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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

Die Umwandlung der ersten Kammer in das Herrenhaus 1854, eine deutliche
Nachbildung des englischen Kouss c>k 1c>ra8, näherte die preußische Verfassung
in diesem Punkte mehr der englischen.

Neben den so gestalteten parlamentarischen Körperschaften stand min in
Deutschland überall ein monarchisches Berufsbeamtentum, das mit der Krone
zusammen die in ihrem Territorialbestande lauge Zeit oft wechselnden Staaten recht
eigentlich geschaffen hatte, und in den größern Staaten auch ein ebenso
monarchisches, nicht einmal auf die Verfassung vereidigtes Offizierkorps; diese
beiden alten Hauptsäulen des Staates seit dem siebzehnten Jahrhundert waren
also unerschüttert aufrecht geblieben. Aber wenn auch das konstitutionelle
Deutschland um 1850 keine englische Selbstverwaltung hatte, so bestanden doch
überall -- in Preußen schon seit 1808 -- selbständige Stadtverwaltungen, und
auf dem Platten Lande waren die Grundherren durch ihre Teilnahme an der
Gemeindeverwaltung und die Patrimonialgerichtsbarkeit mit dem öffentlichen
Leben wohl vertraut, auch in Preußen durch die Provinziallandtage (seit 1823)
und die Kreistage geschult, sodaß es nirgends an erfahrnen Lcmdtagsmit-
gliedern fehlen konnte, wenn solche Männer nur gewühlt wurden, was nun
freilich nicht immer geschah. Seit der Neugestaltung Deutschlands sind nun
überall noch andre Organe der Selbstverwaltung für größere und für kleinere
Kreise geschaffen worden, und auch die Verwaltung der evangelischen Landes¬
kirchen hat in Synoden und Kirchenvorständeu parlamentarische Formen ange¬
nommen. Über dem allen steht der Reichstag, als die Vertretung des ge¬
samten deutschen Volkes aus direkten und allgemeinen Wahlen, also auf
"breitester demokratischer Grundlage" gebildet. Man sieht: das ganze öffent¬
liche Leben Deutschlands ist auf allen Stufen und in allen Kreisen vom
Parlamentarismus gleichsam durchsetzt. Der Reichstag, die Landtage der Einzel¬
staaten, Provinziallandtage und Kreistage, Magistrate und Stadtverordneten¬
versammlungen stehen über und nebeneinander. Und doch hat sich schon so
manchem der Seufzer entrungen: "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage,"
und so manchem ist die Frage aufgetaucht: hat die so überreichliche parla¬
mentarische Entwicklung wirklich den Segen gebracht, den man sich von ihr
versprochen hat? Ju Großbritannien, dem als Vorbild so lange und so hoch
gepriesenen, gibt es ein einziges machtvolles Parlament, von einem schottischen
oder einem irischen oder einem englischen Sonderlandtage unter dem Reichs¬
parlament ist gar keine Rede; in Deutschland haben wir schlecht gerechnet drei
Dutzend Parlamente mit etwa dreitausend Mitgliedern -- in Preußen allein
dreizehn Provinzial- und Kommunallandtage --, ganz abgesehen von den un¬
zähligen kleinen Vertretungskörpern der Selbstverwaltung.

Was zunächst in die Augen springt, das ist der ungeheure Aufwand von
Zeit und Arbeit, sicherlich oft von höchst gewissenhafter, treuer, sachkundiger
Arbeit, die weniger noch in den eigentlichen Sitzungen der parlamentarischen
Körperschaften als in den zahllosen vorbereitenden Kommissionen und Depu¬
tationen geleistet wird. Ob sie aber in diesem Umfange nötig und ersprießlich
ist? Ob nicht das zum Beispiel, was für einen größern Staat gilt, um sich
nicht auch ohne weiteres noch auf einige kleinere ausgedehnt werden könnte, so


Schwächen und Fiktionen des modernen Parlamentarismus

Die Umwandlung der ersten Kammer in das Herrenhaus 1854, eine deutliche
Nachbildung des englischen Kouss c>k 1c>ra8, näherte die preußische Verfassung
in diesem Punkte mehr der englischen.

Neben den so gestalteten parlamentarischen Körperschaften stand min in
Deutschland überall ein monarchisches Berufsbeamtentum, das mit der Krone
zusammen die in ihrem Territorialbestande lauge Zeit oft wechselnden Staaten recht
eigentlich geschaffen hatte, und in den größern Staaten auch ein ebenso
monarchisches, nicht einmal auf die Verfassung vereidigtes Offizierkorps; diese
beiden alten Hauptsäulen des Staates seit dem siebzehnten Jahrhundert waren
also unerschüttert aufrecht geblieben. Aber wenn auch das konstitutionelle
Deutschland um 1850 keine englische Selbstverwaltung hatte, so bestanden doch
überall — in Preußen schon seit 1808 — selbständige Stadtverwaltungen, und
auf dem Platten Lande waren die Grundherren durch ihre Teilnahme an der
Gemeindeverwaltung und die Patrimonialgerichtsbarkeit mit dem öffentlichen
Leben wohl vertraut, auch in Preußen durch die Provinziallandtage (seit 1823)
und die Kreistage geschult, sodaß es nirgends an erfahrnen Lcmdtagsmit-
gliedern fehlen konnte, wenn solche Männer nur gewühlt wurden, was nun
freilich nicht immer geschah. Seit der Neugestaltung Deutschlands sind nun
überall noch andre Organe der Selbstverwaltung für größere und für kleinere
Kreise geschaffen worden, und auch die Verwaltung der evangelischen Landes¬
kirchen hat in Synoden und Kirchenvorständeu parlamentarische Formen ange¬
nommen. Über dem allen steht der Reichstag, als die Vertretung des ge¬
samten deutschen Volkes aus direkten und allgemeinen Wahlen, also auf
„breitester demokratischer Grundlage" gebildet. Man sieht: das ganze öffent¬
liche Leben Deutschlands ist auf allen Stufen und in allen Kreisen vom
Parlamentarismus gleichsam durchsetzt. Der Reichstag, die Landtage der Einzel¬
staaten, Provinziallandtage und Kreistage, Magistrate und Stadtverordneten¬
versammlungen stehen über und nebeneinander. Und doch hat sich schon so
manchem der Seufzer entrungen: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage,"
und so manchem ist die Frage aufgetaucht: hat die so überreichliche parla¬
mentarische Entwicklung wirklich den Segen gebracht, den man sich von ihr
versprochen hat? Ju Großbritannien, dem als Vorbild so lange und so hoch
gepriesenen, gibt es ein einziges machtvolles Parlament, von einem schottischen
oder einem irischen oder einem englischen Sonderlandtage unter dem Reichs¬
parlament ist gar keine Rede; in Deutschland haben wir schlecht gerechnet drei
Dutzend Parlamente mit etwa dreitausend Mitgliedern — in Preußen allein
dreizehn Provinzial- und Kommunallandtage —, ganz abgesehen von den un¬
zähligen kleinen Vertretungskörpern der Selbstverwaltung.

Was zunächst in die Augen springt, das ist der ungeheure Aufwand von
Zeit und Arbeit, sicherlich oft von höchst gewissenhafter, treuer, sachkundiger
Arbeit, die weniger noch in den eigentlichen Sitzungen der parlamentarischen
Körperschaften als in den zahllosen vorbereitenden Kommissionen und Depu¬
tationen geleistet wird. Ob sie aber in diesem Umfange nötig und ersprießlich
ist? Ob nicht das zum Beispiel, was für einen größern Staat gilt, um sich
nicht auch ohne weiteres noch auf einige kleinere ausgedehnt werden könnte, so


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/496>, abgerufen am 25.07.2024.