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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Verwaltung, Behörden und Stände i" Rußland

Der Grund- und Eckstein des Ganzen ist das schon genannte Prinzip einer weit¬
gehenden Zentralisation, die in den Reformen Peters des Großen ihre Auf¬
erstehung feierte und in der Landeseinteilung in "Gouvernements" ihren Ausdruck
fand. Ein andres Gepräge zeigen die durch die große Nachfolgerin des großen
Autokraten, Katharina die Zweite, getroffnen Einrichtungen: ihre Reformen
streben die Dezentralisation und die ständische Selbstverwaltung an. Sie haben,
soweit sie die örtliche Verwaltung betreffen, äußerlich zwar den Wechsel der
Zeiten überdauert, dem Wesen nach sich jedoch nicht lange gehalten. Nachdem
schon unter Paul dem Ersten manches davon abgebröckelt war, fand mit der
Einführung der Ministerien das Prinzip straffster Zentralisation wiederum
Eingang. Jedes Ministerium schuf sich durch alle Instanzen hindurch seine
eignen, von der örtlichen Gouvernementsverwaltung fast unabhängigen Organe.
Diese Neuschöpfungen fügten sich ohne weiteres in den Zuschnitt des Vor-
handnen ein, jedoch ohne innerlich recht mit ihm zu verwachsen. Ganz neues
Leben brachten in die alten ständisch-bureaukratischen Formen der Staatsver¬
waltung die landschaftlichen und die städtischen Organisationen Kaiser Alexanders
des Zweiten, die grundsätzlich die ganze Bevölkerung zur Selbstverwaltung auf
wirtschaftlichem Gebiet heranziehn sollten. Leider konnten sich die gesunden
Keime der Alexandrinischen Reformen in dem hierfür noch nicht genügend vor¬
bereiteten Boden nicht so entwickeln, wie es der Kaiser und sein geistreicher
Ratgeber Graf Bljudoff erwartet hatten. "Vor dem stillen, passiven Wider¬
stande der besitzenden Klassen blieb Alexander der Zweite auf halbem Wege
stehn,"") und sein Nachfolger trat einen großen Schritt zurück. So ist es ge¬
kommen, daß die schwachen Anfänge der Mitregierung des Volks in ziemlich
unharmonischen Zusammenleben neben der straffen Zentralisation in der unmittel¬
baren Staatsverwaltung, kurz' gehalten, fortbestehn. Es ist eine unerläßliche
Aufgabe der nächsten Zukunft, die verschiednen Teile des ganzen, ziemlich kom¬
pliziert gewordnen Verwaltungsmechanismus zu einem mehr einheitlichen Ganzen
zu verschmelzen, dabei aber den örtlichen Gewalten erweiterte Befugnisse und
der Bevölkerung einen erhöhten Anteil an der Verwaltung zuzubilligen. Einst¬
weilen hat der jetzige Minister des Innern als seine wichtigsten Aufgaben die
Herbeiführung einer Dezentralisation in der gesamten Verwaltung des Reichs
und die Besserung der Lage des Bauernstandes bezeichnet und die gesamte
Presse zu lebhaftestem Meinungsaustausch über das Für und das Wider der
ersten beiden Fragen veranlaßt. Eine Erörterung darüber wird nicht ohne
Interesse sein, muß aber einer besondern Bearbeitung vorbehalten bleiben.

Das ganze Reich ist in 78 Gouvernements und 18 Gebiete, die sich aber
in der Organisation ihrer Verwaltung nicht voneinander unterscheiden, eingeteilt.
Eigne Verwaltungsbehörden haben die Insel Ssachalin und die vier Stadt¬
hauptmannschaften Petersburg, Odessa, Ssewastopol und Kertsch-Zentrale, die
von den Gouvernements abgezweigt und unmittelbar unter die Zentralbehörden
gestellt worden sind. Die Gouvernements und die Gebiete bestehn aus Kreisen
(Ujesd oder Okrug), die man als niederste Verwaltungseinheit ansehen muß.



Treitschke, Politik II, S, 12S.
Verwaltung, Behörden und Stände i» Rußland

Der Grund- und Eckstein des Ganzen ist das schon genannte Prinzip einer weit¬
gehenden Zentralisation, die in den Reformen Peters des Großen ihre Auf¬
erstehung feierte und in der Landeseinteilung in „Gouvernements" ihren Ausdruck
fand. Ein andres Gepräge zeigen die durch die große Nachfolgerin des großen
Autokraten, Katharina die Zweite, getroffnen Einrichtungen: ihre Reformen
streben die Dezentralisation und die ständische Selbstverwaltung an. Sie haben,
soweit sie die örtliche Verwaltung betreffen, äußerlich zwar den Wechsel der
Zeiten überdauert, dem Wesen nach sich jedoch nicht lange gehalten. Nachdem
schon unter Paul dem Ersten manches davon abgebröckelt war, fand mit der
Einführung der Ministerien das Prinzip straffster Zentralisation wiederum
Eingang. Jedes Ministerium schuf sich durch alle Instanzen hindurch seine
eignen, von der örtlichen Gouvernementsverwaltung fast unabhängigen Organe.
Diese Neuschöpfungen fügten sich ohne weiteres in den Zuschnitt des Vor-
handnen ein, jedoch ohne innerlich recht mit ihm zu verwachsen. Ganz neues
Leben brachten in die alten ständisch-bureaukratischen Formen der Staatsver¬
waltung die landschaftlichen und die städtischen Organisationen Kaiser Alexanders
des Zweiten, die grundsätzlich die ganze Bevölkerung zur Selbstverwaltung auf
wirtschaftlichem Gebiet heranziehn sollten. Leider konnten sich die gesunden
Keime der Alexandrinischen Reformen in dem hierfür noch nicht genügend vor¬
bereiteten Boden nicht so entwickeln, wie es der Kaiser und sein geistreicher
Ratgeber Graf Bljudoff erwartet hatten. „Vor dem stillen, passiven Wider¬
stande der besitzenden Klassen blieb Alexander der Zweite auf halbem Wege
stehn,"") und sein Nachfolger trat einen großen Schritt zurück. So ist es ge¬
kommen, daß die schwachen Anfänge der Mitregierung des Volks in ziemlich
unharmonischen Zusammenleben neben der straffen Zentralisation in der unmittel¬
baren Staatsverwaltung, kurz' gehalten, fortbestehn. Es ist eine unerläßliche
Aufgabe der nächsten Zukunft, die verschiednen Teile des ganzen, ziemlich kom¬
pliziert gewordnen Verwaltungsmechanismus zu einem mehr einheitlichen Ganzen
zu verschmelzen, dabei aber den örtlichen Gewalten erweiterte Befugnisse und
der Bevölkerung einen erhöhten Anteil an der Verwaltung zuzubilligen. Einst¬
weilen hat der jetzige Minister des Innern als seine wichtigsten Aufgaben die
Herbeiführung einer Dezentralisation in der gesamten Verwaltung des Reichs
und die Besserung der Lage des Bauernstandes bezeichnet und die gesamte
Presse zu lebhaftestem Meinungsaustausch über das Für und das Wider der
ersten beiden Fragen veranlaßt. Eine Erörterung darüber wird nicht ohne
Interesse sein, muß aber einer besondern Bearbeitung vorbehalten bleiben.

Das ganze Reich ist in 78 Gouvernements und 18 Gebiete, die sich aber
in der Organisation ihrer Verwaltung nicht voneinander unterscheiden, eingeteilt.
Eigne Verwaltungsbehörden haben die Insel Ssachalin und die vier Stadt¬
hauptmannschaften Petersburg, Odessa, Ssewastopol und Kertsch-Zentrale, die
von den Gouvernements abgezweigt und unmittelbar unter die Zentralbehörden
gestellt worden sind. Die Gouvernements und die Gebiete bestehn aus Kreisen
(Ujesd oder Okrug), die man als niederste Verwaltungseinheit ansehen muß.



Treitschke, Politik II, S, 12S.
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[0494] Verwaltung, Behörden und Stände i» Rußland Der Grund- und Eckstein des Ganzen ist das schon genannte Prinzip einer weit¬ gehenden Zentralisation, die in den Reformen Peters des Großen ihre Auf¬ erstehung feierte und in der Landeseinteilung in „Gouvernements" ihren Ausdruck fand. Ein andres Gepräge zeigen die durch die große Nachfolgerin des großen Autokraten, Katharina die Zweite, getroffnen Einrichtungen: ihre Reformen streben die Dezentralisation und die ständische Selbstverwaltung an. Sie haben, soweit sie die örtliche Verwaltung betreffen, äußerlich zwar den Wechsel der Zeiten überdauert, dem Wesen nach sich jedoch nicht lange gehalten. Nachdem schon unter Paul dem Ersten manches davon abgebröckelt war, fand mit der Einführung der Ministerien das Prinzip straffster Zentralisation wiederum Eingang. Jedes Ministerium schuf sich durch alle Instanzen hindurch seine eignen, von der örtlichen Gouvernementsverwaltung fast unabhängigen Organe. Diese Neuschöpfungen fügten sich ohne weiteres in den Zuschnitt des Vor- handnen ein, jedoch ohne innerlich recht mit ihm zu verwachsen. Ganz neues Leben brachten in die alten ständisch-bureaukratischen Formen der Staatsver¬ waltung die landschaftlichen und die städtischen Organisationen Kaiser Alexanders des Zweiten, die grundsätzlich die ganze Bevölkerung zur Selbstverwaltung auf wirtschaftlichem Gebiet heranziehn sollten. Leider konnten sich die gesunden Keime der Alexandrinischen Reformen in dem hierfür noch nicht genügend vor¬ bereiteten Boden nicht so entwickeln, wie es der Kaiser und sein geistreicher Ratgeber Graf Bljudoff erwartet hatten. „Vor dem stillen, passiven Wider¬ stande der besitzenden Klassen blieb Alexander der Zweite auf halbem Wege stehn,"") und sein Nachfolger trat einen großen Schritt zurück. So ist es ge¬ kommen, daß die schwachen Anfänge der Mitregierung des Volks in ziemlich unharmonischen Zusammenleben neben der straffen Zentralisation in der unmittel¬ baren Staatsverwaltung, kurz' gehalten, fortbestehn. Es ist eine unerläßliche Aufgabe der nächsten Zukunft, die verschiednen Teile des ganzen, ziemlich kom¬ pliziert gewordnen Verwaltungsmechanismus zu einem mehr einheitlichen Ganzen zu verschmelzen, dabei aber den örtlichen Gewalten erweiterte Befugnisse und der Bevölkerung einen erhöhten Anteil an der Verwaltung zuzubilligen. Einst¬ weilen hat der jetzige Minister des Innern als seine wichtigsten Aufgaben die Herbeiführung einer Dezentralisation in der gesamten Verwaltung des Reichs und die Besserung der Lage des Bauernstandes bezeichnet und die gesamte Presse zu lebhaftestem Meinungsaustausch über das Für und das Wider der ersten beiden Fragen veranlaßt. Eine Erörterung darüber wird nicht ohne Interesse sein, muß aber einer besondern Bearbeitung vorbehalten bleiben. Das ganze Reich ist in 78 Gouvernements und 18 Gebiete, die sich aber in der Organisation ihrer Verwaltung nicht voneinander unterscheiden, eingeteilt. Eigne Verwaltungsbehörden haben die Insel Ssachalin und die vier Stadt¬ hauptmannschaften Petersburg, Odessa, Ssewastopol und Kertsch-Zentrale, die von den Gouvernements abgezweigt und unmittelbar unter die Zentralbehörden gestellt worden sind. Die Gouvernements und die Gebiete bestehn aus Kreisen (Ujesd oder Okrug), die man als niederste Verwaltungseinheit ansehen muß. Treitschke, Politik II, S, 12S.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/494>, abgerufen am 22.07.2024.