Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Aüste

sein seltsames, unerfreuliches Buch, indem er die Frage, "Ob die Bergere,
wenn mit einem Podagrischen Schiff-Brüchigen mehr zu thun haben, auch mehr
Berggeld können fordern?" bejaht.

Das düstre Bild, das uns Feltmann, ohne es zu wollen, von dem Nord¬
seestrande entwirft, weist also auch den tiefsten Schatten auf, ein Gebet, dessen
Erhörung das Verderben des Nächsten in sich schließt. Ohne jede Absicht
-- denn ihm erscheint das Gebet um Strandgut keiner Entschuldigung bedürftig --
mildert er diesen Schatten durch die Schilderung der kirchlichen Verhältnisse,
unter denen die Bitte um Strandgut möglich war. Der Pastor, der beim Weine
bedauerte, daß sich geraume Zeit keine Strandung mehr an ihrer Insel ereignet
habe, und damit verriet, daß er ein Gebet um Strandgut zum mindesten nicht
verurteilte, war "ein einfältiger frommer Alter, welcher sein Tage nicht Latein
gelernt, und seines Handwerks auch ein Schneider, welches Amt er sowohl
als Küsters und Todtengräbers, will er sich redlich ausbringen, muß nebenst
dem Predigerdienst billig in Acht nehmen." Wie sehr diesem Pastor eignes
Urteil fehlte, geht daraus hervor, daß er einst in Anwesenheit der Regentin
von Ostfriesland und einer andern Fürstin gegen die Calvinisten predigte,
"weiln es seine Postille so mitbrachte," und danach, als ihm bedeutet wurde,
daß jene Fürstin calvinischen Bekenntnisses sei, nichts zu seiner Entschuldigung
zu sagen wußte, als "Sackum," sein Gewährsmann, ein Magdeburgischer
Theolog, "halte von den Calvinisten nichts." Von solchen Geistlichen, die
ein Handwerk ausübten, daneben die Ämter des Totengräbers, Küsters und
Pastors in sich vereinigten und vielleicht von einem großen Teil der Gemeinde¬
glieder an Intelligenz und Bildung überragt wurden, kann mau nicht erwarten,
daß sie das Strandrecht bekämpften und ihm das Gotteshaus verschlossen.

Wie das Strandrecht an der ostfriesischen Küste während der vier Jahr¬
zehnte gehandhabt wurde, die zwischen der von Feltmann geschilderten Zeit
und dem Beginne der ersten preußische:: Herrschaft liegen, erzählen aus ost-
friesischer und preußischer Zeit stammende Akten des Königlichen Staatsarchivs
zu Aurich. Das Meer bedachte den Strand der Inseln reich mit fremdem Gute
und fand dort willige Hehler für seinen Raub. In der Zeit von 1720 bis
1744 scheiterten an den ostfriesischen Jnseln eimmdsiebzig Schiffe. Von vierzig
konnte das Konnossement festgestellt werden, was darauf hindeutet, daß nicht
nur die Güter, sondern auch die Schiffspapiere und die Besatzung, über deren
Schicksal die Akten kein Wort verlieren, geborgen wurden. Außerdem trieben
von einunddreißig Schiffen, die im Angesichte der Inseln, aber den Bergern
unerreichbar, oder auf entlegnen Untiefen von der See zerschlagen worden
waren und so namenlos blieben, Güter auf den Strand. Den reichsten Segen
hatte Juist, dessen Strand das Meer mit den Gütern von fünfzehn Schiffen
deckte. Borkum hielt in fünfundzwanzig Jahren dreizehnmal, Norderney zwölf¬
mal, Baltrum viermal, Langeoog fünfmal, Spiekeroog zweimal Ernte am
Strande. Zwanzig Schiffe gingen im Watt und an den Deichen zugrunde,
ihre Güter verteilte das Meer unter verschiedne Inseln. So wechselten auf
dem ostfriesischen Strande bunte Marktbilder. Da gab es Steine, Eisen, Holz
und Teer aus Schweden zum Bau von Heimstätten und Booten, Kohlen und


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Aüste

sein seltsames, unerfreuliches Buch, indem er die Frage, „Ob die Bergere,
wenn mit einem Podagrischen Schiff-Brüchigen mehr zu thun haben, auch mehr
Berggeld können fordern?" bejaht.

Das düstre Bild, das uns Feltmann, ohne es zu wollen, von dem Nord¬
seestrande entwirft, weist also auch den tiefsten Schatten auf, ein Gebet, dessen
Erhörung das Verderben des Nächsten in sich schließt. Ohne jede Absicht
— denn ihm erscheint das Gebet um Strandgut keiner Entschuldigung bedürftig —
mildert er diesen Schatten durch die Schilderung der kirchlichen Verhältnisse,
unter denen die Bitte um Strandgut möglich war. Der Pastor, der beim Weine
bedauerte, daß sich geraume Zeit keine Strandung mehr an ihrer Insel ereignet
habe, und damit verriet, daß er ein Gebet um Strandgut zum mindesten nicht
verurteilte, war „ein einfältiger frommer Alter, welcher sein Tage nicht Latein
gelernt, und seines Handwerks auch ein Schneider, welches Amt er sowohl
als Küsters und Todtengräbers, will er sich redlich ausbringen, muß nebenst
dem Predigerdienst billig in Acht nehmen." Wie sehr diesem Pastor eignes
Urteil fehlte, geht daraus hervor, daß er einst in Anwesenheit der Regentin
von Ostfriesland und einer andern Fürstin gegen die Calvinisten predigte,
„weiln es seine Postille so mitbrachte," und danach, als ihm bedeutet wurde,
daß jene Fürstin calvinischen Bekenntnisses sei, nichts zu seiner Entschuldigung
zu sagen wußte, als „Sackum," sein Gewährsmann, ein Magdeburgischer
Theolog, „halte von den Calvinisten nichts." Von solchen Geistlichen, die
ein Handwerk ausübten, daneben die Ämter des Totengräbers, Küsters und
Pastors in sich vereinigten und vielleicht von einem großen Teil der Gemeinde¬
glieder an Intelligenz und Bildung überragt wurden, kann mau nicht erwarten,
daß sie das Strandrecht bekämpften und ihm das Gotteshaus verschlossen.

Wie das Strandrecht an der ostfriesischen Küste während der vier Jahr¬
zehnte gehandhabt wurde, die zwischen der von Feltmann geschilderten Zeit
und dem Beginne der ersten preußische:: Herrschaft liegen, erzählen aus ost-
friesischer und preußischer Zeit stammende Akten des Königlichen Staatsarchivs
zu Aurich. Das Meer bedachte den Strand der Inseln reich mit fremdem Gute
und fand dort willige Hehler für seinen Raub. In der Zeit von 1720 bis
1744 scheiterten an den ostfriesischen Jnseln eimmdsiebzig Schiffe. Von vierzig
konnte das Konnossement festgestellt werden, was darauf hindeutet, daß nicht
nur die Güter, sondern auch die Schiffspapiere und die Besatzung, über deren
Schicksal die Akten kein Wort verlieren, geborgen wurden. Außerdem trieben
von einunddreißig Schiffen, die im Angesichte der Inseln, aber den Bergern
unerreichbar, oder auf entlegnen Untiefen von der See zerschlagen worden
waren und so namenlos blieben, Güter auf den Strand. Den reichsten Segen
hatte Juist, dessen Strand das Meer mit den Gütern von fünfzehn Schiffen
deckte. Borkum hielt in fünfundzwanzig Jahren dreizehnmal, Norderney zwölf¬
mal, Baltrum viermal, Langeoog fünfmal, Spiekeroog zweimal Ernte am
Strande. Zwanzig Schiffe gingen im Watt und an den Deichen zugrunde,
ihre Güter verteilte das Meer unter verschiedne Inseln. So wechselten auf
dem ostfriesischen Strande bunte Marktbilder. Da gab es Steine, Eisen, Holz
und Teer aus Schweden zum Bau von Heimstätten und Booten, Kohlen und


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0399" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294816"/>
            <fw type="header" place="top"> Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Aüste</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1709" prev="#ID_1708"> sein seltsames, unerfreuliches Buch, indem er die Frage, &#x201E;Ob die Bergere,<lb/>
wenn mit einem Podagrischen Schiff-Brüchigen mehr zu thun haben, auch mehr<lb/>
Berggeld können fordern?" bejaht.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1710"> Das düstre Bild, das uns Feltmann, ohne es zu wollen, von dem Nord¬<lb/>
seestrande entwirft, weist also auch den tiefsten Schatten auf, ein Gebet, dessen<lb/>
Erhörung das Verderben des Nächsten in sich schließt. Ohne jede Absicht<lb/>
&#x2014; denn ihm erscheint das Gebet um Strandgut keiner Entschuldigung bedürftig &#x2014;<lb/>
mildert er diesen Schatten durch die Schilderung der kirchlichen Verhältnisse,<lb/>
unter denen die Bitte um Strandgut möglich war. Der Pastor, der beim Weine<lb/>
bedauerte, daß sich geraume Zeit keine Strandung mehr an ihrer Insel ereignet<lb/>
habe, und damit verriet, daß er ein Gebet um Strandgut zum mindesten nicht<lb/>
verurteilte, war &#x201E;ein einfältiger frommer Alter, welcher sein Tage nicht Latein<lb/>
gelernt, und seines Handwerks auch ein Schneider, welches Amt er sowohl<lb/>
als Küsters und Todtengräbers, will er sich redlich ausbringen, muß nebenst<lb/>
dem Predigerdienst billig in Acht nehmen." Wie sehr diesem Pastor eignes<lb/>
Urteil fehlte, geht daraus hervor, daß er einst in Anwesenheit der Regentin<lb/>
von Ostfriesland und einer andern Fürstin gegen die Calvinisten predigte,<lb/>
&#x201E;weiln es seine Postille so mitbrachte," und danach, als ihm bedeutet wurde,<lb/>
daß jene Fürstin calvinischen Bekenntnisses sei, nichts zu seiner Entschuldigung<lb/>
zu sagen wußte, als &#x201E;Sackum," sein Gewährsmann, ein Magdeburgischer<lb/>
Theolog, &#x201E;halte von den Calvinisten nichts." Von solchen Geistlichen, die<lb/>
ein Handwerk ausübten, daneben die Ämter des Totengräbers, Küsters und<lb/>
Pastors in sich vereinigten und vielleicht von einem großen Teil der Gemeinde¬<lb/>
glieder an Intelligenz und Bildung überragt wurden, kann mau nicht erwarten,<lb/>
daß sie das Strandrecht bekämpften und ihm das Gotteshaus verschlossen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1711" next="#ID_1712"> Wie das Strandrecht an der ostfriesischen Küste während der vier Jahr¬<lb/>
zehnte gehandhabt wurde, die zwischen der von Feltmann geschilderten Zeit<lb/>
und dem Beginne der ersten preußische:: Herrschaft liegen, erzählen aus ost-<lb/>
friesischer und preußischer Zeit stammende Akten des Königlichen Staatsarchivs<lb/>
zu Aurich. Das Meer bedachte den Strand der Inseln reich mit fremdem Gute<lb/>
und fand dort willige Hehler für seinen Raub. In der Zeit von 1720 bis<lb/>
1744 scheiterten an den ostfriesischen Jnseln eimmdsiebzig Schiffe. Von vierzig<lb/>
konnte das Konnossement festgestellt werden, was darauf hindeutet, daß nicht<lb/>
nur die Güter, sondern auch die Schiffspapiere und die Besatzung, über deren<lb/>
Schicksal die Akten kein Wort verlieren, geborgen wurden. Außerdem trieben<lb/>
von einunddreißig Schiffen, die im Angesichte der Inseln, aber den Bergern<lb/>
unerreichbar, oder auf entlegnen Untiefen von der See zerschlagen worden<lb/>
waren und so namenlos blieben, Güter auf den Strand. Den reichsten Segen<lb/>
hatte Juist, dessen Strand das Meer mit den Gütern von fünfzehn Schiffen<lb/>
deckte. Borkum hielt in fünfundzwanzig Jahren dreizehnmal, Norderney zwölf¬<lb/>
mal, Baltrum viermal, Langeoog fünfmal, Spiekeroog zweimal Ernte am<lb/>
Strande. Zwanzig Schiffe gingen im Watt und an den Deichen zugrunde,<lb/>
ihre Güter verteilte das Meer unter verschiedne Inseln. So wechselten auf<lb/>
dem ostfriesischen Strande bunte Marktbilder. Da gab es Steine, Eisen, Holz<lb/>
und Teer aus Schweden zum Bau von Heimstätten und Booten, Kohlen und</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0399] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Aüste sein seltsames, unerfreuliches Buch, indem er die Frage, „Ob die Bergere, wenn mit einem Podagrischen Schiff-Brüchigen mehr zu thun haben, auch mehr Berggeld können fordern?" bejaht. Das düstre Bild, das uns Feltmann, ohne es zu wollen, von dem Nord¬ seestrande entwirft, weist also auch den tiefsten Schatten auf, ein Gebet, dessen Erhörung das Verderben des Nächsten in sich schließt. Ohne jede Absicht — denn ihm erscheint das Gebet um Strandgut keiner Entschuldigung bedürftig — mildert er diesen Schatten durch die Schilderung der kirchlichen Verhältnisse, unter denen die Bitte um Strandgut möglich war. Der Pastor, der beim Weine bedauerte, daß sich geraume Zeit keine Strandung mehr an ihrer Insel ereignet habe, und damit verriet, daß er ein Gebet um Strandgut zum mindesten nicht verurteilte, war „ein einfältiger frommer Alter, welcher sein Tage nicht Latein gelernt, und seines Handwerks auch ein Schneider, welches Amt er sowohl als Küsters und Todtengräbers, will er sich redlich ausbringen, muß nebenst dem Predigerdienst billig in Acht nehmen." Wie sehr diesem Pastor eignes Urteil fehlte, geht daraus hervor, daß er einst in Anwesenheit der Regentin von Ostfriesland und einer andern Fürstin gegen die Calvinisten predigte, „weiln es seine Postille so mitbrachte," und danach, als ihm bedeutet wurde, daß jene Fürstin calvinischen Bekenntnisses sei, nichts zu seiner Entschuldigung zu sagen wußte, als „Sackum," sein Gewährsmann, ein Magdeburgischer Theolog, „halte von den Calvinisten nichts." Von solchen Geistlichen, die ein Handwerk ausübten, daneben die Ämter des Totengräbers, Küsters und Pastors in sich vereinigten und vielleicht von einem großen Teil der Gemeinde¬ glieder an Intelligenz und Bildung überragt wurden, kann mau nicht erwarten, daß sie das Strandrecht bekämpften und ihm das Gotteshaus verschlossen. Wie das Strandrecht an der ostfriesischen Küste während der vier Jahr¬ zehnte gehandhabt wurde, die zwischen der von Feltmann geschilderten Zeit und dem Beginne der ersten preußische:: Herrschaft liegen, erzählen aus ost- friesischer und preußischer Zeit stammende Akten des Königlichen Staatsarchivs zu Aurich. Das Meer bedachte den Strand der Inseln reich mit fremdem Gute und fand dort willige Hehler für seinen Raub. In der Zeit von 1720 bis 1744 scheiterten an den ostfriesischen Jnseln eimmdsiebzig Schiffe. Von vierzig konnte das Konnossement festgestellt werden, was darauf hindeutet, daß nicht nur die Güter, sondern auch die Schiffspapiere und die Besatzung, über deren Schicksal die Akten kein Wort verlieren, geborgen wurden. Außerdem trieben von einunddreißig Schiffen, die im Angesichte der Inseln, aber den Bergern unerreichbar, oder auf entlegnen Untiefen von der See zerschlagen worden waren und so namenlos blieben, Güter auf den Strand. Den reichsten Segen hatte Juist, dessen Strand das Meer mit den Gütern von fünfzehn Schiffen deckte. Borkum hielt in fünfundzwanzig Jahren dreizehnmal, Norderney zwölf¬ mal, Baltrum viermal, Langeoog fünfmal, Spiekeroog zweimal Ernte am Strande. Zwanzig Schiffe gingen im Watt und an den Deichen zugrunde, ihre Güter verteilte das Meer unter verschiedne Inseln. So wechselten auf dem ostfriesischen Strande bunte Marktbilder. Da gab es Steine, Eisen, Holz und Teer aus Schweden zum Bau von Heimstätten und Booten, Kohlen und

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/399
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/399>, abgerufen am 23.07.2024.