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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Der Armeekonflikr in Ungarn

Aufrufe an die Militärpflichtiger, sie möchten sich freiwillig melden und ihren
dreijährigen Kameraden, die unter der Ungunst der Zeitverhültnisse leiden
müßten, Helfen. Daraus Hütte sich doch etwas machen lassen! Die Leute
hatten mehr Verständnis für die Sachlage als die Führer. Da diese aber
keinen Gedanken zu fassen vermochten, mußte natürlich die Regierung schuld
sein, weil sie sich vor deu Ungarn gebeugt habe. Ob das wahr sei, wurde
gar nicht untersucht, man kam damit über den eignen Mangel an Entschlu߬
fähigkeit hinweg.

Aber auch wenn es wahr gewesen wäre, Hütte man jn gerade einen
Entschluß fassen müssen, und zwar einen, der den Fehler möglichst gut gemacht
Hütte. Daß jetzt eine Gelegenheit verpaßt wurde, die die Stellung der Deutschen
in der ganzen Monarchie mit einem Schlage geändert hätte, ist wohl heute den
"Führern" noch nicht klar geworden. Man habe ja der Negierung alles be¬
willigt, aber sie hätte sich vor den Ungarn gebeugt, wurde fortwährend wieder¬
holt. Das war in Wirklichkeit nicht wahr. Zunächst handelte es sich um
zwei verschiedne Regierungen, aber auch der eignen hatte man tatsächlich nichts
bewilligt. Wohl hatte man die Rekrutenzahl samt der Erhöhung zugestanden,
jedoch mit der Chiarischen Resolution, daß die Bewilligung bloß gelten solle,
wenn sie auch in Ungarn in gleicher Weise erfolge. Das war nun nicht ge¬
schehen, einerlei, ob durch Schuld des ungarischen Parlaments oder der Re¬
gierung, und die Bewilligung in Österreich war damit gefallen. Man ersieht
daraus wieder, wie wertlos und unter Umstünden schädlich eine solche für die
Sache selbst bedeutungslose, gegen Ungarn vexatorisch gemeinte und schon
darum unpolitische parlamentarische Klausel werden kann. Mit ähnlichen
parlamentarischen Kunststückchen hatte vor vierzig Jahren die liberale Partei
in Preußen die Hecresreorganisation verfahren und dadurch den großen Konflikt
hervorgerufen. Wäre die Resolution Chiari nicht gewesen, so hatte man in
Osterreich tatsächlich alles bewilligt, es Hütte keine Schwierigkeiten gegeben.
Auch wenn die Neichsmilitürverwaltung wegen der Verhältnisse in Ungarn auf
die Vermehrung der Mannschaften für die Artillerie usw. Hütte verzichten wollen,
konnte man in Österreich die mehr bewilligten 5900 Mann durch Anwendung
des ewig mißbrauchten Paragraphen 14 oder durch eine kaiserliche Verordnung
erlassen. Es würe zwar auch aus den bekannten "verfassungsmüßigen" und
"parlamentarischen" Bedenken darüber räsoniert worden, aber die Sache hätte
sich ohne besondre Führlichkeiten gemacht.

So war man aber trotz der vermeintlichen Bewilligung in Österreich ge¬
rade soweit wie in Ungarn, und die Militärverwaltung war in ihrem Recht,
als sie unter diesen Uniständen die Dreijährigen zurückbehalten wollte. Das
Wehrgesetz gibt der Kriegsverwaltung ohne weiteres das Recht und die Voll¬
macht, unter Umständen die Soldaten des dritten Jahrgangs auch über den
31. Oktober hinaus bis zum 1. Januar festzuhalten, und auch daun kann sie
sie als Reservisten sofort wieder einberufen. Bisher hatte die Heeresverwaltung
nicht nötig gehabt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Ma߬
regel war also nicht "verfassungswidrig," aber dringend geboten, weil schon
die Lage auf der Balkanhalbinsel die Schwächung der Präsenzzahl um etwa


Der Armeekonflikr in Ungarn

Aufrufe an die Militärpflichtiger, sie möchten sich freiwillig melden und ihren
dreijährigen Kameraden, die unter der Ungunst der Zeitverhültnisse leiden
müßten, Helfen. Daraus Hütte sich doch etwas machen lassen! Die Leute
hatten mehr Verständnis für die Sachlage als die Führer. Da diese aber
keinen Gedanken zu fassen vermochten, mußte natürlich die Regierung schuld
sein, weil sie sich vor deu Ungarn gebeugt habe. Ob das wahr sei, wurde
gar nicht untersucht, man kam damit über den eignen Mangel an Entschlu߬
fähigkeit hinweg.

Aber auch wenn es wahr gewesen wäre, Hütte man jn gerade einen
Entschluß fassen müssen, und zwar einen, der den Fehler möglichst gut gemacht
Hütte. Daß jetzt eine Gelegenheit verpaßt wurde, die die Stellung der Deutschen
in der ganzen Monarchie mit einem Schlage geändert hätte, ist wohl heute den
„Führern" noch nicht klar geworden. Man habe ja der Negierung alles be¬
willigt, aber sie hätte sich vor den Ungarn gebeugt, wurde fortwährend wieder¬
holt. Das war in Wirklichkeit nicht wahr. Zunächst handelte es sich um
zwei verschiedne Regierungen, aber auch der eignen hatte man tatsächlich nichts
bewilligt. Wohl hatte man die Rekrutenzahl samt der Erhöhung zugestanden,
jedoch mit der Chiarischen Resolution, daß die Bewilligung bloß gelten solle,
wenn sie auch in Ungarn in gleicher Weise erfolge. Das war nun nicht ge¬
schehen, einerlei, ob durch Schuld des ungarischen Parlaments oder der Re¬
gierung, und die Bewilligung in Österreich war damit gefallen. Man ersieht
daraus wieder, wie wertlos und unter Umstünden schädlich eine solche für die
Sache selbst bedeutungslose, gegen Ungarn vexatorisch gemeinte und schon
darum unpolitische parlamentarische Klausel werden kann. Mit ähnlichen
parlamentarischen Kunststückchen hatte vor vierzig Jahren die liberale Partei
in Preußen die Hecresreorganisation verfahren und dadurch den großen Konflikt
hervorgerufen. Wäre die Resolution Chiari nicht gewesen, so hatte man in
Osterreich tatsächlich alles bewilligt, es Hütte keine Schwierigkeiten gegeben.
Auch wenn die Neichsmilitürverwaltung wegen der Verhältnisse in Ungarn auf
die Vermehrung der Mannschaften für die Artillerie usw. Hütte verzichten wollen,
konnte man in Österreich die mehr bewilligten 5900 Mann durch Anwendung
des ewig mißbrauchten Paragraphen 14 oder durch eine kaiserliche Verordnung
erlassen. Es würe zwar auch aus den bekannten „verfassungsmüßigen" und
„parlamentarischen" Bedenken darüber räsoniert worden, aber die Sache hätte
sich ohne besondre Führlichkeiten gemacht.

So war man aber trotz der vermeintlichen Bewilligung in Österreich ge¬
rade soweit wie in Ungarn, und die Militärverwaltung war in ihrem Recht,
als sie unter diesen Uniständen die Dreijährigen zurückbehalten wollte. Das
Wehrgesetz gibt der Kriegsverwaltung ohne weiteres das Recht und die Voll¬
macht, unter Umständen die Soldaten des dritten Jahrgangs auch über den
31. Oktober hinaus bis zum 1. Januar festzuhalten, und auch daun kann sie
sie als Reservisten sofort wieder einberufen. Bisher hatte die Heeresverwaltung
nicht nötig gehabt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Ma߬
regel war also nicht „verfassungswidrig," aber dringend geboten, weil schon
die Lage auf der Balkanhalbinsel die Schwächung der Präsenzzahl um etwa


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[0147] Der Armeekonflikr in Ungarn Aufrufe an die Militärpflichtiger, sie möchten sich freiwillig melden und ihren dreijährigen Kameraden, die unter der Ungunst der Zeitverhültnisse leiden müßten, Helfen. Daraus Hütte sich doch etwas machen lassen! Die Leute hatten mehr Verständnis für die Sachlage als die Führer. Da diese aber keinen Gedanken zu fassen vermochten, mußte natürlich die Regierung schuld sein, weil sie sich vor deu Ungarn gebeugt habe. Ob das wahr sei, wurde gar nicht untersucht, man kam damit über den eignen Mangel an Entschlu߬ fähigkeit hinweg. Aber auch wenn es wahr gewesen wäre, Hütte man jn gerade einen Entschluß fassen müssen, und zwar einen, der den Fehler möglichst gut gemacht Hütte. Daß jetzt eine Gelegenheit verpaßt wurde, die die Stellung der Deutschen in der ganzen Monarchie mit einem Schlage geändert hätte, ist wohl heute den „Führern" noch nicht klar geworden. Man habe ja der Negierung alles be¬ willigt, aber sie hätte sich vor den Ungarn gebeugt, wurde fortwährend wieder¬ holt. Das war in Wirklichkeit nicht wahr. Zunächst handelte es sich um zwei verschiedne Regierungen, aber auch der eignen hatte man tatsächlich nichts bewilligt. Wohl hatte man die Rekrutenzahl samt der Erhöhung zugestanden, jedoch mit der Chiarischen Resolution, daß die Bewilligung bloß gelten solle, wenn sie auch in Ungarn in gleicher Weise erfolge. Das war nun nicht ge¬ schehen, einerlei, ob durch Schuld des ungarischen Parlaments oder der Re¬ gierung, und die Bewilligung in Österreich war damit gefallen. Man ersieht daraus wieder, wie wertlos und unter Umstünden schädlich eine solche für die Sache selbst bedeutungslose, gegen Ungarn vexatorisch gemeinte und schon darum unpolitische parlamentarische Klausel werden kann. Mit ähnlichen parlamentarischen Kunststückchen hatte vor vierzig Jahren die liberale Partei in Preußen die Hecresreorganisation verfahren und dadurch den großen Konflikt hervorgerufen. Wäre die Resolution Chiari nicht gewesen, so hatte man in Osterreich tatsächlich alles bewilligt, es Hütte keine Schwierigkeiten gegeben. Auch wenn die Neichsmilitürverwaltung wegen der Verhältnisse in Ungarn auf die Vermehrung der Mannschaften für die Artillerie usw. Hütte verzichten wollen, konnte man in Österreich die mehr bewilligten 5900 Mann durch Anwendung des ewig mißbrauchten Paragraphen 14 oder durch eine kaiserliche Verordnung erlassen. Es würe zwar auch aus den bekannten „verfassungsmüßigen" und „parlamentarischen" Bedenken darüber räsoniert worden, aber die Sache hätte sich ohne besondre Führlichkeiten gemacht. So war man aber trotz der vermeintlichen Bewilligung in Österreich ge¬ rade soweit wie in Ungarn, und die Militärverwaltung war in ihrem Recht, als sie unter diesen Uniständen die Dreijährigen zurückbehalten wollte. Das Wehrgesetz gibt der Kriegsverwaltung ohne weiteres das Recht und die Voll¬ macht, unter Umständen die Soldaten des dritten Jahrgangs auch über den 31. Oktober hinaus bis zum 1. Januar festzuhalten, und auch daun kann sie sie als Reservisten sofort wieder einberufen. Bisher hatte die Heeresverwaltung nicht nötig gehabt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Ma߬ regel war also nicht „verfassungswidrig," aber dringend geboten, weil schon die Lage auf der Balkanhalbinsel die Schwächung der Präsenzzahl um etwa

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/147>, abgerufen am 25.08.2024.