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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Fortschreiten der Reichsfinanzreform

unerschütterliche Fortdauer dieses Standpunkts der Regierungen keinen Zweifel
gelassen. In Frage kommt also allein die stärkere Ausnutzung von Quellen
auf dem Gebiete der indirekten Besteuerung. Welche dies sein können, hat der
Schatzsekretär nicht verraten; er hat nur gesagt, daß man auf die Schonung
der wirtschaftlich Schwachen bedacht sein werde. Diese Redewendung hat in den
Vermutungen über die wahrscheinlich getroffne Auswahl eine starke Unsicherheit
bewirkt, da manche in ihr ein Entgegenkommen gegen die Bedenken des
Zentrums über die Besteuerung von Gegenständen des Massenkonsums sehen
möchten. Das ist allerdings nicht wahrscheinlich; aber man kann den Streit
über die Deutung dieses Wortes getrost auf sich beruhn lassen und abwarten,
was der Regierungsentwurf vorschlagen wird.

Wie immer er aber ausfallen möge, die bloße Tatsache, daß er die
Rettung bei den indirekten Steuern sucht, wird genügen, ihm bei seinem Er¬
scheinen die Gegner in hellen Scharen zu erwecken. Auf der radikalen Linken
macht man, ganz abgesehen von der prinzipiellen Feindschaft gegen die in¬
direkte Besteueruugsart überhaupt, den konstitutionellen Einwand geltend, daß
sich diese Art Einnahmen nicht dem jeweiligen Ausgabebedarf anpassen lassen,
daß sie, auch wenn für sie kein zwingendes Bedürfnis vorhanden ist, in vollem
Umfange weiter laufen und so geradezu eine Aufforderung zur Verschwendung
werden. Dies ist nun sicherlich eine sehr unnötige Sorge. Denn soweit sich
die Dinge übersehen lassen, wird auch in den nächsten Jahren das natürliche
und unvermeidliche Wachstum des Reichsbedarfs so umfangreich sein, daß auch
nach der Vermehrung der Einnahmen für die Finanzverwaltung Sorgen in
Hülle und Fülle übrig bleiben werden. Jedenfalls aber ist das alte Argument
von dem Anreiz zur Verschwendung durch die in der Lex Stengel enthaltne
neue Fassung des Artikels 70 der Reichsverfassung ein für allemal hinfällig
geworden; denn nunmehr werden die Überschüsse nicht, wie früher, als ordent¬
liche Einnahmen des Reichs in den Etat eingestellt, sondern zur Deckung
außerordentlicher Ausgaben, d. h. zur Verminderung der Anleihe verwandt.
Das wäre also eine Verwendungsart, die das genaue Gegenteil von Ver¬
schwendung genannt werden müßte. Man wird sogar gerade auf der Linken
nicht bestreiten können, daß sie einem tiefempfundnen Bedürfnis entsprechen
würde; denn daß wir endlich zu einer ernsthaften Amortisation der Reichs¬
schulden kommen müssen, pflegt doch eine Programmforderung aller Liberalen
zu sein. Ist man aber von dem Mißtrauen besessen, daß sich für einmal vor-
handne Überschüsse im konkreten Falle schon immer ein andrer Verwendungs¬
zweck finden werde, so kann man ja auf den alten Gedanken der Einführung
eines beweglichen Postens in den Einnahmeetat zurückkommen, um so die
Anpassungsfähigkeit der Gescimteiunahme an den jeweiligen Ausgabebedarf
sicher zu stellen. Die Ermittlung eines solchen Postens in den Einnahmen
würde kaum unübersteiglichen praktischen Schwierigkeiten begegnen, und daß
die verbündeten Regierungen aus staatsrechtlichen Gründen ein Veto dagegen
einlegen sollten, ist auch schwer anzunehmen. Es ließe sich ja auch vorschreiben,
daß für den Fall des Eintretens von Überschüssen infolge der Einnahme-
Vermehrung eine entsprechende Kürzung oder Beseitigung der ungerechtfertigsten


Fortschreiten der Reichsfinanzreform

unerschütterliche Fortdauer dieses Standpunkts der Regierungen keinen Zweifel
gelassen. In Frage kommt also allein die stärkere Ausnutzung von Quellen
auf dem Gebiete der indirekten Besteuerung. Welche dies sein können, hat der
Schatzsekretär nicht verraten; er hat nur gesagt, daß man auf die Schonung
der wirtschaftlich Schwachen bedacht sein werde. Diese Redewendung hat in den
Vermutungen über die wahrscheinlich getroffne Auswahl eine starke Unsicherheit
bewirkt, da manche in ihr ein Entgegenkommen gegen die Bedenken des
Zentrums über die Besteuerung von Gegenständen des Massenkonsums sehen
möchten. Das ist allerdings nicht wahrscheinlich; aber man kann den Streit
über die Deutung dieses Wortes getrost auf sich beruhn lassen und abwarten,
was der Regierungsentwurf vorschlagen wird.

Wie immer er aber ausfallen möge, die bloße Tatsache, daß er die
Rettung bei den indirekten Steuern sucht, wird genügen, ihm bei seinem Er¬
scheinen die Gegner in hellen Scharen zu erwecken. Auf der radikalen Linken
macht man, ganz abgesehen von der prinzipiellen Feindschaft gegen die in¬
direkte Besteueruugsart überhaupt, den konstitutionellen Einwand geltend, daß
sich diese Art Einnahmen nicht dem jeweiligen Ausgabebedarf anpassen lassen,
daß sie, auch wenn für sie kein zwingendes Bedürfnis vorhanden ist, in vollem
Umfange weiter laufen und so geradezu eine Aufforderung zur Verschwendung
werden. Dies ist nun sicherlich eine sehr unnötige Sorge. Denn soweit sich
die Dinge übersehen lassen, wird auch in den nächsten Jahren das natürliche
und unvermeidliche Wachstum des Reichsbedarfs so umfangreich sein, daß auch
nach der Vermehrung der Einnahmen für die Finanzverwaltung Sorgen in
Hülle und Fülle übrig bleiben werden. Jedenfalls aber ist das alte Argument
von dem Anreiz zur Verschwendung durch die in der Lex Stengel enthaltne
neue Fassung des Artikels 70 der Reichsverfassung ein für allemal hinfällig
geworden; denn nunmehr werden die Überschüsse nicht, wie früher, als ordent¬
liche Einnahmen des Reichs in den Etat eingestellt, sondern zur Deckung
außerordentlicher Ausgaben, d. h. zur Verminderung der Anleihe verwandt.
Das wäre also eine Verwendungsart, die das genaue Gegenteil von Ver¬
schwendung genannt werden müßte. Man wird sogar gerade auf der Linken
nicht bestreiten können, daß sie einem tiefempfundnen Bedürfnis entsprechen
würde; denn daß wir endlich zu einer ernsthaften Amortisation der Reichs¬
schulden kommen müssen, pflegt doch eine Programmforderung aller Liberalen
zu sein. Ist man aber von dem Mißtrauen besessen, daß sich für einmal vor-
handne Überschüsse im konkreten Falle schon immer ein andrer Verwendungs¬
zweck finden werde, so kann man ja auf den alten Gedanken der Einführung
eines beweglichen Postens in den Einnahmeetat zurückkommen, um so die
Anpassungsfähigkeit der Gescimteiunahme an den jeweiligen Ausgabebedarf
sicher zu stellen. Die Ermittlung eines solchen Postens in den Einnahmen
würde kaum unübersteiglichen praktischen Schwierigkeiten begegnen, und daß
die verbündeten Regierungen aus staatsrechtlichen Gründen ein Veto dagegen
einlegen sollten, ist auch schwer anzunehmen. Es ließe sich ja auch vorschreiben,
daß für den Fall des Eintretens von Überschüssen infolge der Einnahme-
Vermehrung eine entsprechende Kürzung oder Beseitigung der ungerechtfertigsten


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[0665] Fortschreiten der Reichsfinanzreform unerschütterliche Fortdauer dieses Standpunkts der Regierungen keinen Zweifel gelassen. In Frage kommt also allein die stärkere Ausnutzung von Quellen auf dem Gebiete der indirekten Besteuerung. Welche dies sein können, hat der Schatzsekretär nicht verraten; er hat nur gesagt, daß man auf die Schonung der wirtschaftlich Schwachen bedacht sein werde. Diese Redewendung hat in den Vermutungen über die wahrscheinlich getroffne Auswahl eine starke Unsicherheit bewirkt, da manche in ihr ein Entgegenkommen gegen die Bedenken des Zentrums über die Besteuerung von Gegenständen des Massenkonsums sehen möchten. Das ist allerdings nicht wahrscheinlich; aber man kann den Streit über die Deutung dieses Wortes getrost auf sich beruhn lassen und abwarten, was der Regierungsentwurf vorschlagen wird. Wie immer er aber ausfallen möge, die bloße Tatsache, daß er die Rettung bei den indirekten Steuern sucht, wird genügen, ihm bei seinem Er¬ scheinen die Gegner in hellen Scharen zu erwecken. Auf der radikalen Linken macht man, ganz abgesehen von der prinzipiellen Feindschaft gegen die in¬ direkte Besteueruugsart überhaupt, den konstitutionellen Einwand geltend, daß sich diese Art Einnahmen nicht dem jeweiligen Ausgabebedarf anpassen lassen, daß sie, auch wenn für sie kein zwingendes Bedürfnis vorhanden ist, in vollem Umfange weiter laufen und so geradezu eine Aufforderung zur Verschwendung werden. Dies ist nun sicherlich eine sehr unnötige Sorge. Denn soweit sich die Dinge übersehen lassen, wird auch in den nächsten Jahren das natürliche und unvermeidliche Wachstum des Reichsbedarfs so umfangreich sein, daß auch nach der Vermehrung der Einnahmen für die Finanzverwaltung Sorgen in Hülle und Fülle übrig bleiben werden. Jedenfalls aber ist das alte Argument von dem Anreiz zur Verschwendung durch die in der Lex Stengel enthaltne neue Fassung des Artikels 70 der Reichsverfassung ein für allemal hinfällig geworden; denn nunmehr werden die Überschüsse nicht, wie früher, als ordent¬ liche Einnahmen des Reichs in den Etat eingestellt, sondern zur Deckung außerordentlicher Ausgaben, d. h. zur Verminderung der Anleihe verwandt. Das wäre also eine Verwendungsart, die das genaue Gegenteil von Ver¬ schwendung genannt werden müßte. Man wird sogar gerade auf der Linken nicht bestreiten können, daß sie einem tiefempfundnen Bedürfnis entsprechen würde; denn daß wir endlich zu einer ernsthaften Amortisation der Reichs¬ schulden kommen müssen, pflegt doch eine Programmforderung aller Liberalen zu sein. Ist man aber von dem Mißtrauen besessen, daß sich für einmal vor- handne Überschüsse im konkreten Falle schon immer ein andrer Verwendungs¬ zweck finden werde, so kann man ja auf den alten Gedanken der Einführung eines beweglichen Postens in den Einnahmeetat zurückkommen, um so die Anpassungsfähigkeit der Gescimteiunahme an den jeweiligen Ausgabebedarf sicher zu stellen. Die Ermittlung eines solchen Postens in den Einnahmen würde kaum unübersteiglichen praktischen Schwierigkeiten begegnen, und daß die verbündeten Regierungen aus staatsrechtlichen Gründen ein Veto dagegen einlegen sollten, ist auch schwer anzunehmen. Es ließe sich ja auch vorschreiben, daß für den Fall des Eintretens von Überschüssen infolge der Einnahme- Vermehrung eine entsprechende Kürzung oder Beseitigung der ungerechtfertigsten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/665>, abgerufen am 23.07.2024.