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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

In einem wirklich monarchischen Staate steht die Negierung tatsächlich und
rechtlich der Volksvertretung unabhängig gegenüber. Dafür bietet der preußische
"Konflikt," in dem die Krone sechs Jahre lang, 1861 bis 1866, ihren Willen
gegen die große Mehrheit des Abgeordnetenhauses behauptete und zwei Kriege
siegreich führte, für alle Zeiten ein klassisches Beispiel. Heute freilich fehlt es
dem Reichstage gegenüber zuweilen an diesem Willen, und zwar offenbar auch
deshalb, weil ihm nicht eine Regierung gegenübersteht, sondern die fünfund¬
zwanzig "verbündeten Regierungen," die sich untereinander erst verständigen
müssen, und weil der Reichsregierung die Stütze eines Oberhauses mangelt.
Sehr merkwürdig ist es dagegen, wenn, wie Karl Lamprecht in dem zweiten
seiner bewunderungswürdigen Ergänzungsbände zu seiner Deutschen Geschichte
("Zur jüngsten deutschen Vergangenheit" 1903/4) bemerkt, die Regierung in
deutschen Einzelstaaten (wie Bayern und Sachsen) fast parlamentarischen Cha¬
rakter annimmt, d. h. wenn hier die Landtagsmehrheit eine Art von Mitregierung
ausübt, weil sich die Krone und ihre Minister ihr gegenüber zu schwach und
nachgiebig zeigen, mehr verwalten als regieren, d. h. lenken. Hier aber spielen
Persönliche Beziehungen, Cliquen- und Koterienwesen mit, die in kleinen Ver¬
hältnissen leicht auskommen. In Sachsen wirken obendrein ältere Verhältnisse
nach, denn das Land ist nach dem bald wieder ausgegebnen Anlaufe zu absolu¬
tistischer Ordnung im sechzehnten Jahrhundert vor der Verfassung von 1831
immer ständisch regiert worden.

Daß die Regierung, d. h. eine, die es ist, über den Parteien steht,
ist um so notwendiger, als eine dritte Voraussetzung des Parlamentarismus,
die nämlich, daß jeder Abgeordnete das ganze Volk vertritt, sich ebenfalls als
eine Fiktion erweist. Wer glaubt das heute noch im Ernst! Die alten Stände
waren ehrlicher, die machten gar kein Hehl daraus, daß jeder von ihnen eben
für das Interesse seines Standes eintrat. Heute ist zwar jedes Mitglied einer
gewählten Körperschaft auf das Wohl des Ganzen verpflichtet, tatsächlich aber
vertritt es nur seinen Wahlkreis und seine Partei. In Italien, in Frankreich
und in Nordamerika ist das ganz durchgebildet; dort handelt es sich immer im
wesentlichen um den Besitz der Macht für die Partei, und in der Union gehn
die Parteien, die gar keinen idealen Inhalt mehr haben, in die Präsidenten¬
wahl nnter dem Schlachtrufe: "Dem Sieger die Beute!" Daraus folgt eine
greuliche Korruption, die in England in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahr¬
hunderts, namentlich unter Walpole, ihr trauriges Vorbild hat, eine gemeine
Fälschung des Volkswillens durch eine rücksichts- und schamlose Agitation;
die Partei gilt alles, das Vaterland nichts. Daher in Italien zum Beispiel
die Verschleppung der dringend notwendigen Sozialreform, da die regierenden
Klassen sie in ihrem selbstsüchtigen Interesse nicht wollen, und die Krone es
weht wagt, fest zuzufassen. Würde das päpstliche Verbot an die "Katholiken," sich
an den politischen Wahlen des "kirchenrüuberischen" Königreichs zu beteiligen,
w der Tat aufgehoben, wie es jetzt heißt, so würde das italienische Parlament
bald ein mächtiges "Zentrum" bekommen, und dann würden sich die jetzt
herrschenden Parteien vielleicht eher zu dem Notwendigsten bequemen als jetzt,
Wo landschaftliche und persönliche Jnteressenverbände das ganze politische Leben


Grenzboten II 1904 6"
Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

In einem wirklich monarchischen Staate steht die Negierung tatsächlich und
rechtlich der Volksvertretung unabhängig gegenüber. Dafür bietet der preußische
„Konflikt," in dem die Krone sechs Jahre lang, 1861 bis 1866, ihren Willen
gegen die große Mehrheit des Abgeordnetenhauses behauptete und zwei Kriege
siegreich führte, für alle Zeiten ein klassisches Beispiel. Heute freilich fehlt es
dem Reichstage gegenüber zuweilen an diesem Willen, und zwar offenbar auch
deshalb, weil ihm nicht eine Regierung gegenübersteht, sondern die fünfund¬
zwanzig „verbündeten Regierungen," die sich untereinander erst verständigen
müssen, und weil der Reichsregierung die Stütze eines Oberhauses mangelt.
Sehr merkwürdig ist es dagegen, wenn, wie Karl Lamprecht in dem zweiten
seiner bewunderungswürdigen Ergänzungsbände zu seiner Deutschen Geschichte
(„Zur jüngsten deutschen Vergangenheit" 1903/4) bemerkt, die Regierung in
deutschen Einzelstaaten (wie Bayern und Sachsen) fast parlamentarischen Cha¬
rakter annimmt, d. h. wenn hier die Landtagsmehrheit eine Art von Mitregierung
ausübt, weil sich die Krone und ihre Minister ihr gegenüber zu schwach und
nachgiebig zeigen, mehr verwalten als regieren, d. h. lenken. Hier aber spielen
Persönliche Beziehungen, Cliquen- und Koterienwesen mit, die in kleinen Ver¬
hältnissen leicht auskommen. In Sachsen wirken obendrein ältere Verhältnisse
nach, denn das Land ist nach dem bald wieder ausgegebnen Anlaufe zu absolu¬
tistischer Ordnung im sechzehnten Jahrhundert vor der Verfassung von 1831
immer ständisch regiert worden.

Daß die Regierung, d. h. eine, die es ist, über den Parteien steht,
ist um so notwendiger, als eine dritte Voraussetzung des Parlamentarismus,
die nämlich, daß jeder Abgeordnete das ganze Volk vertritt, sich ebenfalls als
eine Fiktion erweist. Wer glaubt das heute noch im Ernst! Die alten Stände
waren ehrlicher, die machten gar kein Hehl daraus, daß jeder von ihnen eben
für das Interesse seines Standes eintrat. Heute ist zwar jedes Mitglied einer
gewählten Körperschaft auf das Wohl des Ganzen verpflichtet, tatsächlich aber
vertritt es nur seinen Wahlkreis und seine Partei. In Italien, in Frankreich
und in Nordamerika ist das ganz durchgebildet; dort handelt es sich immer im
wesentlichen um den Besitz der Macht für die Partei, und in der Union gehn
die Parteien, die gar keinen idealen Inhalt mehr haben, in die Präsidenten¬
wahl nnter dem Schlachtrufe: „Dem Sieger die Beute!" Daraus folgt eine
greuliche Korruption, die in England in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahr¬
hunderts, namentlich unter Walpole, ihr trauriges Vorbild hat, eine gemeine
Fälschung des Volkswillens durch eine rücksichts- und schamlose Agitation;
die Partei gilt alles, das Vaterland nichts. Daher in Italien zum Beispiel
die Verschleppung der dringend notwendigen Sozialreform, da die regierenden
Klassen sie in ihrem selbstsüchtigen Interesse nicht wollen, und die Krone es
weht wagt, fest zuzufassen. Würde das päpstliche Verbot an die „Katholiken," sich
an den politischen Wahlen des „kirchenrüuberischen" Königreichs zu beteiligen,
w der Tat aufgehoben, wie es jetzt heißt, so würde das italienische Parlament
bald ein mächtiges „Zentrum" bekommen, und dann würden sich die jetzt
herrschenden Parteien vielleicht eher zu dem Notwendigsten bequemen als jetzt,
Wo landschaftliche und persönliche Jnteressenverbände das ganze politische Leben


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[0501] Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus In einem wirklich monarchischen Staate steht die Negierung tatsächlich und rechtlich der Volksvertretung unabhängig gegenüber. Dafür bietet der preußische „Konflikt," in dem die Krone sechs Jahre lang, 1861 bis 1866, ihren Willen gegen die große Mehrheit des Abgeordnetenhauses behauptete und zwei Kriege siegreich führte, für alle Zeiten ein klassisches Beispiel. Heute freilich fehlt es dem Reichstage gegenüber zuweilen an diesem Willen, und zwar offenbar auch deshalb, weil ihm nicht eine Regierung gegenübersteht, sondern die fünfund¬ zwanzig „verbündeten Regierungen," die sich untereinander erst verständigen müssen, und weil der Reichsregierung die Stütze eines Oberhauses mangelt. Sehr merkwürdig ist es dagegen, wenn, wie Karl Lamprecht in dem zweiten seiner bewunderungswürdigen Ergänzungsbände zu seiner Deutschen Geschichte („Zur jüngsten deutschen Vergangenheit" 1903/4) bemerkt, die Regierung in deutschen Einzelstaaten (wie Bayern und Sachsen) fast parlamentarischen Cha¬ rakter annimmt, d. h. wenn hier die Landtagsmehrheit eine Art von Mitregierung ausübt, weil sich die Krone und ihre Minister ihr gegenüber zu schwach und nachgiebig zeigen, mehr verwalten als regieren, d. h. lenken. Hier aber spielen Persönliche Beziehungen, Cliquen- und Koterienwesen mit, die in kleinen Ver¬ hältnissen leicht auskommen. In Sachsen wirken obendrein ältere Verhältnisse nach, denn das Land ist nach dem bald wieder ausgegebnen Anlaufe zu absolu¬ tistischer Ordnung im sechzehnten Jahrhundert vor der Verfassung von 1831 immer ständisch regiert worden. Daß die Regierung, d. h. eine, die es ist, über den Parteien steht, ist um so notwendiger, als eine dritte Voraussetzung des Parlamentarismus, die nämlich, daß jeder Abgeordnete das ganze Volk vertritt, sich ebenfalls als eine Fiktion erweist. Wer glaubt das heute noch im Ernst! Die alten Stände waren ehrlicher, die machten gar kein Hehl daraus, daß jeder von ihnen eben für das Interesse seines Standes eintrat. Heute ist zwar jedes Mitglied einer gewählten Körperschaft auf das Wohl des Ganzen verpflichtet, tatsächlich aber vertritt es nur seinen Wahlkreis und seine Partei. In Italien, in Frankreich und in Nordamerika ist das ganz durchgebildet; dort handelt es sich immer im wesentlichen um den Besitz der Macht für die Partei, und in der Union gehn die Parteien, die gar keinen idealen Inhalt mehr haben, in die Präsidenten¬ wahl nnter dem Schlachtrufe: „Dem Sieger die Beute!" Daraus folgt eine greuliche Korruption, die in England in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahr¬ hunderts, namentlich unter Walpole, ihr trauriges Vorbild hat, eine gemeine Fälschung des Volkswillens durch eine rücksichts- und schamlose Agitation; die Partei gilt alles, das Vaterland nichts. Daher in Italien zum Beispiel die Verschleppung der dringend notwendigen Sozialreform, da die regierenden Klassen sie in ihrem selbstsüchtigen Interesse nicht wollen, und die Krone es weht wagt, fest zuzufassen. Würde das päpstliche Verbot an die „Katholiken," sich an den politischen Wahlen des „kirchenrüuberischen" Königreichs zu beteiligen, w der Tat aufgehoben, wie es jetzt heißt, so würde das italienische Parlament bald ein mächtiges „Zentrum" bekommen, und dann würden sich die jetzt herrschenden Parteien vielleicht eher zu dem Notwendigsten bequemen als jetzt, Wo landschaftliche und persönliche Jnteressenverbände das ganze politische Leben Grenzboten II 1904 6«

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/501>, abgerufen am 25.07.2024.