die Beitragszahl der kleinern städtischen Sozietäten, zum Beispiel der Lübecker Anstalten, betrügt 0,44 Promille für die Vorstadt und 0,58 bis 0,60 Promille für die Stadt, die der städtischen Sozietäten Elbing und Thor" schwankt zwischen 0,50 und 0,58 Promille, Der Durchschnittssatz sämtlicher städtischen Sozietäten schwankt in den letzten fünf Jahren zwischen 0,62 und 0,75 Promille, Die Privatgesellschaften verlangen für das einfache städtische Risiko ohne Gefahr- erhöhuug in großen Städten 0,40 Promille Prämie, d, h. also noch weniger als den geringsten Durchschnittsbetrag der riesigen Berliner Anstalt; in kleinern Städten schwankt die Prämie der Aktiengesellschaften je nach den Umständen zwischen 0,50 und 0,75 Promille, entspricht also genau dem Dnrchschuittssatz der übrigen städtischen Sozietäten, Ähnlich steht es mit der Landwirtschaft. Der Beitragssatz der vorwiegend mit landwirtschaftlichen Versicherungen ge¬ segneten Sozietäten schwankt zwischen 2,50 Promille und 5,70 Promille, Bei den Privatgesellschaften schwanken die Tarifsätze für landwirtschaftliche Risiken, sofern die Gebäude wenigstens nicht mit Schindeln oder Stroh gedeckt sind, zwischen 1,50 Promille und 4,50 Promille, was ziemlich auf dieselben Satze wie die der öffentlichen Anstalten hemnskommt, wenn man die eigentümlichen Verhältnisse dieser, die manchen ungünstigen Risiken gegenüber in einer Zwangs¬ lage sind, angemessen berücksichtigt. Weitergehende Vergleiche stoßen in zwei Richtungen auf unüberwindliche Schwierigkeiten; einmal deswegen, weil bei den meisten öffentlichen Anstalten die Industrie von der Versicherung ausgeschlossen ist, und zweitens weil viele öffentliche Anstalten auf eine Klassifizierung der Risiken verzichten und die Lasten nach der Höhe der Versicherungssumme ans alle Teilnehmer gleichmüßig verteilen, mag es sich um eine massive städtische Villa oder um ein schindelgedachtes Fachwerkhäuschen handeln, und andre An¬ stalten nur verhältnismäßig geringe Unterschiede machen. Dagegen bieten die Privatgesellschaften auch der Industrie den ausgedehntesten Versicherungsschutz, und ferner haben sie ein sehr eingehendes Klassifikationssystcm nach dem Ma߬ stabe der Feilergefährlichkeit ausgebildet und ihren Tarifsätzen zugrunde gelegt. Sie halten es für unbillig, daß jemand, der ein verhältnismäßig feuersicheres Haus in einer mit Berufsfeuerwehr und Druckwasserleitung versehenen Stadt besitzt, mit für den Beiträge bezahlen soll, der sein Dach noch mit Stroh deckt oder ein feuergefährliches Gewerbe betreibt. Beide Prinzipien, sowohl das der gleichen Verteilung wie das einer starken Differenzierung der Tarife, kann man verteidigen. Kein Zweifel, daß in jenem eine große Erleichterung der Lasten der Landwirtschaft liegt. Ju Baden zum Beispiel, dessen staatliche obligatorische Feuerversichernng für sämtliche versicherten Gebäude nach Verhältnis ihrer Versicherungsanschlägc dieselbe Anlage erhebt, bezahlte also beispielsweise im Jahre 1902 das massive Miethaus in Mannheim, die elegante Gartenvilla in Baden-Baden und das einsame Bauernhaus im Schwarzwald, unter dessen riesenhaften tiefherabreichendem Strohdach sich Wvhurüume, Scheune und Ställe dicht an- und ineinanderschmiegen, denselben Brandkassenbeitrag von 1,10 Mark für 1000 Mark Versicherungssumme. Eine Privatgesellschaft würde die Prämie für das Mannheimer Haus und die Baden-Badner Villa wohl auf 0,40 Promille festgesetzt, von dem Schwarzwaldbanern aber 4,50 Promille,
Dia private Feuerversicherung
die Beitragszahl der kleinern städtischen Sozietäten, zum Beispiel der Lübecker Anstalten, betrügt 0,44 Promille für die Vorstadt und 0,58 bis 0,60 Promille für die Stadt, die der städtischen Sozietäten Elbing und Thor» schwankt zwischen 0,50 und 0,58 Promille, Der Durchschnittssatz sämtlicher städtischen Sozietäten schwankt in den letzten fünf Jahren zwischen 0,62 und 0,75 Promille, Die Privatgesellschaften verlangen für das einfache städtische Risiko ohne Gefahr- erhöhuug in großen Städten 0,40 Promille Prämie, d, h. also noch weniger als den geringsten Durchschnittsbetrag der riesigen Berliner Anstalt; in kleinern Städten schwankt die Prämie der Aktiengesellschaften je nach den Umständen zwischen 0,50 und 0,75 Promille, entspricht also genau dem Dnrchschuittssatz der übrigen städtischen Sozietäten, Ähnlich steht es mit der Landwirtschaft. Der Beitragssatz der vorwiegend mit landwirtschaftlichen Versicherungen ge¬ segneten Sozietäten schwankt zwischen 2,50 Promille und 5,70 Promille, Bei den Privatgesellschaften schwanken die Tarifsätze für landwirtschaftliche Risiken, sofern die Gebäude wenigstens nicht mit Schindeln oder Stroh gedeckt sind, zwischen 1,50 Promille und 4,50 Promille, was ziemlich auf dieselben Satze wie die der öffentlichen Anstalten hemnskommt, wenn man die eigentümlichen Verhältnisse dieser, die manchen ungünstigen Risiken gegenüber in einer Zwangs¬ lage sind, angemessen berücksichtigt. Weitergehende Vergleiche stoßen in zwei Richtungen auf unüberwindliche Schwierigkeiten; einmal deswegen, weil bei den meisten öffentlichen Anstalten die Industrie von der Versicherung ausgeschlossen ist, und zweitens weil viele öffentliche Anstalten auf eine Klassifizierung der Risiken verzichten und die Lasten nach der Höhe der Versicherungssumme ans alle Teilnehmer gleichmüßig verteilen, mag es sich um eine massive städtische Villa oder um ein schindelgedachtes Fachwerkhäuschen handeln, und andre An¬ stalten nur verhältnismäßig geringe Unterschiede machen. Dagegen bieten die Privatgesellschaften auch der Industrie den ausgedehntesten Versicherungsschutz, und ferner haben sie ein sehr eingehendes Klassifikationssystcm nach dem Ma߬ stabe der Feilergefährlichkeit ausgebildet und ihren Tarifsätzen zugrunde gelegt. Sie halten es für unbillig, daß jemand, der ein verhältnismäßig feuersicheres Haus in einer mit Berufsfeuerwehr und Druckwasserleitung versehenen Stadt besitzt, mit für den Beiträge bezahlen soll, der sein Dach noch mit Stroh deckt oder ein feuergefährliches Gewerbe betreibt. Beide Prinzipien, sowohl das der gleichen Verteilung wie das einer starken Differenzierung der Tarife, kann man verteidigen. Kein Zweifel, daß in jenem eine große Erleichterung der Lasten der Landwirtschaft liegt. Ju Baden zum Beispiel, dessen staatliche obligatorische Feuerversichernng für sämtliche versicherten Gebäude nach Verhältnis ihrer Versicherungsanschlägc dieselbe Anlage erhebt, bezahlte also beispielsweise im Jahre 1902 das massive Miethaus in Mannheim, die elegante Gartenvilla in Baden-Baden und das einsame Bauernhaus im Schwarzwald, unter dessen riesenhaften tiefherabreichendem Strohdach sich Wvhurüume, Scheune und Ställe dicht an- und ineinanderschmiegen, denselben Brandkassenbeitrag von 1,10 Mark für 1000 Mark Versicherungssumme. Eine Privatgesellschaft würde die Prämie für das Mannheimer Haus und die Baden-Badner Villa wohl auf 0,40 Promille festgesetzt, von dem Schwarzwaldbanern aber 4,50 Promille,
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Dia private Feuerversicherung
die Beitragszahl der kleinern städtischen Sozietäten, zum Beispiel der Lübecker
Anstalten, betrügt 0,44 Promille für die Vorstadt und 0,58 bis 0,60 Promille
für die Stadt, die der städtischen Sozietäten Elbing und Thor» schwankt
zwischen 0,50 und 0,58 Promille, Der Durchschnittssatz sämtlicher städtischen
Sozietäten schwankt in den letzten fünf Jahren zwischen 0,62 und 0,75 Promille,
Die Privatgesellschaften verlangen für das einfache städtische Risiko ohne Gefahr-
erhöhuug in großen Städten 0,40 Promille Prämie, d, h. also noch weniger
als den geringsten Durchschnittsbetrag der riesigen Berliner Anstalt; in kleinern
Städten schwankt die Prämie der Aktiengesellschaften je nach den Umständen
zwischen 0,50 und 0,75 Promille, entspricht also genau dem Dnrchschuittssatz
der übrigen städtischen Sozietäten, Ähnlich steht es mit der Landwirtschaft.
Der Beitragssatz der vorwiegend mit landwirtschaftlichen Versicherungen ge¬
segneten Sozietäten schwankt zwischen 2,50 Promille und 5,70 Promille, Bei
den Privatgesellschaften schwanken die Tarifsätze für landwirtschaftliche Risiken,
sofern die Gebäude wenigstens nicht mit Schindeln oder Stroh gedeckt sind,
zwischen 1,50 Promille und 4,50 Promille, was ziemlich auf dieselben Satze
wie die der öffentlichen Anstalten hemnskommt, wenn man die eigentümlichen
Verhältnisse dieser, die manchen ungünstigen Risiken gegenüber in einer Zwangs¬
lage sind, angemessen berücksichtigt. Weitergehende Vergleiche stoßen in zwei
Richtungen auf unüberwindliche Schwierigkeiten; einmal deswegen, weil bei den
meisten öffentlichen Anstalten die Industrie von der Versicherung ausgeschlossen
ist, und zweitens weil viele öffentliche Anstalten auf eine Klassifizierung der
Risiken verzichten und die Lasten nach der Höhe der Versicherungssumme ans
alle Teilnehmer gleichmüßig verteilen, mag es sich um eine massive städtische
Villa oder um ein schindelgedachtes Fachwerkhäuschen handeln, und andre An¬
stalten nur verhältnismäßig geringe Unterschiede machen. Dagegen bieten die
Privatgesellschaften auch der Industrie den ausgedehntesten Versicherungsschutz,
und ferner haben sie ein sehr eingehendes Klassifikationssystcm nach dem Ma߬
stabe der Feilergefährlichkeit ausgebildet und ihren Tarifsätzen zugrunde gelegt.
Sie halten es für unbillig, daß jemand, der ein verhältnismäßig feuersicheres
Haus in einer mit Berufsfeuerwehr und Druckwasserleitung versehenen Stadt
besitzt, mit für den Beiträge bezahlen soll, der sein Dach noch mit Stroh deckt
oder ein feuergefährliches Gewerbe betreibt. Beide Prinzipien, sowohl das der
gleichen Verteilung wie das einer starken Differenzierung der Tarife, kann man
verteidigen. Kein Zweifel, daß in jenem eine große Erleichterung der Lasten
der Landwirtschaft liegt. Ju Baden zum Beispiel, dessen staatliche obligatorische
Feuerversichernng für sämtliche versicherten Gebäude nach Verhältnis ihrer
Versicherungsanschlägc dieselbe Anlage erhebt, bezahlte also beispielsweise im
Jahre 1902 das massive Miethaus in Mannheim, die elegante Gartenvilla
in Baden-Baden und das einsame Bauernhaus im Schwarzwald, unter dessen
riesenhaften tiefherabreichendem Strohdach sich Wvhurüume, Scheune und
Ställe dicht an- und ineinanderschmiegen, denselben Brandkassenbeitrag von
1,10 Mark für 1000 Mark Versicherungssumme. Eine Privatgesellschaft würde
die Prämie für das Mannheimer Haus und die Baden-Badner Villa wohl
auf 0,40 Promille festgesetzt, von dem Schwarzwaldbanern aber 4,50 Promille,
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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/630>, abgerufen am 23.07.2024.
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