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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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tags, also eine beratende und beschließende Körperschaft, aber keine Regierungs¬
behörde, was der jetzige Bundesrat als die Vertretung der Gesamtsouveränität
der Einzelstaaten vor allem durch seine Ausschüsse ist und sein soll. Die not¬
wendige Ergänzung wäre also ein Reichsministerium gewesen, damit aber wären
die Einzelregierungen von der unmittelbaren Teilnahme an der Ausübung der
Souveränitätsrechte ausgeschlossen und zu bloßen Unterbehörden einer Reichs¬
regierung hinabgedrückt worden, auf deren Bildung und Beschlüsse sie doch gar
keinen Einfluß hätten üben können, wie es die improvisierte Frankfurter Zentral¬
gewalt 1848/49 mit schlechtem Erfolge versucht hat und die Frankfurter
Reichsverfassung beabsichtigte. Niemals ist Bismarcks staatsmännische Über¬
legenheit stärker hervorgetreten als damals, wo er ein solches Staatenhaus
und ein davon unzertrennliches Reichsministerium verwarf, und er hat, wie
schon 1870, so auch später mannigfachen Wünschen und Anträgen gegenüber
diesen Standpunkt immer festgehalten, sodaß der einzige wirkliche Reichsminister
eben der Reichskanzler geblieben ist (so am 16. April 1869, am 10. März 1877,
vor allem in der Erklärung gegen die Forderung der neu gegründeten deutsch¬
freisinnigen Partei am 5. April 1884 und noch am 26. März 1886, Politische
Reden IV, 176 ff. -- vgl. Treitschke, Deutsche Kämpfe I", 250 --, VII. 31 ff.,
407, X, 220 ff., XI, 357). Die allmählich entwickelten zahlreichen "Reichs¬
ämter" sind ihm doch immer untergeordnet.

Aber was Bismarck 1867 und 1870 verhindert und immer bekämpft hat,
das war nur ein unrichtig zusammengesetztes, in die Reichsverfassung nicht
passendes Oberhaus, nicht ein Oberhaus an sich, und was er gegen ein solches
1867 geltend machte, das war vor allem eins: die zu starke "Komplizierung"
der Reichsmaschine. Es fragt sich nun, ob dieses Argument wirklich ausreicht,
da doch die stärkste "Komplizieruug" der Reichsmaschine offenbar darin liegt,
daß das Reich eben kein Einheitsstaat ist, sondern aus fünfundzwanzig Staaten
von sehr verschiedner Größe und Art besteht. Daß der Bundesrat zugleich
ein Oberhaus sei, es also eines wirklichen Oberhauses gar nicht bedürfe, ist
gelegentlich zwar behauptet worden, trifft aber nicht zu, denn dazu ist er der
Zahl nach zu schwach (höchstens 58), der Zusammensetzung aus hohen Beamten
nach zu wenig vielseitig, und zum Reichstage steht er doch im ganzen nicht
viel anders als ein Ministerium. Einer der schwersten Schäden unsrer öffent¬
lichen Zustände ist nun aber das immer tiefer sinkende Ansehen des Reichs¬
tags, worüber Treitschke schon 1882 bitter klagte (Deutsche Kämpfe, Neue
Folge, 183 f.). Das wird von keinem verständigen Menschen geleugnet, ist
jedoch eben eine unvermeidliche Folge seiner Zusammensetzung, also des allge¬
meinen und gleichen Wahlrechts, über dessen Wirkung sich Bismarck unzweifel¬
haft getäuscht hat, wenn er 1867 sagte, "daß wir mit dem direkten Wahlrechte
bedeutendere Kapazitäten in das Haus bringen als bei dem indirekten." Der
Reichstag ist aber doch nicht nur dazu da, die im deutschen Volke vorhandnen
Anschauungen und Stimmungen widerzuspiegeln -- das tut er und soll er --,
sondern auch dazu, die politische Elite der Nation zu sein, und das tut er
nicht. Da es aber auf die Dauer nicht zu ertragen ist, daß ein so wichtiges
Glied des nationalen Organismus seinen Platz nicht ausfüllt und womöglich


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tags, also eine beratende und beschließende Körperschaft, aber keine Regierungs¬
behörde, was der jetzige Bundesrat als die Vertretung der Gesamtsouveränität
der Einzelstaaten vor allem durch seine Ausschüsse ist und sein soll. Die not¬
wendige Ergänzung wäre also ein Reichsministerium gewesen, damit aber wären
die Einzelregierungen von der unmittelbaren Teilnahme an der Ausübung der
Souveränitätsrechte ausgeschlossen und zu bloßen Unterbehörden einer Reichs¬
regierung hinabgedrückt worden, auf deren Bildung und Beschlüsse sie doch gar
keinen Einfluß hätten üben können, wie es die improvisierte Frankfurter Zentral¬
gewalt 1848/49 mit schlechtem Erfolge versucht hat und die Frankfurter
Reichsverfassung beabsichtigte. Niemals ist Bismarcks staatsmännische Über¬
legenheit stärker hervorgetreten als damals, wo er ein solches Staatenhaus
und ein davon unzertrennliches Reichsministerium verwarf, und er hat, wie
schon 1870, so auch später mannigfachen Wünschen und Anträgen gegenüber
diesen Standpunkt immer festgehalten, sodaß der einzige wirkliche Reichsminister
eben der Reichskanzler geblieben ist (so am 16. April 1869, am 10. März 1877,
vor allem in der Erklärung gegen die Forderung der neu gegründeten deutsch¬
freisinnigen Partei am 5. April 1884 und noch am 26. März 1886, Politische
Reden IV, 176 ff. — vgl. Treitschke, Deutsche Kämpfe I«, 250 —, VII. 31 ff.,
407, X, 220 ff., XI, 357). Die allmählich entwickelten zahlreichen „Reichs¬
ämter" sind ihm doch immer untergeordnet.

Aber was Bismarck 1867 und 1870 verhindert und immer bekämpft hat,
das war nur ein unrichtig zusammengesetztes, in die Reichsverfassung nicht
passendes Oberhaus, nicht ein Oberhaus an sich, und was er gegen ein solches
1867 geltend machte, das war vor allem eins: die zu starke „Komplizierung"
der Reichsmaschine. Es fragt sich nun, ob dieses Argument wirklich ausreicht,
da doch die stärkste „Komplizieruug" der Reichsmaschine offenbar darin liegt,
daß das Reich eben kein Einheitsstaat ist, sondern aus fünfundzwanzig Staaten
von sehr verschiedner Größe und Art besteht. Daß der Bundesrat zugleich
ein Oberhaus sei, es also eines wirklichen Oberhauses gar nicht bedürfe, ist
gelegentlich zwar behauptet worden, trifft aber nicht zu, denn dazu ist er der
Zahl nach zu schwach (höchstens 58), der Zusammensetzung aus hohen Beamten
nach zu wenig vielseitig, und zum Reichstage steht er doch im ganzen nicht
viel anders als ein Ministerium. Einer der schwersten Schäden unsrer öffent¬
lichen Zustände ist nun aber das immer tiefer sinkende Ansehen des Reichs¬
tags, worüber Treitschke schon 1882 bitter klagte (Deutsche Kämpfe, Neue
Folge, 183 f.). Das wird von keinem verständigen Menschen geleugnet, ist
jedoch eben eine unvermeidliche Folge seiner Zusammensetzung, also des allge¬
meinen und gleichen Wahlrechts, über dessen Wirkung sich Bismarck unzweifel¬
haft getäuscht hat, wenn er 1867 sagte, „daß wir mit dem direkten Wahlrechte
bedeutendere Kapazitäten in das Haus bringen als bei dem indirekten." Der
Reichstag ist aber doch nicht nur dazu da, die im deutschen Volke vorhandnen
Anschauungen und Stimmungen widerzuspiegeln — das tut er und soll er —,
sondern auch dazu, die politische Elite der Nation zu sein, und das tut er
nicht. Da es aber auf die Dauer nicht zu ertragen ist, daß ein so wichtiges
Glied des nationalen Organismus seinen Platz nicht ausfüllt und womöglich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/15>, abgerufen am 25.08.2024.