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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Aaiserwürde und Raisermacht

an den Arbeiten der Frankfurter Reichsversammlung beteiligt. Er sah die
deutsche ebenso wie die Schleswig-holsteinische Frage von dem Standpunkt des
militärischen Ehrgefühls an, darum gab er auch sofort nach dem Antritt der
Regentschaft die bündige Erklärung, er werde eine Majorisierung Preußens am
Bundestage niemals zulassen. Aber andrerseits auch hat der Prinz von
Preußen im April 1849 seinem Bruder in der Fragestellung wegen der cmge-
botnen Kaiserkrone uicht Unrecht geben können: wer bietet, und was wird ge¬
boten? Die Zustimmung der Fürsten wäre im Jahre 1849 vielleicht zu er¬
reichen oder zu erzwingen gewesen, wenn anders man sie in Berlin hätte
erreichen wollen. Aber fragwürdiger noch als das Mandat der National¬
versammlung für die Vergebung der Kaiserkrone erschien der Inhalt der Ver¬
fassung, die durch die Kaiserwahl den deutschen Fürsten und Stämmen, ein¬
schließlich des Kaisers selbst, einfach oktroyiert werden sollte. Der Prinz von
Preußen hat sich noch am Abend desselben 3. Aprils in seinem Hause zu
Simson darüber ausgesprochen, als dieser zur Erläuterung des Charakters der
Verfassung auf das Wort Uhlands verwies, es werde kein Haupt über Deutsch¬
land leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt
sei. Ja -- entgegnete der Prinz --, das glaube ich auch, mit einem Tropfen,
hier aber haben wir davon eine ganze Flasche.

Die Verfassung von 1871, die König Wilhelm vor seiner Entschließung
gewissenhaft prüfte, kaun mit der von 1849 kaum verglichen werden, wenn¬
gleich sie einen großen Teil des Inhalts dieser, manches nahezu wörtlich,
übernommen hat. Wie sehr sich Bismarck in den Vorbcreitungsstadien, im
Herbst 1866, mit der Reichsverfassung von 1849 beschäftigt hat -- um 2. April
1849 hatte er im preußischen Abgeordnetenhause für die Adresse gestimmt,
die den König um Annahme der Kaiserkrone ersuchte --, geht unter anderm
aus der in jenen Augusttagen uach Petersburg gerichteten Drohung hervor,
daß ernste Schwierigkeiten von russischer Seite Preußen zur Proklamierung
der Reichsvcrfcissuug von 1849 zwingen würden. Trotzdem kann man sich
größere Gegensätze im Zustandekommen zweier einander teilweise so ähnlicher
Verfassungen kaum denken. Die von 1849 war von einer Versammlung
entworfen und beschlossen worden, die ihr Dasein einer starken revolutionären
Bewegung verdankte und während ihrer Veratungen fortwährend unter dem
Druck revolutionärer Zuckungen stand. Dafür war jene Verfassung, die
nicht nur eine erbliche Kaiserwürde begründete, sondern auch der Neichsgcwcilt,
deren Träger der Kaiser sein sollte, sehr tief eingreifende Rechte fast in
allen Zweigen des Staatslebens und des öffentlichen Lebens verlieh, immer
noch sehr monarchisch gedacht. Sie gab dem Kaiser mehr, als die preußische
Nationalversammlung von 1848 ihrem Könige an Königsrcchten zu lassen ge¬
dachte. Trotz der revolutionären Grundlage und trotz den Zcitlünften wurde
damit in die Hände des Kaisers eine große Summe von Vertrauen gelegt,
zumal wenn man in Betracht zieht, daß der Trüger dieses Vertrauens
Friedrich Wilhelm der Vierte sein sollte. Eine sonderbare Mischung von hoch-
fliegenden Idealismus, vou Vertrauen und Mißtrauen, eine teils übertriebne,
teils unreife Vorstellung von der Bedeutung der Volksrechte hatten jene Ver-


Aaiserwürde und Raisermacht

an den Arbeiten der Frankfurter Reichsversammlung beteiligt. Er sah die
deutsche ebenso wie die Schleswig-holsteinische Frage von dem Standpunkt des
militärischen Ehrgefühls an, darum gab er auch sofort nach dem Antritt der
Regentschaft die bündige Erklärung, er werde eine Majorisierung Preußens am
Bundestage niemals zulassen. Aber andrerseits auch hat der Prinz von
Preußen im April 1849 seinem Bruder in der Fragestellung wegen der cmge-
botnen Kaiserkrone uicht Unrecht geben können: wer bietet, und was wird ge¬
boten? Die Zustimmung der Fürsten wäre im Jahre 1849 vielleicht zu er¬
reichen oder zu erzwingen gewesen, wenn anders man sie in Berlin hätte
erreichen wollen. Aber fragwürdiger noch als das Mandat der National¬
versammlung für die Vergebung der Kaiserkrone erschien der Inhalt der Ver¬
fassung, die durch die Kaiserwahl den deutschen Fürsten und Stämmen, ein¬
schließlich des Kaisers selbst, einfach oktroyiert werden sollte. Der Prinz von
Preußen hat sich noch am Abend desselben 3. Aprils in seinem Hause zu
Simson darüber ausgesprochen, als dieser zur Erläuterung des Charakters der
Verfassung auf das Wort Uhlands verwies, es werde kein Haupt über Deutsch¬
land leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt
sei. Ja — entgegnete der Prinz —, das glaube ich auch, mit einem Tropfen,
hier aber haben wir davon eine ganze Flasche.

Die Verfassung von 1871, die König Wilhelm vor seiner Entschließung
gewissenhaft prüfte, kaun mit der von 1849 kaum verglichen werden, wenn¬
gleich sie einen großen Teil des Inhalts dieser, manches nahezu wörtlich,
übernommen hat. Wie sehr sich Bismarck in den Vorbcreitungsstadien, im
Herbst 1866, mit der Reichsverfassung von 1849 beschäftigt hat — um 2. April
1849 hatte er im preußischen Abgeordnetenhause für die Adresse gestimmt,
die den König um Annahme der Kaiserkrone ersuchte —, geht unter anderm
aus der in jenen Augusttagen uach Petersburg gerichteten Drohung hervor,
daß ernste Schwierigkeiten von russischer Seite Preußen zur Proklamierung
der Reichsvcrfcissuug von 1849 zwingen würden. Trotzdem kann man sich
größere Gegensätze im Zustandekommen zweier einander teilweise so ähnlicher
Verfassungen kaum denken. Die von 1849 war von einer Versammlung
entworfen und beschlossen worden, die ihr Dasein einer starken revolutionären
Bewegung verdankte und während ihrer Veratungen fortwährend unter dem
Druck revolutionärer Zuckungen stand. Dafür war jene Verfassung, die
nicht nur eine erbliche Kaiserwürde begründete, sondern auch der Neichsgcwcilt,
deren Träger der Kaiser sein sollte, sehr tief eingreifende Rechte fast in
allen Zweigen des Staatslebens und des öffentlichen Lebens verlieh, immer
noch sehr monarchisch gedacht. Sie gab dem Kaiser mehr, als die preußische
Nationalversammlung von 1848 ihrem Könige an Königsrcchten zu lassen ge¬
dachte. Trotz der revolutionären Grundlage und trotz den Zcitlünften wurde
damit in die Hände des Kaisers eine große Summe von Vertrauen gelegt,
zumal wenn man in Betracht zieht, daß der Trüger dieses Vertrauens
Friedrich Wilhelm der Vierte sein sollte. Eine sonderbare Mischung von hoch-
fliegenden Idealismus, vou Vertrauen und Mißtrauen, eine teils übertriebne,
teils unreife Vorstellung von der Bedeutung der Volksrechte hatten jene Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/71>, abgerufen am 05.07.2024.