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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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die juristische Ausbildung verschlechtert wird. Es würde also die Gefahr ent¬
steh,^ daß die Verwaltung auf Umwegen den Juristen ausgeliefert wird, was
man doch gerade vermeiden will. Besser wäre es dann jedenfalls, die Ver¬
waltung grundsätzlich aus den Gerichtsbeamten zu ergänzen und für die gründ¬
liche administrative Ausbildung der Übernvmmnen zu sorgen.

Nun neigen allerdings, wie schon gesagt worden ist, zurzeit die meisten
Verwaltungsbeamten der Auffassung zu, daß der juristische Geist für die Ver¬
waltung schädlich sei, daß die juristische Ausbildung die Entwicklung der Fähig¬
keiten hindre, die der Verwaltungsbeamte besonders brauche, Initiative und
Entschlußfähigkeit, und daß bei der Ergänzung der Verwaltung aus den Ge-
richtsbeamten die staatswissenschaftliche Ausbildung der Verwaltungsbeamten
ungenügend sein werde. Diese Einwendungen sind gewiß nicht leicht zu nehmen,
aber ich möchte doch annehmen, daß ihre Bedeutung überschützt wird. Zunächst
ist es mit den Juristen überhaupt eine eigne Sache. Schon 1755 meinte der
Kameralist Justi, die Zeiten, da die Rechtsgelehrten zu allen Bedienungen des
Staats brauchbar waren, seien nicht mehr vorhanden; es seien zehnmal mehr
Bedienungen vorhanden, wozu eine Kenntnis in Kameral-, Polizei-, Kommerzien-
und Okonomiesachen gefordert werde. Wie oft sind seit der Zeit die Juristen
totgesagt worden, und sie leben immer noch und leben vor allen Dingen in
der preußischen Verwaltung. Es sind seit Jahren in diese Verwaltung nicht
etwa nur so viele Juristen übernommen worden, als zur Aufrechterhaltung des
Dienstes unbedingt nötig war, sondern meist werden die als Justitiare Über-
nommnen nach wenig Jahren ausschließlich im Verwaltungsdienste beschäftigt,
oder sie werden befördert, und andre Juristen treten an ihre Stelle. So
arbeiten in allen Instanzen der Verwaltung Juristen in großer Zahl bis hinauf
in die Ministerien. Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen sind der
Mehrzahl nach Juristen, die in die Verwaltung übernommen wurden, als diese
Stellungen neu geschaffen wurden. Es ist leider nicht bekannt, wie viele
juristisch vorgebildete Beamte in der preußischen Verwaltung tätig sind, aber
ihre Zahl ist sicherlich sehr groß.

Wenn man gegen die juristische Ausbildung einwendet, daß diese mehr
nach der formalen Seite hinneige, so ist das gewiß richtig; aber ich möchte
annehmen, daß Beamte, die gleich nach dem Staatsexamen übernommen werden,
diesen Mangel in der Praxis des Verwaltungsdienstes in kurzer Zeit über¬
winden würden, während bei Juristen, die jahrelang Richter gewesen sind, in
der Tat die Gefahr besteht, daß sie die juristische Art, zu denken und zu ent¬
scheiden, auch in der Verwaltung beibehalten. Gerade solche ältere Juristen
werden jetzt aber der Regel nach übernommen. Zu denken gibt es ferner, daß
in den großen städtischen Gemeinwesen, die im allgemeinen doch sicherlich gut
verwaltet werden, fast ausschließlich juristisch gebildete Beamte tätig sind. Schon
aus dieser Tatsache allein könnte man den Schluß ziehn, daß es möglich sein
müßte, auch in der Staatsverwaltung mit Juristen auszukommen.

Daß für die Verwaltungsbeamten die juristische Ausbildung allein nicht
genügt, daß sie außerdem nicht nur gründliche stantswissenschaftliche Kenntnisse
erwerben, sondern auch die Bedürfnisse und die Lebensbedingungen der Be-


die juristische Ausbildung verschlechtert wird. Es würde also die Gefahr ent¬
steh,^ daß die Verwaltung auf Umwegen den Juristen ausgeliefert wird, was
man doch gerade vermeiden will. Besser wäre es dann jedenfalls, die Ver¬
waltung grundsätzlich aus den Gerichtsbeamten zu ergänzen und für die gründ¬
liche administrative Ausbildung der Übernvmmnen zu sorgen.

Nun neigen allerdings, wie schon gesagt worden ist, zurzeit die meisten
Verwaltungsbeamten der Auffassung zu, daß der juristische Geist für die Ver¬
waltung schädlich sei, daß die juristische Ausbildung die Entwicklung der Fähig¬
keiten hindre, die der Verwaltungsbeamte besonders brauche, Initiative und
Entschlußfähigkeit, und daß bei der Ergänzung der Verwaltung aus den Ge-
richtsbeamten die staatswissenschaftliche Ausbildung der Verwaltungsbeamten
ungenügend sein werde. Diese Einwendungen sind gewiß nicht leicht zu nehmen,
aber ich möchte doch annehmen, daß ihre Bedeutung überschützt wird. Zunächst
ist es mit den Juristen überhaupt eine eigne Sache. Schon 1755 meinte der
Kameralist Justi, die Zeiten, da die Rechtsgelehrten zu allen Bedienungen des
Staats brauchbar waren, seien nicht mehr vorhanden; es seien zehnmal mehr
Bedienungen vorhanden, wozu eine Kenntnis in Kameral-, Polizei-, Kommerzien-
und Okonomiesachen gefordert werde. Wie oft sind seit der Zeit die Juristen
totgesagt worden, und sie leben immer noch und leben vor allen Dingen in
der preußischen Verwaltung. Es sind seit Jahren in diese Verwaltung nicht
etwa nur so viele Juristen übernommen worden, als zur Aufrechterhaltung des
Dienstes unbedingt nötig war, sondern meist werden die als Justitiare Über-
nommnen nach wenig Jahren ausschließlich im Verwaltungsdienste beschäftigt,
oder sie werden befördert, und andre Juristen treten an ihre Stelle. So
arbeiten in allen Instanzen der Verwaltung Juristen in großer Zahl bis hinauf
in die Ministerien. Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen sind der
Mehrzahl nach Juristen, die in die Verwaltung übernommen wurden, als diese
Stellungen neu geschaffen wurden. Es ist leider nicht bekannt, wie viele
juristisch vorgebildete Beamte in der preußischen Verwaltung tätig sind, aber
ihre Zahl ist sicherlich sehr groß.

Wenn man gegen die juristische Ausbildung einwendet, daß diese mehr
nach der formalen Seite hinneige, so ist das gewiß richtig; aber ich möchte
annehmen, daß Beamte, die gleich nach dem Staatsexamen übernommen werden,
diesen Mangel in der Praxis des Verwaltungsdienstes in kurzer Zeit über¬
winden würden, während bei Juristen, die jahrelang Richter gewesen sind, in
der Tat die Gefahr besteht, daß sie die juristische Art, zu denken und zu ent¬
scheiden, auch in der Verwaltung beibehalten. Gerade solche ältere Juristen
werden jetzt aber der Regel nach übernommen. Zu denken gibt es ferner, daß
in den großen städtischen Gemeinwesen, die im allgemeinen doch sicherlich gut
verwaltet werden, fast ausschließlich juristisch gebildete Beamte tätig sind. Schon
aus dieser Tatsache allein könnte man den Schluß ziehn, daß es möglich sein
müßte, auch in der Staatsverwaltung mit Juristen auszukommen.

Daß für die Verwaltungsbeamten die juristische Ausbildung allein nicht
genügt, daß sie außerdem nicht nur gründliche stantswissenschaftliche Kenntnisse
erwerben, sondern auch die Bedürfnisse und die Lebensbedingungen der Be-


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[0620] die juristische Ausbildung verschlechtert wird. Es würde also die Gefahr ent¬ steh,^ daß die Verwaltung auf Umwegen den Juristen ausgeliefert wird, was man doch gerade vermeiden will. Besser wäre es dann jedenfalls, die Ver¬ waltung grundsätzlich aus den Gerichtsbeamten zu ergänzen und für die gründ¬ liche administrative Ausbildung der Übernvmmnen zu sorgen. Nun neigen allerdings, wie schon gesagt worden ist, zurzeit die meisten Verwaltungsbeamten der Auffassung zu, daß der juristische Geist für die Ver¬ waltung schädlich sei, daß die juristische Ausbildung die Entwicklung der Fähig¬ keiten hindre, die der Verwaltungsbeamte besonders brauche, Initiative und Entschlußfähigkeit, und daß bei der Ergänzung der Verwaltung aus den Ge- richtsbeamten die staatswissenschaftliche Ausbildung der Verwaltungsbeamten ungenügend sein werde. Diese Einwendungen sind gewiß nicht leicht zu nehmen, aber ich möchte doch annehmen, daß ihre Bedeutung überschützt wird. Zunächst ist es mit den Juristen überhaupt eine eigne Sache. Schon 1755 meinte der Kameralist Justi, die Zeiten, da die Rechtsgelehrten zu allen Bedienungen des Staats brauchbar waren, seien nicht mehr vorhanden; es seien zehnmal mehr Bedienungen vorhanden, wozu eine Kenntnis in Kameral-, Polizei-, Kommerzien- und Okonomiesachen gefordert werde. Wie oft sind seit der Zeit die Juristen totgesagt worden, und sie leben immer noch und leben vor allen Dingen in der preußischen Verwaltung. Es sind seit Jahren in diese Verwaltung nicht etwa nur so viele Juristen übernommen worden, als zur Aufrechterhaltung des Dienstes unbedingt nötig war, sondern meist werden die als Justitiare Über- nommnen nach wenig Jahren ausschließlich im Verwaltungsdienste beschäftigt, oder sie werden befördert, und andre Juristen treten an ihre Stelle. So arbeiten in allen Instanzen der Verwaltung Juristen in großer Zahl bis hinauf in die Ministerien. Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen sind der Mehrzahl nach Juristen, die in die Verwaltung übernommen wurden, als diese Stellungen neu geschaffen wurden. Es ist leider nicht bekannt, wie viele juristisch vorgebildete Beamte in der preußischen Verwaltung tätig sind, aber ihre Zahl ist sicherlich sehr groß. Wenn man gegen die juristische Ausbildung einwendet, daß diese mehr nach der formalen Seite hinneige, so ist das gewiß richtig; aber ich möchte annehmen, daß Beamte, die gleich nach dem Staatsexamen übernommen werden, diesen Mangel in der Praxis des Verwaltungsdienstes in kurzer Zeit über¬ winden würden, während bei Juristen, die jahrelang Richter gewesen sind, in der Tat die Gefahr besteht, daß sie die juristische Art, zu denken und zu ent¬ scheiden, auch in der Verwaltung beibehalten. Gerade solche ältere Juristen werden jetzt aber der Regel nach übernommen. Zu denken gibt es ferner, daß in den großen städtischen Gemeinwesen, die im allgemeinen doch sicherlich gut verwaltet werden, fast ausschließlich juristisch gebildete Beamte tätig sind. Schon aus dieser Tatsache allein könnte man den Schluß ziehn, daß es möglich sein müßte, auch in der Staatsverwaltung mit Juristen auszukommen. Daß für die Verwaltungsbeamten die juristische Ausbildung allein nicht genügt, daß sie außerdem nicht nur gründliche stantswissenschaftliche Kenntnisse erwerben, sondern auch die Bedürfnisse und die Lebensbedingungen der Be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/620>, abgerufen am 23.07.2024.