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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

Schulaufseher zu gewinnen, die zugleich einem geschäftsreichen Pfarramt und
der Aufsicht über einige Dutzend Volksschulen genügen sollen. Am ehesten
kann noch der Landpfarrer seine Ortsschule beaufsichtigen, und der Wille des
gesamten Volks geht auch mit aller Bestimmtheit dahin, daß die kirchliche
Ortsaufsicht weiter bestehn soll; der Pfarrer ist in den Augen des schwä¬
bischen Volks der gegebne und berufne Aufseher des Schullehrers. Sogar die
Demokratie und die Sozialdemokratie beugen sich dieser ausgeprägten Willens¬
meinung des Volks. Gleichwohl hat sich auch hier die Frage erhoben, ob
das Gesetz von 1836 aufrecht erhalten werden soll; viele Pfarrer sagen sich,
daß sich die Lehrer durch diese Aufsicht nun einmal beengt und herabgesetzt
fühlten, daß sie also der Kirche unfreundlich gestimmt würden, wozu sie sonst
vielfach nicht geneigt wären, und daß es also im Interesse der Kirche selbst
besser sein dürfte, auf ein Recht zu verzichten, das von den Lehrern als ein
Unrecht aufgefaßt werde und der Kirche auf der einen Seite vielleicht mehr
schade, als es ihr auf der andern nütze. Die Mehrzahl der evangelischen
Pfarrer nimmt allerdings diesen Standpunkt nicht oder noch nicht ein. Die
katholischen Geistlichen fühlen wohl die Schwierigkeiten der Lage auch, aber
hier hält man eisern daran fest, daß die Kirche ein göttliches Recht und eine
göttliche Pflicht zu der Leitung der Schule habe, und macht darum der auf
die Einführung einer fachmännischer Ober- und Bezirksaufsicht gerichteten
Strömung nicht das geringste Zugeständnis.

Nun hat der Minister des Kirchen- und Schulwesens, der seit Sarwehs
Tode, seit April 1900, im Amte ist, Dr. Karl von Weizsäcker (der Sohn des
bekannten großen Tübinger Kirchenhistorikers und Übersetzers des Neuen
Testaments) im Jahre 1902 den Stünden einen Gesetzesentwurf unterbreitet,
der den unleugbar vorhandnen Schwierigkeiten und Übelständen abhelfen sollte.
Der Entwurf schlug vor, daß zwar die Ortsaussicht nach wie vor dem Orts¬
geistlichen verbleiben solle, daß aber die Bezirksaufsicht wenigstens in den
volkreichsten Bezirken, wo die Zahl der Schulen und der Schulklassen sehr groß
ist, von ihrem Zusammenhange mit dem aktiven geistlichen Amte gelöst und
als eignes Hauptamt eingerichtet werden solle. Dabei sollte dann die Re¬
gierung völlig freie Hand erhalten, diese Stellen nach ihrem pflichtmäßigen
Ermessen zu besetzen, ohne daß etwa ein besondres Examen für Anwärter auf
solche Stellen eingerichtet würde. Die Regierung sollte das Recht haben, überall
gerade die besten Männer für diese Stellen auszuwählen, einerlei, ob sie
Theologen oder Schullehrer seien, ob akademisch oder nur seminaristisch ge¬
bildet. Man wollte also mit dem bisherigen Zustande nicht radikal brechen;
tüchtige Theologen wären nach wie vor für solche Aufsichtsstellen in Betracht
gekommen; aber wenn ein besonders befähigter und sittlich wie religiös ver¬
trauenswürdiger Schullehrer vorhanden war sunt solche waren vorhanden), so
sollte auch er ernannt werden dürfen. Der Minister hat mehr als einmal mit
Entschiedenheit erklärt, daß die bisherige grundsätzliche Ausschließung der Lehrer
vom Aufsichtsamt aufhören müsse, und er wollte damit nur eine Forderung
der Gerechtigkeit erfüllen, ein Brandmal, wie man es mit einer starken Be¬
zeichnung genannt hat, vom Lehrerstande wegnehmen. Weiter sollte die Ober-


Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

Schulaufseher zu gewinnen, die zugleich einem geschäftsreichen Pfarramt und
der Aufsicht über einige Dutzend Volksschulen genügen sollen. Am ehesten
kann noch der Landpfarrer seine Ortsschule beaufsichtigen, und der Wille des
gesamten Volks geht auch mit aller Bestimmtheit dahin, daß die kirchliche
Ortsaufsicht weiter bestehn soll; der Pfarrer ist in den Augen des schwä¬
bischen Volks der gegebne und berufne Aufseher des Schullehrers. Sogar die
Demokratie und die Sozialdemokratie beugen sich dieser ausgeprägten Willens¬
meinung des Volks. Gleichwohl hat sich auch hier die Frage erhoben, ob
das Gesetz von 1836 aufrecht erhalten werden soll; viele Pfarrer sagen sich,
daß sich die Lehrer durch diese Aufsicht nun einmal beengt und herabgesetzt
fühlten, daß sie also der Kirche unfreundlich gestimmt würden, wozu sie sonst
vielfach nicht geneigt wären, und daß es also im Interesse der Kirche selbst
besser sein dürfte, auf ein Recht zu verzichten, das von den Lehrern als ein
Unrecht aufgefaßt werde und der Kirche auf der einen Seite vielleicht mehr
schade, als es ihr auf der andern nütze. Die Mehrzahl der evangelischen
Pfarrer nimmt allerdings diesen Standpunkt nicht oder noch nicht ein. Die
katholischen Geistlichen fühlen wohl die Schwierigkeiten der Lage auch, aber
hier hält man eisern daran fest, daß die Kirche ein göttliches Recht und eine
göttliche Pflicht zu der Leitung der Schule habe, und macht darum der auf
die Einführung einer fachmännischer Ober- und Bezirksaufsicht gerichteten
Strömung nicht das geringste Zugeständnis.

Nun hat der Minister des Kirchen- und Schulwesens, der seit Sarwehs
Tode, seit April 1900, im Amte ist, Dr. Karl von Weizsäcker (der Sohn des
bekannten großen Tübinger Kirchenhistorikers und Übersetzers des Neuen
Testaments) im Jahre 1902 den Stünden einen Gesetzesentwurf unterbreitet,
der den unleugbar vorhandnen Schwierigkeiten und Übelständen abhelfen sollte.
Der Entwurf schlug vor, daß zwar die Ortsaussicht nach wie vor dem Orts¬
geistlichen verbleiben solle, daß aber die Bezirksaufsicht wenigstens in den
volkreichsten Bezirken, wo die Zahl der Schulen und der Schulklassen sehr groß
ist, von ihrem Zusammenhange mit dem aktiven geistlichen Amte gelöst und
als eignes Hauptamt eingerichtet werden solle. Dabei sollte dann die Re¬
gierung völlig freie Hand erhalten, diese Stellen nach ihrem pflichtmäßigen
Ermessen zu besetzen, ohne daß etwa ein besondres Examen für Anwärter auf
solche Stellen eingerichtet würde. Die Regierung sollte das Recht haben, überall
gerade die besten Männer für diese Stellen auszuwählen, einerlei, ob sie
Theologen oder Schullehrer seien, ob akademisch oder nur seminaristisch ge¬
bildet. Man wollte also mit dem bisherigen Zustande nicht radikal brechen;
tüchtige Theologen wären nach wie vor für solche Aufsichtsstellen in Betracht
gekommen; aber wenn ein besonders befähigter und sittlich wie religiös ver¬
trauenswürdiger Schullehrer vorhanden war sunt solche waren vorhanden), so
sollte auch er ernannt werden dürfen. Der Minister hat mehr als einmal mit
Entschiedenheit erklärt, daß die bisherige grundsätzliche Ausschließung der Lehrer
vom Aufsichtsamt aufhören müsse, und er wollte damit nur eine Forderung
der Gerechtigkeit erfüllen, ein Brandmal, wie man es mit einer starken Be¬
zeichnung genannt hat, vom Lehrerstande wegnehmen. Weiter sollte die Ober-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/130>, abgerufen am 25.08.2024.