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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die Aamorra Neapels

(skröxio genannt); 6. dasselbe mit einem alten ausgezackten Rasiermesser;
7. dasselbe mit scharfem Rasiermesser; 8, Beschmierung des Gesichts mit dem
übelriechendsten Kote, den man finden kann. Schwerere Urteilssprüche werden
mit dem Messer ausgeführt, und zwar gehn die Stiche, je nach der Schwere
des Falles, in den Leib, in die Brust oder ganz selten in den Kopf und den
Hals. Todesurteile kommen in der Regel nur bei schwerwiegenden Verrat
an den Häuptern der Gesellschaft vor.

Wenn schwerere Verwundungen dem Verurteilte" beigebracht worden sind,
so bringen ihn die Genossen bei Abend in eine abgelegne Straße, legen ihn
hin und entfernen sich schleunigst. Sind sie gänzlich verschwunden, so beginnt
der Verwundete um Hilfe zu rufen, und er wird in der Regel bald von den
Anwohnern oder Vorübergehenden aufgefunden und in ein Hospital geführt.
Wird er dort nach der Herkunft der Wunde gefragt, so lautet die Antwort un¬
weigerlich, gleichgiltig ob der Verurteilte Kamorrist ist oder nicht, daß unbe¬
kannte Männer ihn überfallen und ohne jeden Grund so zugerichtet hätten.
Auch die verurteilten Nichtkamorristen werden sich, wegen der in Aussicht
stehenden Rache der Kamorra, unter allen Umständen hüten, irgend eine andre
Antwort zu geben. Damit ist natürlich der Gerichtshof der Gesellschaft sozu¬
sagen anerkannt, da er strafloser Konkurrent der staatlichen Gerichtsbarkeit ist.

Die Duelle unter den Mitgliedern der Gesellschaft regeln sich nach einem
genau geordneten Ehrenkodex. Sie werden entweder mit der blanken Waffe,
dem Messer oder mit dem Revolver ausgesuchten. Jener Wassergang heißt
'a. numpaw, dieser 'u, Zparg-W. Dem obersten Vorsteher, den Viertelsmeistern,
den pensionierten Kmnorristen, den Konsulenten lind denen, die das sechzigste
Jahr überschritten haben, ist es nicht erlaubt, sich zu schlagen. Die von der
Kamorra verwandten Spione, die passiven Päderasten und die, die ihren
Frauen, Töchtern oder Schwestern erlauben, als öffentliche Prostituierte zu
leben, genießen nicht das Recht der Herausforderung, des cliobmrainLnto. Die
Genossen der niedern Kamorra können nicht mit denen der obern Kamorra
kämpfen, ohne vorher den Viertelsmeister zu benachrichtigen.

Weitaus die meisten dieser Händel entstehn durch die von den einzelne"
Kmnorristen beschützten Prostituierten. Manchmal sind es auch Streitigkeiten
wegen Verteilung der Beute, wobei der Verwegenste die andern zwingen will,
ihm zu gehorchen, obschon er nicht ihr Vorgesetzter ist. Beim Spiel, das selten
ehrlich gehandhabt wird, kommen oft die greulichsten Szenen vor, indem sich
die Mitspielenden aus dem reichen Wortschatze des neapolitanischen Dialekts
die unerhörtesten Ausdrücke an den Kopf werfen. Wer sich beleidigt glaubt,
sucht sich zwei oder drei Genossen ans, die seiner würdig sind, und beauftragt
sie, den Beleidiger aufzufordern, sich zu bestimmter Zeit an einem bestimmten
Orte zu einem älediMÄinsutc" einzufinden. Dieser sagt in der Regel zu, und
wenn die beiden Messerhelden mit ihrem Anhange an Ort und Stelle sind,
werden noch einige genau vorgeschriebne Formalitäten erfüllt, es erfolgt dann
ein rgUoiminönto, d. h. eine allgemeine Erörterung über die Beleidigung, an
der alle teilnehmen, und dann entscheidet es sich, ob die Gegner sich versöhnen
Wollen oder nicht. Geschieht jenes -- was selten vorkommt --, so reichen sich


Die Aamorra Neapels

(skröxio genannt); 6. dasselbe mit einem alten ausgezackten Rasiermesser;
7. dasselbe mit scharfem Rasiermesser; 8, Beschmierung des Gesichts mit dem
übelriechendsten Kote, den man finden kann. Schwerere Urteilssprüche werden
mit dem Messer ausgeführt, und zwar gehn die Stiche, je nach der Schwere
des Falles, in den Leib, in die Brust oder ganz selten in den Kopf und den
Hals. Todesurteile kommen in der Regel nur bei schwerwiegenden Verrat
an den Häuptern der Gesellschaft vor.

Wenn schwerere Verwundungen dem Verurteilte» beigebracht worden sind,
so bringen ihn die Genossen bei Abend in eine abgelegne Straße, legen ihn
hin und entfernen sich schleunigst. Sind sie gänzlich verschwunden, so beginnt
der Verwundete um Hilfe zu rufen, und er wird in der Regel bald von den
Anwohnern oder Vorübergehenden aufgefunden und in ein Hospital geführt.
Wird er dort nach der Herkunft der Wunde gefragt, so lautet die Antwort un¬
weigerlich, gleichgiltig ob der Verurteilte Kamorrist ist oder nicht, daß unbe¬
kannte Männer ihn überfallen und ohne jeden Grund so zugerichtet hätten.
Auch die verurteilten Nichtkamorristen werden sich, wegen der in Aussicht
stehenden Rache der Kamorra, unter allen Umständen hüten, irgend eine andre
Antwort zu geben. Damit ist natürlich der Gerichtshof der Gesellschaft sozu¬
sagen anerkannt, da er strafloser Konkurrent der staatlichen Gerichtsbarkeit ist.

Die Duelle unter den Mitgliedern der Gesellschaft regeln sich nach einem
genau geordneten Ehrenkodex. Sie werden entweder mit der blanken Waffe,
dem Messer oder mit dem Revolver ausgesuchten. Jener Wassergang heißt
'a. numpaw, dieser 'u, Zparg-W. Dem obersten Vorsteher, den Viertelsmeistern,
den pensionierten Kmnorristen, den Konsulenten lind denen, die das sechzigste
Jahr überschritten haben, ist es nicht erlaubt, sich zu schlagen. Die von der
Kamorra verwandten Spione, die passiven Päderasten und die, die ihren
Frauen, Töchtern oder Schwestern erlauben, als öffentliche Prostituierte zu
leben, genießen nicht das Recht der Herausforderung, des cliobmrainLnto. Die
Genossen der niedern Kamorra können nicht mit denen der obern Kamorra
kämpfen, ohne vorher den Viertelsmeister zu benachrichtigen.

Weitaus die meisten dieser Händel entstehn durch die von den einzelne»
Kmnorristen beschützten Prostituierten. Manchmal sind es auch Streitigkeiten
wegen Verteilung der Beute, wobei der Verwegenste die andern zwingen will,
ihm zu gehorchen, obschon er nicht ihr Vorgesetzter ist. Beim Spiel, das selten
ehrlich gehandhabt wird, kommen oft die greulichsten Szenen vor, indem sich
die Mitspielenden aus dem reichen Wortschatze des neapolitanischen Dialekts
die unerhörtesten Ausdrücke an den Kopf werfen. Wer sich beleidigt glaubt,
sucht sich zwei oder drei Genossen ans, die seiner würdig sind, und beauftragt
sie, den Beleidiger aufzufordern, sich zu bestimmter Zeit an einem bestimmten
Orte zu einem älediMÄinsutc» einzufinden. Dieser sagt in der Regel zu, und
wenn die beiden Messerhelden mit ihrem Anhange an Ort und Stelle sind,
werden noch einige genau vorgeschriebne Formalitäten erfüllt, es erfolgt dann
ein rgUoiminönto, d. h. eine allgemeine Erörterung über die Beleidigung, an
der alle teilnehmen, und dann entscheidet es sich, ob die Gegner sich versöhnen
Wollen oder nicht. Geschieht jenes — was selten vorkommt —, so reichen sich


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[0648] Die Aamorra Neapels (skröxio genannt); 6. dasselbe mit einem alten ausgezackten Rasiermesser; 7. dasselbe mit scharfem Rasiermesser; 8, Beschmierung des Gesichts mit dem übelriechendsten Kote, den man finden kann. Schwerere Urteilssprüche werden mit dem Messer ausgeführt, und zwar gehn die Stiche, je nach der Schwere des Falles, in den Leib, in die Brust oder ganz selten in den Kopf und den Hals. Todesurteile kommen in der Regel nur bei schwerwiegenden Verrat an den Häuptern der Gesellschaft vor. Wenn schwerere Verwundungen dem Verurteilte» beigebracht worden sind, so bringen ihn die Genossen bei Abend in eine abgelegne Straße, legen ihn hin und entfernen sich schleunigst. Sind sie gänzlich verschwunden, so beginnt der Verwundete um Hilfe zu rufen, und er wird in der Regel bald von den Anwohnern oder Vorübergehenden aufgefunden und in ein Hospital geführt. Wird er dort nach der Herkunft der Wunde gefragt, so lautet die Antwort un¬ weigerlich, gleichgiltig ob der Verurteilte Kamorrist ist oder nicht, daß unbe¬ kannte Männer ihn überfallen und ohne jeden Grund so zugerichtet hätten. Auch die verurteilten Nichtkamorristen werden sich, wegen der in Aussicht stehenden Rache der Kamorra, unter allen Umständen hüten, irgend eine andre Antwort zu geben. Damit ist natürlich der Gerichtshof der Gesellschaft sozu¬ sagen anerkannt, da er strafloser Konkurrent der staatlichen Gerichtsbarkeit ist. Die Duelle unter den Mitgliedern der Gesellschaft regeln sich nach einem genau geordneten Ehrenkodex. Sie werden entweder mit der blanken Waffe, dem Messer oder mit dem Revolver ausgesuchten. Jener Wassergang heißt 'a. numpaw, dieser 'u, Zparg-W. Dem obersten Vorsteher, den Viertelsmeistern, den pensionierten Kmnorristen, den Konsulenten lind denen, die das sechzigste Jahr überschritten haben, ist es nicht erlaubt, sich zu schlagen. Die von der Kamorra verwandten Spione, die passiven Päderasten und die, die ihren Frauen, Töchtern oder Schwestern erlauben, als öffentliche Prostituierte zu leben, genießen nicht das Recht der Herausforderung, des cliobmrainLnto. Die Genossen der niedern Kamorra können nicht mit denen der obern Kamorra kämpfen, ohne vorher den Viertelsmeister zu benachrichtigen. Weitaus die meisten dieser Händel entstehn durch die von den einzelne» Kmnorristen beschützten Prostituierten. Manchmal sind es auch Streitigkeiten wegen Verteilung der Beute, wobei der Verwegenste die andern zwingen will, ihm zu gehorchen, obschon er nicht ihr Vorgesetzter ist. Beim Spiel, das selten ehrlich gehandhabt wird, kommen oft die greulichsten Szenen vor, indem sich die Mitspielenden aus dem reichen Wortschatze des neapolitanischen Dialekts die unerhörtesten Ausdrücke an den Kopf werfen. Wer sich beleidigt glaubt, sucht sich zwei oder drei Genossen ans, die seiner würdig sind, und beauftragt sie, den Beleidiger aufzufordern, sich zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Orte zu einem älediMÄinsutc» einzufinden. Dieser sagt in der Regel zu, und wenn die beiden Messerhelden mit ihrem Anhange an Ort und Stelle sind, werden noch einige genau vorgeschriebne Formalitäten erfüllt, es erfolgt dann ein rgUoiminönto, d. h. eine allgemeine Erörterung über die Beleidigung, an der alle teilnehmen, und dann entscheidet es sich, ob die Gegner sich versöhnen Wollen oder nicht. Geschieht jenes — was selten vorkommt —, so reichen sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/648>, abgerufen am 23.07.2024.