Unerbittlichkeit eingetrieben werden, die die Härte des staatlichen Steuererhebers weit hinter sich läßt. Es ist immer nur noch von Rechten, von Pflichten für die Massen überhaupt nicht mehr die Rede. Die gesamte Gesetzgebung und Verwaltung, mir zu oft sogar die Judikatur arbeiten in dieser Richtung, der Warnruf Eugen Richters ist durchaus berechtigt. Freilich haben ihn konser¬ vative Leute schon seit vielen Jahren erhoben.
Aber vielleicht ist zwischen 1807 und 1903 doch noch eine Parallele zu¬ lässig? Auch die Reformen von 1807 begegneten ja manchem Widerspruch, schließlich fügte sich alles, teils aus Patriotismus, teils vor dem festen und unbeugsamen Willen des Staats. Nur eine oberflächliche Argumentation könnte damit Recht haben. Im Jahre 1807 beugte man sich dem Zorn über die Schmach des niedergetretenen Vaterlandes, dem Ruf nach Rache, nach Befreiung, nach Wiederaufrichtung des alten glorreichen Preußens. Es war von 1807 bis 1813 trotz des schwersten Druckes die Zeit der heiligsten Erhebung dnrch alle großen sittlichen Triebe, der Erhebung eines königlich gesinnten Volks, wie sie vorher und nachher die Geschichte nicht wiedergesehen hat. Was will dem gegenüber die wüste Phraseologie der Sozialdemokratie, die emsige Tüftelei des Kathedersvzialismus bedeuten! Im Jahre 1807 gab man Rechte, um darauf große Pflichten zu begründen, in unsern Tagen werden die Pflichten aufgegeben und nur noch Rechte verlangt. Längst ist den Massen der Glaube an den festen und unbeugsamen Willen des Staates verloren gegangen, der seit dem würdelosen Scheitern des Gesetzentwurfs zum Schutze der Arbeitswillige!, im Jahre 1899 auf jede gesetzgeberische Initiative gegenüber der Sozial- demokratie verzichtet hat. Seitdem Fürst Hohenlohe es sich gefallen ließ, daß die Vorlage unter dem Hohngelächter der Svzmldemokratie vom Reichstag er¬ schlagen und "verscharrt" wurde, und zwar dies alles ungeachtet oder wegen (!) der Kaiserlichen Initiative, ans der der Gesetzentwurf hervorgegangen war, wußten die Führer der Sozialdemokratin daß gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Partei nicht mehr zu erwarten wcireu. Die Gesetzgebung hatte vor ihr das Gewehr gestreckt. Man sagt wohl, die Vorlage sei an ihren Übertreibungen zu¬ grunde gegangen. Der Vorwurf ist billig. Sache des Reichstags war es, in der Kommissionsberatung den brauchbaren Kern herauszuschälen und in an¬ nehmbare Form zu bringen, jedenfalls das Prinzip der Vorlage, den Schutz der Arbeitswilligen, zu retten. Dadurch, daß sich der Staat diesem Schutze versagte, sprach er seine Unfähigkeit ans, gegen den Terrorismus der Sozial¬ demokratie seinen Arm denen zu gewähren, die zum Widerstande dagegen ent¬ schlossen waren und an diesem monarchischen Staat einen Rückhalt zu finden gehofft hatte". Es war eine Maßnahme zum Schutze der persönlichem Freiheit, die auf liberales Betreiben abgelehnt wurde. Das "Recht auf Arbeit" war damit ebenso verleugnet wie "die Pflege der Wohlfahrt des dentschen Volks," einer der Zwecke, für die einst die Reichsgemeinschaft geschlossen worden ist! Lehrreich ist das damalige Verhalten der nationalliberalen Partei zumal im Hinblick auf den eben abgehaltnen Parteitag. Während der Abgeordnete Büsing den redlichen Versuch machte, wenigstens den Grundgedanken der Vorlage zu retten, führte Herr Wassermann dem Reichstag eine neue Spezies Bassermaunscher Gestalten vor: die Sozialdemokraten der Zukunft, die gerührt an die Brust des
Das Zünglein an der Reichswage
Unerbittlichkeit eingetrieben werden, die die Härte des staatlichen Steuererhebers weit hinter sich läßt. Es ist immer nur noch von Rechten, von Pflichten für die Massen überhaupt nicht mehr die Rede. Die gesamte Gesetzgebung und Verwaltung, mir zu oft sogar die Judikatur arbeiten in dieser Richtung, der Warnruf Eugen Richters ist durchaus berechtigt. Freilich haben ihn konser¬ vative Leute schon seit vielen Jahren erhoben.
Aber vielleicht ist zwischen 1807 und 1903 doch noch eine Parallele zu¬ lässig? Auch die Reformen von 1807 begegneten ja manchem Widerspruch, schließlich fügte sich alles, teils aus Patriotismus, teils vor dem festen und unbeugsamen Willen des Staats. Nur eine oberflächliche Argumentation könnte damit Recht haben. Im Jahre 1807 beugte man sich dem Zorn über die Schmach des niedergetretenen Vaterlandes, dem Ruf nach Rache, nach Befreiung, nach Wiederaufrichtung des alten glorreichen Preußens. Es war von 1807 bis 1813 trotz des schwersten Druckes die Zeit der heiligsten Erhebung dnrch alle großen sittlichen Triebe, der Erhebung eines königlich gesinnten Volks, wie sie vorher und nachher die Geschichte nicht wiedergesehen hat. Was will dem gegenüber die wüste Phraseologie der Sozialdemokratie, die emsige Tüftelei des Kathedersvzialismus bedeuten! Im Jahre 1807 gab man Rechte, um darauf große Pflichten zu begründen, in unsern Tagen werden die Pflichten aufgegeben und nur noch Rechte verlangt. Längst ist den Massen der Glaube an den festen und unbeugsamen Willen des Staates verloren gegangen, der seit dem würdelosen Scheitern des Gesetzentwurfs zum Schutze der Arbeitswillige!, im Jahre 1899 auf jede gesetzgeberische Initiative gegenüber der Sozial- demokratie verzichtet hat. Seitdem Fürst Hohenlohe es sich gefallen ließ, daß die Vorlage unter dem Hohngelächter der Svzmldemokratie vom Reichstag er¬ schlagen und „verscharrt" wurde, und zwar dies alles ungeachtet oder wegen (!) der Kaiserlichen Initiative, ans der der Gesetzentwurf hervorgegangen war, wußten die Führer der Sozialdemokratin daß gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Partei nicht mehr zu erwarten wcireu. Die Gesetzgebung hatte vor ihr das Gewehr gestreckt. Man sagt wohl, die Vorlage sei an ihren Übertreibungen zu¬ grunde gegangen. Der Vorwurf ist billig. Sache des Reichstags war es, in der Kommissionsberatung den brauchbaren Kern herauszuschälen und in an¬ nehmbare Form zu bringen, jedenfalls das Prinzip der Vorlage, den Schutz der Arbeitswilligen, zu retten. Dadurch, daß sich der Staat diesem Schutze versagte, sprach er seine Unfähigkeit ans, gegen den Terrorismus der Sozial¬ demokratie seinen Arm denen zu gewähren, die zum Widerstande dagegen ent¬ schlossen waren und an diesem monarchischen Staat einen Rückhalt zu finden gehofft hatte». Es war eine Maßnahme zum Schutze der persönlichem Freiheit, die auf liberales Betreiben abgelehnt wurde. Das „Recht auf Arbeit" war damit ebenso verleugnet wie „die Pflege der Wohlfahrt des dentschen Volks," einer der Zwecke, für die einst die Reichsgemeinschaft geschlossen worden ist! Lehrreich ist das damalige Verhalten der nationalliberalen Partei zumal im Hinblick auf den eben abgehaltnen Parteitag. Während der Abgeordnete Büsing den redlichen Versuch machte, wenigstens den Grundgedanken der Vorlage zu retten, führte Herr Wassermann dem Reichstag eine neue Spezies Bassermaunscher Gestalten vor: die Sozialdemokraten der Zukunft, die gerührt an die Brust des
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Das Zünglein an der Reichswage
Unerbittlichkeit eingetrieben werden, die die Härte des staatlichen Steuererhebers
weit hinter sich läßt. Es ist immer nur noch von Rechten, von Pflichten
für die Massen überhaupt nicht mehr die Rede. Die gesamte Gesetzgebung und
Verwaltung, mir zu oft sogar die Judikatur arbeiten in dieser Richtung, der
Warnruf Eugen Richters ist durchaus berechtigt. Freilich haben ihn konser¬
vative Leute schon seit vielen Jahren erhoben.
Aber vielleicht ist zwischen 1807 und 1903 doch noch eine Parallele zu¬
lässig? Auch die Reformen von 1807 begegneten ja manchem Widerspruch,
schließlich fügte sich alles, teils aus Patriotismus, teils vor dem festen und
unbeugsamen Willen des Staats. Nur eine oberflächliche Argumentation könnte
damit Recht haben. Im Jahre 1807 beugte man sich dem Zorn über die
Schmach des niedergetretenen Vaterlandes, dem Ruf nach Rache, nach Befreiung,
nach Wiederaufrichtung des alten glorreichen Preußens. Es war von 1807
bis 1813 trotz des schwersten Druckes die Zeit der heiligsten Erhebung dnrch
alle großen sittlichen Triebe, der Erhebung eines königlich gesinnten Volks,
wie sie vorher und nachher die Geschichte nicht wiedergesehen hat. Was will
dem gegenüber die wüste Phraseologie der Sozialdemokratie, die emsige Tüftelei
des Kathedersvzialismus bedeuten! Im Jahre 1807 gab man Rechte, um
darauf große Pflichten zu begründen, in unsern Tagen werden die Pflichten
aufgegeben und nur noch Rechte verlangt. Längst ist den Massen der Glaube
an den festen und unbeugsamen Willen des Staates verloren gegangen, der
seit dem würdelosen Scheitern des Gesetzentwurfs zum Schutze der Arbeitswillige!,
im Jahre 1899 auf jede gesetzgeberische Initiative gegenüber der Sozial-
demokratie verzichtet hat. Seitdem Fürst Hohenlohe es sich gefallen ließ, daß
die Vorlage unter dem Hohngelächter der Svzmldemokratie vom Reichstag er¬
schlagen und „verscharrt" wurde, und zwar dies alles ungeachtet oder wegen (!)
der Kaiserlichen Initiative, ans der der Gesetzentwurf hervorgegangen war,
wußten die Führer der Sozialdemokratin daß gesetzgeberische Maßnahmen gegen
die Partei nicht mehr zu erwarten wcireu. Die Gesetzgebung hatte vor ihr das
Gewehr gestreckt. Man sagt wohl, die Vorlage sei an ihren Übertreibungen zu¬
grunde gegangen. Der Vorwurf ist billig. Sache des Reichstags war es, in
der Kommissionsberatung den brauchbaren Kern herauszuschälen und in an¬
nehmbare Form zu bringen, jedenfalls das Prinzip der Vorlage, den Schutz
der Arbeitswilligen, zu retten. Dadurch, daß sich der Staat diesem Schutze
versagte, sprach er seine Unfähigkeit ans, gegen den Terrorismus der Sozial¬
demokratie seinen Arm denen zu gewähren, die zum Widerstande dagegen ent¬
schlossen waren und an diesem monarchischen Staat einen Rückhalt zu finden
gehofft hatte». Es war eine Maßnahme zum Schutze der persönlichem Freiheit,
die auf liberales Betreiben abgelehnt wurde. Das „Recht auf Arbeit" war
damit ebenso verleugnet wie „die Pflege der Wohlfahrt des dentschen Volks,"
einer der Zwecke, für die einst die Reichsgemeinschaft geschlossen worden ist!
Lehrreich ist das damalige Verhalten der nationalliberalen Partei zumal im
Hinblick auf den eben abgehaltnen Parteitag. Während der Abgeordnete Büsing
den redlichen Versuch machte, wenigstens den Grundgedanken der Vorlage zu
retten, führte Herr Wassermann dem Reichstag eine neue Spezies Bassermaunscher
Gestalten vor: die Sozialdemokraten der Zukunft, die gerührt an die Brust des
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/84>, abgerufen am 02.10.2024.
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