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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der verwaltungsbeamteu in Preußen

völkernng auf dem Lande, im Handel und in der Industrie möglichst genau kennen
lernen müssen, ist selbstverständlich. Es fragt sich nur, welches Maß von Kennt¬
nissen auf diesen Gebieten man billigerweise von dem Verwaltungsbeamten er¬
warten darf, und in welchem Lebensabschnitte man glaubt, diese Kenntnisse dem
Beamten am besten vermitteln zu können. Man ist heute geneigt, in den An¬
forderungen an die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Verwaltungs¬
beamten sehr weit zu gehn. Die einen verlangen gründliche Kenntnisse der
Landwirtschaft, andre des Bank- und des Versicherungswesens. Ein bekannter
Abgeordneter beschwerte sich einmal, daß ein Regierungsassessor die Konstruktion
eines Hochofens und den Betrieb eines Walzwerks nicht gekannt habe. Staats¬
recht und Nationalökonomie soll er natürlich beherrschen. Er soll also eigentlich
alles wissen, während von keinem Bankier erwartet wird, daß er anch zugleich
ein tüchtiger Landwirt sei, und von keinem Landwirt, daß er den technischen
Betrieb der Eisenindustrie kenne. Man wird sich also doch wohl bescheiden und
sich damit begnügen müssen, dem Verwaltungsbeamten eine gute allgemeine
Bildung zu geben, die ihn befähigt, aus dem Leben für das Leben zu lernen.
Diese allgemeine Bildung wird sich aber zusammensetzen müssen ans theoretischen
Kenntnissen und praktischer Erfahrung auf dem einen oder andern Gebiete.

Daß für die theoretischen Kenntnisse die Grundlage um besten schon auf
der Universität gelegt wird, darüber ist man allgemein einig; aber bis jetzt ist
es nicht gelungen, einen Weg zu finden, auf dem das in geeigneter Weise ge¬
schehn kann. Es wird immer wieder darüber geklagt, daß die Studenten die
Zeit auf der Universität nicht ausnutzen, und zugleich wird die Forderung er¬
hoben, daß die Studienzeit um ein Semester verlängert werden müsse. Die
Ausnutzung der Universitütszeit wird man schließlich nnr erreichen können, wenn
man, sich entschließt, nach dem dritten oder dem vierten Semester ein Zwischen-
examen einzuführen, wie es bei den Medizinern besteht; sehr beachtenswert ist
ferner der Vorschlag, den Kirchheim und der Minister Bosse gemacht habe",
die erste Prüfung in zwei Abteilungen zu zerlegen, von denen die erste sich auf
das Privatrecht und den Zivilprozeß, die zweite anf das öffentliche Recht und
die Nationalökonomie zu erstrecken hätte. Gegen die Einführung des Zwischen¬
examens ist eingewandt worden, daß man die Zahl der Examina nicht ver¬
mehren dürfe, aber so recht stichhaltig scheint mir dieser Einwand nicht zu sein.
Treitschke erzählt, ein Engländer habe einmal sein Erstannen darüber ausge¬
drückt, daß in Deutschland immer die eine Hälfte des Volkes damit beschäftigt
sei, die andre Hälfte zu prüfen; wenn man aber die Prüfungen einmal hat
und sie, da unsre Verhältnisse nun einmal anders sind als die englischen, auch
wohl nicht entbehren kann, so ist eigentlich nicht recht einzusehen, warum nicht
noch einmal mehr geprüft werden soll, wenn man damit etwas Vernünftiges
erreichen kann. Die Teilung des ersten Examens in der angegebnen Weise
würde aber die große Bedeutung haben, daß den Staatswissenschaften die ihnen
gebührende Stellung zugewiesen wird, während sie jetzt trotz allen Versuchen, ihnen
Geltung zu verschaffen, im ersten Examen doch niemals eine ausschlaggebende
Rolle spielen. Wenn sich die Justizverwaltung gegen diese Teilung sträuben
sollte, so könnte der staatswissenschaftliche Teil des Examens ja fakultativ ein-


Die Ausbildung der verwaltungsbeamteu in Preußen

völkernng auf dem Lande, im Handel und in der Industrie möglichst genau kennen
lernen müssen, ist selbstverständlich. Es fragt sich nur, welches Maß von Kennt¬
nissen auf diesen Gebieten man billigerweise von dem Verwaltungsbeamten er¬
warten darf, und in welchem Lebensabschnitte man glaubt, diese Kenntnisse dem
Beamten am besten vermitteln zu können. Man ist heute geneigt, in den An¬
forderungen an die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Verwaltungs¬
beamten sehr weit zu gehn. Die einen verlangen gründliche Kenntnisse der
Landwirtschaft, andre des Bank- und des Versicherungswesens. Ein bekannter
Abgeordneter beschwerte sich einmal, daß ein Regierungsassessor die Konstruktion
eines Hochofens und den Betrieb eines Walzwerks nicht gekannt habe. Staats¬
recht und Nationalökonomie soll er natürlich beherrschen. Er soll also eigentlich
alles wissen, während von keinem Bankier erwartet wird, daß er anch zugleich
ein tüchtiger Landwirt sei, und von keinem Landwirt, daß er den technischen
Betrieb der Eisenindustrie kenne. Man wird sich also doch wohl bescheiden und
sich damit begnügen müssen, dem Verwaltungsbeamten eine gute allgemeine
Bildung zu geben, die ihn befähigt, aus dem Leben für das Leben zu lernen.
Diese allgemeine Bildung wird sich aber zusammensetzen müssen ans theoretischen
Kenntnissen und praktischer Erfahrung auf dem einen oder andern Gebiete.

Daß für die theoretischen Kenntnisse die Grundlage um besten schon auf
der Universität gelegt wird, darüber ist man allgemein einig; aber bis jetzt ist
es nicht gelungen, einen Weg zu finden, auf dem das in geeigneter Weise ge¬
schehn kann. Es wird immer wieder darüber geklagt, daß die Studenten die
Zeit auf der Universität nicht ausnutzen, und zugleich wird die Forderung er¬
hoben, daß die Studienzeit um ein Semester verlängert werden müsse. Die
Ausnutzung der Universitütszeit wird man schließlich nnr erreichen können, wenn
man, sich entschließt, nach dem dritten oder dem vierten Semester ein Zwischen-
examen einzuführen, wie es bei den Medizinern besteht; sehr beachtenswert ist
ferner der Vorschlag, den Kirchheim und der Minister Bosse gemacht habe»,
die erste Prüfung in zwei Abteilungen zu zerlegen, von denen die erste sich auf
das Privatrecht und den Zivilprozeß, die zweite anf das öffentliche Recht und
die Nationalökonomie zu erstrecken hätte. Gegen die Einführung des Zwischen¬
examens ist eingewandt worden, daß man die Zahl der Examina nicht ver¬
mehren dürfe, aber so recht stichhaltig scheint mir dieser Einwand nicht zu sein.
Treitschke erzählt, ein Engländer habe einmal sein Erstannen darüber ausge¬
drückt, daß in Deutschland immer die eine Hälfte des Volkes damit beschäftigt
sei, die andre Hälfte zu prüfen; wenn man aber die Prüfungen einmal hat
und sie, da unsre Verhältnisse nun einmal anders sind als die englischen, auch
wohl nicht entbehren kann, so ist eigentlich nicht recht einzusehen, warum nicht
noch einmal mehr geprüft werden soll, wenn man damit etwas Vernünftiges
erreichen kann. Die Teilung des ersten Examens in der angegebnen Weise
würde aber die große Bedeutung haben, daß den Staatswissenschaften die ihnen
gebührende Stellung zugewiesen wird, während sie jetzt trotz allen Versuchen, ihnen
Geltung zu verschaffen, im ersten Examen doch niemals eine ausschlaggebende
Rolle spielen. Wenn sich die Justizverwaltung gegen diese Teilung sträuben
sollte, so könnte der staatswissenschaftliche Teil des Examens ja fakultativ ein-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/621>, abgerufen am 23.07.2024.