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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Die Festlegung der zweijährigen Dienstzeit

folgedessen, und sogar erfahrene Militärs sprachen sich dahin aus, daß wenn
man nicht einen vollen dritten Jahrgang haben könne, es besser sei, diesen
Torso völlig abzuschaffen, sofern man dafür zwei volle Dienstjahre und ent¬
sprechend verstärktes Ausbildungspersonal erhalten könne. Auf dieser Grund¬
lage entstanden die Mißgeburten der Caprivischen Halbbataillone, die sich als
nicht lebensfähig und nicht leistungsfähig erwiesen. Aber als man sie endlich
auflöste und zu vollbürtigen Truppenteilen machte, vergaß man, daß sie ihrer
eigentlichen Bestimmung wieder entzogen wurden, ohne daß man dafür Ersatz schuf.
Fortan lag in allen drei Bataillonen des Regiments den sehr knapp bemessenen
Unteroffizieren wieder der gesamte Dienst mit Einschluß der Ausbildung ob, eine
ununterbrochne Arbeit vom letzten Septembertage des einen bis zum letzten
Septembertage des nächsten Jahres, worauf dann wieder von vorn angefangen
wurde. Man hat sich darum schon genötigt gesehen, auch die zweijährige Dienstzeit
in xiiixi unterhalb der Grenzen von vierundzwanzig Monaten zu bemessen.

Nun kann man nicht leugnen, daß seit den sechziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts, wo König Wilhelm so harte Kämpfe um die dreijährige Dienst¬
zeit auf sich nahm, nicht nur bei unsern Nachbarheeren eine wesentliche Herab¬
setzung der Dienstzeit stattgefunden hat, sondern daß auch bei unserm eignen
Ersatz Intelligenz, Findigkeit und Gewandtheit zugenommen haben, ein Umstand,
der der Ausbildungsfähigkeit, wenn auch nicht immer der Disziplin und dem
sittlichen Halt des Mannes zugute kommt. An die Stelle des früher weit über¬
wiegend ländlichen Ersatzes ist in sehr großem Umfange -- infolge des Anwachsens
des Fabrikwesens und der großen Städte -- städtischer Ersatz getreten, beide
Kategorien halten zahlenmäßig einander fast die Wage. Von dem Standpunkt
der erleichterten Ausbildungsfähigkeit mag somit eine dauernde Herabsetzung
der Dienstzeit zulässig erscheinen. Als Thiers im Jahre 1871 die französische
Armee reorganisierte, verlangte er die fünfjährige Dienstzeit bei der Fahne.
Heute führen die Franzosen schon die zweijährige ein, und man wird nicht be¬
haupten können, daß der französische Ersatz dem deutschen überlegen sei; Öster¬
reich-Ungarn ist gleichfalls zur zweijährigen Dienstzeit übergegangen. Rußland
hat die Dienstzeit der Fußtruppen mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht
allmählich ans vier Jahre herabgesetzt, tatsächlich werden es im weiten Zaren¬
reiche wohl meist nur drei Jahre sein. Unter diesen Umständen begeht die
deutsche Heeresverwaltung kein Unrecht -- weder an der Armee noch an den
Erinnerungen Kaiser Wilhelms des Ersten --, wenn sie sich zur dauernden
Festlegung der zweijährigen Dienstzeit entschließt unter der Voraussetzung, daß
ihr die dauernd nötigen Kompensationen in Gestalt der Vermehrung des Lehr¬
personals, der Aufbesserung seiner Lage und in einer solchen allmählichen Ver¬
mehrung der Ccidres gewährt werden, die die Mängel in unserm jetzigen Heeres-
vrganismus beseitigt. Damit wird zugleich die Möglichkeit gesichert, die wehr¬
fähigen jungen Deutschen auch in ihrer stetig wachsenden Zahl durch die Schule
des Heeres gehn zu lassen.

Das Fazit jeder neuen sachlichen Erörterung der Frage kann immer nur sein,
daß prinzipiell eine dreijährige Ausbildung einer zweijährigen gewiß immer vor¬
zuziehen bleibt, und daß man die endgiltige Preisgebung der dreijährigen nur
mit tiefem Bedauern verzeichnen kann. Aber sie wäre bei der wachsenden Volks-


Die Festlegung der zweijährigen Dienstzeit

folgedessen, und sogar erfahrene Militärs sprachen sich dahin aus, daß wenn
man nicht einen vollen dritten Jahrgang haben könne, es besser sei, diesen
Torso völlig abzuschaffen, sofern man dafür zwei volle Dienstjahre und ent¬
sprechend verstärktes Ausbildungspersonal erhalten könne. Auf dieser Grund¬
lage entstanden die Mißgeburten der Caprivischen Halbbataillone, die sich als
nicht lebensfähig und nicht leistungsfähig erwiesen. Aber als man sie endlich
auflöste und zu vollbürtigen Truppenteilen machte, vergaß man, daß sie ihrer
eigentlichen Bestimmung wieder entzogen wurden, ohne daß man dafür Ersatz schuf.
Fortan lag in allen drei Bataillonen des Regiments den sehr knapp bemessenen
Unteroffizieren wieder der gesamte Dienst mit Einschluß der Ausbildung ob, eine
ununterbrochne Arbeit vom letzten Septembertage des einen bis zum letzten
Septembertage des nächsten Jahres, worauf dann wieder von vorn angefangen
wurde. Man hat sich darum schon genötigt gesehen, auch die zweijährige Dienstzeit
in xiiixi unterhalb der Grenzen von vierundzwanzig Monaten zu bemessen.

Nun kann man nicht leugnen, daß seit den sechziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts, wo König Wilhelm so harte Kämpfe um die dreijährige Dienst¬
zeit auf sich nahm, nicht nur bei unsern Nachbarheeren eine wesentliche Herab¬
setzung der Dienstzeit stattgefunden hat, sondern daß auch bei unserm eignen
Ersatz Intelligenz, Findigkeit und Gewandtheit zugenommen haben, ein Umstand,
der der Ausbildungsfähigkeit, wenn auch nicht immer der Disziplin und dem
sittlichen Halt des Mannes zugute kommt. An die Stelle des früher weit über¬
wiegend ländlichen Ersatzes ist in sehr großem Umfange — infolge des Anwachsens
des Fabrikwesens und der großen Städte — städtischer Ersatz getreten, beide
Kategorien halten zahlenmäßig einander fast die Wage. Von dem Standpunkt
der erleichterten Ausbildungsfähigkeit mag somit eine dauernde Herabsetzung
der Dienstzeit zulässig erscheinen. Als Thiers im Jahre 1871 die französische
Armee reorganisierte, verlangte er die fünfjährige Dienstzeit bei der Fahne.
Heute führen die Franzosen schon die zweijährige ein, und man wird nicht be¬
haupten können, daß der französische Ersatz dem deutschen überlegen sei; Öster¬
reich-Ungarn ist gleichfalls zur zweijährigen Dienstzeit übergegangen. Rußland
hat die Dienstzeit der Fußtruppen mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht
allmählich ans vier Jahre herabgesetzt, tatsächlich werden es im weiten Zaren¬
reiche wohl meist nur drei Jahre sein. Unter diesen Umständen begeht die
deutsche Heeresverwaltung kein Unrecht — weder an der Armee noch an den
Erinnerungen Kaiser Wilhelms des Ersten —, wenn sie sich zur dauernden
Festlegung der zweijährigen Dienstzeit entschließt unter der Voraussetzung, daß
ihr die dauernd nötigen Kompensationen in Gestalt der Vermehrung des Lehr¬
personals, der Aufbesserung seiner Lage und in einer solchen allmählichen Ver¬
mehrung der Ccidres gewährt werden, die die Mängel in unserm jetzigen Heeres-
vrganismus beseitigt. Damit wird zugleich die Möglichkeit gesichert, die wehr¬
fähigen jungen Deutschen auch in ihrer stetig wachsenden Zahl durch die Schule
des Heeres gehn zu lassen.

Das Fazit jeder neuen sachlichen Erörterung der Frage kann immer nur sein,
daß prinzipiell eine dreijährige Ausbildung einer zweijährigen gewiß immer vor¬
zuziehen bleibt, und daß man die endgiltige Preisgebung der dreijährigen nur
mit tiefem Bedauern verzeichnen kann. Aber sie wäre bei der wachsenden Volks-


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[0385] Die Festlegung der zweijährigen Dienstzeit folgedessen, und sogar erfahrene Militärs sprachen sich dahin aus, daß wenn man nicht einen vollen dritten Jahrgang haben könne, es besser sei, diesen Torso völlig abzuschaffen, sofern man dafür zwei volle Dienstjahre und ent¬ sprechend verstärktes Ausbildungspersonal erhalten könne. Auf dieser Grund¬ lage entstanden die Mißgeburten der Caprivischen Halbbataillone, die sich als nicht lebensfähig und nicht leistungsfähig erwiesen. Aber als man sie endlich auflöste und zu vollbürtigen Truppenteilen machte, vergaß man, daß sie ihrer eigentlichen Bestimmung wieder entzogen wurden, ohne daß man dafür Ersatz schuf. Fortan lag in allen drei Bataillonen des Regiments den sehr knapp bemessenen Unteroffizieren wieder der gesamte Dienst mit Einschluß der Ausbildung ob, eine ununterbrochne Arbeit vom letzten Septembertage des einen bis zum letzten Septembertage des nächsten Jahres, worauf dann wieder von vorn angefangen wurde. Man hat sich darum schon genötigt gesehen, auch die zweijährige Dienstzeit in xiiixi unterhalb der Grenzen von vierundzwanzig Monaten zu bemessen. Nun kann man nicht leugnen, daß seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, wo König Wilhelm so harte Kämpfe um die dreijährige Dienst¬ zeit auf sich nahm, nicht nur bei unsern Nachbarheeren eine wesentliche Herab¬ setzung der Dienstzeit stattgefunden hat, sondern daß auch bei unserm eignen Ersatz Intelligenz, Findigkeit und Gewandtheit zugenommen haben, ein Umstand, der der Ausbildungsfähigkeit, wenn auch nicht immer der Disziplin und dem sittlichen Halt des Mannes zugute kommt. An die Stelle des früher weit über¬ wiegend ländlichen Ersatzes ist in sehr großem Umfange — infolge des Anwachsens des Fabrikwesens und der großen Städte — städtischer Ersatz getreten, beide Kategorien halten zahlenmäßig einander fast die Wage. Von dem Standpunkt der erleichterten Ausbildungsfähigkeit mag somit eine dauernde Herabsetzung der Dienstzeit zulässig erscheinen. Als Thiers im Jahre 1871 die französische Armee reorganisierte, verlangte er die fünfjährige Dienstzeit bei der Fahne. Heute führen die Franzosen schon die zweijährige ein, und man wird nicht be¬ haupten können, daß der französische Ersatz dem deutschen überlegen sei; Öster¬ reich-Ungarn ist gleichfalls zur zweijährigen Dienstzeit übergegangen. Rußland hat die Dienstzeit der Fußtruppen mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht allmählich ans vier Jahre herabgesetzt, tatsächlich werden es im weiten Zaren¬ reiche wohl meist nur drei Jahre sein. Unter diesen Umständen begeht die deutsche Heeresverwaltung kein Unrecht — weder an der Armee noch an den Erinnerungen Kaiser Wilhelms des Ersten —, wenn sie sich zur dauernden Festlegung der zweijährigen Dienstzeit entschließt unter der Voraussetzung, daß ihr die dauernd nötigen Kompensationen in Gestalt der Vermehrung des Lehr¬ personals, der Aufbesserung seiner Lage und in einer solchen allmählichen Ver¬ mehrung der Ccidres gewährt werden, die die Mängel in unserm jetzigen Heeres- vrganismus beseitigt. Damit wird zugleich die Möglichkeit gesichert, die wehr¬ fähigen jungen Deutschen auch in ihrer stetig wachsenden Zahl durch die Schule des Heeres gehn zu lassen. Das Fazit jeder neuen sachlichen Erörterung der Frage kann immer nur sein, daß prinzipiell eine dreijährige Ausbildung einer zweijährigen gewiß immer vor¬ zuziehen bleibt, und daß man die endgiltige Preisgebung der dreijährigen nur mit tiefem Bedauern verzeichnen kann. Aber sie wäre bei der wachsenden Volks-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/385>, abgerufen am 22.07.2024.