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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Armen beansprucht. Die Forderung erstreckte sich auf zwei Strandgutanteile
und zwei Portionen der Kleinigkeiten. Eine ausdrückliche Beschränkung der
Strandportionen auf die sogenannten Kleinigkeiten enthält der Bescheid der
Lcmddrostei nicht. Auch mit dem von dem Pfarrer gestellten Antrage, daß
zwei in einem Hause wohnenden Familien, die zwei Berger gestellt hätten, auch
zwei Straudportionen zugewiesen werden sollten, erklärte sich die Behörde
ans Grund der Strandordnung vom 29. August 1711 einverstanden.

Wo das Gotteshaus mit Strandgut gebaut war, und Strandgut dem
Prediger sein ärmliches Haus wärmte, gedieh natürlich die Sage vom Strand-
segcu, mochte sie nun in einem vereinzelten Ereignisse in der dunkeln Tiefe
der heimischen Geschichte wurzeln oder durch ein Samenwort aus der Ferne
von Wandervögeln eingeschleppt worden sein.

Zuerst erwähnt ihrer der Pastor Gerhard Christoph Vechtmann, der von
1753 bis 1765 auf Juist im Amte war. Nach dem, was der Amtsverwalter
Damm von Vechtmanns Versuche, den pflichtvergessenen Vogt Oltman Dircks
zur Rettung eiues Schiffers in Seenot zu bewegen, erzählt, war dieser Pastor
ein guter Hirte seiner Jnselgemeinde. Das Bild des ostfriesischen Strandes,
das die Akten ergeben, ist düster genng, Versuche, das Strandrecht zu be¬
schönigen, fand ich darin nicht, man darf also Wohl dem freundlichen Lichte
trauen, das gerade aus jener leidvollen Strandszenc auf die Insulaner fällt.
Es wird erzählt, daß sie mit ihrem Pastor den Vogt zu einem Rettungs-
versuche zu bewegen suchte", sich für das dazu nötige Pferd verbürgten, und
daß ein herzhafter Maun aus ihrer Mitte den Ritt durch die Brandung
wagen wollte.

Auch Vechtmanns Haus war mit Strandgut gebaut, er hatte in den
zwölf Jahren seiner Tätigkeit auf Juist den mit dem Hunger nach Brot nah
verwandten Hunger der Insulaner nach Strandgut kennen gelernt. Was er
als Pastor von Werdum 1784 in den Ostfriesischen Mannigfaltigkeiten von dem
Gebete um Strandgut schreibt, verdient unbedingten Glauben. Er nennt dort
in seinem Aufsatze "Einige Nachrichten Harlingerland betreffend" die Inseln
die Vormauern des festen Landes und bemerkt dazu: "In vormaligen Zeiten
soll man auf den Inseln öffentlich gebeten haben: daß Gott den Strand
segnen wolle. Unbeachtete Leute sind in dem Wahn gewesen, als wenn die
Insulaner gewünschet, daß an ihren Inseln fein viele Schiffbrüche geschehen
mugken, welcher unmenschlicher und unchristlicher Wunsch doch wol nicht bey
irgend einem aufgestiegen. Denn zu geschweigen, daß die Bergnügen der ver¬
unglückten Menschen und Güter, zumal auf deu westlichen Inseln, oft mit
der größten Lebensgefahr verbunden, die guten Insulaner auch nur das
wenigste davon krigen; so ist der Sinn des Wunsches, den mir ein alter red¬
licher Einwohner einer Insel erklärte, eigentlich dieser: daß die Vorsicht da¬
durch angerufen werde, um zu verleihen, daß der Strand, d. i. das zwischen
der See und den Dünen oder Sandbergen befindliche Ufer, sich nicht verliesse,
sondern vielmehr sich erhöhe, damit nicht, wenn die See bis an die Dünen
gehet, der Fuß derselben abspüle, die Dünen selbst nach, und in die Fluthen
stürtzen, als dadurch die Inseln und das feste Land in Gefahr kommen --.


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Armen beansprucht. Die Forderung erstreckte sich auf zwei Strandgutanteile
und zwei Portionen der Kleinigkeiten. Eine ausdrückliche Beschränkung der
Strandportionen auf die sogenannten Kleinigkeiten enthält der Bescheid der
Lcmddrostei nicht. Auch mit dem von dem Pfarrer gestellten Antrage, daß
zwei in einem Hause wohnenden Familien, die zwei Berger gestellt hätten, auch
zwei Straudportionen zugewiesen werden sollten, erklärte sich die Behörde
ans Grund der Strandordnung vom 29. August 1711 einverstanden.

Wo das Gotteshaus mit Strandgut gebaut war, und Strandgut dem
Prediger sein ärmliches Haus wärmte, gedieh natürlich die Sage vom Strand-
segcu, mochte sie nun in einem vereinzelten Ereignisse in der dunkeln Tiefe
der heimischen Geschichte wurzeln oder durch ein Samenwort aus der Ferne
von Wandervögeln eingeschleppt worden sein.

Zuerst erwähnt ihrer der Pastor Gerhard Christoph Vechtmann, der von
1753 bis 1765 auf Juist im Amte war. Nach dem, was der Amtsverwalter
Damm von Vechtmanns Versuche, den pflichtvergessenen Vogt Oltman Dircks
zur Rettung eiues Schiffers in Seenot zu bewegen, erzählt, war dieser Pastor
ein guter Hirte seiner Jnselgemeinde. Das Bild des ostfriesischen Strandes,
das die Akten ergeben, ist düster genng, Versuche, das Strandrecht zu be¬
schönigen, fand ich darin nicht, man darf also Wohl dem freundlichen Lichte
trauen, das gerade aus jener leidvollen Strandszenc auf die Insulaner fällt.
Es wird erzählt, daß sie mit ihrem Pastor den Vogt zu einem Rettungs-
versuche zu bewegen suchte», sich für das dazu nötige Pferd verbürgten, und
daß ein herzhafter Maun aus ihrer Mitte den Ritt durch die Brandung
wagen wollte.

Auch Vechtmanns Haus war mit Strandgut gebaut, er hatte in den
zwölf Jahren seiner Tätigkeit auf Juist den mit dem Hunger nach Brot nah
verwandten Hunger der Insulaner nach Strandgut kennen gelernt. Was er
als Pastor von Werdum 1784 in den Ostfriesischen Mannigfaltigkeiten von dem
Gebete um Strandgut schreibt, verdient unbedingten Glauben. Er nennt dort
in seinem Aufsatze „Einige Nachrichten Harlingerland betreffend" die Inseln
die Vormauern des festen Landes und bemerkt dazu: „In vormaligen Zeiten
soll man auf den Inseln öffentlich gebeten haben: daß Gott den Strand
segnen wolle. Unbeachtete Leute sind in dem Wahn gewesen, als wenn die
Insulaner gewünschet, daß an ihren Inseln fein viele Schiffbrüche geschehen
mugken, welcher unmenschlicher und unchristlicher Wunsch doch wol nicht bey
irgend einem aufgestiegen. Denn zu geschweigen, daß die Bergnügen der ver¬
unglückten Menschen und Güter, zumal auf deu westlichen Inseln, oft mit
der größten Lebensgefahr verbunden, die guten Insulaner auch nur das
wenigste davon krigen; so ist der Sinn des Wunsches, den mir ein alter red¬
licher Einwohner einer Insel erklärte, eigentlich dieser: daß die Vorsicht da¬
durch angerufen werde, um zu verleihen, daß der Strand, d. i. das zwischen
der See und den Dünen oder Sandbergen befindliche Ufer, sich nicht verliesse,
sondern vielmehr sich erhöhe, damit nicht, wenn die See bis an die Dünen
gehet, der Fuß derselben abspüle, die Dünen selbst nach, und in die Fluthen
stürtzen, als dadurch die Inseln und das feste Land in Gefahr kommen —.


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[0309] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste Armen beansprucht. Die Forderung erstreckte sich auf zwei Strandgutanteile und zwei Portionen der Kleinigkeiten. Eine ausdrückliche Beschränkung der Strandportionen auf die sogenannten Kleinigkeiten enthält der Bescheid der Lcmddrostei nicht. Auch mit dem von dem Pfarrer gestellten Antrage, daß zwei in einem Hause wohnenden Familien, die zwei Berger gestellt hätten, auch zwei Straudportionen zugewiesen werden sollten, erklärte sich die Behörde ans Grund der Strandordnung vom 29. August 1711 einverstanden. Wo das Gotteshaus mit Strandgut gebaut war, und Strandgut dem Prediger sein ärmliches Haus wärmte, gedieh natürlich die Sage vom Strand- segcu, mochte sie nun in einem vereinzelten Ereignisse in der dunkeln Tiefe der heimischen Geschichte wurzeln oder durch ein Samenwort aus der Ferne von Wandervögeln eingeschleppt worden sein. Zuerst erwähnt ihrer der Pastor Gerhard Christoph Vechtmann, der von 1753 bis 1765 auf Juist im Amte war. Nach dem, was der Amtsverwalter Damm von Vechtmanns Versuche, den pflichtvergessenen Vogt Oltman Dircks zur Rettung eiues Schiffers in Seenot zu bewegen, erzählt, war dieser Pastor ein guter Hirte seiner Jnselgemeinde. Das Bild des ostfriesischen Strandes, das die Akten ergeben, ist düster genng, Versuche, das Strandrecht zu be¬ schönigen, fand ich darin nicht, man darf also Wohl dem freundlichen Lichte trauen, das gerade aus jener leidvollen Strandszenc auf die Insulaner fällt. Es wird erzählt, daß sie mit ihrem Pastor den Vogt zu einem Rettungs- versuche zu bewegen suchte», sich für das dazu nötige Pferd verbürgten, und daß ein herzhafter Maun aus ihrer Mitte den Ritt durch die Brandung wagen wollte. Auch Vechtmanns Haus war mit Strandgut gebaut, er hatte in den zwölf Jahren seiner Tätigkeit auf Juist den mit dem Hunger nach Brot nah verwandten Hunger der Insulaner nach Strandgut kennen gelernt. Was er als Pastor von Werdum 1784 in den Ostfriesischen Mannigfaltigkeiten von dem Gebete um Strandgut schreibt, verdient unbedingten Glauben. Er nennt dort in seinem Aufsatze „Einige Nachrichten Harlingerland betreffend" die Inseln die Vormauern des festen Landes und bemerkt dazu: „In vormaligen Zeiten soll man auf den Inseln öffentlich gebeten haben: daß Gott den Strand segnen wolle. Unbeachtete Leute sind in dem Wahn gewesen, als wenn die Insulaner gewünschet, daß an ihren Inseln fein viele Schiffbrüche geschehen mugken, welcher unmenschlicher und unchristlicher Wunsch doch wol nicht bey irgend einem aufgestiegen. Denn zu geschweigen, daß die Bergnügen der ver¬ unglückten Menschen und Güter, zumal auf deu westlichen Inseln, oft mit der größten Lebensgefahr verbunden, die guten Insulaner auch nur das wenigste davon krigen; so ist der Sinn des Wunsches, den mir ein alter red¬ licher Einwohner einer Insel erklärte, eigentlich dieser: daß die Vorsicht da¬ durch angerufen werde, um zu verleihen, daß der Strand, d. i. das zwischen der See und den Dünen oder Sandbergen befindliche Ufer, sich nicht verliesse, sondern vielmehr sich erhöhe, damit nicht, wenn die See bis an die Dünen gehet, der Fuß derselben abspüle, die Dünen selbst nach, und in die Fluthen stürtzen, als dadurch die Inseln und das feste Land in Gefahr kommen —.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/309>, abgerufen am 23.07.2024.