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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Der Hamburger Handel

haben den Hauptanteil an dem Ex- und Jmporthandel mit Süd- und Zentral¬
amerika, China, Japan, Indien, Afrika und Australien,

Die Art und Weise, wie sich das Ex- und Importgeschäft abwickeln,
ist ebenso vielgestaltig wie die Spezialisierung des Einfuhrhandels nach Artikeln.
Auf der niedrigsten Stufe steht der Tauschhandel, den wir beim Ex- und
Import mit Afrika sowie beim russisch-asiatischen Karawanenhandel finden.
Hier hat er noch die ursprünglichste Form: der Austausch der Waren geht von
Hand zu Hand vor sich. Der Hamburger Kaufmann unterhält infolgedessen
dort Faktoreien und Filialen, die seine Interessen wahrnehmen und ihn vor
Übervorteilung schützen. Eine höhere Form des Tauschhandels ist die Zu¬
sendung von Rimessen, die in Landesprodukten bestehn, und die der Hamburger
Exporteur zum Austausch für die seinem überseeischen Geschäftsfreunde zuge¬
schickten Jndustrieerzeugnisse empfängt. Auf der höchsten Entwicklungsstufe voll¬
ziehen sich der Einfuhr- und der Ausfuhrhandel in den Formen des reinen
Geldgeschäfts. Der Ex- und Importeur ist dabei manchmal ganz getrennt von
seiner Ware und sieht nicht einmal die Jndustrieerzeugnisse, die er exportiert,
oder das Getreide und den Kaffee, den er einführt, sondern kauft ausschließlich
nach Mustern, die ihm der Agent vorlegt. Auch die Verschiffung oder die
Ankunft der Waren geschieht oft nicht in Hamburg selbst, sondern in einem
Hafen, der dem Produktionsorte der gekauften Jndustrieerzeugnisse oder dem
Sitze des Abnehmers des Einfuhrguts näher liegt als Hamburg.

Es ist natürlich, daß diese Form des Ex- und Jmporthandels nur unter
der Bedingung gegenseitigen Vertrauens bestehn und sich nur in solchen Ländern
finden kann, die eine hohe Zivilisation haben. Je höher die Kulturstufe, desto
größer das Vertrauen des Käufers zum Verkäufer und zu der Gewissen¬
haftigkeit, mit der übernommne Verpflichtungen erfüllt werden. Einem Neger
ein Faß Branntwein ohne sofortige Gegenleistung anvertrauen hätte zur Folge,
daß sich der Schwarze mit dem Getränk auf Nimmerwiedersehen aus dem Staube
machen würde -- ein Engländer oder ein Franzose aber würde seinen kauf¬
männischen Kredit einbüßen, wenn er seinen Verbindlichkeiten nicht nachkäme,
und seinen guten Ruf verlieren, wenn er den Versuch machte, eine Ware zu
liefern, die schlechter als seine Muster ist. Daß der Zwang der Gesetze auch
ein gut Teil zu diesem gegenseitigen Vertrauen beiträgt, darf allerdings nicht
übersehen werden, aber die Gesetze lassen dem, der sich seinen Verpflichtungen
entziehn will, noch genügenden Spielraum, sodaß er seine Geschäftsfreunde wohl
hintergehn oder übervorteilen kann.

Der größte Teil des Ex- und Jmporthandels ist Kommissionsgeschäft
und vollzieht sich im Auftrage. Zufolge seines langjährigen Aufenthalts in
fremden Weltteilen und seines fortwährenden Geschäftsverkehrs mit überseeischen
Ländern hat der Hamburger Kaufmann überall zahlreiche Verbindungen an¬
geknüpft, die er in seiner Heimatstadt für sich nutzbar macht. In diesem
Falle ist der Hamburger eigentlich nur der Einkäufer seines überseeischen Ge¬
schäftsfreundes. Man nennt ihn Exportkommissionür, wenn er seine Einkäufe
mit eignem Kapital macht, und Exporteinküufer, wenn er von seinen Häusern
bei Banken akkreditiert wird. Der Exporteintnufer ist gewöhnlich viele Jahre


Grenzboten II 1904 2
Der Hamburger Handel

haben den Hauptanteil an dem Ex- und Jmporthandel mit Süd- und Zentral¬
amerika, China, Japan, Indien, Afrika und Australien,

Die Art und Weise, wie sich das Ex- und Importgeschäft abwickeln,
ist ebenso vielgestaltig wie die Spezialisierung des Einfuhrhandels nach Artikeln.
Auf der niedrigsten Stufe steht der Tauschhandel, den wir beim Ex- und
Import mit Afrika sowie beim russisch-asiatischen Karawanenhandel finden.
Hier hat er noch die ursprünglichste Form: der Austausch der Waren geht von
Hand zu Hand vor sich. Der Hamburger Kaufmann unterhält infolgedessen
dort Faktoreien und Filialen, die seine Interessen wahrnehmen und ihn vor
Übervorteilung schützen. Eine höhere Form des Tauschhandels ist die Zu¬
sendung von Rimessen, die in Landesprodukten bestehn, und die der Hamburger
Exporteur zum Austausch für die seinem überseeischen Geschäftsfreunde zuge¬
schickten Jndustrieerzeugnisse empfängt. Auf der höchsten Entwicklungsstufe voll¬
ziehen sich der Einfuhr- und der Ausfuhrhandel in den Formen des reinen
Geldgeschäfts. Der Ex- und Importeur ist dabei manchmal ganz getrennt von
seiner Ware und sieht nicht einmal die Jndustrieerzeugnisse, die er exportiert,
oder das Getreide und den Kaffee, den er einführt, sondern kauft ausschließlich
nach Mustern, die ihm der Agent vorlegt. Auch die Verschiffung oder die
Ankunft der Waren geschieht oft nicht in Hamburg selbst, sondern in einem
Hafen, der dem Produktionsorte der gekauften Jndustrieerzeugnisse oder dem
Sitze des Abnehmers des Einfuhrguts näher liegt als Hamburg.

Es ist natürlich, daß diese Form des Ex- und Jmporthandels nur unter
der Bedingung gegenseitigen Vertrauens bestehn und sich nur in solchen Ländern
finden kann, die eine hohe Zivilisation haben. Je höher die Kulturstufe, desto
größer das Vertrauen des Käufers zum Verkäufer und zu der Gewissen¬
haftigkeit, mit der übernommne Verpflichtungen erfüllt werden. Einem Neger
ein Faß Branntwein ohne sofortige Gegenleistung anvertrauen hätte zur Folge,
daß sich der Schwarze mit dem Getränk auf Nimmerwiedersehen aus dem Staube
machen würde — ein Engländer oder ein Franzose aber würde seinen kauf¬
männischen Kredit einbüßen, wenn er seinen Verbindlichkeiten nicht nachkäme,
und seinen guten Ruf verlieren, wenn er den Versuch machte, eine Ware zu
liefern, die schlechter als seine Muster ist. Daß der Zwang der Gesetze auch
ein gut Teil zu diesem gegenseitigen Vertrauen beiträgt, darf allerdings nicht
übersehen werden, aber die Gesetze lassen dem, der sich seinen Verpflichtungen
entziehn will, noch genügenden Spielraum, sodaß er seine Geschäftsfreunde wohl
hintergehn oder übervorteilen kann.

Der größte Teil des Ex- und Jmporthandels ist Kommissionsgeschäft
und vollzieht sich im Auftrage. Zufolge seines langjährigen Aufenthalts in
fremden Weltteilen und seines fortwährenden Geschäftsverkehrs mit überseeischen
Ländern hat der Hamburger Kaufmann überall zahlreiche Verbindungen an¬
geknüpft, die er in seiner Heimatstadt für sich nutzbar macht. In diesem
Falle ist der Hamburger eigentlich nur der Einkäufer seines überseeischen Ge¬
schäftsfreundes. Man nennt ihn Exportkommissionür, wenn er seine Einkäufe
mit eignem Kapital macht, und Exporteinküufer, wenn er von seinen Häusern
bei Banken akkreditiert wird. Der Exporteintnufer ist gewöhnlich viele Jahre


Grenzboten II 1904 2
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[0017] Der Hamburger Handel haben den Hauptanteil an dem Ex- und Jmporthandel mit Süd- und Zentral¬ amerika, China, Japan, Indien, Afrika und Australien, Die Art und Weise, wie sich das Ex- und Importgeschäft abwickeln, ist ebenso vielgestaltig wie die Spezialisierung des Einfuhrhandels nach Artikeln. Auf der niedrigsten Stufe steht der Tauschhandel, den wir beim Ex- und Import mit Afrika sowie beim russisch-asiatischen Karawanenhandel finden. Hier hat er noch die ursprünglichste Form: der Austausch der Waren geht von Hand zu Hand vor sich. Der Hamburger Kaufmann unterhält infolgedessen dort Faktoreien und Filialen, die seine Interessen wahrnehmen und ihn vor Übervorteilung schützen. Eine höhere Form des Tauschhandels ist die Zu¬ sendung von Rimessen, die in Landesprodukten bestehn, und die der Hamburger Exporteur zum Austausch für die seinem überseeischen Geschäftsfreunde zuge¬ schickten Jndustrieerzeugnisse empfängt. Auf der höchsten Entwicklungsstufe voll¬ ziehen sich der Einfuhr- und der Ausfuhrhandel in den Formen des reinen Geldgeschäfts. Der Ex- und Importeur ist dabei manchmal ganz getrennt von seiner Ware und sieht nicht einmal die Jndustrieerzeugnisse, die er exportiert, oder das Getreide und den Kaffee, den er einführt, sondern kauft ausschließlich nach Mustern, die ihm der Agent vorlegt. Auch die Verschiffung oder die Ankunft der Waren geschieht oft nicht in Hamburg selbst, sondern in einem Hafen, der dem Produktionsorte der gekauften Jndustrieerzeugnisse oder dem Sitze des Abnehmers des Einfuhrguts näher liegt als Hamburg. Es ist natürlich, daß diese Form des Ex- und Jmporthandels nur unter der Bedingung gegenseitigen Vertrauens bestehn und sich nur in solchen Ländern finden kann, die eine hohe Zivilisation haben. Je höher die Kulturstufe, desto größer das Vertrauen des Käufers zum Verkäufer und zu der Gewissen¬ haftigkeit, mit der übernommne Verpflichtungen erfüllt werden. Einem Neger ein Faß Branntwein ohne sofortige Gegenleistung anvertrauen hätte zur Folge, daß sich der Schwarze mit dem Getränk auf Nimmerwiedersehen aus dem Staube machen würde — ein Engländer oder ein Franzose aber würde seinen kauf¬ männischen Kredit einbüßen, wenn er seinen Verbindlichkeiten nicht nachkäme, und seinen guten Ruf verlieren, wenn er den Versuch machte, eine Ware zu liefern, die schlechter als seine Muster ist. Daß der Zwang der Gesetze auch ein gut Teil zu diesem gegenseitigen Vertrauen beiträgt, darf allerdings nicht übersehen werden, aber die Gesetze lassen dem, der sich seinen Verpflichtungen entziehn will, noch genügenden Spielraum, sodaß er seine Geschäftsfreunde wohl hintergehn oder übervorteilen kann. Der größte Teil des Ex- und Jmporthandels ist Kommissionsgeschäft und vollzieht sich im Auftrage. Zufolge seines langjährigen Aufenthalts in fremden Weltteilen und seines fortwährenden Geschäftsverkehrs mit überseeischen Ländern hat der Hamburger Kaufmann überall zahlreiche Verbindungen an¬ geknüpft, die er in seiner Heimatstadt für sich nutzbar macht. In diesem Falle ist der Hamburger eigentlich nur der Einkäufer seines überseeischen Ge¬ schäftsfreundes. Man nennt ihn Exportkommissionür, wenn er seine Einkäufe mit eignem Kapital macht, und Exporteinküufer, wenn er von seinen Häusern bei Banken akkreditiert wird. Der Exporteintnufer ist gewöhnlich viele Jahre Grenzboten II 1904 2

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/17>, abgerufen am 25.07.2024.