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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Die Festlegung der zweijährige" Dienstzeit

hältnismäßig leichter als heute gewesen wäre. Heute ist das Drängen nach Diäten
oder Anwesenheitsgeldern, und damit der Verzicht auf den rein ehrenamtlichen
Charakter des Maubads, bis in die rechte Seite des Reichstags hinein ver¬
breitet. Was uns bis jetzt vor der praktischen Einführung bewahrt hat,
ist nur die Schwierigkeit, einerseits ausreichende Kompensationen zu finden,
andrerseits sie vom Reichstage annehmen zu lassen. Staatssekretär Graf
Posadowsky hat vor kurzem, als er für eine höflichere Behandlung des Bundes¬
rath durch die Linke plädierte, eine verfassungsmäßige Gleichstellung beider
Körperschaften, Bundesrat und Reichstag, zugestanden. Aber der Bundesrat
ist eine von den Regierungen ernannte, nach deren Instruktionen abstimmende,
zudem mit Regierungsbefugnissen ausgestattete Körperschaft, die als auf einer
völlig andern Basis stehend einer aus dem allgemeinen, gleichen und geheimen
Stimmrecht hervorgegangnen nicht ebenbürtig sein kann. Der Reichstag ist auf¬
lösbar, der Bundesrat nicht; er hat vielmehr laut Artikel 24 die Auflösung des
Reichstags unter Zustimmung des Kaisers zu beschließen. Also eine verfassungs¬
mäßige Gleichstellung ist weder vorhanden, noch durch die Verfassung beabsichtigt.

Doch das sind zunächst akademische Betrachtungen, während dagegen die Frage
der Dienstzeit mitten in die harte Praxis hineinführt. Ein Menschenalter und
mehr ist vergangen, seit König Wilhelm der Erste nicht nur das Behagen der
fürstlichen Existenz seiner hohen Jahre, sondern seine Krone daransetzte und die
Not schwerer Kämpfe auf sich nahm, um die dreijährige Dienstzeit, die er für
absolut nötig erachtete, dem Abgeordnetenhause gegenüber aufrecht zu erhalten.
In den ernsten Zeiten der Konfliktsjahre hat es wiederholt Momente gegeben,
wo die Streitaxt um deu Preis der zweijährigen Dienstzeit begraben werden
konnte. Aber der König war eher bereit, die Krone niederzulegen als in ein
Zugeständnis zu willigen, das er sein Leben lang in Wort und Schrift bekämpft
hatte, und das seinen festgefügten Überzeugungen, die sich auf die Erfahrungen
eines funfzigjährigen Soldatenlebens gründeten, schnurstracks zuwider war. Es
war die Infanterie der dreijährigen Dienstzeit, die Düppel und Alsen stürmte
und in den Feldzügen von 1866 und 1870 so hervorragende Leistungen voll¬
brachte, daß Fürst Bismarck später einmal von ihr sagte, die Infanterie von
1870 sei die beste gewesen, die Preußen jemals gehabt habe. Wenn dennoch
schon fünf Jahre nach dem Tode Kaiser Wilhelms bei einer abermaligen
Armeeverstärkung die zweijährige Dienstzeit eingeführt wurde, so geschah das
nicht in pietätloser Hintansetzung seiner Grundsätze, sondern weil man der Über-
zeugung zu sein glaubte, daß ohne dieses Zugeständnis die Bewilligung nicht
zu haben sei. Ob das wirklich so der Fall war, das heute ex xost zu unter¬
suchen, hätte höchstens noch historischen Wert, jedenfalls mochte der damalige
Reichskanzler es auf Kämpfe um die Dienstzeit nicht ankommen lassen. Hierzu
kam allerdings, daß seit Mitte der siebziger Jahre einer solchen Entschließung
durch zunehmende umfassende Beurlaubungen des dritten Jahrgangs unwider-
leglich vorgearbeitet worden war. Der sogenannte Königsurlaub hatte, um deu
finanziellen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, immer größere Dimensionen
augenommen: mit späterer Einstellung, frühzeitigerer Entlassung, Ernteurlaub
und sonstigem Urlaub sank bei manchen Truppenteilen die durchschnittliche Dienst¬
zeit auf zweieinhalb Jahre und weniger. Der dritte Jahrgang verkümmerte in-


Die Festlegung der zweijährige» Dienstzeit

hältnismäßig leichter als heute gewesen wäre. Heute ist das Drängen nach Diäten
oder Anwesenheitsgeldern, und damit der Verzicht auf den rein ehrenamtlichen
Charakter des Maubads, bis in die rechte Seite des Reichstags hinein ver¬
breitet. Was uns bis jetzt vor der praktischen Einführung bewahrt hat,
ist nur die Schwierigkeit, einerseits ausreichende Kompensationen zu finden,
andrerseits sie vom Reichstage annehmen zu lassen. Staatssekretär Graf
Posadowsky hat vor kurzem, als er für eine höflichere Behandlung des Bundes¬
rath durch die Linke plädierte, eine verfassungsmäßige Gleichstellung beider
Körperschaften, Bundesrat und Reichstag, zugestanden. Aber der Bundesrat
ist eine von den Regierungen ernannte, nach deren Instruktionen abstimmende,
zudem mit Regierungsbefugnissen ausgestattete Körperschaft, die als auf einer
völlig andern Basis stehend einer aus dem allgemeinen, gleichen und geheimen
Stimmrecht hervorgegangnen nicht ebenbürtig sein kann. Der Reichstag ist auf¬
lösbar, der Bundesrat nicht; er hat vielmehr laut Artikel 24 die Auflösung des
Reichstags unter Zustimmung des Kaisers zu beschließen. Also eine verfassungs¬
mäßige Gleichstellung ist weder vorhanden, noch durch die Verfassung beabsichtigt.

Doch das sind zunächst akademische Betrachtungen, während dagegen die Frage
der Dienstzeit mitten in die harte Praxis hineinführt. Ein Menschenalter und
mehr ist vergangen, seit König Wilhelm der Erste nicht nur das Behagen der
fürstlichen Existenz seiner hohen Jahre, sondern seine Krone daransetzte und die
Not schwerer Kämpfe auf sich nahm, um die dreijährige Dienstzeit, die er für
absolut nötig erachtete, dem Abgeordnetenhause gegenüber aufrecht zu erhalten.
In den ernsten Zeiten der Konfliktsjahre hat es wiederholt Momente gegeben,
wo die Streitaxt um deu Preis der zweijährigen Dienstzeit begraben werden
konnte. Aber der König war eher bereit, die Krone niederzulegen als in ein
Zugeständnis zu willigen, das er sein Leben lang in Wort und Schrift bekämpft
hatte, und das seinen festgefügten Überzeugungen, die sich auf die Erfahrungen
eines funfzigjährigen Soldatenlebens gründeten, schnurstracks zuwider war. Es
war die Infanterie der dreijährigen Dienstzeit, die Düppel und Alsen stürmte
und in den Feldzügen von 1866 und 1870 so hervorragende Leistungen voll¬
brachte, daß Fürst Bismarck später einmal von ihr sagte, die Infanterie von
1870 sei die beste gewesen, die Preußen jemals gehabt habe. Wenn dennoch
schon fünf Jahre nach dem Tode Kaiser Wilhelms bei einer abermaligen
Armeeverstärkung die zweijährige Dienstzeit eingeführt wurde, so geschah das
nicht in pietätloser Hintansetzung seiner Grundsätze, sondern weil man der Über-
zeugung zu sein glaubte, daß ohne dieses Zugeständnis die Bewilligung nicht
zu haben sei. Ob das wirklich so der Fall war, das heute ex xost zu unter¬
suchen, hätte höchstens noch historischen Wert, jedenfalls mochte der damalige
Reichskanzler es auf Kämpfe um die Dienstzeit nicht ankommen lassen. Hierzu
kam allerdings, daß seit Mitte der siebziger Jahre einer solchen Entschließung
durch zunehmende umfassende Beurlaubungen des dritten Jahrgangs unwider-
leglich vorgearbeitet worden war. Der sogenannte Königsurlaub hatte, um deu
finanziellen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, immer größere Dimensionen
augenommen: mit späterer Einstellung, frühzeitigerer Entlassung, Ernteurlaub
und sonstigem Urlaub sank bei manchen Truppenteilen die durchschnittliche Dienst¬
zeit auf zweieinhalb Jahre und weniger. Der dritte Jahrgang verkümmerte in-


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[0384] Die Festlegung der zweijährige» Dienstzeit hältnismäßig leichter als heute gewesen wäre. Heute ist das Drängen nach Diäten oder Anwesenheitsgeldern, und damit der Verzicht auf den rein ehrenamtlichen Charakter des Maubads, bis in die rechte Seite des Reichstags hinein ver¬ breitet. Was uns bis jetzt vor der praktischen Einführung bewahrt hat, ist nur die Schwierigkeit, einerseits ausreichende Kompensationen zu finden, andrerseits sie vom Reichstage annehmen zu lassen. Staatssekretär Graf Posadowsky hat vor kurzem, als er für eine höflichere Behandlung des Bundes¬ rath durch die Linke plädierte, eine verfassungsmäßige Gleichstellung beider Körperschaften, Bundesrat und Reichstag, zugestanden. Aber der Bundesrat ist eine von den Regierungen ernannte, nach deren Instruktionen abstimmende, zudem mit Regierungsbefugnissen ausgestattete Körperschaft, die als auf einer völlig andern Basis stehend einer aus dem allgemeinen, gleichen und geheimen Stimmrecht hervorgegangnen nicht ebenbürtig sein kann. Der Reichstag ist auf¬ lösbar, der Bundesrat nicht; er hat vielmehr laut Artikel 24 die Auflösung des Reichstags unter Zustimmung des Kaisers zu beschließen. Also eine verfassungs¬ mäßige Gleichstellung ist weder vorhanden, noch durch die Verfassung beabsichtigt. Doch das sind zunächst akademische Betrachtungen, während dagegen die Frage der Dienstzeit mitten in die harte Praxis hineinführt. Ein Menschenalter und mehr ist vergangen, seit König Wilhelm der Erste nicht nur das Behagen der fürstlichen Existenz seiner hohen Jahre, sondern seine Krone daransetzte und die Not schwerer Kämpfe auf sich nahm, um die dreijährige Dienstzeit, die er für absolut nötig erachtete, dem Abgeordnetenhause gegenüber aufrecht zu erhalten. In den ernsten Zeiten der Konfliktsjahre hat es wiederholt Momente gegeben, wo die Streitaxt um deu Preis der zweijährigen Dienstzeit begraben werden konnte. Aber der König war eher bereit, die Krone niederzulegen als in ein Zugeständnis zu willigen, das er sein Leben lang in Wort und Schrift bekämpft hatte, und das seinen festgefügten Überzeugungen, die sich auf die Erfahrungen eines funfzigjährigen Soldatenlebens gründeten, schnurstracks zuwider war. Es war die Infanterie der dreijährigen Dienstzeit, die Düppel und Alsen stürmte und in den Feldzügen von 1866 und 1870 so hervorragende Leistungen voll¬ brachte, daß Fürst Bismarck später einmal von ihr sagte, die Infanterie von 1870 sei die beste gewesen, die Preußen jemals gehabt habe. Wenn dennoch schon fünf Jahre nach dem Tode Kaiser Wilhelms bei einer abermaligen Armeeverstärkung die zweijährige Dienstzeit eingeführt wurde, so geschah das nicht in pietätloser Hintansetzung seiner Grundsätze, sondern weil man der Über- zeugung zu sein glaubte, daß ohne dieses Zugeständnis die Bewilligung nicht zu haben sei. Ob das wirklich so der Fall war, das heute ex xost zu unter¬ suchen, hätte höchstens noch historischen Wert, jedenfalls mochte der damalige Reichskanzler es auf Kämpfe um die Dienstzeit nicht ankommen lassen. Hierzu kam allerdings, daß seit Mitte der siebziger Jahre einer solchen Entschließung durch zunehmende umfassende Beurlaubungen des dritten Jahrgangs unwider- leglich vorgearbeitet worden war. Der sogenannte Königsurlaub hatte, um deu finanziellen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, immer größere Dimensionen augenommen: mit späterer Einstellung, frühzeitigerer Entlassung, Ernteurlaub und sonstigem Urlaub sank bei manchen Truppenteilen die durchschnittliche Dienst¬ zeit auf zweieinhalb Jahre und weniger. Der dritte Jahrgang verkümmerte in-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/384>, abgerufen am 22.07.2024.