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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und wohnungsgeldznschuß

gemäß besondre Feststellung der Sätze für die Offiziere in dem Wohnungs-
geldzuschußtarif; Gewährung des Stallgeldes an die Offiziere nach den Sätzen
für den Naturalservis.

3. Schaffung einer besondern Ortsklasseneinteilung für den Wohnungs¬
geldzuschuß auf Grund statistischer Erhebungen über die Wohnungsmietpreise
in allen beteiligten Orten nach dem Einheitspreis für ein heizbares Zimmer;
Erhöhung der Einzimmerpreise mit Rücksicht auf außergewöhnliche Teuerungs-
verhältnisse, ausnahmsweise hohe Kommunalabgaben, sowie Kirchen- und Schul¬
lasten usw.; Bildung von fünf Ortsklassen.

4. Bestimmung der Größe einer standesgemäßen Wohnung für jede der
aufgeführten acht Veamtenkategorien.

5. Feststellung der Wohnungsgeldzuschttsse unter Anwendung von Prozent¬
sätzen der durchschnittlichen Wohnungsmieten (Ziffer 4) für jede Beamteukategorie;
Abstufung der Prozentsätze nach den Kategorien und nach den Ortsklassen;
Zuschlag der Beträge, um die sich die Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten
erhöhen, zu den für die Offiziere berechneten Tarifsätzen (Ziffer 2).

Die mit der Regelung der Wvhnungsgeldzuschüsse im Zusammenhang
stehenden Fragen, ob und wie weit die Wohnungsgeldzuschüsse als pensions¬
fähig anzusehen sind, ob den unverheirateten Beamten (oder den Beamten ohne
Familie) ein Teil (z. B. wie in Sachsen die Hälfte) des Wohnungsgeldzuschusses
zuzubilligeu ist, und ob die Teuernngs- oder die Stellenzulagen schon bei
dieser Gelegenheit oder erst später bei der zu erwartenden Regulierung der
Minimalgehälter wegfallen sollen, bleiben hier zunächst unerörtert.

Wie sich jetzt schon übersehen läßt, werden nicht alle Tarifsätze für den
Wohnungsgeldzuschnß erhöht werden können, weil in manchen Fällen die im
Jcihre 1873 gewährten Sätze bei der angestrebten, möglichst gerechten Ab¬
messung noch den heutigen Preisen der Wohnungsmieten entsprechen. Auch
wird sich vermutlich bei einzelnen Orten infolge der statistischen Wohnungs¬
aufnahme zeigen, daß sie in eine niedere Ortsklasse gehören, und deshalb für
die eine oder die andre Beamtenkategorie niedrigere Betrüge als die bisherigen
angesetzt werden müssen. In keinem Falle soll aber diese Reform den Offizieren
oder den Beamten Schädigungen bringen. Die Beteiligten werden vielmehr
grundsätzlich im Genuß ihrer jetzigen Bezüge zu lassen sein, solange sie an
ihrem Stationsort bleiben; die über die neuen Sätze hinaus zu zahlenden
Betrüge würden deshalb in den Etats als künftig wegfallend zu bezeichnen sein.

Die finanzielle Wirkung der Vorschlüge läßt sich erst erkennen, wenn die
Ergebnisse der Wohnuugsaufuahme abgeschlossen vorliegen. -- Für diese selbst
ist jetzt die günstigste Zeit, da in der Bewegung der Mietpreise augenblicklich
ein Stillstand eingetreten ist, und bei dem neuen wirtschaftlichen Aufschwung,
dem wir entgegenzugehn scheinen, die Preise bald wieder eine steigende Tendenz
zeigen werden. -- Nach den frühern statistischen Erhebungen, deren Ergebnisse
vorher mitgeteilt worden sind, kann man z. B. annehmen, daß in die erste
Ortsklasse (jetzige Ausnahmeklasse ^) wahrscheinlich weniger Orte kommen
werden, als jetzt darin sind; die für diese geplanten Tarifsätze würden mithin
einen geringern Kostenaufwand verursachen, als wenn für die jetzt eingereihten


Grenzboten I 1904 44
Servis und wohnungsgeldznschuß

gemäß besondre Feststellung der Sätze für die Offiziere in dem Wohnungs-
geldzuschußtarif; Gewährung des Stallgeldes an die Offiziere nach den Sätzen
für den Naturalservis.

3. Schaffung einer besondern Ortsklasseneinteilung für den Wohnungs¬
geldzuschuß auf Grund statistischer Erhebungen über die Wohnungsmietpreise
in allen beteiligten Orten nach dem Einheitspreis für ein heizbares Zimmer;
Erhöhung der Einzimmerpreise mit Rücksicht auf außergewöhnliche Teuerungs-
verhältnisse, ausnahmsweise hohe Kommunalabgaben, sowie Kirchen- und Schul¬
lasten usw.; Bildung von fünf Ortsklassen.

4. Bestimmung der Größe einer standesgemäßen Wohnung für jede der
aufgeführten acht Veamtenkategorien.

5. Feststellung der Wohnungsgeldzuschttsse unter Anwendung von Prozent¬
sätzen der durchschnittlichen Wohnungsmieten (Ziffer 4) für jede Beamteukategorie;
Abstufung der Prozentsätze nach den Kategorien und nach den Ortsklassen;
Zuschlag der Beträge, um die sich die Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten
erhöhen, zu den für die Offiziere berechneten Tarifsätzen (Ziffer 2).

Die mit der Regelung der Wvhnungsgeldzuschüsse im Zusammenhang
stehenden Fragen, ob und wie weit die Wohnungsgeldzuschüsse als pensions¬
fähig anzusehen sind, ob den unverheirateten Beamten (oder den Beamten ohne
Familie) ein Teil (z. B. wie in Sachsen die Hälfte) des Wohnungsgeldzuschusses
zuzubilligeu ist, und ob die Teuernngs- oder die Stellenzulagen schon bei
dieser Gelegenheit oder erst später bei der zu erwartenden Regulierung der
Minimalgehälter wegfallen sollen, bleiben hier zunächst unerörtert.

Wie sich jetzt schon übersehen läßt, werden nicht alle Tarifsätze für den
Wohnungsgeldzuschnß erhöht werden können, weil in manchen Fällen die im
Jcihre 1873 gewährten Sätze bei der angestrebten, möglichst gerechten Ab¬
messung noch den heutigen Preisen der Wohnungsmieten entsprechen. Auch
wird sich vermutlich bei einzelnen Orten infolge der statistischen Wohnungs¬
aufnahme zeigen, daß sie in eine niedere Ortsklasse gehören, und deshalb für
die eine oder die andre Beamtenkategorie niedrigere Betrüge als die bisherigen
angesetzt werden müssen. In keinem Falle soll aber diese Reform den Offizieren
oder den Beamten Schädigungen bringen. Die Beteiligten werden vielmehr
grundsätzlich im Genuß ihrer jetzigen Bezüge zu lassen sein, solange sie an
ihrem Stationsort bleiben; die über die neuen Sätze hinaus zu zahlenden
Betrüge würden deshalb in den Etats als künftig wegfallend zu bezeichnen sein.

Die finanzielle Wirkung der Vorschlüge läßt sich erst erkennen, wenn die
Ergebnisse der Wohnuugsaufuahme abgeschlossen vorliegen. — Für diese selbst
ist jetzt die günstigste Zeit, da in der Bewegung der Mietpreise augenblicklich
ein Stillstand eingetreten ist, und bei dem neuen wirtschaftlichen Aufschwung,
dem wir entgegenzugehn scheinen, die Preise bald wieder eine steigende Tendenz
zeigen werden. — Nach den frühern statistischen Erhebungen, deren Ergebnisse
vorher mitgeteilt worden sind, kann man z. B. annehmen, daß in die erste
Ortsklasse (jetzige Ausnahmeklasse ^) wahrscheinlich weniger Orte kommen
werden, als jetzt darin sind; die für diese geplanten Tarifsätze würden mithin
einen geringern Kostenaufwand verursachen, als wenn für die jetzt eingereihten


Grenzboten I 1904 44
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[0345] Servis und wohnungsgeldznschuß gemäß besondre Feststellung der Sätze für die Offiziere in dem Wohnungs- geldzuschußtarif; Gewährung des Stallgeldes an die Offiziere nach den Sätzen für den Naturalservis. 3. Schaffung einer besondern Ortsklasseneinteilung für den Wohnungs¬ geldzuschuß auf Grund statistischer Erhebungen über die Wohnungsmietpreise in allen beteiligten Orten nach dem Einheitspreis für ein heizbares Zimmer; Erhöhung der Einzimmerpreise mit Rücksicht auf außergewöhnliche Teuerungs- verhältnisse, ausnahmsweise hohe Kommunalabgaben, sowie Kirchen- und Schul¬ lasten usw.; Bildung von fünf Ortsklassen. 4. Bestimmung der Größe einer standesgemäßen Wohnung für jede der aufgeführten acht Veamtenkategorien. 5. Feststellung der Wohnungsgeldzuschttsse unter Anwendung von Prozent¬ sätzen der durchschnittlichen Wohnungsmieten (Ziffer 4) für jede Beamteukategorie; Abstufung der Prozentsätze nach den Kategorien und nach den Ortsklassen; Zuschlag der Beträge, um die sich die Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten erhöhen, zu den für die Offiziere berechneten Tarifsätzen (Ziffer 2). Die mit der Regelung der Wvhnungsgeldzuschüsse im Zusammenhang stehenden Fragen, ob und wie weit die Wohnungsgeldzuschüsse als pensions¬ fähig anzusehen sind, ob den unverheirateten Beamten (oder den Beamten ohne Familie) ein Teil (z. B. wie in Sachsen die Hälfte) des Wohnungsgeldzuschusses zuzubilligeu ist, und ob die Teuernngs- oder die Stellenzulagen schon bei dieser Gelegenheit oder erst später bei der zu erwartenden Regulierung der Minimalgehälter wegfallen sollen, bleiben hier zunächst unerörtert. Wie sich jetzt schon übersehen läßt, werden nicht alle Tarifsätze für den Wohnungsgeldzuschnß erhöht werden können, weil in manchen Fällen die im Jcihre 1873 gewährten Sätze bei der angestrebten, möglichst gerechten Ab¬ messung noch den heutigen Preisen der Wohnungsmieten entsprechen. Auch wird sich vermutlich bei einzelnen Orten infolge der statistischen Wohnungs¬ aufnahme zeigen, daß sie in eine niedere Ortsklasse gehören, und deshalb für die eine oder die andre Beamtenkategorie niedrigere Betrüge als die bisherigen angesetzt werden müssen. In keinem Falle soll aber diese Reform den Offizieren oder den Beamten Schädigungen bringen. Die Beteiligten werden vielmehr grundsätzlich im Genuß ihrer jetzigen Bezüge zu lassen sein, solange sie an ihrem Stationsort bleiben; die über die neuen Sätze hinaus zu zahlenden Betrüge würden deshalb in den Etats als künftig wegfallend zu bezeichnen sein. Die finanzielle Wirkung der Vorschlüge läßt sich erst erkennen, wenn die Ergebnisse der Wohnuugsaufuahme abgeschlossen vorliegen. — Für diese selbst ist jetzt die günstigste Zeit, da in der Bewegung der Mietpreise augenblicklich ein Stillstand eingetreten ist, und bei dem neuen wirtschaftlichen Aufschwung, dem wir entgegenzugehn scheinen, die Preise bald wieder eine steigende Tendenz zeigen werden. — Nach den frühern statistischen Erhebungen, deren Ergebnisse vorher mitgeteilt worden sind, kann man z. B. annehmen, daß in die erste Ortsklasse (jetzige Ausnahmeklasse ^) wahrscheinlich weniger Orte kommen werden, als jetzt darin sind; die für diese geplanten Tarifsätze würden mithin einen geringern Kostenaufwand verursachen, als wenn für die jetzt eingereihten Grenzboten I 1904 44

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/345>, abgerufen am 22.07.2024.