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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze

sich in den Besitz der Rente zu setzen, sie zu erhalten und womöglich noch
zu erhöhen.

Überaus häufig ist die Erdichtung von Unfällen. Es tritt irgend ein
Krankheitszustand ein, er wird wie gewöhnlich zuerst nicht beachtet. Wenn den
Leuten klar wird, daß dauernde Folgen bleiben können, wird eine Unfallanzeige
gemacht, morale-, ja jahrelang nach dem angeblichen Unfall. Aus den An¬
gaben über das Datum, den ersten Besuch beim Arzt usw. geht häufig sonnen¬
klar hervor, daß es so nicht gewesen sein kann, wie in der Anzeige steht, aber
die geschilderten Verhältnisse, der Gedanke an die ländliche Unbeholfenheit und
Gesetzesunkenntnis haben die Selbstverwaltungsbehörden zu einer weitgehenden,
im Interesse der wirklichen Unfallpatienten auch nur freudig zu begrüßenden
Liberalität und Humanität gebracht, die den Betrug erleichtern, denn in vielen
Fällen wird der Gutachter so lange nachher nicht in der Lage sein, mit Be¬
stimmtheit den ursächlichen Zusammenhang mit dem angeblichen Unfall zurück¬
zuweisen. Wie oft hat Verfasser nicht bei Augenübeln die Patienten beim Ein¬
tritt in die Behandlung eingehend gefragt, ob nicht eine Verletzung vorläge, und
eine verneinende Antwort bekommen. Ein Vierteljahr später findet er in den
Akten eine blühende Schilderung des Unfalls. Daß manchmal die ländliche
Unbeholfenheit an diesem Widerspruch schuld ist, gibt er gern zu, aber doch eben
nur manchmal.

Milder in moralischer Beziehung liegen die zahlreichen Fülle, wo wirklich
etwas Unfallähnliches vorgekommen ist, das die Leute veranlaßt, ganz unmög¬
liche Folgen des Unfalls vorzutragen und mit jenem ursachlich zu verknüpfen.
Hier die Grenze zwischen dem guten Glauben und bewußter Unwahrheit zu
finden, ist auch für den erfahrenen Gutachter schwer. Weiter kommt häufig
genug vor, daß tatsächlich vorgekommne, ganz außerhalb des Betriebs geschehene
Unglücksfülle als Betriebsunfälle dargestellt werden, und es gelingt aus Mangel
an vorhandnen Zeugen dieser Versuch nicht selten. Noch schlimmer als alles das
sind die Fälle, wo uralte, seit Jahrzehnten bestehende krankhafte Veränderungen
Plötzlich aus Gewinnsucht zu Unfallfolgen eines erdichteten Unfalls gemacht
werden, zum Beispiel Unterleibsbrüche. Da es sich vielfach um Spezialgebiete
handelt, kann es vorkommen, daß dem ersten Gutachter der Widerspruch zwischen
dem Befund und den Angaben nicht genügend zum Bewußtsein kommt, und
daß die Leute jahrelang im Genusse der erheblicheren Rente bleiben. In solchen
Fällen ist bei späterer Entdeckung die Verurteilung wegen Betrugs in einer
ganzen Reihe von Fällen herbeigeführt worden.

Alle bisher geschilderten Fülle sind glücklicherweise, so häufig sie auch
absolut genommen vorkommen, immerhin noch Ausnahmen. Regel aber ist bei
wirklich vorhandnen Unfallfolgen eine solche Übertreibung, sowohl dem unter¬
suchenden Arzt als anch den Behörden gegenüber -- bei diesen meist ausgedrückt
in mehr oder weniger den trüben Ursprung aus der Schreibstube des Winkel¬
advokaten verratenden Schriftsätzen --, daß eine Bewilligung der Renten auf
Grund dieser Behauptungen alle Träger der Rentenlasten geradezu bankerott
machen würde. Es würde leicht sein, zahlreiche beweisende Beispiele anzuführen,
aber die Rücksicht auf den Raum verbietet es. Hervorgehoben muß aber der


Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze

sich in den Besitz der Rente zu setzen, sie zu erhalten und womöglich noch
zu erhöhen.

Überaus häufig ist die Erdichtung von Unfällen. Es tritt irgend ein
Krankheitszustand ein, er wird wie gewöhnlich zuerst nicht beachtet. Wenn den
Leuten klar wird, daß dauernde Folgen bleiben können, wird eine Unfallanzeige
gemacht, morale-, ja jahrelang nach dem angeblichen Unfall. Aus den An¬
gaben über das Datum, den ersten Besuch beim Arzt usw. geht häufig sonnen¬
klar hervor, daß es so nicht gewesen sein kann, wie in der Anzeige steht, aber
die geschilderten Verhältnisse, der Gedanke an die ländliche Unbeholfenheit und
Gesetzesunkenntnis haben die Selbstverwaltungsbehörden zu einer weitgehenden,
im Interesse der wirklichen Unfallpatienten auch nur freudig zu begrüßenden
Liberalität und Humanität gebracht, die den Betrug erleichtern, denn in vielen
Fällen wird der Gutachter so lange nachher nicht in der Lage sein, mit Be¬
stimmtheit den ursächlichen Zusammenhang mit dem angeblichen Unfall zurück¬
zuweisen. Wie oft hat Verfasser nicht bei Augenübeln die Patienten beim Ein¬
tritt in die Behandlung eingehend gefragt, ob nicht eine Verletzung vorläge, und
eine verneinende Antwort bekommen. Ein Vierteljahr später findet er in den
Akten eine blühende Schilderung des Unfalls. Daß manchmal die ländliche
Unbeholfenheit an diesem Widerspruch schuld ist, gibt er gern zu, aber doch eben
nur manchmal.

Milder in moralischer Beziehung liegen die zahlreichen Fülle, wo wirklich
etwas Unfallähnliches vorgekommen ist, das die Leute veranlaßt, ganz unmög¬
liche Folgen des Unfalls vorzutragen und mit jenem ursachlich zu verknüpfen.
Hier die Grenze zwischen dem guten Glauben und bewußter Unwahrheit zu
finden, ist auch für den erfahrenen Gutachter schwer. Weiter kommt häufig
genug vor, daß tatsächlich vorgekommne, ganz außerhalb des Betriebs geschehene
Unglücksfülle als Betriebsunfälle dargestellt werden, und es gelingt aus Mangel
an vorhandnen Zeugen dieser Versuch nicht selten. Noch schlimmer als alles das
sind die Fälle, wo uralte, seit Jahrzehnten bestehende krankhafte Veränderungen
Plötzlich aus Gewinnsucht zu Unfallfolgen eines erdichteten Unfalls gemacht
werden, zum Beispiel Unterleibsbrüche. Da es sich vielfach um Spezialgebiete
handelt, kann es vorkommen, daß dem ersten Gutachter der Widerspruch zwischen
dem Befund und den Angaben nicht genügend zum Bewußtsein kommt, und
daß die Leute jahrelang im Genusse der erheblicheren Rente bleiben. In solchen
Fällen ist bei späterer Entdeckung die Verurteilung wegen Betrugs in einer
ganzen Reihe von Fällen herbeigeführt worden.

Alle bisher geschilderten Fülle sind glücklicherweise, so häufig sie auch
absolut genommen vorkommen, immerhin noch Ausnahmen. Regel aber ist bei
wirklich vorhandnen Unfallfolgen eine solche Übertreibung, sowohl dem unter¬
suchenden Arzt als anch den Behörden gegenüber — bei diesen meist ausgedrückt
in mehr oder weniger den trüben Ursprung aus der Schreibstube des Winkel¬
advokaten verratenden Schriftsätzen —, daß eine Bewilligung der Renten auf
Grund dieser Behauptungen alle Träger der Rentenlasten geradezu bankerott
machen würde. Es würde leicht sein, zahlreiche beweisende Beispiele anzuführen,
aber die Rücksicht auf den Raum verbietet es. Hervorgehoben muß aber der


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[0641] Über die Nebenwirkungen der großen sozialen Gesetze sich in den Besitz der Rente zu setzen, sie zu erhalten und womöglich noch zu erhöhen. Überaus häufig ist die Erdichtung von Unfällen. Es tritt irgend ein Krankheitszustand ein, er wird wie gewöhnlich zuerst nicht beachtet. Wenn den Leuten klar wird, daß dauernde Folgen bleiben können, wird eine Unfallanzeige gemacht, morale-, ja jahrelang nach dem angeblichen Unfall. Aus den An¬ gaben über das Datum, den ersten Besuch beim Arzt usw. geht häufig sonnen¬ klar hervor, daß es so nicht gewesen sein kann, wie in der Anzeige steht, aber die geschilderten Verhältnisse, der Gedanke an die ländliche Unbeholfenheit und Gesetzesunkenntnis haben die Selbstverwaltungsbehörden zu einer weitgehenden, im Interesse der wirklichen Unfallpatienten auch nur freudig zu begrüßenden Liberalität und Humanität gebracht, die den Betrug erleichtern, denn in vielen Fällen wird der Gutachter so lange nachher nicht in der Lage sein, mit Be¬ stimmtheit den ursächlichen Zusammenhang mit dem angeblichen Unfall zurück¬ zuweisen. Wie oft hat Verfasser nicht bei Augenübeln die Patienten beim Ein¬ tritt in die Behandlung eingehend gefragt, ob nicht eine Verletzung vorläge, und eine verneinende Antwort bekommen. Ein Vierteljahr später findet er in den Akten eine blühende Schilderung des Unfalls. Daß manchmal die ländliche Unbeholfenheit an diesem Widerspruch schuld ist, gibt er gern zu, aber doch eben nur manchmal. Milder in moralischer Beziehung liegen die zahlreichen Fülle, wo wirklich etwas Unfallähnliches vorgekommen ist, das die Leute veranlaßt, ganz unmög¬ liche Folgen des Unfalls vorzutragen und mit jenem ursachlich zu verknüpfen. Hier die Grenze zwischen dem guten Glauben und bewußter Unwahrheit zu finden, ist auch für den erfahrenen Gutachter schwer. Weiter kommt häufig genug vor, daß tatsächlich vorgekommne, ganz außerhalb des Betriebs geschehene Unglücksfülle als Betriebsunfälle dargestellt werden, und es gelingt aus Mangel an vorhandnen Zeugen dieser Versuch nicht selten. Noch schlimmer als alles das sind die Fälle, wo uralte, seit Jahrzehnten bestehende krankhafte Veränderungen Plötzlich aus Gewinnsucht zu Unfallfolgen eines erdichteten Unfalls gemacht werden, zum Beispiel Unterleibsbrüche. Da es sich vielfach um Spezialgebiete handelt, kann es vorkommen, daß dem ersten Gutachter der Widerspruch zwischen dem Befund und den Angaben nicht genügend zum Bewußtsein kommt, und daß die Leute jahrelang im Genusse der erheblicheren Rente bleiben. In solchen Fällen ist bei späterer Entdeckung die Verurteilung wegen Betrugs in einer ganzen Reihe von Fällen herbeigeführt worden. Alle bisher geschilderten Fülle sind glücklicherweise, so häufig sie auch absolut genommen vorkommen, immerhin noch Ausnahmen. Regel aber ist bei wirklich vorhandnen Unfallfolgen eine solche Übertreibung, sowohl dem unter¬ suchenden Arzt als anch den Behörden gegenüber — bei diesen meist ausgedrückt in mehr oder weniger den trüben Ursprung aus der Schreibstube des Winkel¬ advokaten verratenden Schriftsätzen —, daß eine Bewilligung der Renten auf Grund dieser Behauptungen alle Träger der Rentenlasten geradezu bankerott machen würde. Es würde leicht sein, zahlreiche beweisende Beispiele anzuführen, aber die Rücksicht auf den Raum verbietet es. Hervorgehoben muß aber der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/641>, abgerufen am 22.07.2024.