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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Zarenstaat viel zu früh für eine folgerichtige Entwicklung bei seinem Ausdehnungs¬
bestreben nach Westen, Süden und Osten, hier auf Gebiete mit fertiger Staats¬
ordnung, die in irgend einer Form an den erobernden Staat angeschlossen werden
mußten, dort auf Völkerschaften niedrigster Kulturstufe, die erst lernen mußten,
sich in den Zustand irgend einer Abhängigkeit hineinzufinden. Und da muß man
rühmend hervorheben, daß die Russen ihre neuen Untertanen zunächst immer nur
als solche, niemals als unterdrückte Nation angesehen oder ausgebeutet und
nur sehr allmählich, aber konsequent vorgehend sich in Recht und Sitte an¬
geglichen, ihnen eine lebendige Staatsgesümung einzuflößen gewußt haben.
Das gilt von den kaukasischen Bergvölkern und den Mittel- und nordasiatischen
Nomaden so gut wie von den Ballen, die immer das zuverlässigste Element im
Heer- und Staatsdienst gewesen sind.

Diese geschichtliche Entwicklung der Nation muß man sich vergegenwärtigen,
wenn man den auf den ersten Blick überaus verwickelt erscheinenden Zuschnitt
der gesellschaftlichen Verhältnisse studieren will. Man hat zunächst vier ver-
schiedne Bevölkerungsgruppen zu unterscheiden, eigentliche Untertanen, Finnländer,
Fremdvölker und Ausländer. Die Untertanen sind in vier Stände eingeteilt:
Adel, Geistlichkeit, Stadtbewohner und Landbewohner. Es gibt erblichen und
Persönlichen Adel, und bei der städtischen Bevölkerung die vier Klassen der erb¬
lichen und persönlichen Ehrenbürger, Kaufleute, Jnnnngshandwerler und Klein¬
bürger, während die Geistlichkeit sich nach Konfessionen, die orthodoxe Geist¬
lichkeit sich in schwarze und weiße -- Kloster- und Weltgeistlichkeit -- scheidet.
Alle diese Teile der Bevölkerung sind jedoch nicht so scharf voneinander ge¬
schieden, daß sie als Stunde in westeuropäischem Sinne aufgefaßt werden könnten,
denn es ist z. B. niemand verwehrt, Kaufmann zu werden, und die Jnnungs-
handwerker haben keine besondern persönlichen Rechte, die Ehrenbürger keine
korporative Organisation. In frühern Zeiten gab es überhaupt keine erbliche
Klassenstellung; jeder durfte frei mit seiner Beschäftigung wechseln, bei Ver¬
schuldung konnte er allerdings unfrei werden. Der Freie durfte sogar nach
Belieben in eines andern Fürsten Untertanenverband eintreten. Das Bedürfnis
des Staats nötigte die Moskaner Herrscher, hierin Wandel zu schaffen: sie brauchten
Leute für den' Heeresdienst, brauchten Steuern und Pflichtleistungen. Also
mußten sie die Freizügigkeit verbieten und in logischer Folgerung dazu kommen,
auch den Übergang zu einer andern Beschäftigung zu untersagen. Sie über¬
trugen den Staatsdienst den frühern Drushinnits, den Personen ihrer nächsten
Umgebung. Der Staatsdienst aber adelte, gerade so wie bei uns der niedere
Adel, allerdings sehr viel früher, aus den eigentlich unfreien Ministerialen her¬
vorgegangen ist. Für den Verlust der vollen Freizügigkeit wurde dieser Dienst¬
adel durch Zuweisung von Landbesitz und an die Scholle gefesselter Bauern
entschädigt. Jedoch auch Peter der Große, der eigentliche Schöpfer des heutigen
Adels, wollte diesen Adel nicht zur geschlossenen Kaste werden lassen. Seine
vierzehnstufige Rangordnung, die Leroy-Beaulieu mit einer Pyramide vergleicht,
gab ihm und seinen Nachfolgern das Mittel dazu. Jeder Staatsdiener wurde
in eine Rangklasse einrangiert und erwarb sich dadurch den persönlichen Adel,
während durch den Kriegsdienst und die höhern Stellungen im Staatsdienst
der erbliche Adel erdient werden konnte. Im Lauf der Jahre hat sich diese Rang-


Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Zarenstaat viel zu früh für eine folgerichtige Entwicklung bei seinem Ausdehnungs¬
bestreben nach Westen, Süden und Osten, hier auf Gebiete mit fertiger Staats¬
ordnung, die in irgend einer Form an den erobernden Staat angeschlossen werden
mußten, dort auf Völkerschaften niedrigster Kulturstufe, die erst lernen mußten,
sich in den Zustand irgend einer Abhängigkeit hineinzufinden. Und da muß man
rühmend hervorheben, daß die Russen ihre neuen Untertanen zunächst immer nur
als solche, niemals als unterdrückte Nation angesehen oder ausgebeutet und
nur sehr allmählich, aber konsequent vorgehend sich in Recht und Sitte an¬
geglichen, ihnen eine lebendige Staatsgesümung einzuflößen gewußt haben.
Das gilt von den kaukasischen Bergvölkern und den Mittel- und nordasiatischen
Nomaden so gut wie von den Ballen, die immer das zuverlässigste Element im
Heer- und Staatsdienst gewesen sind.

Diese geschichtliche Entwicklung der Nation muß man sich vergegenwärtigen,
wenn man den auf den ersten Blick überaus verwickelt erscheinenden Zuschnitt
der gesellschaftlichen Verhältnisse studieren will. Man hat zunächst vier ver-
schiedne Bevölkerungsgruppen zu unterscheiden, eigentliche Untertanen, Finnländer,
Fremdvölker und Ausländer. Die Untertanen sind in vier Stände eingeteilt:
Adel, Geistlichkeit, Stadtbewohner und Landbewohner. Es gibt erblichen und
Persönlichen Adel, und bei der städtischen Bevölkerung die vier Klassen der erb¬
lichen und persönlichen Ehrenbürger, Kaufleute, Jnnnngshandwerler und Klein¬
bürger, während die Geistlichkeit sich nach Konfessionen, die orthodoxe Geist¬
lichkeit sich in schwarze und weiße — Kloster- und Weltgeistlichkeit — scheidet.
Alle diese Teile der Bevölkerung sind jedoch nicht so scharf voneinander ge¬
schieden, daß sie als Stunde in westeuropäischem Sinne aufgefaßt werden könnten,
denn es ist z. B. niemand verwehrt, Kaufmann zu werden, und die Jnnungs-
handwerker haben keine besondern persönlichen Rechte, die Ehrenbürger keine
korporative Organisation. In frühern Zeiten gab es überhaupt keine erbliche
Klassenstellung; jeder durfte frei mit seiner Beschäftigung wechseln, bei Ver¬
schuldung konnte er allerdings unfrei werden. Der Freie durfte sogar nach
Belieben in eines andern Fürsten Untertanenverband eintreten. Das Bedürfnis
des Staats nötigte die Moskaner Herrscher, hierin Wandel zu schaffen: sie brauchten
Leute für den' Heeresdienst, brauchten Steuern und Pflichtleistungen. Also
mußten sie die Freizügigkeit verbieten und in logischer Folgerung dazu kommen,
auch den Übergang zu einer andern Beschäftigung zu untersagen. Sie über¬
trugen den Staatsdienst den frühern Drushinnits, den Personen ihrer nächsten
Umgebung. Der Staatsdienst aber adelte, gerade so wie bei uns der niedere
Adel, allerdings sehr viel früher, aus den eigentlich unfreien Ministerialen her¬
vorgegangen ist. Für den Verlust der vollen Freizügigkeit wurde dieser Dienst¬
adel durch Zuweisung von Landbesitz und an die Scholle gefesselter Bauern
entschädigt. Jedoch auch Peter der Große, der eigentliche Schöpfer des heutigen
Adels, wollte diesen Adel nicht zur geschlossenen Kaste werden lassen. Seine
vierzehnstufige Rangordnung, die Leroy-Beaulieu mit einer Pyramide vergleicht,
gab ihm und seinen Nachfolgern das Mittel dazu. Jeder Staatsdiener wurde
in eine Rangklasse einrangiert und erwarb sich dadurch den persönlichen Adel,
während durch den Kriegsdienst und die höhern Stellungen im Staatsdienst
der erbliche Adel erdient werden konnte. Im Lauf der Jahre hat sich diese Rang-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/499>, abgerufen am 22.07.2024.