Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Mehrfach ist es als ein Verdienst Sybels hervorgehoben worden, daß er
die wissenschaftliche Benutzung der Archive erleichtert habe.*) Vergleicht man
Sybels Verhalten mit dem seines Vorgängers Duncker, so ist dieses Lob in
der Tat berechtigt. Nach Dunckers Instruktion von 1867 durfte der Archivar
keine Urkunden oder Akten ohne höhere Erlaubnis einem Benutzer vorlegen;
der Benutzer mußte deshalb zunächst, wenn er preußischer Staatsbürger war,
bei dem Oberpräsidenten der Provinz um die Erlaubnis einkommen. Aus¬
länder, d. h. alle Nichtprenßen, mußten sich dafür an den preußischen Minister¬
präsidenten wenden. Für Preußenfeinde wie Ouro Klopp waren die Archive
selbstverständlich verschlossen. Wer aber die Benutzungserlaubnis erhalten und
Archivalien durchgearbeitet hatte, mußte seine Auszüge und Abschriften dem
Archivar vorlegen; dieser sollte prüfen, ob sich darin keine Notizen fänden,
deren Veröffentlichung das Staatsinteresse verletzen konnte. Duncker selbst hat
diese Kontrolle beim geheimen Staatsarchiv sehr streng ausgeübt und aus den
ihm vorgelegten Exzerpten ganze Stücke entfernt.**) Auch die Archivbeamten
mußten ihre literarischen Arbeiten vor der Veröffentlichung ihrem Vorge¬
setzten vorlegen. Einem Aufsatze, in dem das Verfahren preußischer Nekruten-
werber unter Friedrich Wilhelm dem Ersten geschildert war, hat Duncker die
Druckerlaubnis versagt. Bedenkt man, in welchem Maße die Geschichtschreibung
damals den politischen Interessen dienen mußte, wie von preußenfeindlicher Seite
alles hervorgesucht wurde, was auf die Hohenzollern und ihren Staat ein
möglichst schlechtes Licht werfen konnte, so ist Dunckers Verhalten erklärlich.
Hier nun hat Shbel eine mildere Praxis eingeführt. Die Kontrolle der Aus¬
züge fiel weg; alle deutschen Reichsangehörigen wurden als Inländer betrachtet,
konnten also die Benutzungserlaubnis beim Oberpräsidium der Provinz erhalten.
Die Erlaubnis wurde in den meisten Fällen anstandslos erteilt, wenn der
Archivar nicht auf Grund seiner Kenntnis des Materials Bedenken erhob.
Wollten Archivbeamte in Lvkalzeitschriften Arbeiten veröffentlichen, so genügte
gewöhnlich eine einfache Anfrage beim Direktorium. In den "Publikationen
aus den preußischen Staatsarchiven" wurde ein Material ans Licht gefördert,
das von den Freunden wie von den Gegnern der preußischen Regierung in
demselben Maße verwertet worden ist. So haben die von Poschinger heraus¬
gegebnen Berichte Bismarcks aus Frankfurt am Main der Zentrumspresse Stoff
zu Angriffen auf den Reichskanzler geliefert. Shbel verfuhr also liberaler als
Duncker; dennoch mußte er mehr Vorwürfe hören als jener. Viele Benutzer
empfanden es als eine lästige Beschränkung, daß sie erst bei der zuständigen
Behörde um Erlaubnis einkommen sollten. Besonders unangenehm war es,
wenn ein auf Studienreisen begriffner Gelehrter schnell das Original einer von
einem andern Forscher schon veröffentlichten Urkunde sehen wollte und die Ge¬
nehmigung für ihn noch nicht eingetroffen war. Der Archivar mußte in diesem
Falle entweder den Benutzer unverrichteter Sache abziehn lassen und das damit
verbundne Odium auf sich nehmen, oder seine Befugnis überschreiten und




*) So namentlich von Banken in dem Nekrologe Sybels (Deutsche Rundschau. Ok¬
tober 1395).
**) Das widerfuhr zum Beispiel dem bayrischen Historiker K. Th. Heigel in, Jahre 1872.
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Mehrfach ist es als ein Verdienst Sybels hervorgehoben worden, daß er
die wissenschaftliche Benutzung der Archive erleichtert habe.*) Vergleicht man
Sybels Verhalten mit dem seines Vorgängers Duncker, so ist dieses Lob in
der Tat berechtigt. Nach Dunckers Instruktion von 1867 durfte der Archivar
keine Urkunden oder Akten ohne höhere Erlaubnis einem Benutzer vorlegen;
der Benutzer mußte deshalb zunächst, wenn er preußischer Staatsbürger war,
bei dem Oberpräsidenten der Provinz um die Erlaubnis einkommen. Aus¬
länder, d. h. alle Nichtprenßen, mußten sich dafür an den preußischen Minister¬
präsidenten wenden. Für Preußenfeinde wie Ouro Klopp waren die Archive
selbstverständlich verschlossen. Wer aber die Benutzungserlaubnis erhalten und
Archivalien durchgearbeitet hatte, mußte seine Auszüge und Abschriften dem
Archivar vorlegen; dieser sollte prüfen, ob sich darin keine Notizen fänden,
deren Veröffentlichung das Staatsinteresse verletzen konnte. Duncker selbst hat
diese Kontrolle beim geheimen Staatsarchiv sehr streng ausgeübt und aus den
ihm vorgelegten Exzerpten ganze Stücke entfernt.**) Auch die Archivbeamten
mußten ihre literarischen Arbeiten vor der Veröffentlichung ihrem Vorge¬
setzten vorlegen. Einem Aufsatze, in dem das Verfahren preußischer Nekruten-
werber unter Friedrich Wilhelm dem Ersten geschildert war, hat Duncker die
Druckerlaubnis versagt. Bedenkt man, in welchem Maße die Geschichtschreibung
damals den politischen Interessen dienen mußte, wie von preußenfeindlicher Seite
alles hervorgesucht wurde, was auf die Hohenzollern und ihren Staat ein
möglichst schlechtes Licht werfen konnte, so ist Dunckers Verhalten erklärlich.
Hier nun hat Shbel eine mildere Praxis eingeführt. Die Kontrolle der Aus¬
züge fiel weg; alle deutschen Reichsangehörigen wurden als Inländer betrachtet,
konnten also die Benutzungserlaubnis beim Oberpräsidium der Provinz erhalten.
Die Erlaubnis wurde in den meisten Fällen anstandslos erteilt, wenn der
Archivar nicht auf Grund seiner Kenntnis des Materials Bedenken erhob.
Wollten Archivbeamte in Lvkalzeitschriften Arbeiten veröffentlichen, so genügte
gewöhnlich eine einfache Anfrage beim Direktorium. In den „Publikationen
aus den preußischen Staatsarchiven" wurde ein Material ans Licht gefördert,
das von den Freunden wie von den Gegnern der preußischen Regierung in
demselben Maße verwertet worden ist. So haben die von Poschinger heraus¬
gegebnen Berichte Bismarcks aus Frankfurt am Main der Zentrumspresse Stoff
zu Angriffen auf den Reichskanzler geliefert. Shbel verfuhr also liberaler als
Duncker; dennoch mußte er mehr Vorwürfe hören als jener. Viele Benutzer
empfanden es als eine lästige Beschränkung, daß sie erst bei der zuständigen
Behörde um Erlaubnis einkommen sollten. Besonders unangenehm war es,
wenn ein auf Studienreisen begriffner Gelehrter schnell das Original einer von
einem andern Forscher schon veröffentlichten Urkunde sehen wollte und die Ge¬
nehmigung für ihn noch nicht eingetroffen war. Der Archivar mußte in diesem
Falle entweder den Benutzer unverrichteter Sache abziehn lassen und das damit
verbundne Odium auf sich nehmen, oder seine Befugnis überschreiten und




*) So namentlich von Banken in dem Nekrologe Sybels (Deutsche Rundschau. Ok¬
tober 1395).
**) Das widerfuhr zum Beispiel dem bayrischen Historiker K. Th. Heigel in, Jahre 1872.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0339" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294756"/>
          <fw type="header" place="top"> Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1437" next="#ID_1438"> Mehrfach ist es als ein Verdienst Sybels hervorgehoben worden, daß er<lb/>
die wissenschaftliche Benutzung der Archive erleichtert habe.*) Vergleicht man<lb/>
Sybels Verhalten mit dem seines Vorgängers Duncker, so ist dieses Lob in<lb/>
der Tat berechtigt. Nach Dunckers Instruktion von 1867 durfte der Archivar<lb/>
keine Urkunden oder Akten ohne höhere Erlaubnis einem Benutzer vorlegen;<lb/>
der Benutzer mußte deshalb zunächst, wenn er preußischer Staatsbürger war,<lb/>
bei dem Oberpräsidenten der Provinz um die Erlaubnis einkommen. Aus¬<lb/>
länder, d. h. alle Nichtprenßen, mußten sich dafür an den preußischen Minister¬<lb/>
präsidenten wenden. Für Preußenfeinde wie Ouro Klopp waren die Archive<lb/>
selbstverständlich verschlossen. Wer aber die Benutzungserlaubnis erhalten und<lb/>
Archivalien durchgearbeitet hatte, mußte seine Auszüge und Abschriften dem<lb/>
Archivar vorlegen; dieser sollte prüfen, ob sich darin keine Notizen fänden,<lb/>
deren Veröffentlichung das Staatsinteresse verletzen konnte. Duncker selbst hat<lb/>
diese Kontrolle beim geheimen Staatsarchiv sehr streng ausgeübt und aus den<lb/>
ihm vorgelegten Exzerpten ganze Stücke entfernt.**) Auch die Archivbeamten<lb/>
mußten ihre literarischen Arbeiten vor der Veröffentlichung ihrem Vorge¬<lb/>
setzten vorlegen. Einem Aufsatze, in dem das Verfahren preußischer Nekruten-<lb/>
werber unter Friedrich Wilhelm dem Ersten geschildert war, hat Duncker die<lb/>
Druckerlaubnis versagt. Bedenkt man, in welchem Maße die Geschichtschreibung<lb/>
damals den politischen Interessen dienen mußte, wie von preußenfeindlicher Seite<lb/>
alles hervorgesucht wurde, was auf die Hohenzollern und ihren Staat ein<lb/>
möglichst schlechtes Licht werfen konnte, so ist Dunckers Verhalten erklärlich.<lb/>
Hier nun hat Shbel eine mildere Praxis eingeführt. Die Kontrolle der Aus¬<lb/>
züge fiel weg; alle deutschen Reichsangehörigen wurden als Inländer betrachtet,<lb/>
konnten also die Benutzungserlaubnis beim Oberpräsidium der Provinz erhalten.<lb/>
Die Erlaubnis wurde in den meisten Fällen anstandslos erteilt, wenn der<lb/>
Archivar nicht auf Grund seiner Kenntnis des Materials Bedenken erhob.<lb/>
Wollten Archivbeamte in Lvkalzeitschriften Arbeiten veröffentlichen, so genügte<lb/>
gewöhnlich eine einfache Anfrage beim Direktorium. In den &#x201E;Publikationen<lb/>
aus den preußischen Staatsarchiven" wurde ein Material ans Licht gefördert,<lb/>
das von den Freunden wie von den Gegnern der preußischen Regierung in<lb/>
demselben Maße verwertet worden ist. So haben die von Poschinger heraus¬<lb/>
gegebnen Berichte Bismarcks aus Frankfurt am Main der Zentrumspresse Stoff<lb/>
zu Angriffen auf den Reichskanzler geliefert. Shbel verfuhr also liberaler als<lb/>
Duncker; dennoch mußte er mehr Vorwürfe hören als jener. Viele Benutzer<lb/>
empfanden es als eine lästige Beschränkung, daß sie erst bei der zuständigen<lb/>
Behörde um Erlaubnis einkommen sollten. Besonders unangenehm war es,<lb/>
wenn ein auf Studienreisen begriffner Gelehrter schnell das Original einer von<lb/>
einem andern Forscher schon veröffentlichten Urkunde sehen wollte und die Ge¬<lb/>
nehmigung für ihn noch nicht eingetroffen war. Der Archivar mußte in diesem<lb/>
Falle entweder den Benutzer unverrichteter Sache abziehn lassen und das damit<lb/>
verbundne Odium auf sich nehmen, oder seine Befugnis überschreiten und</p><lb/>
          <note xml:id="FID_54" place="foot"> *) So namentlich von Banken in dem Nekrologe Sybels (Deutsche Rundschau. Ok¬<lb/>
tober 1395).</note><lb/>
          <note xml:id="FID_55" place="foot"> **) Das widerfuhr zum Beispiel dem bayrischen Historiker K. Th. Heigel in, Jahre 1872.</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0339] Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung Mehrfach ist es als ein Verdienst Sybels hervorgehoben worden, daß er die wissenschaftliche Benutzung der Archive erleichtert habe.*) Vergleicht man Sybels Verhalten mit dem seines Vorgängers Duncker, so ist dieses Lob in der Tat berechtigt. Nach Dunckers Instruktion von 1867 durfte der Archivar keine Urkunden oder Akten ohne höhere Erlaubnis einem Benutzer vorlegen; der Benutzer mußte deshalb zunächst, wenn er preußischer Staatsbürger war, bei dem Oberpräsidenten der Provinz um die Erlaubnis einkommen. Aus¬ länder, d. h. alle Nichtprenßen, mußten sich dafür an den preußischen Minister¬ präsidenten wenden. Für Preußenfeinde wie Ouro Klopp waren die Archive selbstverständlich verschlossen. Wer aber die Benutzungserlaubnis erhalten und Archivalien durchgearbeitet hatte, mußte seine Auszüge und Abschriften dem Archivar vorlegen; dieser sollte prüfen, ob sich darin keine Notizen fänden, deren Veröffentlichung das Staatsinteresse verletzen konnte. Duncker selbst hat diese Kontrolle beim geheimen Staatsarchiv sehr streng ausgeübt und aus den ihm vorgelegten Exzerpten ganze Stücke entfernt.**) Auch die Archivbeamten mußten ihre literarischen Arbeiten vor der Veröffentlichung ihrem Vorge¬ setzten vorlegen. Einem Aufsatze, in dem das Verfahren preußischer Nekruten- werber unter Friedrich Wilhelm dem Ersten geschildert war, hat Duncker die Druckerlaubnis versagt. Bedenkt man, in welchem Maße die Geschichtschreibung damals den politischen Interessen dienen mußte, wie von preußenfeindlicher Seite alles hervorgesucht wurde, was auf die Hohenzollern und ihren Staat ein möglichst schlechtes Licht werfen konnte, so ist Dunckers Verhalten erklärlich. Hier nun hat Shbel eine mildere Praxis eingeführt. Die Kontrolle der Aus¬ züge fiel weg; alle deutschen Reichsangehörigen wurden als Inländer betrachtet, konnten also die Benutzungserlaubnis beim Oberpräsidium der Provinz erhalten. Die Erlaubnis wurde in den meisten Fällen anstandslos erteilt, wenn der Archivar nicht auf Grund seiner Kenntnis des Materials Bedenken erhob. Wollten Archivbeamte in Lvkalzeitschriften Arbeiten veröffentlichen, so genügte gewöhnlich eine einfache Anfrage beim Direktorium. In den „Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven" wurde ein Material ans Licht gefördert, das von den Freunden wie von den Gegnern der preußischen Regierung in demselben Maße verwertet worden ist. So haben die von Poschinger heraus¬ gegebnen Berichte Bismarcks aus Frankfurt am Main der Zentrumspresse Stoff zu Angriffen auf den Reichskanzler geliefert. Shbel verfuhr also liberaler als Duncker; dennoch mußte er mehr Vorwürfe hören als jener. Viele Benutzer empfanden es als eine lästige Beschränkung, daß sie erst bei der zuständigen Behörde um Erlaubnis einkommen sollten. Besonders unangenehm war es, wenn ein auf Studienreisen begriffner Gelehrter schnell das Original einer von einem andern Forscher schon veröffentlichten Urkunde sehen wollte und die Ge¬ nehmigung für ihn noch nicht eingetroffen war. Der Archivar mußte in diesem Falle entweder den Benutzer unverrichteter Sache abziehn lassen und das damit verbundne Odium auf sich nehmen, oder seine Befugnis überschreiten und *) So namentlich von Banken in dem Nekrologe Sybels (Deutsche Rundschau. Ok¬ tober 1395). **) Das widerfuhr zum Beispiel dem bayrischen Historiker K. Th. Heigel in, Jahre 1872.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/339
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/339>, abgerufen am 23.07.2024.