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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Zur Reichsfinanzrcform

die einzelnen Staaten -- weist Georgi ans die Bestimmung der eidgenössischen
Bundesverfassung hiu, wonach die subsidiär zur Deckung der Bundesausgaben
vorgesehenen Kantonalbeiträge nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone
in acht Klassen -- mit zehn Rappen auf den Kopf bei Uri beginnend bis neunzig
Rappen bei Basel-Stadt -- umgelegt werden sollen. An eine solche Einschätzung
der Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten könne jedoch in Deutschland nicht wohl
gedacht werden, und darum werde ein legislatorischer Ausbau der Matrikular¬
beiträge aus dem Problem der Reichsfinanzreform ausscheiden und damit
sollten nicht die alten Mißstände fortdauern -- das Institut der Matrikular¬
beiträge überhaupt aus der Reichsverfassung verschwinden müssen. Wie sei das
aber möglich?

Die Beantwortung dieser Frage, bemerkt Georgi. werde gewöhnlich ver¬
quickt mit der Frage, ob direkte oder indirekte Steuer, und es würden ihr
dadurch nicht geringe Schwierigkeiten bereitet. Aber um die Stellung der
Frage: ob direkte oder indirekte Steuern, kommt auch er nicht herum, und er
beantwortet sie unsers Erachtens im wesentlichen richtig. Zunächst hat er Recht,
wu vornherein zu betonen, daß in Artikel 70 der Reichsverfassung mit dem
Ausdruck: solange "Reichssteuern" nicht eingeführt sind, nur an "direkte"
Steuern gedacht sein kaun; das ergebe sich aus dem Gegensatz zu "Verbrauchs¬
steuern" im ersten Satz des Artikels 70 und aus seiner ganzen Entstehungs¬
geschichte. Nach der im Entwurf der Regierung vorgeschlagnen neuen Fassung
des Artikels 70 wird die Lage allerdings anders beurteilt werden können.

Sehr mit Recht will er ferner die Frage: Soll die augenblickliche
Notlage durch Zölle oder durch indirekte Abgaben gehoben werden? von der
Frage getrennt wissen: Soll auch die Sicherung der Zukunft auf dem
Wege der indirekten Besteuerung gesucht werden? Die erste Frage wird mit
der an sich unanfechtbaren Bemerkung etwas kurz erledigt, daß in dem Augen¬
blicke, wo eine Belastung notwendiger Nahrungsmittel durch Zölle im Werke
sei, die Einführung andrer indirekter Abgaben absolut ausgeschlossen erscheine,
Md bei der zweiten Frage führt die Erwägung, daß sich jede indirekte Steuer
als unzureichend erweisen könne, die Ausgaben zu decken, den Verfasser zu dem
Verlangen, einen "beweglichen Faktor" zu schaffen, der den Ausgleich trete^Daß dieser bewegliche Faktor in Zuschlägen zu deu indirekten steilern und
Zöllen gewonnen werden könne, glaubt Georgi -- obgleich er die Erhöhung
gewisser Verbrauchssteuern, wie z. B. der Tabaksteuer, für sehr erwägenswert
hält -- entschieden verneinen zu müssen, insoweit man damit die Matrikular-
beiträge eins der Welt schaffen zu können glaube und zugleich einen Verzicht
auf direkte Reichssteuern aussprechen wolle. Ein Reich wie das Deutsche könne
sich nicht in die Zwangslage bringen, nur auf indirekte Abgaben oder Anleihen
verwiesen zu sein. Würden direkte Reichssteueru eingeführt, so müßten nach der
Reichsverfassung die Matrikularbeiträge verschwinden, und "volle man zu einer
Abschaffung der Matrikularbeiträge kommen, so müsse man der Ausgestaltung
einer direkten Reichssteuer ins Gesicht sehen. Die Forderung einer "direkten
Reichsstener" also ist das Ergebnis der bisherigen Ausführungen Georgis.
Das ist vorläufig festzuhalten.


Zur Reichsfinanzrcform

die einzelnen Staaten — weist Georgi ans die Bestimmung der eidgenössischen
Bundesverfassung hiu, wonach die subsidiär zur Deckung der Bundesausgaben
vorgesehenen Kantonalbeiträge nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone
in acht Klassen — mit zehn Rappen auf den Kopf bei Uri beginnend bis neunzig
Rappen bei Basel-Stadt — umgelegt werden sollen. An eine solche Einschätzung
der Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten könne jedoch in Deutschland nicht wohl
gedacht werden, und darum werde ein legislatorischer Ausbau der Matrikular¬
beiträge aus dem Problem der Reichsfinanzreform ausscheiden und damit
sollten nicht die alten Mißstände fortdauern — das Institut der Matrikular¬
beiträge überhaupt aus der Reichsverfassung verschwinden müssen. Wie sei das
aber möglich?

Die Beantwortung dieser Frage, bemerkt Georgi. werde gewöhnlich ver¬
quickt mit der Frage, ob direkte oder indirekte Steuer, und es würden ihr
dadurch nicht geringe Schwierigkeiten bereitet. Aber um die Stellung der
Frage: ob direkte oder indirekte Steuern, kommt auch er nicht herum, und er
beantwortet sie unsers Erachtens im wesentlichen richtig. Zunächst hat er Recht,
wu vornherein zu betonen, daß in Artikel 70 der Reichsverfassung mit dem
Ausdruck: solange „Reichssteuern" nicht eingeführt sind, nur an „direkte"
Steuern gedacht sein kaun; das ergebe sich aus dem Gegensatz zu „Verbrauchs¬
steuern" im ersten Satz des Artikels 70 und aus seiner ganzen Entstehungs¬
geschichte. Nach der im Entwurf der Regierung vorgeschlagnen neuen Fassung
des Artikels 70 wird die Lage allerdings anders beurteilt werden können.

Sehr mit Recht will er ferner die Frage: Soll die augenblickliche
Notlage durch Zölle oder durch indirekte Abgaben gehoben werden? von der
Frage getrennt wissen: Soll auch die Sicherung der Zukunft auf dem
Wege der indirekten Besteuerung gesucht werden? Die erste Frage wird mit
der an sich unanfechtbaren Bemerkung etwas kurz erledigt, daß in dem Augen¬
blicke, wo eine Belastung notwendiger Nahrungsmittel durch Zölle im Werke
sei, die Einführung andrer indirekter Abgaben absolut ausgeschlossen erscheine,
Md bei der zweiten Frage führt die Erwägung, daß sich jede indirekte Steuer
als unzureichend erweisen könne, die Ausgaben zu decken, den Verfasser zu dem
Verlangen, einen „beweglichen Faktor" zu schaffen, der den Ausgleich trete^Daß dieser bewegliche Faktor in Zuschlägen zu deu indirekten steilern und
Zöllen gewonnen werden könne, glaubt Georgi — obgleich er die Erhöhung
gewisser Verbrauchssteuern, wie z. B. der Tabaksteuer, für sehr erwägenswert
hält — entschieden verneinen zu müssen, insoweit man damit die Matrikular-
beiträge eins der Welt schaffen zu können glaube und zugleich einen Verzicht
auf direkte Reichssteuern aussprechen wolle. Ein Reich wie das Deutsche könne
sich nicht in die Zwangslage bringen, nur auf indirekte Abgaben oder Anleihen
verwiesen zu sein. Würden direkte Reichssteueru eingeführt, so müßten nach der
Reichsverfassung die Matrikularbeiträge verschwinden, und »volle man zu einer
Abschaffung der Matrikularbeiträge kommen, so müsse man der Ausgestaltung
einer direkten Reichssteuer ins Gesicht sehen. Die Forderung einer „direkten
Reichsstener" also ist das Ergebnis der bisherigen Ausführungen Georgis.
Das ist vorläufig festzuhalten.


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[0765] Zur Reichsfinanzrcform die einzelnen Staaten — weist Georgi ans die Bestimmung der eidgenössischen Bundesverfassung hiu, wonach die subsidiär zur Deckung der Bundesausgaben vorgesehenen Kantonalbeiträge nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone in acht Klassen — mit zehn Rappen auf den Kopf bei Uri beginnend bis neunzig Rappen bei Basel-Stadt — umgelegt werden sollen. An eine solche Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten könne jedoch in Deutschland nicht wohl gedacht werden, und darum werde ein legislatorischer Ausbau der Matrikular¬ beiträge aus dem Problem der Reichsfinanzreform ausscheiden und damit sollten nicht die alten Mißstände fortdauern — das Institut der Matrikular¬ beiträge überhaupt aus der Reichsverfassung verschwinden müssen. Wie sei das aber möglich? Die Beantwortung dieser Frage, bemerkt Georgi. werde gewöhnlich ver¬ quickt mit der Frage, ob direkte oder indirekte Steuer, und es würden ihr dadurch nicht geringe Schwierigkeiten bereitet. Aber um die Stellung der Frage: ob direkte oder indirekte Steuern, kommt auch er nicht herum, und er beantwortet sie unsers Erachtens im wesentlichen richtig. Zunächst hat er Recht, wu vornherein zu betonen, daß in Artikel 70 der Reichsverfassung mit dem Ausdruck: solange „Reichssteuern" nicht eingeführt sind, nur an „direkte" Steuern gedacht sein kaun; das ergebe sich aus dem Gegensatz zu „Verbrauchs¬ steuern" im ersten Satz des Artikels 70 und aus seiner ganzen Entstehungs¬ geschichte. Nach der im Entwurf der Regierung vorgeschlagnen neuen Fassung des Artikels 70 wird die Lage allerdings anders beurteilt werden können. Sehr mit Recht will er ferner die Frage: Soll die augenblickliche Notlage durch Zölle oder durch indirekte Abgaben gehoben werden? von der Frage getrennt wissen: Soll auch die Sicherung der Zukunft auf dem Wege der indirekten Besteuerung gesucht werden? Die erste Frage wird mit der an sich unanfechtbaren Bemerkung etwas kurz erledigt, daß in dem Augen¬ blicke, wo eine Belastung notwendiger Nahrungsmittel durch Zölle im Werke sei, die Einführung andrer indirekter Abgaben absolut ausgeschlossen erscheine, Md bei der zweiten Frage führt die Erwägung, daß sich jede indirekte Steuer als unzureichend erweisen könne, die Ausgaben zu decken, den Verfasser zu dem Verlangen, einen „beweglichen Faktor" zu schaffen, der den Ausgleich trete^Daß dieser bewegliche Faktor in Zuschlägen zu deu indirekten steilern und Zöllen gewonnen werden könne, glaubt Georgi — obgleich er die Erhöhung gewisser Verbrauchssteuern, wie z. B. der Tabaksteuer, für sehr erwägenswert hält — entschieden verneinen zu müssen, insoweit man damit die Matrikular- beiträge eins der Welt schaffen zu können glaube und zugleich einen Verzicht auf direkte Reichssteuern aussprechen wolle. Ein Reich wie das Deutsche könne sich nicht in die Zwangslage bringen, nur auf indirekte Abgaben oder Anleihen verwiesen zu sein. Würden direkte Reichssteueru eingeführt, so müßten nach der Reichsverfassung die Matrikularbeiträge verschwinden, und »volle man zu einer Abschaffung der Matrikularbeiträge kommen, so müsse man der Ausgestaltung einer direkten Reichssteuer ins Gesicht sehen. Die Forderung einer „direkten Reichsstener" also ist das Ergebnis der bisherigen Ausführungen Georgis. Das ist vorläufig festzuhalten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/765>, abgerufen am 22.07.2024.