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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

dafür einen Verweis von der vorgesetzten Behörde einstecken. Bisweilen glaubte
das Oberpräsidium erst Erkundigungen über den Antragsteller einziehen zu
müssen; das Gesuch ging dann auf dem Instanzenwege durch die Regierung
an die Lokalbehörde zum Bericht, und der Gelehrte wurde von der Polizei
vorgeladen, damit er über seine Absichten Aufklärung gäbe. Die Verwaltungs¬
behörden durften nach der Instruktion von 1867 nur durch die Vermittlung
des Oberpräsidiums Akten aus dem Archive verlangen. Nun hatten sie, wie
schon erwähnt, seit 1871 viele Akten an die Archive abgegeben; häufig mußten
sie einzelne Stücke daraus zurückfordern und waren sehr verwundert, wenn sie
erfuhren, daß dazu erst ein Antrag an das Oberpräsidium notwendig sei. Die
Gerichte waren von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie durch förmlichen Be¬
schluß bestimmte Akten verlangten.

Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 der Fall des Professors Grimm
in Wiesbaden. Dieser Gelehrte wollte gewisse Urkunden des damals noch
in Jdstein ruhenden Archivs benutzen. Unglücklicherweise bedürfte ein Archiv¬
beamter derselben Urkunden zu eiuer wissenschaftlichen Arbeit und machte seine
ältern Ansprüche geltend. Sybel entschied, daß die Urkunden abwechselnd dem
einen und dem andern Benützer zur Verfügung stehn sollten. Grimm aber
geriet in der Folge auch mit einem dritten in einen Konkurrenzkampf und
griff dabei die Archivverwaltung so heftig an, daß Sybel ihm die Benutzungs¬
erlaubnis entzog. An diesen Fall knüpfte sich bei der Beratung des Archiv¬
etats im Landtag eine lange Debatte. Auch die Publikationen aus den
preußischen Staatsarchiven gaben Anlaß zu parlamentarischen Angriffen. Der
erste Band brachte die Aktenstücke über das Verhalten des Großen Kurfürsten
und der beiden ersten preußischen Könige gegen die katholische Kirche. Der
Herausgeber, Max Lehmann, hatte diesem Bande als Einleitung eine auf die
Akten gegründete historische Darstellung beigegeben. Die ultramontane Presse
erhob nun gegen diese Darstellung den Vorwurf tendenziöser Einseitigkeit.
Darauf gestützt verlangten die Zentrumsabgeordneter, daß die aus Staats¬
mitteln hergestellten Publikationen nur Urkunden und Aktenstücke, nicht aber
Darstellungen bringen dürften. Auch Historiker, die Lehmanns Darstellung
sachlich richtig fanden, haben dieses Verlangen des Zentrums gebilligt.*)
Lehmann hat denn auch den spätern Bänden seines Werkes keine Einleitung
mehr beigegeben; trotzdem wiederholte man noch im Jahre 1882 die herge¬
brachten Vorwürfe. Freilich gerieten die Zentrumsredner dabei in Widerspruch
mit den Autoritäten, auf die sie sich beriefen.**) Mehr Gnade fanden die
andern Publikationen, wie Stadelmanns Arbeit über die Tätigkeit der preußischen
Könige für die Landeskultur, obwohl auch hier den Urkunden eine ausführliche
Darstellung beigegeben war. Für die Herausgabe der Bismarckischen Berichte
durch Poschinger hat der Zentrumsführer Windthorst der Archivverwaltung




*) So Maurenbrecher in seinen im Wintersemester 1880/81 an der Universität Bonn ge-
haltnen Vorlesungen über Quellenkunde der preußischen Geschichte. Er meinte, Lehmanns Dar¬
stellung hätte als Privatarbeit veröffentlicht werden müssen.
Ergötzliche Beispiele dasür gibt Lehmann in seinem Aussatze "Das Zentrum und die
Historisch-politischen Blätter" (in Sybels Historischer Zeitschrift Bd. 49).
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

dafür einen Verweis von der vorgesetzten Behörde einstecken. Bisweilen glaubte
das Oberpräsidium erst Erkundigungen über den Antragsteller einziehen zu
müssen; das Gesuch ging dann auf dem Instanzenwege durch die Regierung
an die Lokalbehörde zum Bericht, und der Gelehrte wurde von der Polizei
vorgeladen, damit er über seine Absichten Aufklärung gäbe. Die Verwaltungs¬
behörden durften nach der Instruktion von 1867 nur durch die Vermittlung
des Oberpräsidiums Akten aus dem Archive verlangen. Nun hatten sie, wie
schon erwähnt, seit 1871 viele Akten an die Archive abgegeben; häufig mußten
sie einzelne Stücke daraus zurückfordern und waren sehr verwundert, wenn sie
erfuhren, daß dazu erst ein Antrag an das Oberpräsidium notwendig sei. Die
Gerichte waren von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie durch förmlichen Be¬
schluß bestimmte Akten verlangten.

Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 der Fall des Professors Grimm
in Wiesbaden. Dieser Gelehrte wollte gewisse Urkunden des damals noch
in Jdstein ruhenden Archivs benutzen. Unglücklicherweise bedürfte ein Archiv¬
beamter derselben Urkunden zu eiuer wissenschaftlichen Arbeit und machte seine
ältern Ansprüche geltend. Sybel entschied, daß die Urkunden abwechselnd dem
einen und dem andern Benützer zur Verfügung stehn sollten. Grimm aber
geriet in der Folge auch mit einem dritten in einen Konkurrenzkampf und
griff dabei die Archivverwaltung so heftig an, daß Sybel ihm die Benutzungs¬
erlaubnis entzog. An diesen Fall knüpfte sich bei der Beratung des Archiv¬
etats im Landtag eine lange Debatte. Auch die Publikationen aus den
preußischen Staatsarchiven gaben Anlaß zu parlamentarischen Angriffen. Der
erste Band brachte die Aktenstücke über das Verhalten des Großen Kurfürsten
und der beiden ersten preußischen Könige gegen die katholische Kirche. Der
Herausgeber, Max Lehmann, hatte diesem Bande als Einleitung eine auf die
Akten gegründete historische Darstellung beigegeben. Die ultramontane Presse
erhob nun gegen diese Darstellung den Vorwurf tendenziöser Einseitigkeit.
Darauf gestützt verlangten die Zentrumsabgeordneter, daß die aus Staats¬
mitteln hergestellten Publikationen nur Urkunden und Aktenstücke, nicht aber
Darstellungen bringen dürften. Auch Historiker, die Lehmanns Darstellung
sachlich richtig fanden, haben dieses Verlangen des Zentrums gebilligt.*)
Lehmann hat denn auch den spätern Bänden seines Werkes keine Einleitung
mehr beigegeben; trotzdem wiederholte man noch im Jahre 1882 die herge¬
brachten Vorwürfe. Freilich gerieten die Zentrumsredner dabei in Widerspruch
mit den Autoritäten, auf die sie sich beriefen.**) Mehr Gnade fanden die
andern Publikationen, wie Stadelmanns Arbeit über die Tätigkeit der preußischen
Könige für die Landeskultur, obwohl auch hier den Urkunden eine ausführliche
Darstellung beigegeben war. Für die Herausgabe der Bismarckischen Berichte
durch Poschinger hat der Zentrumsführer Windthorst der Archivverwaltung




*) So Maurenbrecher in seinen im Wintersemester 1880/81 an der Universität Bonn ge-
haltnen Vorlesungen über Quellenkunde der preußischen Geschichte. Er meinte, Lehmanns Dar¬
stellung hätte als Privatarbeit veröffentlicht werden müssen.
Ergötzliche Beispiele dasür gibt Lehmann in seinem Aussatze „Das Zentrum und die
Historisch-politischen Blätter" (in Sybels Historischer Zeitschrift Bd. 49).
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/340>, abgerufen am 23.07.2024.