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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

ausdrücklich gedankt.*) Andre Publikationen sind im Landtage meist mit
Stillschweigen übergangen worden, auch wenn sie in Fachzeitschriften scharfe
Kritik erfahren hatten. Wohl aber glaubten die Herren vom Zentrum im
Jahre 1889, als Sybels Buch über die Begründung des Deutschen Reichs
erschien, dieses Werk bei der Beratung des Archivetats als amtliche Publi¬
kation kritisieren zu können. Hier waren sie im Unrecht; denn Sybel hatte
gerade seine wichtigsten Angaben nicht aus den Akten der Staatsarchive,
sondern aus denen des Auswärtigen Amts geschöpft, und diese Akten werden
voraussichtlich noch lange Zeit in der geheimen Registratur des Ministeriums
bleiben.**) Je mehr die Archive der Forschung geöffnet werden, desto mehr
Bedenken tragen die Verwaltungsbehörden, neuere Akten an die Archive ab¬
zugeben. Denn in diesen Akten findet man doch vieles, was noch auf lange
Zeit geheim gehalten werden muß. Das gilt nicht nur von den Akten des
Auswärtigen Amts, sondern auch von denen der innern Verwaltung. Da findet
man zum Beispiel Verhandlungen über verlangte, aber nicht genehmigte
Straßen- oder Eisenbahnbauten, Bitten um Staatshilfe mit Gutachten darüber,
Berichte über Männer, die im öffentlichen Leben eine hervorragende Stellung
einnahmen. Werden Schriftstücke dieser Art etwa in der Weise benutzt, wie
einst Vehse die Geschichte der deutschen Höfe und später Janssen die Geschichte
der Reformation geschrieben hat, so kann man damit die Berechtigung der
bestehenden Verhältnisse in Frage stellen und längst beigelegte Streitigkeiten
von neuem entzünden. Noch kürzlich ist einem jungen Gelehrten deswegen nicht
erlaubt worden, die Akten des Finanzministeriums aus dem Revolutionsjahre
1848 einzusehen.***) Auch die Provinzialarchive enthalten schon viele von den
Behörden abgegebne Akten, deren Inhalt aus den angeführten Bedenken noch
geheim gehalten werden muß.

Nicht selten hörte man die Klage, daß die Archivbeamten zu wenig
Entgegenkommen zeigten, wenn die Benutzer Auszüge oder Abschriften von
Urkunden verlangten. Diese Klage ging aus von Benutzern, die entweder
nicht imstande waren, alte Schriften zu lesen, oder aber nicht Zeit hatten,
selbst die Archivalien zu durchforschen. Die Instruktion von 1867 erlaubte
den Beamten, Arbeiten solcher Art für Private gegen Entgelt zu übernehmen;
doch durften solche Arbeiten nicht während der Dienststunden, sondern nur in
der dienstfreien Zeit ausgeführt werden. Nun waren viele Beamte gern bereit,
auf diesem Wege ihr geringes Einkommen zu erhöhen. Die einen waren
zufrieden, wenn sie gegen entsprechendes Honorar den Forschern Material
liefern durften, andre aber hatten den Ehrgeiz, selbst als Forscher aufzutreten





In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 19. Dezember 1882 (nach dem steno¬
graphischen Berichte im zweiten Beiblatt der Nationalzeitung vom 20. Dezember),
**) Diese Akten waren es, die Sybel nach Bismarcks Rücktritt nicht mehr benutzen durfte.
Irrig behauptet Sydney Whitman (Fürst von Bismarck S. 132), daß Caprivi Sybel den
weitern Zutritt zu den preußischen Staatsarchiven untersagt habe. Nur über die Registratur
des Auswärtigen Amtes konnte Caprivi in dieser Weise verfügen; denn zur Benutzung dieser
Registratur bedürfte Sybel so gut wie jeder andre Forscher einer besondern Erlaubnis.
U. Bergengrttn für seine Biographie David Hansemanns.
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

ausdrücklich gedankt.*) Andre Publikationen sind im Landtage meist mit
Stillschweigen übergangen worden, auch wenn sie in Fachzeitschriften scharfe
Kritik erfahren hatten. Wohl aber glaubten die Herren vom Zentrum im
Jahre 1889, als Sybels Buch über die Begründung des Deutschen Reichs
erschien, dieses Werk bei der Beratung des Archivetats als amtliche Publi¬
kation kritisieren zu können. Hier waren sie im Unrecht; denn Sybel hatte
gerade seine wichtigsten Angaben nicht aus den Akten der Staatsarchive,
sondern aus denen des Auswärtigen Amts geschöpft, und diese Akten werden
voraussichtlich noch lange Zeit in der geheimen Registratur des Ministeriums
bleiben.**) Je mehr die Archive der Forschung geöffnet werden, desto mehr
Bedenken tragen die Verwaltungsbehörden, neuere Akten an die Archive ab¬
zugeben. Denn in diesen Akten findet man doch vieles, was noch auf lange
Zeit geheim gehalten werden muß. Das gilt nicht nur von den Akten des
Auswärtigen Amts, sondern auch von denen der innern Verwaltung. Da findet
man zum Beispiel Verhandlungen über verlangte, aber nicht genehmigte
Straßen- oder Eisenbahnbauten, Bitten um Staatshilfe mit Gutachten darüber,
Berichte über Männer, die im öffentlichen Leben eine hervorragende Stellung
einnahmen. Werden Schriftstücke dieser Art etwa in der Weise benutzt, wie
einst Vehse die Geschichte der deutschen Höfe und später Janssen die Geschichte
der Reformation geschrieben hat, so kann man damit die Berechtigung der
bestehenden Verhältnisse in Frage stellen und längst beigelegte Streitigkeiten
von neuem entzünden. Noch kürzlich ist einem jungen Gelehrten deswegen nicht
erlaubt worden, die Akten des Finanzministeriums aus dem Revolutionsjahre
1848 einzusehen.***) Auch die Provinzialarchive enthalten schon viele von den
Behörden abgegebne Akten, deren Inhalt aus den angeführten Bedenken noch
geheim gehalten werden muß.

Nicht selten hörte man die Klage, daß die Archivbeamten zu wenig
Entgegenkommen zeigten, wenn die Benutzer Auszüge oder Abschriften von
Urkunden verlangten. Diese Klage ging aus von Benutzern, die entweder
nicht imstande waren, alte Schriften zu lesen, oder aber nicht Zeit hatten,
selbst die Archivalien zu durchforschen. Die Instruktion von 1867 erlaubte
den Beamten, Arbeiten solcher Art für Private gegen Entgelt zu übernehmen;
doch durften solche Arbeiten nicht während der Dienststunden, sondern nur in
der dienstfreien Zeit ausgeführt werden. Nun waren viele Beamte gern bereit,
auf diesem Wege ihr geringes Einkommen zu erhöhen. Die einen waren
zufrieden, wenn sie gegen entsprechendes Honorar den Forschern Material
liefern durften, andre aber hatten den Ehrgeiz, selbst als Forscher aufzutreten





In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 19. Dezember 1882 (nach dem steno¬
graphischen Berichte im zweiten Beiblatt der Nationalzeitung vom 20. Dezember),
**) Diese Akten waren es, die Sybel nach Bismarcks Rücktritt nicht mehr benutzen durfte.
Irrig behauptet Sydney Whitman (Fürst von Bismarck S. 132), daß Caprivi Sybel den
weitern Zutritt zu den preußischen Staatsarchiven untersagt habe. Nur über die Registratur
des Auswärtigen Amtes konnte Caprivi in dieser Weise verfügen; denn zur Benutzung dieser
Registratur bedürfte Sybel so gut wie jeder andre Forscher einer besondern Erlaubnis.
U. Bergengrttn für seine Biographie David Hansemanns.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/341>, abgerufen am 23.07.2024.