Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.llaiserwürde und Uaisermacht ausschließlich auf das allgemeine Stimmrecht zu begründen. Ein Diktat ". . . Den Reichstag aus zwei Kammern bestehen zu lassen, macht den Leider hat der Kanzler auf den doppelten Wahlprozeß verzichtet, aber in der "Die Verfassungs- und Rechtsordnungen des Reiches und Preußens müssen Die Erlasse Kaiser Friedrichs sind nach den Mitteilungen von Geffcken Die Frage könnte entstehn, ob nicht das Anwachsen der Sozialdemokratie ") Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, S. 328. Philivpson, Max von Forckenbeck, S. 174.
llaiserwürde und Uaisermacht ausschließlich auf das allgemeine Stimmrecht zu begründen. Ein Diktat „. . . Den Reichstag aus zwei Kammern bestehen zu lassen, macht den Leider hat der Kanzler auf den doppelten Wahlprozeß verzichtet, aber in der „Die Verfassungs- und Rechtsordnungen des Reiches und Preußens müssen Die Erlasse Kaiser Friedrichs sind nach den Mitteilungen von Geffcken Die Frage könnte entstehn, ob nicht das Anwachsen der Sozialdemokratie ") Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, S. 328. Philivpson, Max von Forckenbeck, S. 174.
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llaiserwürde und Uaisermacht
ausschließlich auf das allgemeine Stimmrecht zu begründen. Ein Diktat
vom 30. Oktober 1866 sagt darüber"):
„. . . Den Reichstag aus zwei Kammern bestehen zu lassen, macht den
Mechanismus zu schwerfällig, so lange daneben noch ein Bundestag als votierende
Versammlung besteht, von der Masse der Landtage gar nicht zu reden. Ich würde
viel eher dazu raten, die Mitglieder einer alleinigen Versammlung aus v er¬
schienen Wahlprozessen hervorgehen zu lassen, etwa die Hälfte von den
hundert Höchstbesteuerten der auf 200000 Einwohner zu erweiternden Wahlbezirke
wählen zu lassen und die andre Hälfte in direkten Urwähler. Doch stelle ich
diese Fragen ihrer Bedeutung nach nicht in die erste Linie. Die Hauptsache ist
nur: keine Diäten, keine Wahlmänner, kein Zensus, es sei deun, daß letzterer so
weit greift, wie oben angedeutet."
Leider hat der Kanzler auf den doppelten Wahlprozeß verzichtet, aber in der
Diütenfrage ist er fest geblieben, so fest, daß die Bundesverfassung 1867 an
dieser Frage gescheitert sein würde. Zeuge dafür ist u. a. Max von Forckenbeck,
der durch Vermittlung des Kronprinzen die bei den Diäten und den Heeres¬
fragen bestehenden Gegensätze zu beseitige» hoffte. Es war um die Zeit der
Luxemburger Frage, als er sich beim Kronprinzen die Gewißheit verschaffte,
daß Bismarck wegen der Diäten unerschütterlich sein werde.**) Er ist es dann
bis an sein Lebensende geblieben. Der Kronprinz, der ohnehin das Gegen¬
gewicht eines Oberhauses gegen das allgemeine Stimmrecht vermißte, dürfte
persönlich ebenfalls ein Gegner der Diäten gewesen sein. Dafür spricht auch
sein nach der Thronbesteigung am 12. März 1888 an den Fürsten Bismarck
gerichteter Erlaß, worin es heißt:
„Die Verfassungs- und Rechtsordnungen des Reiches und Preußens müssen
vor allem in der Ehrfurcht und in den Sitten der Nation sich befestigen. Es
sind daher die Erschütterungen möglichst zu vermeiden, welche häufiger Wechsel
der Staatseinrichtungen und Gesetze veranlaßt. Die Förderung der Aufgaben der
Neichsregicrung muß die festen Grundlagen unberührt lassen, auf denen bisher der
preußische Staat sicher geruht hat."
Die Erlasse Kaiser Friedrichs sind nach den Mitteilungen von Geffcken
und Stosch seit langer Hand vorbereitet gewesen, man weiß also nicht, was mit
der in den obigen Sätzen enthaltenen Kritik des vorigen Regiments gemeint ist,
ob sie auf die Gesetzgebung der Kulturkampfzeit oder vielleicht auf die von
Kaiser Wilhelm dem Ersten unvollzogen gelassenen Gesetze über die Verlängerung
der Legislaturperioden zielen. Jedenfalls aber würde die Gewährung von
Diäten ein so tief eingreifender Wechsel der Staatseinrichtungen, eine durch das
Reich erfolgende Berührung der festen monarchischen Grundlagen des preußischen
Staates sein, daß man wohl mit Sicherheit annehmen kann, auch Kaiser Friedrich
würde in Diäten ohne ein entsprechendes Gegengewicht in der Reichsverfassung
nie gewilligt haben.
Die Frage könnte entstehn, ob nicht das Anwachsen der Sozialdemokratie
einer Abänderung der Verfassung in jenem von Bismarck in seinen verschiednen
Diktaten angedeuteten Sinne zudrüngt: ein Oberhaus mit Neichsministern, unter
") Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, S. 328.
Philivpson, Max von Forckenbeck, S. 174.
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