Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung schaftliche Vereine oder reiche Privatleute die Druckkosten sowie das Honorar Wir dürfen hier nicht verschweigen, daß auch manche der auf wissenschaft¬ Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung schaftliche Vereine oder reiche Privatleute die Druckkosten sowie das Honorar Wir dürfen hier nicht verschweigen, daß auch manche der auf wissenschaft¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0454" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294871"/> <fw type="header" place="top"> Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung</fw><lb/> <p xml:id="ID_1998" prev="#ID_1997"> schaftliche Vereine oder reiche Privatleute die Druckkosten sowie das Honorar<lb/> für den Verfasser hergeben. Die kleinern lokalhistorischen Vereine aber sind<lb/> oft selbst in Finanznöten und bedürfen der Unterstützung durch den Staat.<lb/> In der Provinz Hannover konnten einige für die Territorialgeschichte hoch¬<lb/> wichtige Urkundeubücher und Chroniken nur edlere werden, weil die Negierung<lb/> die Mittel dazu aus dem Welfenfonds bewilligte. In Westfalen lagen die<lb/> Dinge ähnlich wie in Schlesien; deshalb konnten auch die Beamten des<lb/> Staatsarchivs Münster Nebenverdienst genug finden. Nicht so leicht war dies<lb/> in der Rheinprovinz. Wohl hatte die Gesellschaft für rheinische Geschichts¬<lb/> kunde große Mittel zur Verfügung; aber sie mußte außer den beiden Staats¬<lb/> archiven Koblenz und Düsseldorf auch die sehr reichhaltigen Stadtarchive und<lb/> Bibliotheken in Köln, Aachen und Trier berücksichtigen, konnte darum selten<lb/> mehr als einen Beamten jedes Archivs mit einem wissenschaftlichen Auftrage<lb/> bedenken. Da nun die jüngern Beamten häufig in andre Provinzen versetzt<lb/> wurden und die angefangnen Arbeiten unvollendet ließen, so zog die Gesell¬<lb/> schaft es vor, selbst junge Gelehrte als Stipendiaten anzustellen und sich so<lb/> Arbeitskräfte zu sichern. Kamen dann neu ernannte Assistenten, vielleicht noch<lb/> von ihrer Studienzeit her mit Schulden belastet, an diese Archive und fanden<lb/> keine ihren Hoffnungen entsprechende Gelegenheit zu literarischem Nebenver¬<lb/> dienste, so schoben sie die Schuld dem Archivvorstande zu. Auch wenn der<lb/> Vorstand in der Lage war, seinen Beamten Aufträge zu verschaffen, so konnten<lb/> diese Aufträge doch nicht immer den individuellen Wünschen entsprechen. Die<lb/> Gesellschaften, die die Mittel hergaben, hatten auch das Recht, bestimmte Auf¬<lb/> gaben zu stellen, und machten von diesem Rechte sehr entschieden Gebrauch.<lb/> Ein junger Beamter aber, der aus einer Provinz in eine andre versetzt worden<lb/> war, brachte der Territorialgeschichte seines neuen Wohnorts nicht von vornherein<lb/> lebhaftes Interesse entgegen. Er hatte sich vielleicht in Forschungen vertieft, die er<lb/> gern weiterführen wollte. Wurde er nun von seinem neuen Vorgesetzten darin<lb/> gestört und zu andern ihm weniger sympathischen Aufgaben herangezogen, so<lb/> empfand er das als Beeinträchtigung seiner wissenschaftlichen Freiheit.</p><lb/> <p xml:id="ID_1999"> Wir dürfen hier nicht verschweigen, daß auch manche der auf wissenschaft¬<lb/> lichem Gebiete besonders tätigen Archivvorstände sich dabei gefährliche Blößen<lb/> gaben. Die fachgenössische Kritik hat zum Beispiel das Westfälische, das<lb/> Nassauische, das Preußische Urkundenbuch scharf angegriffen. Daß dadurch die<lb/> Autorität der Verfasser bei ihren Beamten nicht gehoben wurde, liegt auf der<lb/> Hand. Noch schlimmer war es, wenn ein junger Beamter selbst seinem Vor¬<lb/> gesetzten Irrtümer nachweisen konnte. So kam zum Beispiel ein Schüler des<lb/> Historikers Maurenbrecher als Assistent an ein Archiv, dessen Vorstand früher<lb/> mit Maurenbrecher persönlich in Konflikt geraten war und nun bei jeder Ge¬<lb/> legenheit sich abfällig über ihn und seine Leistungen äußerte. Der Assistent<lb/> bemerkte aber mit Erstaunen, daß sein Vorgesetzter nur wenig von Mauren¬<lb/> brechers Schriften kannte und zuweilen Maurenbrechers Ansichten mit denen<lb/> andrer Historiker verwechselte, also gegen ein Phantom kämpfte. Darüber<lb/> wurde der Assistent stutzig und verlor das Vertrauen zu den Urteilen des<lb/> Staatsarchivars.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0454]
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung
schaftliche Vereine oder reiche Privatleute die Druckkosten sowie das Honorar
für den Verfasser hergeben. Die kleinern lokalhistorischen Vereine aber sind
oft selbst in Finanznöten und bedürfen der Unterstützung durch den Staat.
In der Provinz Hannover konnten einige für die Territorialgeschichte hoch¬
wichtige Urkundeubücher und Chroniken nur edlere werden, weil die Negierung
die Mittel dazu aus dem Welfenfonds bewilligte. In Westfalen lagen die
Dinge ähnlich wie in Schlesien; deshalb konnten auch die Beamten des
Staatsarchivs Münster Nebenverdienst genug finden. Nicht so leicht war dies
in der Rheinprovinz. Wohl hatte die Gesellschaft für rheinische Geschichts¬
kunde große Mittel zur Verfügung; aber sie mußte außer den beiden Staats¬
archiven Koblenz und Düsseldorf auch die sehr reichhaltigen Stadtarchive und
Bibliotheken in Köln, Aachen und Trier berücksichtigen, konnte darum selten
mehr als einen Beamten jedes Archivs mit einem wissenschaftlichen Auftrage
bedenken. Da nun die jüngern Beamten häufig in andre Provinzen versetzt
wurden und die angefangnen Arbeiten unvollendet ließen, so zog die Gesell¬
schaft es vor, selbst junge Gelehrte als Stipendiaten anzustellen und sich so
Arbeitskräfte zu sichern. Kamen dann neu ernannte Assistenten, vielleicht noch
von ihrer Studienzeit her mit Schulden belastet, an diese Archive und fanden
keine ihren Hoffnungen entsprechende Gelegenheit zu literarischem Nebenver¬
dienste, so schoben sie die Schuld dem Archivvorstande zu. Auch wenn der
Vorstand in der Lage war, seinen Beamten Aufträge zu verschaffen, so konnten
diese Aufträge doch nicht immer den individuellen Wünschen entsprechen. Die
Gesellschaften, die die Mittel hergaben, hatten auch das Recht, bestimmte Auf¬
gaben zu stellen, und machten von diesem Rechte sehr entschieden Gebrauch.
Ein junger Beamter aber, der aus einer Provinz in eine andre versetzt worden
war, brachte der Territorialgeschichte seines neuen Wohnorts nicht von vornherein
lebhaftes Interesse entgegen. Er hatte sich vielleicht in Forschungen vertieft, die er
gern weiterführen wollte. Wurde er nun von seinem neuen Vorgesetzten darin
gestört und zu andern ihm weniger sympathischen Aufgaben herangezogen, so
empfand er das als Beeinträchtigung seiner wissenschaftlichen Freiheit.
Wir dürfen hier nicht verschweigen, daß auch manche der auf wissenschaft¬
lichem Gebiete besonders tätigen Archivvorstände sich dabei gefährliche Blößen
gaben. Die fachgenössische Kritik hat zum Beispiel das Westfälische, das
Nassauische, das Preußische Urkundenbuch scharf angegriffen. Daß dadurch die
Autorität der Verfasser bei ihren Beamten nicht gehoben wurde, liegt auf der
Hand. Noch schlimmer war es, wenn ein junger Beamter selbst seinem Vor¬
gesetzten Irrtümer nachweisen konnte. So kam zum Beispiel ein Schüler des
Historikers Maurenbrecher als Assistent an ein Archiv, dessen Vorstand früher
mit Maurenbrecher persönlich in Konflikt geraten war und nun bei jeder Ge¬
legenheit sich abfällig über ihn und seine Leistungen äußerte. Der Assistent
bemerkte aber mit Erstaunen, daß sein Vorgesetzter nur wenig von Mauren¬
brechers Schriften kannte und zuweilen Maurenbrechers Ansichten mit denen
andrer Historiker verwechselte, also gegen ein Phantom kämpfte. Darüber
wurde der Assistent stutzig und verlor das Vertrauen zu den Urteilen des
Staatsarchivars.
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