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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und lvohnungsgeldzuschuß

wurden in den beteiligten Orten Erhebungen gemacht, durch die allein der
Wert der Quartierleistung ohne Rücksicht auf die ortsüblichen Mietpreise der
Wohnungen festgestellt werden sollte, da es nur darauf ankam, den Quartier¬
gebern eine billige Entschädigung für die zur Unterbringung des Militärs
gelieferten Wohn- und Schlafräume, sowie für Beleuchtung und Heizung zu
gewähren, nicht aber einen Gewinn zu verschaffen, wie ihn die Wirte durch
Vermietung ihrer Wohnungen erstreben. Erst im Jahre 1902 wurde in den
"Grundsätzen" ausgesprochen, daß die tatsächlich gezählten Mietpreise "einen
gewissen Anhalt" für die Beurteilung des Werth der Quartierleistung böten
und deshalb entsprechend zu berücksichtigen seien. Die für die damalige Re¬
gierungsvorlage angestellten Ermittlungen der Mietpreise erstreckten sich auf
345 planmäßig ausgewählte Orte, in denen höchstens fünfundzwanzig Offiziere
und Beamte jeder Wohnungsgeldzuschußklasse nach der Zahl der bewohnten
Zimmer und dem dafür zu zahlenden Mietpreise befragt wurden, damit man
daraus den Durchschnittspreis für ein Zimmer in jedem der Orte berechnen
könnte. Aus den Ergebnissen dieser Erhebungen wurde ein Anlaß zur
Trennung der Klasseneinteilung für Servis und Wohnungsgeldzuschuß nicht
hergeleitet, sondern nur zur Aufhebung der frühern fünften Servisklasse und
zu ihrer Vereinigung mit der vierten Klasse. Der gewonnene Einheitszimmer¬
preis wurde zwar bei einer größern Anzahl von Orten als entscheidend für
die Versetzung in eine höhere Ortsklasse erachtet, im allgemeinen blieb jedoch
zunächst der Wert der Quartierleistung maßgebend. Demzufolge schlug die
Reichsregierung zum Beispiel von den neunundzwanzig Städten, die in An¬
betracht ihrer Teuerungsverhältnisse, besonders der hohen Mietpreise ihr Auf¬
rücken in die Ausnahmeklasse ^ (Berlin) beantragt hatten, keine einzige zur
Aufnahme in diese Klasse vor, obwohl die Lebensverhältnisse in den dazu ge¬
hörenden zehn Städten außer Berlin dieses Hütten rechtfertigen können. Der
Reichstag lehnte aber alle Vorschläge der Regierung aus Einreihung von
Orten in höhere Servisklassen ab, um eine Trennung von Servis und
Wohnungsgeldzuschuß zu erwirken, wie er es schon früher gewünscht hatte.

Wie im Lause der Zeit die Ansichten in dieser Frage geschwankt haben,
dafür bietet die Stadt Köln ein interessantes Beispiel. Sie wurde zuerst im
Jahre 1887, ebenso wie Breslau und Leipzig, zur Versetzung nach Klasse ^
(Berlin) vorgeschlagen; der Reichstag gab jedoch zur Vermeidung von Be¬
rufungen von andern Städten und auch wegen des bedeutenden Kostenauf¬
wands, der daraus erwachsen wäre, seine Einwilligung nicht. Im Jahre 1897,
als eine Petition der Kölner Beamten vorlag, verhielt sich die Reichsregierung
ablehnend unter der Begründung, daß sich die Wohnungsverhältnisse in Köln
infolge der inzwischen eingetretnen Entfestigung und Erweiterung der Stadt
wesentlich gebessert Hütten; die Petition blieb deshalb unberücksichtigt, zumal
da auch die Kölner Serviskommission und die Stadtverwaltung erklärt hatten,
daß an Wohnungen kein Mangel sei, und die Höhe der Kosten für die Ein¬
quartierung der Truppen eine Versetzung der Stadt in die höchste Servis¬
klasse nicht rechtfertige; allerdings verlautete, daß bei der Verhandlung der
Frage in der Gemeindeverwaltung die unausbleibliche Rückwirkung der Änderung


Servis und lvohnungsgeldzuschuß

wurden in den beteiligten Orten Erhebungen gemacht, durch die allein der
Wert der Quartierleistung ohne Rücksicht auf die ortsüblichen Mietpreise der
Wohnungen festgestellt werden sollte, da es nur darauf ankam, den Quartier¬
gebern eine billige Entschädigung für die zur Unterbringung des Militärs
gelieferten Wohn- und Schlafräume, sowie für Beleuchtung und Heizung zu
gewähren, nicht aber einen Gewinn zu verschaffen, wie ihn die Wirte durch
Vermietung ihrer Wohnungen erstreben. Erst im Jahre 1902 wurde in den
„Grundsätzen" ausgesprochen, daß die tatsächlich gezählten Mietpreise „einen
gewissen Anhalt" für die Beurteilung des Werth der Quartierleistung böten
und deshalb entsprechend zu berücksichtigen seien. Die für die damalige Re¬
gierungsvorlage angestellten Ermittlungen der Mietpreise erstreckten sich auf
345 planmäßig ausgewählte Orte, in denen höchstens fünfundzwanzig Offiziere
und Beamte jeder Wohnungsgeldzuschußklasse nach der Zahl der bewohnten
Zimmer und dem dafür zu zahlenden Mietpreise befragt wurden, damit man
daraus den Durchschnittspreis für ein Zimmer in jedem der Orte berechnen
könnte. Aus den Ergebnissen dieser Erhebungen wurde ein Anlaß zur
Trennung der Klasseneinteilung für Servis und Wohnungsgeldzuschuß nicht
hergeleitet, sondern nur zur Aufhebung der frühern fünften Servisklasse und
zu ihrer Vereinigung mit der vierten Klasse. Der gewonnene Einheitszimmer¬
preis wurde zwar bei einer größern Anzahl von Orten als entscheidend für
die Versetzung in eine höhere Ortsklasse erachtet, im allgemeinen blieb jedoch
zunächst der Wert der Quartierleistung maßgebend. Demzufolge schlug die
Reichsregierung zum Beispiel von den neunundzwanzig Städten, die in An¬
betracht ihrer Teuerungsverhältnisse, besonders der hohen Mietpreise ihr Auf¬
rücken in die Ausnahmeklasse ^ (Berlin) beantragt hatten, keine einzige zur
Aufnahme in diese Klasse vor, obwohl die Lebensverhältnisse in den dazu ge¬
hörenden zehn Städten außer Berlin dieses Hütten rechtfertigen können. Der
Reichstag lehnte aber alle Vorschläge der Regierung aus Einreihung von
Orten in höhere Servisklassen ab, um eine Trennung von Servis und
Wohnungsgeldzuschuß zu erwirken, wie er es schon früher gewünscht hatte.

Wie im Lause der Zeit die Ansichten in dieser Frage geschwankt haben,
dafür bietet die Stadt Köln ein interessantes Beispiel. Sie wurde zuerst im
Jahre 1887, ebenso wie Breslau und Leipzig, zur Versetzung nach Klasse ^
(Berlin) vorgeschlagen; der Reichstag gab jedoch zur Vermeidung von Be¬
rufungen von andern Städten und auch wegen des bedeutenden Kostenauf¬
wands, der daraus erwachsen wäre, seine Einwilligung nicht. Im Jahre 1897,
als eine Petition der Kölner Beamten vorlag, verhielt sich die Reichsregierung
ablehnend unter der Begründung, daß sich die Wohnungsverhältnisse in Köln
infolge der inzwischen eingetretnen Entfestigung und Erweiterung der Stadt
wesentlich gebessert Hütten; die Petition blieb deshalb unberücksichtigt, zumal
da auch die Kölner Serviskommission und die Stadtverwaltung erklärt hatten,
daß an Wohnungen kein Mangel sei, und die Höhe der Kosten für die Ein¬
quartierung der Truppen eine Versetzung der Stadt in die höchste Servis¬
klasse nicht rechtfertige; allerdings verlautete, daß bei der Verhandlung der
Frage in der Gemeindeverwaltung die unausbleibliche Rückwirkung der Änderung


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[0336] Servis und lvohnungsgeldzuschuß wurden in den beteiligten Orten Erhebungen gemacht, durch die allein der Wert der Quartierleistung ohne Rücksicht auf die ortsüblichen Mietpreise der Wohnungen festgestellt werden sollte, da es nur darauf ankam, den Quartier¬ gebern eine billige Entschädigung für die zur Unterbringung des Militärs gelieferten Wohn- und Schlafräume, sowie für Beleuchtung und Heizung zu gewähren, nicht aber einen Gewinn zu verschaffen, wie ihn die Wirte durch Vermietung ihrer Wohnungen erstreben. Erst im Jahre 1902 wurde in den „Grundsätzen" ausgesprochen, daß die tatsächlich gezählten Mietpreise „einen gewissen Anhalt" für die Beurteilung des Werth der Quartierleistung böten und deshalb entsprechend zu berücksichtigen seien. Die für die damalige Re¬ gierungsvorlage angestellten Ermittlungen der Mietpreise erstreckten sich auf 345 planmäßig ausgewählte Orte, in denen höchstens fünfundzwanzig Offiziere und Beamte jeder Wohnungsgeldzuschußklasse nach der Zahl der bewohnten Zimmer und dem dafür zu zahlenden Mietpreise befragt wurden, damit man daraus den Durchschnittspreis für ein Zimmer in jedem der Orte berechnen könnte. Aus den Ergebnissen dieser Erhebungen wurde ein Anlaß zur Trennung der Klasseneinteilung für Servis und Wohnungsgeldzuschuß nicht hergeleitet, sondern nur zur Aufhebung der frühern fünften Servisklasse und zu ihrer Vereinigung mit der vierten Klasse. Der gewonnene Einheitszimmer¬ preis wurde zwar bei einer größern Anzahl von Orten als entscheidend für die Versetzung in eine höhere Ortsklasse erachtet, im allgemeinen blieb jedoch zunächst der Wert der Quartierleistung maßgebend. Demzufolge schlug die Reichsregierung zum Beispiel von den neunundzwanzig Städten, die in An¬ betracht ihrer Teuerungsverhältnisse, besonders der hohen Mietpreise ihr Auf¬ rücken in die Ausnahmeklasse ^ (Berlin) beantragt hatten, keine einzige zur Aufnahme in diese Klasse vor, obwohl die Lebensverhältnisse in den dazu ge¬ hörenden zehn Städten außer Berlin dieses Hütten rechtfertigen können. Der Reichstag lehnte aber alle Vorschläge der Regierung aus Einreihung von Orten in höhere Servisklassen ab, um eine Trennung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß zu erwirken, wie er es schon früher gewünscht hatte. Wie im Lause der Zeit die Ansichten in dieser Frage geschwankt haben, dafür bietet die Stadt Köln ein interessantes Beispiel. Sie wurde zuerst im Jahre 1887, ebenso wie Breslau und Leipzig, zur Versetzung nach Klasse ^ (Berlin) vorgeschlagen; der Reichstag gab jedoch zur Vermeidung von Be¬ rufungen von andern Städten und auch wegen des bedeutenden Kostenauf¬ wands, der daraus erwachsen wäre, seine Einwilligung nicht. Im Jahre 1897, als eine Petition der Kölner Beamten vorlag, verhielt sich die Reichsregierung ablehnend unter der Begründung, daß sich die Wohnungsverhältnisse in Köln infolge der inzwischen eingetretnen Entfestigung und Erweiterung der Stadt wesentlich gebessert Hütten; die Petition blieb deshalb unberücksichtigt, zumal da auch die Kölner Serviskommission und die Stadtverwaltung erklärt hatten, daß an Wohnungen kein Mangel sei, und die Höhe der Kosten für die Ein¬ quartierung der Truppen eine Versetzung der Stadt in die höchste Servis¬ klasse nicht rechtfertige; allerdings verlautete, daß bei der Verhandlung der Frage in der Gemeindeverwaltung die unausbleibliche Rückwirkung der Änderung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/336>, abgerufen am 23.07.2024.