Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Servis und ZVohmmgsgeldzuschuß

genommen, so muß der jetzige Selbstmieterservis für Offiziere und Militär¬
beamte, d, h. nur der Personalservis wegfallen, während der Stallservis nach
dem für das Naturalquartier geregelt und dementsprechend in den Sätzen für
die zweiten und weitern Pferde der Offiziere usw. erhöht werden müßte. Diese
Forderung läßt sich leicht erfüllen, und der Reichshaushaltsetat würde nur
durch die Steigerung des Stallgeldes belastet werden.

Bei allen Verhandlungen über die Servisfrage ist es im Reichstag als
ein Übelstand bezeichnet worden, daß die Offiziere und die Militärbeamten durch
die Versetzung ihres Garnisonortes in eine höhere Servisklasse nicht nur eine
Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses, sondern auch eine solche des
Quartiergeldes erhalten, also gegenüber den Zivilbeamten, für die nur der
erste in Betracht kommt, mehr als doppelt bedacht werden. So würde jetzt
bei der Versetzung der Städte Breslau, Leipzig, Köln usw. ein Oberst
642 Mark, ein Major oder Hauptmann 510 Mark mehr erhalten, wogegen
die diesen Chargen gleichstehenden Zivilbeamten nur einen Vorteil von 300
und 240 Mark Hütten. Dieser Übelstand ist dadurch veranlaßt worden, daß
man bei der Einführung des Wohnungsgeldzuschusses für die Beamten im
Jahre 1873 die Offiziere nicht leer ausgehn lassen wollte und ihnen neben
dem schon bestehenden Selbstmieterservis in Anerkennung ihrer Verdienste in
den der Gründung des Reichs vorangegangnen drei Feldzügen auch den
Wohiumgsgeldzuschuß als ein Benefizium bewilligte. Für die Offiziere sind
damit zwei bewegliche Teile ihres Diensteinkommens geschaffen, die eine den
Verhältnissen nicht entsprechende Verschiedenheit in ihren Dienstbezügen herbei¬
geführt haben. Vergleicht man nämlich die vorher genannten Offizierchargen
in der niedrigsten und der höchsten Servisklasse, so bezieht ein Oberst in Orts¬
klasse IV an Servis und Wohnungsgeldzuschuß zusammen 1134 Mark, ein
Major oder Hauptmann 852 Mark, hingegen ein Oberst in Ortsklasse ^
(Berlin) 2514 Mark, ein Major oder Hauptmann 1872 Mark, mithin gegen¬
über Ortsklasse IV je 1380 und 1020 Mark mehr, während sich das Ein¬
kommen der Beamten derselben Wohnungsgeldklassen nur um 660 und
480 Mark steigert. Offenbar ist die Spannung zwischen den Sätzen für die
Offiziere zu hoch, für die Beamten eher zu niedrig, abgesehen von der Differenz
von 720 und 540 Mark zu ungunsten des Beamten.

Will man nun den Selbstmieterservis ausscheiden, so würde die Summe
der bisherigen Einkünfte der Offiziere an Servis und Wohnnngsgeldzuschuß
um den pensionsfähigen Teil des ersten zu kürzen, und der Rest als Wohnungs¬
geld zu gewähren, der pensionsfähige Servisteil aber als Gehalt oder -- für
die höhern Chargen -- als Dienstzulage zu verrechnen sein. Danach wäre,
um bei den erwähnten Offizieren zu bleiben, dem Oberst eine Dienstzulage
von 870 Mark, dem Major und dem Hauptmann eine Gehaltszulage von
640 Mark zu bewilligen, sodann blieben als Wohnungsgeldzuschuß in den
einzelnen Servisklassen für den Oberst 1644, 1002, 606, 414 und 264 Mark,
für den Major usw. 1232, 722, 476, 344 und 212 Mark übrig, Beträge,
die als besondre Sätze in dem Tarif für den Wohnungsgeldzuschuß aufzu¬
führen wären. Es würde sich hier also zunächst nur um ein Rechenexempel


Servis und ZVohmmgsgeldzuschuß

genommen, so muß der jetzige Selbstmieterservis für Offiziere und Militär¬
beamte, d, h. nur der Personalservis wegfallen, während der Stallservis nach
dem für das Naturalquartier geregelt und dementsprechend in den Sätzen für
die zweiten und weitern Pferde der Offiziere usw. erhöht werden müßte. Diese
Forderung läßt sich leicht erfüllen, und der Reichshaushaltsetat würde nur
durch die Steigerung des Stallgeldes belastet werden.

Bei allen Verhandlungen über die Servisfrage ist es im Reichstag als
ein Übelstand bezeichnet worden, daß die Offiziere und die Militärbeamten durch
die Versetzung ihres Garnisonortes in eine höhere Servisklasse nicht nur eine
Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses, sondern auch eine solche des
Quartiergeldes erhalten, also gegenüber den Zivilbeamten, für die nur der
erste in Betracht kommt, mehr als doppelt bedacht werden. So würde jetzt
bei der Versetzung der Städte Breslau, Leipzig, Köln usw. ein Oberst
642 Mark, ein Major oder Hauptmann 510 Mark mehr erhalten, wogegen
die diesen Chargen gleichstehenden Zivilbeamten nur einen Vorteil von 300
und 240 Mark Hütten. Dieser Übelstand ist dadurch veranlaßt worden, daß
man bei der Einführung des Wohnungsgeldzuschusses für die Beamten im
Jahre 1873 die Offiziere nicht leer ausgehn lassen wollte und ihnen neben
dem schon bestehenden Selbstmieterservis in Anerkennung ihrer Verdienste in
den der Gründung des Reichs vorangegangnen drei Feldzügen auch den
Wohiumgsgeldzuschuß als ein Benefizium bewilligte. Für die Offiziere sind
damit zwei bewegliche Teile ihres Diensteinkommens geschaffen, die eine den
Verhältnissen nicht entsprechende Verschiedenheit in ihren Dienstbezügen herbei¬
geführt haben. Vergleicht man nämlich die vorher genannten Offizierchargen
in der niedrigsten und der höchsten Servisklasse, so bezieht ein Oberst in Orts¬
klasse IV an Servis und Wohnungsgeldzuschuß zusammen 1134 Mark, ein
Major oder Hauptmann 852 Mark, hingegen ein Oberst in Ortsklasse ^
(Berlin) 2514 Mark, ein Major oder Hauptmann 1872 Mark, mithin gegen¬
über Ortsklasse IV je 1380 und 1020 Mark mehr, während sich das Ein¬
kommen der Beamten derselben Wohnungsgeldklassen nur um 660 und
480 Mark steigert. Offenbar ist die Spannung zwischen den Sätzen für die
Offiziere zu hoch, für die Beamten eher zu niedrig, abgesehen von der Differenz
von 720 und 540 Mark zu ungunsten des Beamten.

Will man nun den Selbstmieterservis ausscheiden, so würde die Summe
der bisherigen Einkünfte der Offiziere an Servis und Wohnnngsgeldzuschuß
um den pensionsfähigen Teil des ersten zu kürzen, und der Rest als Wohnungs¬
geld zu gewähren, der pensionsfähige Servisteil aber als Gehalt oder — für
die höhern Chargen — als Dienstzulage zu verrechnen sein. Danach wäre,
um bei den erwähnten Offizieren zu bleiben, dem Oberst eine Dienstzulage
von 870 Mark, dem Major und dem Hauptmann eine Gehaltszulage von
640 Mark zu bewilligen, sodann blieben als Wohnungsgeldzuschuß in den
einzelnen Servisklassen für den Oberst 1644, 1002, 606, 414 und 264 Mark,
für den Major usw. 1232, 722, 476, 344 und 212 Mark übrig, Beträge,
die als besondre Sätze in dem Tarif für den Wohnungsgeldzuschuß aufzu¬
führen wären. Es würde sich hier also zunächst nur um ein Rechenexempel


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0338" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/293135"/>
          <fw type="header" place="top"> Servis und ZVohmmgsgeldzuschuß</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1857" prev="#ID_1856"> genommen, so muß der jetzige Selbstmieterservis für Offiziere und Militär¬<lb/>
beamte, d, h. nur der Personalservis wegfallen, während der Stallservis nach<lb/>
dem für das Naturalquartier geregelt und dementsprechend in den Sätzen für<lb/>
die zweiten und weitern Pferde der Offiziere usw. erhöht werden müßte. Diese<lb/>
Forderung läßt sich leicht erfüllen, und der Reichshaushaltsetat würde nur<lb/>
durch die Steigerung des Stallgeldes belastet werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1858"> Bei allen Verhandlungen über die Servisfrage ist es im Reichstag als<lb/>
ein Übelstand bezeichnet worden, daß die Offiziere und die Militärbeamten durch<lb/>
die Versetzung ihres Garnisonortes in eine höhere Servisklasse nicht nur eine<lb/>
Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses, sondern auch eine solche des<lb/>
Quartiergeldes erhalten, also gegenüber den Zivilbeamten, für die nur der<lb/>
erste in Betracht kommt, mehr als doppelt bedacht werden. So würde jetzt<lb/>
bei der Versetzung der Städte Breslau, Leipzig, Köln usw. ein Oberst<lb/>
642 Mark, ein Major oder Hauptmann 510 Mark mehr erhalten, wogegen<lb/>
die diesen Chargen gleichstehenden Zivilbeamten nur einen Vorteil von 300<lb/>
und 240 Mark Hütten. Dieser Übelstand ist dadurch veranlaßt worden, daß<lb/>
man bei der Einführung des Wohnungsgeldzuschusses für die Beamten im<lb/>
Jahre 1873 die Offiziere nicht leer ausgehn lassen wollte und ihnen neben<lb/>
dem schon bestehenden Selbstmieterservis in Anerkennung ihrer Verdienste in<lb/>
den der Gründung des Reichs vorangegangnen drei Feldzügen auch den<lb/>
Wohiumgsgeldzuschuß als ein Benefizium bewilligte. Für die Offiziere sind<lb/>
damit zwei bewegliche Teile ihres Diensteinkommens geschaffen, die eine den<lb/>
Verhältnissen nicht entsprechende Verschiedenheit in ihren Dienstbezügen herbei¬<lb/>
geführt haben. Vergleicht man nämlich die vorher genannten Offizierchargen<lb/>
in der niedrigsten und der höchsten Servisklasse, so bezieht ein Oberst in Orts¬<lb/>
klasse IV an Servis und Wohnungsgeldzuschuß zusammen 1134 Mark, ein<lb/>
Major oder Hauptmann 852 Mark, hingegen ein Oberst in Ortsklasse ^<lb/>
(Berlin) 2514 Mark, ein Major oder Hauptmann 1872 Mark, mithin gegen¬<lb/>
über Ortsklasse IV je 1380 und 1020 Mark mehr, während sich das Ein¬<lb/>
kommen der Beamten derselben Wohnungsgeldklassen nur um 660 und<lb/>
480 Mark steigert. Offenbar ist die Spannung zwischen den Sätzen für die<lb/>
Offiziere zu hoch, für die Beamten eher zu niedrig, abgesehen von der Differenz<lb/>
von 720 und 540 Mark zu ungunsten des Beamten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1859" next="#ID_1860"> Will man nun den Selbstmieterservis ausscheiden, so würde die Summe<lb/>
der bisherigen Einkünfte der Offiziere an Servis und Wohnnngsgeldzuschuß<lb/>
um den pensionsfähigen Teil des ersten zu kürzen, und der Rest als Wohnungs¬<lb/>
geld zu gewähren, der pensionsfähige Servisteil aber als Gehalt oder &#x2014; für<lb/>
die höhern Chargen &#x2014; als Dienstzulage zu verrechnen sein. Danach wäre,<lb/>
um bei den erwähnten Offizieren zu bleiben, dem Oberst eine Dienstzulage<lb/>
von 870 Mark, dem Major und dem Hauptmann eine Gehaltszulage von<lb/>
640 Mark zu bewilligen, sodann blieben als Wohnungsgeldzuschuß in den<lb/>
einzelnen Servisklassen für den Oberst 1644, 1002, 606, 414 und 264 Mark,<lb/>
für den Major usw. 1232, 722, 476, 344 und 212 Mark übrig, Beträge,<lb/>
die als besondre Sätze in dem Tarif für den Wohnungsgeldzuschuß aufzu¬<lb/>
führen wären.  Es würde sich hier also zunächst nur um ein Rechenexempel</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0338] Servis und ZVohmmgsgeldzuschuß genommen, so muß der jetzige Selbstmieterservis für Offiziere und Militär¬ beamte, d, h. nur der Personalservis wegfallen, während der Stallservis nach dem für das Naturalquartier geregelt und dementsprechend in den Sätzen für die zweiten und weitern Pferde der Offiziere usw. erhöht werden müßte. Diese Forderung läßt sich leicht erfüllen, und der Reichshaushaltsetat würde nur durch die Steigerung des Stallgeldes belastet werden. Bei allen Verhandlungen über die Servisfrage ist es im Reichstag als ein Übelstand bezeichnet worden, daß die Offiziere und die Militärbeamten durch die Versetzung ihres Garnisonortes in eine höhere Servisklasse nicht nur eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses, sondern auch eine solche des Quartiergeldes erhalten, also gegenüber den Zivilbeamten, für die nur der erste in Betracht kommt, mehr als doppelt bedacht werden. So würde jetzt bei der Versetzung der Städte Breslau, Leipzig, Köln usw. ein Oberst 642 Mark, ein Major oder Hauptmann 510 Mark mehr erhalten, wogegen die diesen Chargen gleichstehenden Zivilbeamten nur einen Vorteil von 300 und 240 Mark Hütten. Dieser Übelstand ist dadurch veranlaßt worden, daß man bei der Einführung des Wohnungsgeldzuschusses für die Beamten im Jahre 1873 die Offiziere nicht leer ausgehn lassen wollte und ihnen neben dem schon bestehenden Selbstmieterservis in Anerkennung ihrer Verdienste in den der Gründung des Reichs vorangegangnen drei Feldzügen auch den Wohiumgsgeldzuschuß als ein Benefizium bewilligte. Für die Offiziere sind damit zwei bewegliche Teile ihres Diensteinkommens geschaffen, die eine den Verhältnissen nicht entsprechende Verschiedenheit in ihren Dienstbezügen herbei¬ geführt haben. Vergleicht man nämlich die vorher genannten Offizierchargen in der niedrigsten und der höchsten Servisklasse, so bezieht ein Oberst in Orts¬ klasse IV an Servis und Wohnungsgeldzuschuß zusammen 1134 Mark, ein Major oder Hauptmann 852 Mark, hingegen ein Oberst in Ortsklasse ^ (Berlin) 2514 Mark, ein Major oder Hauptmann 1872 Mark, mithin gegen¬ über Ortsklasse IV je 1380 und 1020 Mark mehr, während sich das Ein¬ kommen der Beamten derselben Wohnungsgeldklassen nur um 660 und 480 Mark steigert. Offenbar ist die Spannung zwischen den Sätzen für die Offiziere zu hoch, für die Beamten eher zu niedrig, abgesehen von der Differenz von 720 und 540 Mark zu ungunsten des Beamten. Will man nun den Selbstmieterservis ausscheiden, so würde die Summe der bisherigen Einkünfte der Offiziere an Servis und Wohnnngsgeldzuschuß um den pensionsfähigen Teil des ersten zu kürzen, und der Rest als Wohnungs¬ geld zu gewähren, der pensionsfähige Servisteil aber als Gehalt oder — für die höhern Chargen — als Dienstzulage zu verrechnen sein. Danach wäre, um bei den erwähnten Offizieren zu bleiben, dem Oberst eine Dienstzulage von 870 Mark, dem Major und dem Hauptmann eine Gehaltszulage von 640 Mark zu bewilligen, sodann blieben als Wohnungsgeldzuschuß in den einzelnen Servisklassen für den Oberst 1644, 1002, 606, 414 und 264 Mark, für den Major usw. 1232, 722, 476, 344 und 212 Mark übrig, Beträge, die als besondre Sätze in dem Tarif für den Wohnungsgeldzuschuß aufzu¬ führen wären. Es würde sich hier also zunächst nur um ein Rechenexempel

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/338
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/338>, abgerufen am 23.07.2024.