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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Erinnerungen

fertig sind, noch besonders in ein Klerikcilseminar zur Ausbildung für alle Zweige
des praktischen Kirchendienstes. Darin könnten wir wie in so vielen Dingen von
der katholischen Kirche lernen.

30. November. Unterstaatssekretär Homeyer hat die Geschäfte wieder über¬
nommen. Damit verschwinde ich natürlich, und das ist mir gerade recht.

In der Kammer scheint der Finanzminister Hobrecht keine guten Geschäfte zu
machen. Fürst Bismarck ist in Friedrichsruh, und hier fehlt es deshalb an kräftiger
Leitung. Die Minister wissen nicht recht, wieviel sie sagen dürfen, und das gibt
nur zu leicht ihrem Auftreten etwas Unsicheres. Ich verstehe kaum, wie Graf
Stolberg diese Halbheit aushält, noch weniger aber, wie Fürst Bismarck davon
befriedigt sein kann. Seit gestern haben wir hier den sogenannten kleinen Be¬
lagerungszustand. Vierzig Sozialdemokraten sind ausgewiesen. In diesen Repressiv¬
maßnahmen spürt man nicht die mindeste Lahmheit, sondern frische, auf ein festes
Ziel gerichtete Tatkraft. Im Publikum herrscht sichtbar ganz allgemeine Befriedigung
darüber, daß die Regierung wirklich einmal regiert. Wenn nur derselbe frische Zug
durch alle Zweige der Verwaltung ginge. Die Gerüchte, daß hier Orsinibomben
gefunden sein sollen, sind ohne jeden tatsächlichen Anhalt. Im Gefühl der großen
Verantwortung drängt Fürst Bismarck mit Recht darauf, daß nichts versäumt wird,
was möglich ist, den Kaiser zu schützen. Dieser will am 5. Dezember zurückkommen
und die Regierungsgeschäfte wieder übernehmen.

11. Dezember. Graf Stolberg hat neulich wegen der Vorlage über die -
Regelung der Zuständigkeiten der Minister, deren Ressorts geändert werden sollen,
im Abgeordnetenhause gesprochen. Er verwahrte die Regierung gegen die Annahme,
daß sie mit dieser Vorlage die Prärogative der Krone, den Geschäftsbereich der
Minister zu bestimmen, habe preisgeben wollen. Eine solche Verwahrung war ge¬
boten, weil es nach bisherigem unbestrittnem Verfassungsrecht zu diesen Ressort¬
änderungen in der Tat keines Gesetzes bedarf. Das Staatsministerium hatte nicht
daran gedacht, welche Tragweite seiner Vorlage in dieser Beziehung von der
Landesvertretung beigemessen werden konnte. Selbst v. Rönne*) erkennt das Recht
des Königs an, kraft der ihm zustehenden Organisationsgewalt die innern Zustnndig-
kcitsverhältnisse der Verwaltungsbehörden im Wege königlicher Anordnung allein
zu regeln.**) Allein der Graf hatte keinen glücklichen Tag. In den Parlamenten
bedarf es neben der sichern eignen Position mich einer gewissen taktischen Geschick-
lichkeit. Da der Graf zum erstenmal im Abgeordnetenhause sprach, so war ein
günstiger Eindruck seiner Rede für die Zukunft von einiger Bedeutung. Er hatte
die Gelegenheit wahrnehmen können, dem Hause, wofür es sehr empfänglich ist,
mit irgend einer freundlichen Wendung entgegenzutreten. Er hätte damit beginnen
können: es sei selbstverständlich, daß die Staatsregierung unter keinen Umständen
von den verfassungsmäßigen Rechten der Krone irgend etwas aufgeben könne, ebenso
selbstverständlich sei aber für die Regierung auf der andern Seite die unumwundne
volle Respektierung der verfassungsmäßigen Rechte, insbesondre des Budgetrechts
der Landesvertretung. Aus diesen beiden Faktoren ergebe sich die Situation, und
die Regierung habe somit geglaubt, in loyaler Weise zu handeln, wenn sie jeden
etwaigen Zweifel schon ans Zweckmäßigkeitsrücksichten zu beseitigen keinen Anstand
genommen habe. Das würde man gut aufgenommen haben. So aber war die
Stimmung nach der Rede des Grafen ungemein kühl. Das ist nicht gut für ihn.
Wer aber soll ihm das sagen? Einen politischen Intimus, der es ihm in der
rechten Form sagen könnte, hat er nicht. Ich aber kann, wenn er nicht selbst mir
den Mund öffnet, ihm unmöglich dergleichen Ratschläge geben, die eine Kritik seines




*) Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie von Ludwig v. Rönne. Leipzig, 1856.
Erster Band, S. 17S.
**beteilitenMinierienitdennaudur
) Die Änderung der Geschäftskreise der damals g st s ch ch
den Allerhöchsten Erlaß vom 7. August 1878, publiziert in der Gesetzsammlung von 1879
Seite 2S, erfolgt.
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fertig sind, noch besonders in ein Klerikcilseminar zur Ausbildung für alle Zweige
des praktischen Kirchendienstes. Darin könnten wir wie in so vielen Dingen von
der katholischen Kirche lernen.

30. November. Unterstaatssekretär Homeyer hat die Geschäfte wieder über¬
nommen. Damit verschwinde ich natürlich, und das ist mir gerade recht.

In der Kammer scheint der Finanzminister Hobrecht keine guten Geschäfte zu
machen. Fürst Bismarck ist in Friedrichsruh, und hier fehlt es deshalb an kräftiger
Leitung. Die Minister wissen nicht recht, wieviel sie sagen dürfen, und das gibt
nur zu leicht ihrem Auftreten etwas Unsicheres. Ich verstehe kaum, wie Graf
Stolberg diese Halbheit aushält, noch weniger aber, wie Fürst Bismarck davon
befriedigt sein kann. Seit gestern haben wir hier den sogenannten kleinen Be¬
lagerungszustand. Vierzig Sozialdemokraten sind ausgewiesen. In diesen Repressiv¬
maßnahmen spürt man nicht die mindeste Lahmheit, sondern frische, auf ein festes
Ziel gerichtete Tatkraft. Im Publikum herrscht sichtbar ganz allgemeine Befriedigung
darüber, daß die Regierung wirklich einmal regiert. Wenn nur derselbe frische Zug
durch alle Zweige der Verwaltung ginge. Die Gerüchte, daß hier Orsinibomben
gefunden sein sollen, sind ohne jeden tatsächlichen Anhalt. Im Gefühl der großen
Verantwortung drängt Fürst Bismarck mit Recht darauf, daß nichts versäumt wird,
was möglich ist, den Kaiser zu schützen. Dieser will am 5. Dezember zurückkommen
und die Regierungsgeschäfte wieder übernehmen.

11. Dezember. Graf Stolberg hat neulich wegen der Vorlage über die -
Regelung der Zuständigkeiten der Minister, deren Ressorts geändert werden sollen,
im Abgeordnetenhause gesprochen. Er verwahrte die Regierung gegen die Annahme,
daß sie mit dieser Vorlage die Prärogative der Krone, den Geschäftsbereich der
Minister zu bestimmen, habe preisgeben wollen. Eine solche Verwahrung war ge¬
boten, weil es nach bisherigem unbestrittnem Verfassungsrecht zu diesen Ressort¬
änderungen in der Tat keines Gesetzes bedarf. Das Staatsministerium hatte nicht
daran gedacht, welche Tragweite seiner Vorlage in dieser Beziehung von der
Landesvertretung beigemessen werden konnte. Selbst v. Rönne*) erkennt das Recht
des Königs an, kraft der ihm zustehenden Organisationsgewalt die innern Zustnndig-
kcitsverhältnisse der Verwaltungsbehörden im Wege königlicher Anordnung allein
zu regeln.**) Allein der Graf hatte keinen glücklichen Tag. In den Parlamenten
bedarf es neben der sichern eignen Position mich einer gewissen taktischen Geschick-
lichkeit. Da der Graf zum erstenmal im Abgeordnetenhause sprach, so war ein
günstiger Eindruck seiner Rede für die Zukunft von einiger Bedeutung. Er hatte
die Gelegenheit wahrnehmen können, dem Hause, wofür es sehr empfänglich ist,
mit irgend einer freundlichen Wendung entgegenzutreten. Er hätte damit beginnen
können: es sei selbstverständlich, daß die Staatsregierung unter keinen Umständen
von den verfassungsmäßigen Rechten der Krone irgend etwas aufgeben könne, ebenso
selbstverständlich sei aber für die Regierung auf der andern Seite die unumwundne
volle Respektierung der verfassungsmäßigen Rechte, insbesondre des Budgetrechts
der Landesvertretung. Aus diesen beiden Faktoren ergebe sich die Situation, und
die Regierung habe somit geglaubt, in loyaler Weise zu handeln, wenn sie jeden
etwaigen Zweifel schon ans Zweckmäßigkeitsrücksichten zu beseitigen keinen Anstand
genommen habe. Das würde man gut aufgenommen haben. So aber war die
Stimmung nach der Rede des Grafen ungemein kühl. Das ist nicht gut für ihn.
Wer aber soll ihm das sagen? Einen politischen Intimus, der es ihm in der
rechten Form sagen könnte, hat er nicht. Ich aber kann, wenn er nicht selbst mir
den Mund öffnet, ihm unmöglich dergleichen Ratschläge geben, die eine Kritik seines




*) Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie von Ludwig v. Rönne. Leipzig, 1856.
Erster Band, S. 17S.
**beteilitenMinierienitdennaudur
) Die Änderung der Geschäftskreise der damals g st s ch ch
den Allerhöchsten Erlaß vom 7. August 1878, publiziert in der Gesetzsammlung von 1879
Seite 2S, erfolgt.
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[0409] Erinnerungen fertig sind, noch besonders in ein Klerikcilseminar zur Ausbildung für alle Zweige des praktischen Kirchendienstes. Darin könnten wir wie in so vielen Dingen von der katholischen Kirche lernen. 30. November. Unterstaatssekretär Homeyer hat die Geschäfte wieder über¬ nommen. Damit verschwinde ich natürlich, und das ist mir gerade recht. In der Kammer scheint der Finanzminister Hobrecht keine guten Geschäfte zu machen. Fürst Bismarck ist in Friedrichsruh, und hier fehlt es deshalb an kräftiger Leitung. Die Minister wissen nicht recht, wieviel sie sagen dürfen, und das gibt nur zu leicht ihrem Auftreten etwas Unsicheres. Ich verstehe kaum, wie Graf Stolberg diese Halbheit aushält, noch weniger aber, wie Fürst Bismarck davon befriedigt sein kann. Seit gestern haben wir hier den sogenannten kleinen Be¬ lagerungszustand. Vierzig Sozialdemokraten sind ausgewiesen. In diesen Repressiv¬ maßnahmen spürt man nicht die mindeste Lahmheit, sondern frische, auf ein festes Ziel gerichtete Tatkraft. Im Publikum herrscht sichtbar ganz allgemeine Befriedigung darüber, daß die Regierung wirklich einmal regiert. Wenn nur derselbe frische Zug durch alle Zweige der Verwaltung ginge. Die Gerüchte, daß hier Orsinibomben gefunden sein sollen, sind ohne jeden tatsächlichen Anhalt. Im Gefühl der großen Verantwortung drängt Fürst Bismarck mit Recht darauf, daß nichts versäumt wird, was möglich ist, den Kaiser zu schützen. Dieser will am 5. Dezember zurückkommen und die Regierungsgeschäfte wieder übernehmen. 11. Dezember. Graf Stolberg hat neulich wegen der Vorlage über die - Regelung der Zuständigkeiten der Minister, deren Ressorts geändert werden sollen, im Abgeordnetenhause gesprochen. Er verwahrte die Regierung gegen die Annahme, daß sie mit dieser Vorlage die Prärogative der Krone, den Geschäftsbereich der Minister zu bestimmen, habe preisgeben wollen. Eine solche Verwahrung war ge¬ boten, weil es nach bisherigem unbestrittnem Verfassungsrecht zu diesen Ressort¬ änderungen in der Tat keines Gesetzes bedarf. Das Staatsministerium hatte nicht daran gedacht, welche Tragweite seiner Vorlage in dieser Beziehung von der Landesvertretung beigemessen werden konnte. Selbst v. Rönne*) erkennt das Recht des Königs an, kraft der ihm zustehenden Organisationsgewalt die innern Zustnndig- kcitsverhältnisse der Verwaltungsbehörden im Wege königlicher Anordnung allein zu regeln.**) Allein der Graf hatte keinen glücklichen Tag. In den Parlamenten bedarf es neben der sichern eignen Position mich einer gewissen taktischen Geschick- lichkeit. Da der Graf zum erstenmal im Abgeordnetenhause sprach, so war ein günstiger Eindruck seiner Rede für die Zukunft von einiger Bedeutung. Er hatte die Gelegenheit wahrnehmen können, dem Hause, wofür es sehr empfänglich ist, mit irgend einer freundlichen Wendung entgegenzutreten. Er hätte damit beginnen können: es sei selbstverständlich, daß die Staatsregierung unter keinen Umständen von den verfassungsmäßigen Rechten der Krone irgend etwas aufgeben könne, ebenso selbstverständlich sei aber für die Regierung auf der andern Seite die unumwundne volle Respektierung der verfassungsmäßigen Rechte, insbesondre des Budgetrechts der Landesvertretung. Aus diesen beiden Faktoren ergebe sich die Situation, und die Regierung habe somit geglaubt, in loyaler Weise zu handeln, wenn sie jeden etwaigen Zweifel schon ans Zweckmäßigkeitsrücksichten zu beseitigen keinen Anstand genommen habe. Das würde man gut aufgenommen haben. So aber war die Stimmung nach der Rede des Grafen ungemein kühl. Das ist nicht gut für ihn. Wer aber soll ihm das sagen? Einen politischen Intimus, der es ihm in der rechten Form sagen könnte, hat er nicht. Ich aber kann, wenn er nicht selbst mir den Mund öffnet, ihm unmöglich dergleichen Ratschläge geben, die eine Kritik seines *) Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie von Ludwig v. Rönne. Leipzig, 1856. Erster Band, S. 17S. **beteilitenMinierienitdennaudur ) Die Änderung der Geschäftskreise der damals g st s ch ch den Allerhöchsten Erlaß vom 7. August 1878, publiziert in der Gesetzsammlung von 1879 Seite 2S, erfolgt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/409>, abgerufen am 25.07.2024.