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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der verwaliuugsl>eamteu in Preuße"

Zeit ist schon jetzt genügend bepackt, ja so in Anspruch genommen, daß noch
weitergehende Anforderungen unerfüllbar erscheinen. Wir würden damit, wie
ich fürchte, wieder in ein neues Scheinwesen kommen. Von bloßem Schein¬
wesen, das auf dem Papier sich gut ausnimmt, an den Schranken der Wirklich¬
keit aber scheitert, haben wir gerade genug, und Gott bewahre uns vor neuen
unpraktischen Experimenten solcher Art. Meines Trachtens kann es kaum
zweifelhaft sein, daß die Ergänzungsausbildung in die Zeit nach dem Bestehn
der großen Staatsprüfung zu legen ist. Erst nach dem Bestehn der großen
Prüfung hat der junge Assessor die volle geistige Freiheit, die das wissenschaft¬
liche Studium der ihm noch fehlenden Spezialfächer recht fruchtbar macht."

In demselben Sinne sprach sich bei den Verhandlungen im Parlament
eine Reihe von Abgeordneten aller Parteien aus, besonders die Herren Winkler,
von Bockelberg, Jderhoff. Freiherr von Richthofeu, Peltasohn, von Savigny
und Freiherr von Zedlitz. Sie alle waren der Ansicht, daß die Spezialisierung
der Ausbildung am beste" "ach dem Staatsexamen geschehe, daß die Ver¬
tiefung der staatswissenschaftlicher Ausbildung erst in dieser Zeit erfolgen
könne. Herr von Zedlitz fügte hinzu: "So hoch ich die Wissenschaft schätze,
so ist doch alle Theorie der Natur der Sache nach grau und bedarf, wenn
sie zu richtigen Schlüssen führen soll, der Nachprüfung durch die Wirklichkeit,
der Nachprüfung durch das praktische Leben."

Wenn diese Ansicht richtig sein sollte, so würde es sich nur noch fragen
können, ob die formelle Übung in der Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
die sich die Regicrungsreserendare jetzt im Vorbereitungsdienst aneignen, und
die Übersicht über die Verwaltungsgesetzgebuug, die sie in dieser Zeit und
bei der Vorbereitung zum zweiten Examen erlangen, auch später noch erworben
werden können. Es kann das aber wohl unbedenklich angenommen werden,
da man immer wieder beobachten kann, wie leicht sich die als Justitiare über-
nommnen Juristen in der Verwaltung einarbeiten, und es würde deshalb, wie
mir scheint, kein ernstliches Hindernis bestehn, die Verwaltung grundsätzlich
durch Übernahme von Gerichtsassessoren zu ergänzen. Die juristische Aus¬
bildung und die besondre administrative Ausbildung sind zwei Methoden, deren
jede Vorteile und Nachteile bietet, die gegeneinander abgewogen werden müssen.
Es handelt sich, wie Freiherr von Lemayer in dem erwähnten Referate sagt,
darum, ob man die formelle Schulung des Geistes, die durch das juristische
Studium besser als durch ein andres vermittelt wird, höher schätzen muß als
den dabei veranlaßten Ausfall an in der Praxis unmittelbar verwertbaren
Kenntnissen; ob, wie er weiter sagt, der menschliche Geist mehr in die Tiefe
oder in die Breite ausgebildet werde" soll, ob die Erziehung vorwiegend den
Zweck hat, den Geist zu schärfen zu eigner Arbeit, oder den, ihn auf dem
Wege der Erfahrung zu bereichern. Es scheint mir, daß das erste richtig ist,
weil der auf einem Gebiete gründlich Ausgebildete sich auch auf andern Ge¬
bieten leicht zurechtfindet, während die oberflächliche Kenntnis vieler Dinge
leicht zum Dilettantismus führt.

Erwägungen dieser Art sind es wohl auch gewesen, die am 24. Mai 1876
den damaligen Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, veranlaßten, zu er-


Die Ausbildung der verwaliuugsl>eamteu in Preuße»

Zeit ist schon jetzt genügend bepackt, ja so in Anspruch genommen, daß noch
weitergehende Anforderungen unerfüllbar erscheinen. Wir würden damit, wie
ich fürchte, wieder in ein neues Scheinwesen kommen. Von bloßem Schein¬
wesen, das auf dem Papier sich gut ausnimmt, an den Schranken der Wirklich¬
keit aber scheitert, haben wir gerade genug, und Gott bewahre uns vor neuen
unpraktischen Experimenten solcher Art. Meines Trachtens kann es kaum
zweifelhaft sein, daß die Ergänzungsausbildung in die Zeit nach dem Bestehn
der großen Staatsprüfung zu legen ist. Erst nach dem Bestehn der großen
Prüfung hat der junge Assessor die volle geistige Freiheit, die das wissenschaft¬
liche Studium der ihm noch fehlenden Spezialfächer recht fruchtbar macht."

In demselben Sinne sprach sich bei den Verhandlungen im Parlament
eine Reihe von Abgeordneten aller Parteien aus, besonders die Herren Winkler,
von Bockelberg, Jderhoff. Freiherr von Richthofeu, Peltasohn, von Savigny
und Freiherr von Zedlitz. Sie alle waren der Ansicht, daß die Spezialisierung
der Ausbildung am beste» »ach dem Staatsexamen geschehe, daß die Ver¬
tiefung der staatswissenschaftlicher Ausbildung erst in dieser Zeit erfolgen
könne. Herr von Zedlitz fügte hinzu: „So hoch ich die Wissenschaft schätze,
so ist doch alle Theorie der Natur der Sache nach grau und bedarf, wenn
sie zu richtigen Schlüssen führen soll, der Nachprüfung durch die Wirklichkeit,
der Nachprüfung durch das praktische Leben."

Wenn diese Ansicht richtig sein sollte, so würde es sich nur noch fragen
können, ob die formelle Übung in der Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
die sich die Regicrungsreserendare jetzt im Vorbereitungsdienst aneignen, und
die Übersicht über die Verwaltungsgesetzgebuug, die sie in dieser Zeit und
bei der Vorbereitung zum zweiten Examen erlangen, auch später noch erworben
werden können. Es kann das aber wohl unbedenklich angenommen werden,
da man immer wieder beobachten kann, wie leicht sich die als Justitiare über-
nommnen Juristen in der Verwaltung einarbeiten, und es würde deshalb, wie
mir scheint, kein ernstliches Hindernis bestehn, die Verwaltung grundsätzlich
durch Übernahme von Gerichtsassessoren zu ergänzen. Die juristische Aus¬
bildung und die besondre administrative Ausbildung sind zwei Methoden, deren
jede Vorteile und Nachteile bietet, die gegeneinander abgewogen werden müssen.
Es handelt sich, wie Freiherr von Lemayer in dem erwähnten Referate sagt,
darum, ob man die formelle Schulung des Geistes, die durch das juristische
Studium besser als durch ein andres vermittelt wird, höher schätzen muß als
den dabei veranlaßten Ausfall an in der Praxis unmittelbar verwertbaren
Kenntnissen; ob, wie er weiter sagt, der menschliche Geist mehr in die Tiefe
oder in die Breite ausgebildet werde» soll, ob die Erziehung vorwiegend den
Zweck hat, den Geist zu schärfen zu eigner Arbeit, oder den, ihn auf dem
Wege der Erfahrung zu bereichern. Es scheint mir, daß das erste richtig ist,
weil der auf einem Gebiete gründlich Ausgebildete sich auch auf andern Ge¬
bieten leicht zurechtfindet, während die oberflächliche Kenntnis vieler Dinge
leicht zum Dilettantismus führt.

Erwägungen dieser Art sind es wohl auch gewesen, die am 24. Mai 1876
den damaligen Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, veranlaßten, zu er-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/681>, abgerufen am 23.07.2024.