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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die zweijährige Dienstzeit

bildet, aber nicht mit Wiederholungskursen belastet, und wer ein gewisses Maß
höherer allgemeiner Bildung nachweist, dient zwar zunächst nur ein Jahr, wird
aber später zu längern Übungen herangezogen als die übrigen Dienstpflichtigen.
Die erste Bestimmung ist durch die größere Schwierigkeit der militärischen Aus¬
bildung verursacht, die zweite soll den stetigen Fortgang höherer Berufsbildung
begünstigen. Das Volksempfinden hat sich an diese Ungleichheit durch ein fast
hundertjähriges Bestehn gewöhnt und sich mit jener dadurch einverstanden erklärt,
daß sich ihr der weitaus größte Teil des Volks freiwillig unterwirft.

Infolge der bedeutenden Bevölkerungszunahme in Deutschland hat man
den Übergang von der drei- zur zweijährigen Dienstzeit vollziehn können, ohne
daß eine Veränderung der für die Truppen im Frieden bestehenden Verbände
in ihrer Zahl oder Stärke notwendig wurde, ja es ist seitdem noch der Etat
erhöht worden, und auch für zu erwartende weitere Steigerungen in Heer und
Marine sind Menschen genug vorhanden. Was die Erziehung des Soldaten
anlangt, so vermochten die Mannschaften des zweiten Jahrgangs bei ihrer ge¬
ringen Diensterfahrung nur wenig zur Ausbildung der Rekruten beizutragen.
Es war deshalb schon aus diesem Grunde nötig, die eigentlichen Lehrer, die
Berufssoldaten, zu vermehren, noch nötiger aber wurde es darum, weil man
früher alle Jahre nur einem Drittel der Kompagnie, also vierzig bis fünfzig
Mann, die den Lehrer sehr anstrengende erste Rekrutenabrichtung zu geben
brauchte, jetzt dagegen jährlich die Hälfte, also sechzig bis siebzig Mann, in die
Kompagnie eintreten.

Das Erzieherpersonal gliedert sich nun in zwei bei der deutschen Armee
scharf unterschiedne Klassen: in solche, die man als Halbberufssoldaten bezeichnen
könnte, die Unteroffiziere, die im ganzen nur zwölf Jahre Soldat bleiben wollen,
und in Offiziere, die ihr ganzes Leben im Heeresdienste zuzubringen beabsichtigen.
Für die Unteroffiziere ist seither mancherlei geschehen. Zu der Sicherheit, nach
zwölfjähriger vorwurfsfreier Dienstzeit eine den meisten berechtigten Erwartungen
entsprechende Anstellung im Zivildienste zu erhalten, sind Handgeld vor und
Prämien nach erfüllter Dienstzeit gekommen; auch eine Vermehrung der Unter¬
offizierschulen und der Unteroffiziervorschulen hat ihre Wirkung getan, und es
ist so dem Kompagniechef bei Umsicht und Tätigkeit möglich geworden, die in
seinem Etat ausgeworfnen Unteroffizierstellen notdürftig mit Kapitulanten zu
füllen. Wenn man völlig befriedigende Zustände überall schaffen wollte, müßte
die Zahl der Unteroffiziere noch um einen bis zwei für die Kompagnie erhöht
werden, und zwar in dem Dienstgrade der Vizefeldwebel, sodaß jede Kompagnie
mit hohem Etat deren drei, die übrigen zwei Vizefeldwebel hätten. Es würde
dann der Unteroffizier die Aussicht haben, im neunten Dienstjahre von dem
Tragen des Gewehrs sowie von dem des Tornisters wenigstens bei den Übungen
in der Nähe der Garnison befreit zu sein, und er würde dazu auch in die Lage
versetzt, heiraten zu können. Durch diese Vorteile würde nach meinen Erfahrungen
am einfachsten ein noch größerer Anreiz zur Unteroffizierlaufbahn geschaffen,
und es würde dann auch dem Kompagniechef in den weniger einladenden Gar¬
nisonen die Nötigung erspart, Versuche mit Bewerbern anzustellen, deren Be¬
fähigung zweifelhaft ist, und die Bedenken gehoben, bei den jährlichen Kapi-


Die zweijährige Dienstzeit

bildet, aber nicht mit Wiederholungskursen belastet, und wer ein gewisses Maß
höherer allgemeiner Bildung nachweist, dient zwar zunächst nur ein Jahr, wird
aber später zu längern Übungen herangezogen als die übrigen Dienstpflichtigen.
Die erste Bestimmung ist durch die größere Schwierigkeit der militärischen Aus¬
bildung verursacht, die zweite soll den stetigen Fortgang höherer Berufsbildung
begünstigen. Das Volksempfinden hat sich an diese Ungleichheit durch ein fast
hundertjähriges Bestehn gewöhnt und sich mit jener dadurch einverstanden erklärt,
daß sich ihr der weitaus größte Teil des Volks freiwillig unterwirft.

Infolge der bedeutenden Bevölkerungszunahme in Deutschland hat man
den Übergang von der drei- zur zweijährigen Dienstzeit vollziehn können, ohne
daß eine Veränderung der für die Truppen im Frieden bestehenden Verbände
in ihrer Zahl oder Stärke notwendig wurde, ja es ist seitdem noch der Etat
erhöht worden, und auch für zu erwartende weitere Steigerungen in Heer und
Marine sind Menschen genug vorhanden. Was die Erziehung des Soldaten
anlangt, so vermochten die Mannschaften des zweiten Jahrgangs bei ihrer ge¬
ringen Diensterfahrung nur wenig zur Ausbildung der Rekruten beizutragen.
Es war deshalb schon aus diesem Grunde nötig, die eigentlichen Lehrer, die
Berufssoldaten, zu vermehren, noch nötiger aber wurde es darum, weil man
früher alle Jahre nur einem Drittel der Kompagnie, also vierzig bis fünfzig
Mann, die den Lehrer sehr anstrengende erste Rekrutenabrichtung zu geben
brauchte, jetzt dagegen jährlich die Hälfte, also sechzig bis siebzig Mann, in die
Kompagnie eintreten.

Das Erzieherpersonal gliedert sich nun in zwei bei der deutschen Armee
scharf unterschiedne Klassen: in solche, die man als Halbberufssoldaten bezeichnen
könnte, die Unteroffiziere, die im ganzen nur zwölf Jahre Soldat bleiben wollen,
und in Offiziere, die ihr ganzes Leben im Heeresdienste zuzubringen beabsichtigen.
Für die Unteroffiziere ist seither mancherlei geschehen. Zu der Sicherheit, nach
zwölfjähriger vorwurfsfreier Dienstzeit eine den meisten berechtigten Erwartungen
entsprechende Anstellung im Zivildienste zu erhalten, sind Handgeld vor und
Prämien nach erfüllter Dienstzeit gekommen; auch eine Vermehrung der Unter¬
offizierschulen und der Unteroffiziervorschulen hat ihre Wirkung getan, und es
ist so dem Kompagniechef bei Umsicht und Tätigkeit möglich geworden, die in
seinem Etat ausgeworfnen Unteroffizierstellen notdürftig mit Kapitulanten zu
füllen. Wenn man völlig befriedigende Zustände überall schaffen wollte, müßte
die Zahl der Unteroffiziere noch um einen bis zwei für die Kompagnie erhöht
werden, und zwar in dem Dienstgrade der Vizefeldwebel, sodaß jede Kompagnie
mit hohem Etat deren drei, die übrigen zwei Vizefeldwebel hätten. Es würde
dann der Unteroffizier die Aussicht haben, im neunten Dienstjahre von dem
Tragen des Gewehrs sowie von dem des Tornisters wenigstens bei den Übungen
in der Nähe der Garnison befreit zu sein, und er würde dazu auch in die Lage
versetzt, heiraten zu können. Durch diese Vorteile würde nach meinen Erfahrungen
am einfachsten ein noch größerer Anreiz zur Unteroffizierlaufbahn geschaffen,
und es würde dann auch dem Kompagniechef in den weniger einladenden Gar¬
nisonen die Nötigung erspart, Versuche mit Bewerbern anzustellen, deren Be¬
fähigung zweifelhaft ist, und die Bedenken gehoben, bei den jährlichen Kapi-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/128>, abgerufen am 23.07.2024.