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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Die lvehrsteuer

Von dem Gesamtergebnis wäre etwa die Hälfte auf die Einkommensteuer, die
andre Hälfte auf die feste Steuer gefallen, (Man sieht, wie stark die ärmsten
Klassen an dem Ergebnis beteiligt sein würden.)

Der Reichsgesetzentwnrf von 1881 nahm etwa sechzehn (später zwanzig)
Millionen Einnahmen aus der Steuer fürs Reich an. Man rechnete 214000
Steuerpflichtige im Jahre. In den Motiven wurde hauptsächlich der Grund
der ausgleichenden Gerechtigkeit hervorgehoben. Im Laufe der Verhandlungen
betonte der Reichsschatzamtssekretür allerdings auf das nachdrücklichste den fis¬
kalischen Zweck der Vorlage und führte aus:

"Als etwas andres wie eine fiskalische Vorlage haben die Regierungen
diese Vorlage nun und nimmermehr einführe,: wollen. Uns ist nun und nimmer¬
mehr der Gedanke gekommen, bloß um des Prinzips der ausgleichenden Ge¬
rechtigkeit willen Sie einzuladen, diese Steuer zu votieren. Wenn das Reich
und die Staaten im Reich nicht Geld bedürften, würde Ihnen diese Vorlage
nicht gemacht sein, und ich glaube, es ist eine vollständige Verkennung der
Absicht der ganzen Vorlage, wenn man ihr einen Vorwurf daraus machen
wollte, daß sie fiskalisch sei."

Seine Worte stimmen mit der Begründung der Vorlage, wie gesagt, nicht
recht überein. Sie klingen, nachdem die übrigen Gründe, die für die Vorlage
von der Negierung vorgebracht wurden, offenbar nicht verfingen, wie ein letzter
Notschrei des Staatssekretärs, um wenigstens vom fiskalischen Standpunkt aus
der Vorlage noch einige Freunde zu erwerben.

Sechzehn bis zwanzig Millionen sind ja immerhin ein nicht zu verachtender
Betrag (auch Dr. Arendt rechnet mit einem solchen). Wenn man aber die Er¬
träge der sonstigen Reichssteuern und die Gesamteinnahmen und - Ausgaben des
Reichs ansieht, so fällt eine Steuer von zwanzig Millionen doch nicht so ins
Gewicht, daß man sich sehr für sie erwärmen könnte, wenn sie nicht auch sonst
noch große Vorzüge aufzuweisen hätte. Die Zolle sind für 1903 mit 472 Mil¬
lionen, die Zuckersteuer mit 98, die Salzsteuer mit 49, die Branntweinsteuer
mit 127, die Brausteuer mit 31, die Stempelsteuer samt dem Spielkartenstempel
mit 92 Millionen berechnet. niedriger sind nur die Tabaksteuer mit 12 und
die Schaumweinsteuer mit 4^ Millionen.

Wenn man das Steuerwesen Deutschlands und seines größten Bundes¬
staats Preußen mit denen andrer Länder, besonders mit Frankreich vergleicht,
so zeigt sich, daß wir im allgemeinen, stenerpolitisch und steuertechuisch gedacht,
auf bedeutend höherer Stufe stehn als die Völker dieser Länder. Unsre Art der
Besteuerung hat einen Zug ins Große, während zum Beispiel in Frankreich durch
die vielen Stenerqncllen (Luxussteuern aller Art) ein ganzes Heer von wenig
ertragreichen Steuern eingeführt ist, deren Plackereien mit dem Ertrage nicht
in angemessenen Verhältnisse stehn. Zu diesen Steuern gehört auch die wxs
miliwirs, und ich meine, solange unsre Hauptstcuerauelleu noch so ergiebig sind
und vor allem noch so ergiebig gemacht werden können (Tabak-, Biersteuer),
tun wir gut, uns diese kleinen Stcnerkläsfer vom wirtschaftlichen Leibe möglichst
fern zu halten.

Es fragt sich übrigens auch sehr, ob die Wehrsteuervorlage von 1881,'


Gronzbotenit 1S04 98
Die lvehrsteuer

Von dem Gesamtergebnis wäre etwa die Hälfte auf die Einkommensteuer, die
andre Hälfte auf die feste Steuer gefallen, (Man sieht, wie stark die ärmsten
Klassen an dem Ergebnis beteiligt sein würden.)

Der Reichsgesetzentwnrf von 1881 nahm etwa sechzehn (später zwanzig)
Millionen Einnahmen aus der Steuer fürs Reich an. Man rechnete 214000
Steuerpflichtige im Jahre. In den Motiven wurde hauptsächlich der Grund
der ausgleichenden Gerechtigkeit hervorgehoben. Im Laufe der Verhandlungen
betonte der Reichsschatzamtssekretür allerdings auf das nachdrücklichste den fis¬
kalischen Zweck der Vorlage und führte aus:

„Als etwas andres wie eine fiskalische Vorlage haben die Regierungen
diese Vorlage nun und nimmermehr einführe,: wollen. Uns ist nun und nimmer¬
mehr der Gedanke gekommen, bloß um des Prinzips der ausgleichenden Ge¬
rechtigkeit willen Sie einzuladen, diese Steuer zu votieren. Wenn das Reich
und die Staaten im Reich nicht Geld bedürften, würde Ihnen diese Vorlage
nicht gemacht sein, und ich glaube, es ist eine vollständige Verkennung der
Absicht der ganzen Vorlage, wenn man ihr einen Vorwurf daraus machen
wollte, daß sie fiskalisch sei."

Seine Worte stimmen mit der Begründung der Vorlage, wie gesagt, nicht
recht überein. Sie klingen, nachdem die übrigen Gründe, die für die Vorlage
von der Negierung vorgebracht wurden, offenbar nicht verfingen, wie ein letzter
Notschrei des Staatssekretärs, um wenigstens vom fiskalischen Standpunkt aus
der Vorlage noch einige Freunde zu erwerben.

Sechzehn bis zwanzig Millionen sind ja immerhin ein nicht zu verachtender
Betrag (auch Dr. Arendt rechnet mit einem solchen). Wenn man aber die Er¬
träge der sonstigen Reichssteuern und die Gesamteinnahmen und - Ausgaben des
Reichs ansieht, so fällt eine Steuer von zwanzig Millionen doch nicht so ins
Gewicht, daß man sich sehr für sie erwärmen könnte, wenn sie nicht auch sonst
noch große Vorzüge aufzuweisen hätte. Die Zolle sind für 1903 mit 472 Mil¬
lionen, die Zuckersteuer mit 98, die Salzsteuer mit 49, die Branntweinsteuer
mit 127, die Brausteuer mit 31, die Stempelsteuer samt dem Spielkartenstempel
mit 92 Millionen berechnet. niedriger sind nur die Tabaksteuer mit 12 und
die Schaumweinsteuer mit 4^ Millionen.

Wenn man das Steuerwesen Deutschlands und seines größten Bundes¬
staats Preußen mit denen andrer Länder, besonders mit Frankreich vergleicht,
so zeigt sich, daß wir im allgemeinen, stenerpolitisch und steuertechuisch gedacht,
auf bedeutend höherer Stufe stehn als die Völker dieser Länder. Unsre Art der
Besteuerung hat einen Zug ins Große, während zum Beispiel in Frankreich durch
die vielen Stenerqncllen (Luxussteuern aller Art) ein ganzes Heer von wenig
ertragreichen Steuern eingeführt ist, deren Plackereien mit dem Ertrage nicht
in angemessenen Verhältnisse stehn. Zu diesen Steuern gehört auch die wxs
miliwirs, und ich meine, solange unsre Hauptstcuerauelleu noch so ergiebig sind
und vor allem noch so ergiebig gemacht werden können (Tabak-, Biersteuer),
tun wir gut, uns diese kleinen Stcnerkläsfer vom wirtschaftlichen Leibe möglichst
fern zu halten.

Es fragt sich übrigens auch sehr, ob die Wehrsteuervorlage von 1881,'


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[0741] Die lvehrsteuer Von dem Gesamtergebnis wäre etwa die Hälfte auf die Einkommensteuer, die andre Hälfte auf die feste Steuer gefallen, (Man sieht, wie stark die ärmsten Klassen an dem Ergebnis beteiligt sein würden.) Der Reichsgesetzentwnrf von 1881 nahm etwa sechzehn (später zwanzig) Millionen Einnahmen aus der Steuer fürs Reich an. Man rechnete 214000 Steuerpflichtige im Jahre. In den Motiven wurde hauptsächlich der Grund der ausgleichenden Gerechtigkeit hervorgehoben. Im Laufe der Verhandlungen betonte der Reichsschatzamtssekretür allerdings auf das nachdrücklichste den fis¬ kalischen Zweck der Vorlage und führte aus: „Als etwas andres wie eine fiskalische Vorlage haben die Regierungen diese Vorlage nun und nimmermehr einführe,: wollen. Uns ist nun und nimmer¬ mehr der Gedanke gekommen, bloß um des Prinzips der ausgleichenden Ge¬ rechtigkeit willen Sie einzuladen, diese Steuer zu votieren. Wenn das Reich und die Staaten im Reich nicht Geld bedürften, würde Ihnen diese Vorlage nicht gemacht sein, und ich glaube, es ist eine vollständige Verkennung der Absicht der ganzen Vorlage, wenn man ihr einen Vorwurf daraus machen wollte, daß sie fiskalisch sei." Seine Worte stimmen mit der Begründung der Vorlage, wie gesagt, nicht recht überein. Sie klingen, nachdem die übrigen Gründe, die für die Vorlage von der Negierung vorgebracht wurden, offenbar nicht verfingen, wie ein letzter Notschrei des Staatssekretärs, um wenigstens vom fiskalischen Standpunkt aus der Vorlage noch einige Freunde zu erwerben. Sechzehn bis zwanzig Millionen sind ja immerhin ein nicht zu verachtender Betrag (auch Dr. Arendt rechnet mit einem solchen). Wenn man aber die Er¬ träge der sonstigen Reichssteuern und die Gesamteinnahmen und - Ausgaben des Reichs ansieht, so fällt eine Steuer von zwanzig Millionen doch nicht so ins Gewicht, daß man sich sehr für sie erwärmen könnte, wenn sie nicht auch sonst noch große Vorzüge aufzuweisen hätte. Die Zolle sind für 1903 mit 472 Mil¬ lionen, die Zuckersteuer mit 98, die Salzsteuer mit 49, die Branntweinsteuer mit 127, die Brausteuer mit 31, die Stempelsteuer samt dem Spielkartenstempel mit 92 Millionen berechnet. niedriger sind nur die Tabaksteuer mit 12 und die Schaumweinsteuer mit 4^ Millionen. Wenn man das Steuerwesen Deutschlands und seines größten Bundes¬ staats Preußen mit denen andrer Länder, besonders mit Frankreich vergleicht, so zeigt sich, daß wir im allgemeinen, stenerpolitisch und steuertechuisch gedacht, auf bedeutend höherer Stufe stehn als die Völker dieser Länder. Unsre Art der Besteuerung hat einen Zug ins Große, während zum Beispiel in Frankreich durch die vielen Stenerqncllen (Luxussteuern aller Art) ein ganzes Heer von wenig ertragreichen Steuern eingeführt ist, deren Plackereien mit dem Ertrage nicht in angemessenen Verhältnisse stehn. Zu diesen Steuern gehört auch die wxs miliwirs, und ich meine, solange unsre Hauptstcuerauelleu noch so ergiebig sind und vor allem noch so ergiebig gemacht werden können (Tabak-, Biersteuer), tun wir gut, uns diese kleinen Stcnerkläsfer vom wirtschaftlichen Leibe möglichst fern zu halten. Es fragt sich übrigens auch sehr, ob die Wehrsteuervorlage von 1881,' Gronzbotenit 1S04 98

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/741>, abgerufen am 25.07.2024.