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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Daß das nassanische Landesarchiv in einem so abgelegnen Orte wie Jdstein
nicht mehr am rechten Platze war, leuchtete auch Sybels Gegnern ein. Sie
stimmten zu, als Sybel dieses Archiv nach Wiesbaden verlegte. Dort, wo sich
die Landesbibliothek und die umfangreichen Sammlungen des Historischen Vereins
befanden, wurde die wissenschaftliche Ausnutzung der Archivbestände erleichtert.
Ein Übelstand ist es jedoch, daß Archivalien, die ihrem Ursprünge nach zu¬
sammengehören, jetzt getrennt sind und teils in Koblenz, teils in Wiesbaden
liegen. Vor allem gilt das von den Archiven des Kurfürstentums Trier und
der Grafschaft Nassau-Saarbrücken.

Hatte Sybel in diesen Fragen eine Neigung zur Zentralisation gezeigt,
so nahm er im Jahre 1881 bei Errichtung des Staatsarchivs Wetzlar vielleicht
zu viel Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse. Man weiß, daß Wetzlar
im achtzehnten Jahrhundert Sitz des Reichs kämmergerichts war. Die Akten
über die zahlreichen und langwierigen Prozesse, die an diesem Gerichte während
seines dreihundertjührigen Bestandes geführt worden sind, blieben nach der
Auflösung des Reiches in Wetzlar liegen. In den Jahren 1842 bis 1854
wurden sie auf Anordnung des Deutschen Bundes gesichtet und unter die ein¬
zelnen Bundesstaaten verteilt. Jeder Staat erhielt die Akten der Prozesse, die
unter modernen Verhältnissen vor seine Gerichte gehören würden, also Preußen
alles, was sich auf die ihm seit 1814 gehörenden Gebiete bezog, Hannover
alles, was das alte Kurfürstentum sowie die Bistümer Osnabrück und Hildes¬
heim betraf, Dünemark die Akten über holsteinische und lauenburgische Rechts¬
händel. Während nun die andern Bundesstaaten diese Akten ihren obersten
Gerichtshöfen zur Aufbewahrung übergaben, ließ Preußen seinen Anteil, etwa
zwei Fünftel der Gesamtmasse, in Wetzlar selbst unter der Aufsicht des dortigen
Kreisgerichts. Der historische Wert dieser Akten liegt darin, daß die streitenden
Parteien vielfach alte Urkunden als Beweisstücke abschriftlich oder sogar im
Original eingereicht haben. Man kann deshalb aus den Reichskammergerichts-
akten viele Fragen der Orts- und der Familiengeschichte beantworten, über die
man in den Provinzialarchiven vergeblich Aufschluß sucht. Als nun die in
Wetzlar ruhenden Akten von der Justizbehörde an die Archivverwaltung abge¬
geben wurden, ließ Sybel sie dort und versetzte einen Archivbeamten dorthin;
damit war ein neues Staatsarchiv gegründet. *) Leider hat Sybel aber die Akten,
die in den 1866 annektierten Ländern waren, nicht nach Wetzlar zurückbringen
lassen. So muß man nun die sich auf die Provinzen Brandenburg. Pommern,
Sachsen, Westfalen und Rheinland beziehenden Reichskammergerichtsakten in
Wetzlar suchen, die sich auf Hessen-Nassau, Hannover, Holstein und Lauenburg
beziehenden dagegen in den Archiven zu Marburg, Wiesbaden, Hannover,
Osnabrück, Aurich und Schleswig. Das Wetzlarer Archiv ist also ein Torso.
Seine Akten sind auswärts leichter zu benutzen als am Orte selbst, weil hier
die literarischen Hilfsmittel fehlen. Besser wäre es gewesen, entweder die Akten
auf die einzelnen Provinzialarchive zu verteilen oder das ganze Archiv nach
Berlin zu verlegen.



Vergleiche den Aufsatz von R. Goecke, Das siebzehnte preußische Staatsarchiv (in Loders
Archivalischer Zeitschrift, Band X).
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Daß das nassanische Landesarchiv in einem so abgelegnen Orte wie Jdstein
nicht mehr am rechten Platze war, leuchtete auch Sybels Gegnern ein. Sie
stimmten zu, als Sybel dieses Archiv nach Wiesbaden verlegte. Dort, wo sich
die Landesbibliothek und die umfangreichen Sammlungen des Historischen Vereins
befanden, wurde die wissenschaftliche Ausnutzung der Archivbestände erleichtert.
Ein Übelstand ist es jedoch, daß Archivalien, die ihrem Ursprünge nach zu¬
sammengehören, jetzt getrennt sind und teils in Koblenz, teils in Wiesbaden
liegen. Vor allem gilt das von den Archiven des Kurfürstentums Trier und
der Grafschaft Nassau-Saarbrücken.

Hatte Sybel in diesen Fragen eine Neigung zur Zentralisation gezeigt,
so nahm er im Jahre 1881 bei Errichtung des Staatsarchivs Wetzlar vielleicht
zu viel Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse. Man weiß, daß Wetzlar
im achtzehnten Jahrhundert Sitz des Reichs kämmergerichts war. Die Akten
über die zahlreichen und langwierigen Prozesse, die an diesem Gerichte während
seines dreihundertjührigen Bestandes geführt worden sind, blieben nach der
Auflösung des Reiches in Wetzlar liegen. In den Jahren 1842 bis 1854
wurden sie auf Anordnung des Deutschen Bundes gesichtet und unter die ein¬
zelnen Bundesstaaten verteilt. Jeder Staat erhielt die Akten der Prozesse, die
unter modernen Verhältnissen vor seine Gerichte gehören würden, also Preußen
alles, was sich auf die ihm seit 1814 gehörenden Gebiete bezog, Hannover
alles, was das alte Kurfürstentum sowie die Bistümer Osnabrück und Hildes¬
heim betraf, Dünemark die Akten über holsteinische und lauenburgische Rechts¬
händel. Während nun die andern Bundesstaaten diese Akten ihren obersten
Gerichtshöfen zur Aufbewahrung übergaben, ließ Preußen seinen Anteil, etwa
zwei Fünftel der Gesamtmasse, in Wetzlar selbst unter der Aufsicht des dortigen
Kreisgerichts. Der historische Wert dieser Akten liegt darin, daß die streitenden
Parteien vielfach alte Urkunden als Beweisstücke abschriftlich oder sogar im
Original eingereicht haben. Man kann deshalb aus den Reichskammergerichts-
akten viele Fragen der Orts- und der Familiengeschichte beantworten, über die
man in den Provinzialarchiven vergeblich Aufschluß sucht. Als nun die in
Wetzlar ruhenden Akten von der Justizbehörde an die Archivverwaltung abge¬
geben wurden, ließ Sybel sie dort und versetzte einen Archivbeamten dorthin;
damit war ein neues Staatsarchiv gegründet. *) Leider hat Sybel aber die Akten,
die in den 1866 annektierten Ländern waren, nicht nach Wetzlar zurückbringen
lassen. So muß man nun die sich auf die Provinzen Brandenburg. Pommern,
Sachsen, Westfalen und Rheinland beziehenden Reichskammergerichtsakten in
Wetzlar suchen, die sich auf Hessen-Nassau, Hannover, Holstein und Lauenburg
beziehenden dagegen in den Archiven zu Marburg, Wiesbaden, Hannover,
Osnabrück, Aurich und Schleswig. Das Wetzlarer Archiv ist also ein Torso.
Seine Akten sind auswärts leichter zu benutzen als am Orte selbst, weil hier
die literarischen Hilfsmittel fehlen. Besser wäre es gewesen, entweder die Akten
auf die einzelnen Provinzialarchive zu verteilen oder das ganze Archiv nach
Berlin zu verlegen.



Vergleiche den Aufsatz von R. Goecke, Das siebzehnte preußische Staatsarchiv (in Loders
Archivalischer Zeitschrift, Band X).
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/338>, abgerufen am 23.07.2024.