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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage vom Ztrandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Stranden zu bringen. Maren Taren war die Frau des Strandvogts, niemand
wagte sie zur Rechenschaft zu ziehn. Da sollen die Pferde über sie Gericht
gehalten und sie mit ihren schweren Hufen zertreten haben. Riß Taleus
Mutter wurde im Jahre 1747 von einem scheu gewordnen Pferde tödlich ver¬
letzt. Die schlimme Rolle, die die Frauen der Jnselbewohner bisweilen am
Strande spielten, und die trotzdem ungebrochne sittliche Kraft des Jnselvolks
wird anch durch eine Geschichte beleuchtet, die man ans Riß Taleus Amts¬
führung erzählt.

Eine berüchtigte Stranddiebin, Ellen Mannis, hatte sich einer gestran¬
deten Tonne Butter bemächtigt. Da nahte Riß Taten, der Strandvogt. Die
Diebin setzte sich im Vertrauen auf die wennn bekannte Keuschheit Riß Taleus
entkleidet auf ihre Beute. Und wirklich gewann das sittenlose Weib die edle
Eigenschaft des Strnndvogts zur Bundesgenossin, die den gewaltigen Mann,
der, nur mit einer Axt bewaffnet, Strandränberscharen entgegentrat, von der
nackten Räuberin fernhielt.

In der Christnacht 1713, kurz vor Loreus Petersens Amtsantritt, er¬
schlugen Hörnumer Strandräuber einen Schiffbrüchigen und verscharrten die
Leiche in einem Dünentale, dem Dickjendäl. Seitdem geht dort der Dickjen-
dülmann Sühne heischend um.

Von der Strandsegensage habe ich in den mir bekannt gewordnen Schriften
über die nordfriesischen Inseln keine Spur gefunden. Hansen spricht in seiner
Geschichte der friesischen Uthlande, in seiner Beschreibung des Schleswigischen
Wattenmeeres und der friesischen Inseln und in seinen kleinern in Bierncitzkis
Volksbuch enthaltn", Schriften zur friesischen Geschichte wiederholt von dem
"Strand mit seinem Segen und Unsegen," er nennt das Glück eines Strand¬
vogts "sehr zweideutig," und "der Strandsegen pflegt sich" nach seiner Ansicht
"in Unsegen zu verwandeln." Nirgends gebraucht er das Wort in anderm
Sinne als hier, nirgends bezeichnet er damit ein Gebet um Strandgut. Nun
weiß er zwar von einem Prediger Jacobus Boethius zu erzählen, der von
den Amrumern vertrieben wurde, weil er ihnen mit seiner Verurteilung des
Strandraubes lästig geworden war, nirgends erwähnt er jedoch ein Gebet um
Strandgut. Ich glaube diesen Umstand als kräftige Stütze der Annahme
betrachten zu dürfen, daß ans den nordfriesischen Inseln ein Gebet um Strand¬
gut nie üblich war.

Die Strandordnung, deren Beobachtung die Strandvögte und Strand¬
inspektoren zu überwachen hatten, beruhte auf dem 1444 zwischen dem Herzog
Adolf dem Achten und den Radlenker der drei Eiderstedtischen Lande verein¬
barten Eiderstedtischen Seerechte. Es bestimmte im wesentlichen die gewöhn
liebe Verteilung des Strandguts unter den Landesherrn, den Eigentümer und
die Berger und wurde erst im Jahre 1803 durch eine neue Ordnung aufge¬
hoben, nach der die dünische Regierung auf ihren Anteil an dem Strandgute zu¬
gunsten des Eigentümers verzichtete. In der aus dem Jahre 1542 stammenden
Christlyken Kercken Ordeninge, De yn den Fürstendvmen > Schleßwig j Holsten etc..
schal geholten werdenn, enthält die lateinische Litanei die Bitten Vt attllotos
xvriolltkmtW rssxivßre 8g,Jug.r6 cliZusris und Vt trngW körr-B darf Ä eonseruare.


Die Sage vom Ztrandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Stranden zu bringen. Maren Taren war die Frau des Strandvogts, niemand
wagte sie zur Rechenschaft zu ziehn. Da sollen die Pferde über sie Gericht
gehalten und sie mit ihren schweren Hufen zertreten haben. Riß Taleus
Mutter wurde im Jahre 1747 von einem scheu gewordnen Pferde tödlich ver¬
letzt. Die schlimme Rolle, die die Frauen der Jnselbewohner bisweilen am
Strande spielten, und die trotzdem ungebrochne sittliche Kraft des Jnselvolks
wird anch durch eine Geschichte beleuchtet, die man ans Riß Taleus Amts¬
führung erzählt.

Eine berüchtigte Stranddiebin, Ellen Mannis, hatte sich einer gestran¬
deten Tonne Butter bemächtigt. Da nahte Riß Taten, der Strandvogt. Die
Diebin setzte sich im Vertrauen auf die wennn bekannte Keuschheit Riß Taleus
entkleidet auf ihre Beute. Und wirklich gewann das sittenlose Weib die edle
Eigenschaft des Strnndvogts zur Bundesgenossin, die den gewaltigen Mann,
der, nur mit einer Axt bewaffnet, Strandränberscharen entgegentrat, von der
nackten Räuberin fernhielt.

In der Christnacht 1713, kurz vor Loreus Petersens Amtsantritt, er¬
schlugen Hörnumer Strandräuber einen Schiffbrüchigen und verscharrten die
Leiche in einem Dünentale, dem Dickjendäl. Seitdem geht dort der Dickjen-
dülmann Sühne heischend um.

Von der Strandsegensage habe ich in den mir bekannt gewordnen Schriften
über die nordfriesischen Inseln keine Spur gefunden. Hansen spricht in seiner
Geschichte der friesischen Uthlande, in seiner Beschreibung des Schleswigischen
Wattenmeeres und der friesischen Inseln und in seinen kleinern in Bierncitzkis
Volksbuch enthaltn», Schriften zur friesischen Geschichte wiederholt von dem
„Strand mit seinem Segen und Unsegen," er nennt das Glück eines Strand¬
vogts „sehr zweideutig," und „der Strandsegen pflegt sich" nach seiner Ansicht
„in Unsegen zu verwandeln." Nirgends gebraucht er das Wort in anderm
Sinne als hier, nirgends bezeichnet er damit ein Gebet um Strandgut. Nun
weiß er zwar von einem Prediger Jacobus Boethius zu erzählen, der von
den Amrumern vertrieben wurde, weil er ihnen mit seiner Verurteilung des
Strandraubes lästig geworden war, nirgends erwähnt er jedoch ein Gebet um
Strandgut. Ich glaube diesen Umstand als kräftige Stütze der Annahme
betrachten zu dürfen, daß ans den nordfriesischen Inseln ein Gebet um Strand¬
gut nie üblich war.

Die Strandordnung, deren Beobachtung die Strandvögte und Strand¬
inspektoren zu überwachen hatten, beruhte auf dem 1444 zwischen dem Herzog
Adolf dem Achten und den Radlenker der drei Eiderstedtischen Lande verein¬
barten Eiderstedtischen Seerechte. Es bestimmte im wesentlichen die gewöhn
liebe Verteilung des Strandguts unter den Landesherrn, den Eigentümer und
die Berger und wurde erst im Jahre 1803 durch eine neue Ordnung aufge¬
hoben, nach der die dünische Regierung auf ihren Anteil an dem Strandgute zu¬
gunsten des Eigentümers verzichtete. In der aus dem Jahre 1542 stammenden
Christlyken Kercken Ordeninge, De yn den Fürstendvmen > Schleßwig j Holsten etc..
schal geholten werdenn, enthält die lateinische Litanei die Bitten Vt attllotos
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[0496] Die Sage vom Ztrandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste Stranden zu bringen. Maren Taren war die Frau des Strandvogts, niemand wagte sie zur Rechenschaft zu ziehn. Da sollen die Pferde über sie Gericht gehalten und sie mit ihren schweren Hufen zertreten haben. Riß Taleus Mutter wurde im Jahre 1747 von einem scheu gewordnen Pferde tödlich ver¬ letzt. Die schlimme Rolle, die die Frauen der Jnselbewohner bisweilen am Strande spielten, und die trotzdem ungebrochne sittliche Kraft des Jnselvolks wird anch durch eine Geschichte beleuchtet, die man ans Riß Taleus Amts¬ führung erzählt. Eine berüchtigte Stranddiebin, Ellen Mannis, hatte sich einer gestran¬ deten Tonne Butter bemächtigt. Da nahte Riß Taten, der Strandvogt. Die Diebin setzte sich im Vertrauen auf die wennn bekannte Keuschheit Riß Taleus entkleidet auf ihre Beute. Und wirklich gewann das sittenlose Weib die edle Eigenschaft des Strnndvogts zur Bundesgenossin, die den gewaltigen Mann, der, nur mit einer Axt bewaffnet, Strandränberscharen entgegentrat, von der nackten Räuberin fernhielt. In der Christnacht 1713, kurz vor Loreus Petersens Amtsantritt, er¬ schlugen Hörnumer Strandräuber einen Schiffbrüchigen und verscharrten die Leiche in einem Dünentale, dem Dickjendäl. Seitdem geht dort der Dickjen- dülmann Sühne heischend um. Von der Strandsegensage habe ich in den mir bekannt gewordnen Schriften über die nordfriesischen Inseln keine Spur gefunden. Hansen spricht in seiner Geschichte der friesischen Uthlande, in seiner Beschreibung des Schleswigischen Wattenmeeres und der friesischen Inseln und in seinen kleinern in Bierncitzkis Volksbuch enthaltn», Schriften zur friesischen Geschichte wiederholt von dem „Strand mit seinem Segen und Unsegen," er nennt das Glück eines Strand¬ vogts „sehr zweideutig," und „der Strandsegen pflegt sich" nach seiner Ansicht „in Unsegen zu verwandeln." Nirgends gebraucht er das Wort in anderm Sinne als hier, nirgends bezeichnet er damit ein Gebet um Strandgut. Nun weiß er zwar von einem Prediger Jacobus Boethius zu erzählen, der von den Amrumern vertrieben wurde, weil er ihnen mit seiner Verurteilung des Strandraubes lästig geworden war, nirgends erwähnt er jedoch ein Gebet um Strandgut. Ich glaube diesen Umstand als kräftige Stütze der Annahme betrachten zu dürfen, daß ans den nordfriesischen Inseln ein Gebet um Strand¬ gut nie üblich war. Die Strandordnung, deren Beobachtung die Strandvögte und Strand¬ inspektoren zu überwachen hatten, beruhte auf dem 1444 zwischen dem Herzog Adolf dem Achten und den Radlenker der drei Eiderstedtischen Lande verein¬ barten Eiderstedtischen Seerechte. Es bestimmte im wesentlichen die gewöhn liebe Verteilung des Strandguts unter den Landesherrn, den Eigentümer und die Berger und wurde erst im Jahre 1803 durch eine neue Ordnung aufge¬ hoben, nach der die dünische Regierung auf ihren Anteil an dem Strandgute zu¬ gunsten des Eigentümers verzichtete. In der aus dem Jahre 1542 stammenden Christlyken Kercken Ordeninge, De yn den Fürstendvmen > Schleßwig j Holsten etc.. schal geholten werdenn, enthält die lateinische Litanei die Bitten Vt attllotos xvriolltkmtW rssxivßre 8g,Jug.r6 cliZusris und Vt trngW körr-B darf Ä eonseruare.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/496>, abgerufen am 23.07.2024.