollte, so würde also die Ausbildung im wesentlichen beim Lcmdrnt und in
der Kommunalverwaltung zu erfolgen haben, zusammen mindestens anderthalb
Jahre. Dabei könnte vorgesehen werden, daß sich dort, wo die Verhältnisse es
angebracht erscheinen lassen, beide Beschäftigungen der Zeit nach decken dürfen,
und zwar so, daß in dem dritten halben Jahre der Referendar bei dem Landrat
und bei der Stadtverwaltung zugleich arbeiten könnte. Das würde den Vorteil
bieten, daß der Referendar die ihm vertraut gewordnen Geschäfte der Kreis¬
verwaltung noch ein halbes Jahr länger verfolgen kann. Von größerer Be¬
deutung ist es aber, daß sowohl ein Landrat wie eine Kommunalverwciltnng
ausgesucht werden, die für die Ausbildung des Referendars wirklich geeignet
sind. Ungeeignet ist in jedem Falle eine große Stadt, weil der junge Beamte
dort deu Umfang der Geschäfte nicht übersehen kann. In einer kleinern Stadt,
in einer größern Landgemeinde oder bei einem tüchtigen Amtsvorsteher wird
der Referendar unendlich viel mehr Gewinn von seiner Tätigkeit haben. Jetzt
darf er in der Kommunalverwaltuug leider mir bei einer Stadtgemeinde be¬
schäftigt werden, und meist werden große Städte ausgewählt.

Bei den Regierungen werden die Referendare in so vielen Zweigen der
Verwaltung beschäftigt, daß sie unmöglich gründlich ausgebildet werden können.
In dieser Zeit tut der Referendar außerdem nur Vurecmdienst, und es wäre
Wohl der Erwägung wert, ob die Arbeitszeit bei der Regierung nicht auf die
Tätigkeit beim Bezirksausschusse beschränkt werden könnte zugunsten der Aus¬
dehnung der Beschäftigung bei den Lokalinstanzen, wenn dagegen nicht spräche,
daß bei der Regierung für die theoretische Ausbildung der Referendare gut
gesorgt werden kann, und daß hierfür, wenn etwas erreicht werden soll, der
Zeitraum eines Jahres notwendig sein wird.


Die Ausbildung der verwciltuugsbeamten in Preußen

schauilng macht den richtigen Beamten, nicht der Bnreaudienst bei den Regie¬
rungen. Alles andre lernt sich; wer aber das Leben richtig beurteilen will,
muß es kennen, Bedürfnisse und Beziehungen müssen unmittelbar an ihn heran¬
treten, er muß im Leben stehn. . . . Meines Dafürhaltens sollte man dazu über¬
gehn, die jüngern Beamten nur an wenig Orten tunlichst bei der unmittelbaren
Praxis vorbereitungswcise zu beschäftigen, sich davon zu überzeugen, daß sie in
diesem beschränkten Gebiete sich genan orientiert haben rücksichtlich aller Zweige
der Verwaltung, im übrigen aber nur einige Gesetzeskenntnis und wissenschaft¬
liche Augeregtheit verlangen."

Man stellt jetzt oft die Forderung auf, daß die jungen Verwaltungs¬
beamten bei Landwirtschafts- und bei Handelskammern, bei Bankinstituten und
andern kaufmännischen und industriellen Unternehmungen ausgebildet werden
müßten, und sie würden dort auch gewiß etwas lernen, aber es liegt doch
zweifellos auch die Gefahr der Zersplitterung vor, deren Folge der Dilettan¬
tismus sein müßte. Nach dem Staatsexamen kann eine solche Beschäftigung
sehr nützlich sein, während der Vorbereitungszeit aber wird es doch wohl rich¬
tiger sein, die jungen Beamten so zu beschäftigen, daß sie den Stoff, den sie
kennen lernen sollen, auch durchdringen können. Wer an einer Stelle das
Leben und die Bedürfnisse des Volks gründlich kennen gelernt hat, wird sich
später auch in andern Verhältnissen leicht zurechtfinden. Wenn das richtig sein
sollte, so würde also die Ausbildung im wesentlichen beim Lcmdrnt und in
der Kommunalverwaltung zu erfolgen haben, zusammen mindestens anderthalb
Jahre. Dabei könnte vorgesehen werden, daß sich dort, wo die Verhältnisse es
angebracht erscheinen lassen, beide Beschäftigungen der Zeit nach decken dürfen,
und zwar so, daß in dem dritten halben Jahre der Referendar bei dem Landrat
und bei der Stadtverwaltung zugleich arbeiten könnte. Das würde den Vorteil
bieten, daß der Referendar die ihm vertraut gewordnen Geschäfte der Kreis¬
verwaltung noch ein halbes Jahr länger verfolgen kann. Von größerer Be¬
deutung ist es aber, daß sowohl ein Landrat wie eine Kommunalverwciltnng
ausgesucht werden, die für die Ausbildung des Referendars wirklich geeignet
sind. Ungeeignet ist in jedem Falle eine große Stadt, weil der junge Beamte
dort deu Umfang der Geschäfte nicht übersehen kann. In einer kleinern Stadt,
in einer größern Landgemeinde oder bei einem tüchtigen Amtsvorsteher wird
der Referendar unendlich viel mehr Gewinn von seiner Tätigkeit haben. Jetzt
darf er in der Kommunalverwaltuug leider mir bei einer Stadtgemeinde be¬
schäftigt werden, und meist werden große Städte ausgewählt.

Bei den Regierungen werden die Referendare in so vielen Zweigen der
Verwaltung beschäftigt, daß sie unmöglich gründlich ausgebildet werden können.
In dieser Zeit tut der Referendar außerdem nur Vurecmdienst, und es wäre
Wohl der Erwägung wert, ob die Arbeitszeit bei der Regierung nicht auf die
Tätigkeit beim Bezirksausschusse beschränkt werden könnte zugunsten der Aus¬
dehnung der Beschäftigung bei den Lokalinstanzen, wenn dagegen nicht spräche,
daß bei der Regierung für die theoretische Ausbildung der Referendare gut
gesorgt werden kann, und daß hierfür, wenn etwas erreicht werden soll, der
Zeitraum eines Jahres notwendig sein wird.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/686>, abgerufen am 23.07.2024.