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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die private Feuerversicherung

irgend ein Verständiger Einspruch erhebt, eine Gegenseitigkeitsgesellschasi ge¬
gründet, bei der sich aber seltsamerweise das Rechenexempel des erleuchteten
Begründers niemals bestätigt. Auch wenn es einige Jahre leidlich geht, fängt
die Gründung bald an zu verkümmern, und meist tritt über kurz oder lang der
unausbleibliche Krach ein. Warum? Weil eine solche auf ein enges räum¬
liches Gebiet beschränkte Gegenseitigkeitsgesellschaft, ganz abgesehen von den
viel zu hohen Verwaltungskosten, zu wenig Gelegenheit hat, das Prinzip der
Schadenverteilung, auf dem alle Versicherung beruht, wirksam zur Geltung zu
bringen. Man braucht gar nicht an Katastrophen wie Aalesuud oder Baltimore
zu denken, schon der Brand von ein paar großen Geschäftshäusern genügt, die
von den Mitgliedern der Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu zahlenden Nachschüsse
so in die Höhe zu treiben, daß auch ihren begeistertsten Anhängern die Augen
übergehn, und sie es doch wieder vorziehn, zu den "verschenkten Millionen,"
d. h. zu den billigst bemessenen festen Prämien zurückzukehren. Manchmal
läßt man dann auch noch die äußere Form der Gegeuseitigkeitsgcsellschcift be¬
steh"; so existiert zum Beispiel im Reichsland eine ganze Menge solcher
"Mutnelles" außer Diensten, die durch bitterbösen Schaden klug geworden ihre
sämtlichen Mitglieder mit einer umfangreichen Police bei einer der große"
Aktiengesellschaften versichert haben, an diese, wie jeder andre Versichertc, ihre
Prämie zahlen und von ihr die Schäden vergütet erhalten. Eine Gegeuseitig-
lcitsgesellschaft kann eben nnr bei sehr großem Umfange gedeihen, und dann --
stellt sich die Leistung des Versicherten genau so hoch wie bei den Aktien¬
gesellschaften. Eigentlich versteht sich das ja von selbst, denn wie könnten diese
sonst mit den Gesellschaften ans Gegenseitigkeit wirksam konkurrieren? Aber es
läßt sich auch mit Leichtigkeit zahlenmäßig beweisen, wobei es natürlich darauf
ankommt, daß nur die Prämien für Risiken derselben Art miteinander verglichen
werden. ES wäre Unsinn, wenn ich den Beitrag, den ein massives Wohnhaus
in einer großen Stadt an die Gothaer zahlt, mit der Prämie vergleichen wollte,
die die Magdeburger von einer Jutespiunerei erhebt. Man kann also nur
Gleiches mit Gleichem vergleichen- Da man bei den Gegenseitigkeitsgesellschafteu
vou einem Tarif eigentlich nicht reden kann, und die privaten Gesellschaften
dieser Art einen zu gemischten Versicherungsbestand haben, als daß man etwa
die Durchschnittsprämien zum Vergleich heranziehn könnte, so müssen die Zahlen
der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, die bekanntlich durchweg auf dem
Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen, zur Begleichung dienen. Wie bekannt,
werden die Prmniensätze in Promillen der Versicherungssumme ausgedrückt; wir
gewinnen also die entsprechenden Zahlen der Sozietäten, wenn wir berechnen,
wieviel an Beiträgen ihre freiwilligen oder zwangsweise beigetretncn Mit¬
glieder für je tausend Mark Versicheruugssumme im jährlichen Durchschnitt
zahlen müssen. Vergleichen wir zunächst die Beiträge für das städtische Risiko.
In den letzten fünf Jahren, für die amtliche Zahlen*) vorliegen, 1898 bis 1902,
schwankte die Beitragszahl der Berliner Fenersozietät (Zwangssozietät) zwischen
0,41 Promille und 0,61 Promille und betrug durchschnittlich 0,49 Promille;



*) Die Zahlen sind den Jahrgängen 1S00 bis 1904 der halbamtlichen "Mitteilungen
für die öffentlichen Feuervcrsicherungsanstalten" entnommen.
Die private Feuerversicherung

irgend ein Verständiger Einspruch erhebt, eine Gegenseitigkeitsgesellschasi ge¬
gründet, bei der sich aber seltsamerweise das Rechenexempel des erleuchteten
Begründers niemals bestätigt. Auch wenn es einige Jahre leidlich geht, fängt
die Gründung bald an zu verkümmern, und meist tritt über kurz oder lang der
unausbleibliche Krach ein. Warum? Weil eine solche auf ein enges räum¬
liches Gebiet beschränkte Gegenseitigkeitsgesellschaft, ganz abgesehen von den
viel zu hohen Verwaltungskosten, zu wenig Gelegenheit hat, das Prinzip der
Schadenverteilung, auf dem alle Versicherung beruht, wirksam zur Geltung zu
bringen. Man braucht gar nicht an Katastrophen wie Aalesuud oder Baltimore
zu denken, schon der Brand von ein paar großen Geschäftshäusern genügt, die
von den Mitgliedern der Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu zahlenden Nachschüsse
so in die Höhe zu treiben, daß auch ihren begeistertsten Anhängern die Augen
übergehn, und sie es doch wieder vorziehn, zu den „verschenkten Millionen,"
d. h. zu den billigst bemessenen festen Prämien zurückzukehren. Manchmal
läßt man dann auch noch die äußere Form der Gegeuseitigkeitsgcsellschcift be¬
steh»; so existiert zum Beispiel im Reichsland eine ganze Menge solcher
„Mutnelles" außer Diensten, die durch bitterbösen Schaden klug geworden ihre
sämtlichen Mitglieder mit einer umfangreichen Police bei einer der große»
Aktiengesellschaften versichert haben, an diese, wie jeder andre Versichertc, ihre
Prämie zahlen und von ihr die Schäden vergütet erhalten. Eine Gegeuseitig-
lcitsgesellschaft kann eben nnr bei sehr großem Umfange gedeihen, und dann —
stellt sich die Leistung des Versicherten genau so hoch wie bei den Aktien¬
gesellschaften. Eigentlich versteht sich das ja von selbst, denn wie könnten diese
sonst mit den Gesellschaften ans Gegenseitigkeit wirksam konkurrieren? Aber es
läßt sich auch mit Leichtigkeit zahlenmäßig beweisen, wobei es natürlich darauf
ankommt, daß nur die Prämien für Risiken derselben Art miteinander verglichen
werden. ES wäre Unsinn, wenn ich den Beitrag, den ein massives Wohnhaus
in einer großen Stadt an die Gothaer zahlt, mit der Prämie vergleichen wollte,
die die Magdeburger von einer Jutespiunerei erhebt. Man kann also nur
Gleiches mit Gleichem vergleichen- Da man bei den Gegenseitigkeitsgesellschafteu
vou einem Tarif eigentlich nicht reden kann, und die privaten Gesellschaften
dieser Art einen zu gemischten Versicherungsbestand haben, als daß man etwa
die Durchschnittsprämien zum Vergleich heranziehn könnte, so müssen die Zahlen
der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, die bekanntlich durchweg auf dem
Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen, zur Begleichung dienen. Wie bekannt,
werden die Prmniensätze in Promillen der Versicherungssumme ausgedrückt; wir
gewinnen also die entsprechenden Zahlen der Sozietäten, wenn wir berechnen,
wieviel an Beiträgen ihre freiwilligen oder zwangsweise beigetretncn Mit¬
glieder für je tausend Mark Versicheruugssumme im jährlichen Durchschnitt
zahlen müssen. Vergleichen wir zunächst die Beiträge für das städtische Risiko.
In den letzten fünf Jahren, für die amtliche Zahlen*) vorliegen, 1898 bis 1902,
schwankte die Beitragszahl der Berliner Fenersozietät (Zwangssozietät) zwischen
0,41 Promille und 0,61 Promille und betrug durchschnittlich 0,49 Promille;



*) Die Zahlen sind den Jahrgängen 1S00 bis 1904 der halbamtlichen „Mitteilungen
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[0629] Die private Feuerversicherung irgend ein Verständiger Einspruch erhebt, eine Gegenseitigkeitsgesellschasi ge¬ gründet, bei der sich aber seltsamerweise das Rechenexempel des erleuchteten Begründers niemals bestätigt. Auch wenn es einige Jahre leidlich geht, fängt die Gründung bald an zu verkümmern, und meist tritt über kurz oder lang der unausbleibliche Krach ein. Warum? Weil eine solche auf ein enges räum¬ liches Gebiet beschränkte Gegenseitigkeitsgesellschaft, ganz abgesehen von den viel zu hohen Verwaltungskosten, zu wenig Gelegenheit hat, das Prinzip der Schadenverteilung, auf dem alle Versicherung beruht, wirksam zur Geltung zu bringen. Man braucht gar nicht an Katastrophen wie Aalesuud oder Baltimore zu denken, schon der Brand von ein paar großen Geschäftshäusern genügt, die von den Mitgliedern der Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu zahlenden Nachschüsse so in die Höhe zu treiben, daß auch ihren begeistertsten Anhängern die Augen übergehn, und sie es doch wieder vorziehn, zu den „verschenkten Millionen," d. h. zu den billigst bemessenen festen Prämien zurückzukehren. Manchmal läßt man dann auch noch die äußere Form der Gegeuseitigkeitsgcsellschcift be¬ steh»; so existiert zum Beispiel im Reichsland eine ganze Menge solcher „Mutnelles" außer Diensten, die durch bitterbösen Schaden klug geworden ihre sämtlichen Mitglieder mit einer umfangreichen Police bei einer der große» Aktiengesellschaften versichert haben, an diese, wie jeder andre Versichertc, ihre Prämie zahlen und von ihr die Schäden vergütet erhalten. Eine Gegeuseitig- lcitsgesellschaft kann eben nnr bei sehr großem Umfange gedeihen, und dann — stellt sich die Leistung des Versicherten genau so hoch wie bei den Aktien¬ gesellschaften. Eigentlich versteht sich das ja von selbst, denn wie könnten diese sonst mit den Gesellschaften ans Gegenseitigkeit wirksam konkurrieren? Aber es läßt sich auch mit Leichtigkeit zahlenmäßig beweisen, wobei es natürlich darauf ankommt, daß nur die Prämien für Risiken derselben Art miteinander verglichen werden. ES wäre Unsinn, wenn ich den Beitrag, den ein massives Wohnhaus in einer großen Stadt an die Gothaer zahlt, mit der Prämie vergleichen wollte, die die Magdeburger von einer Jutespiunerei erhebt. Man kann also nur Gleiches mit Gleichem vergleichen- Da man bei den Gegenseitigkeitsgesellschafteu vou einem Tarif eigentlich nicht reden kann, und die privaten Gesellschaften dieser Art einen zu gemischten Versicherungsbestand haben, als daß man etwa die Durchschnittsprämien zum Vergleich heranziehn könnte, so müssen die Zahlen der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, die bekanntlich durchweg auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen, zur Begleichung dienen. Wie bekannt, werden die Prmniensätze in Promillen der Versicherungssumme ausgedrückt; wir gewinnen also die entsprechenden Zahlen der Sozietäten, wenn wir berechnen, wieviel an Beiträgen ihre freiwilligen oder zwangsweise beigetretncn Mit¬ glieder für je tausend Mark Versicheruugssumme im jährlichen Durchschnitt zahlen müssen. Vergleichen wir zunächst die Beiträge für das städtische Risiko. In den letzten fünf Jahren, für die amtliche Zahlen*) vorliegen, 1898 bis 1902, schwankte die Beitragszahl der Berliner Fenersozietät (Zwangssozietät) zwischen 0,41 Promille und 0,61 Promille und betrug durchschnittlich 0,49 Promille; *) Die Zahlen sind den Jahrgängen 1S00 bis 1904 der halbamtlichen „Mitteilungen für die öffentlichen Feuervcrsicherungsanstalten" entnommen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/629>, abgerufen am 23.07.2024.