Justizministerium, das sehr wichtige Finanzministerium, zu dessen Aufgaben außer dem Neichsfinanzwesen die Verwaltungen der direkten und der indirekten Steuer", der Zölle, des Branntweinmonopols, ferner Kredit, Handel, Fabriken, .Handelsschiffahrt und Häfen (neuerdings Hauptverwaltung unter einem Gro߬ fürsten), endlich Eisenbahutarifpolitik gehören, das Ministerium für Landwirt¬ schaft und Neichsdomünen, unter das auch Bergbau und Huttenbetrieb gestellt sind, das Ministerium für das Verkehrswesen, das Ministerium für die Volks- aufklärung, die Hauptverwaltung der Reichspferdezucht und zuletzt die Reichs- kvntrolle, der russische Oberrechuuugshof. Außer diesen Ressorts, die sämtlich dem Senat untergeordnet sind und sich eine Prüfung ihrer Etats durch die Reichskvntrolle gefallen lassen müssen, gibt es noch vier Ämter mit besondern Befugnissen, die unmittelbar unter dem Monarchen stehn: erstens das Ministerium des Kaiserlichen Hauses für die Verwaltung des Besitztums der Kaiserlichen Familie und der zum Unterhalt des Kaiserlichen Hauses bestimmten Domänen -- der Minister ist zugleich Kanzler sämtlicher kaiserlich russischer Orden --, zweitens die Kanzlei Sr. Kaiserlichen Majestät, in der alle Angelegenheiten zusammenlaufen, die der Entscheidung des Monarchen unterbreitet werden müssen, drittens die Kanzlei Sr. Majestät für die Stiftungen der Kaiserin Maria Fjodorvwna. eine ganz eigentümliche Institution. Die Gemahlin Kaijer Paris, Maria Fjodorvwna, die ihre ganze Tätigkeit wohltätigen Zwecken und der Fürsorge für den Unterricht des weiblichen Geschlechts widmete, hatte die Gründung einer großen Anzahl von Anstalten und zu deren Erhaltung die Überweisung verschiedner Monopvlien, wie z. B. des Spielkartenmonopols und der TlMterbillettsteuer. durchgesetzt. Nach ihrem Ableben im Jahre 1828 übernahmen der damalige Kaiser und die Kaiserin das Kuratorium dieser An¬ stalten persönlich; die Verwaltung wurde einer besondern Kanzlei übertragen, die durch den Vormundschaftsrnt -- auch eine der zahlreichen Sinekuren für langgediente Generale und Staatsbeamte -- die Entscheidung des Monarchen über die wichtigsten Verwaltnngsmaßnahmen und auch einige grundsätzlich zu regelnde Angelegenheiten einholt. Viertens besteht eine Kanzlei Sr. Majestät für Bittgesuche, die alle an die Person des Monarchen gerichteten Bittschriften und Gundeugesuche bearbeitet und anch eine gewisse Bedeutung im russischen Staatsleben hat.
Die örtliche Verwaltung in Nußland hängt von der großen Ausdehnung des Gebiets und der verschiednen Zusammensetzung seiner Bevölkerung nach Sprache, Stamm und Kulturentwicklung ab. Eine volle einheitliche Regelung wäre bei der Verschiedenheit der Volksstämme, die zum Teil der europäischen Kultur nahestchn, zum Teil aber, wie die Bergvölker des Kaukasus, noch halbwild sind, oder wie die nomadisierenden Eingebornen Sibiriens noch fast im Urzustand leben, unmöglich. Die Gesamtheit der örtlichen Verwaltung bietet deshalb ein recht buntes Bild wegen der Vielgestaltigkeit ihrer langsam und allmählich ent¬ wickelten Organisation, wegen der Angliederung immer neuer Bausteine an das alte Gebäude und wegen der zeit- und vrtgemäßen Umbauten, in denen man mehr oder minder deutlich bemerkbare Sparen des gelegentlichen Wechsels in der Verwaltungspraxis und der Änderungen in der Art und Weise erkennen kann.
Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland
Justizministerium, das sehr wichtige Finanzministerium, zu dessen Aufgaben außer dem Neichsfinanzwesen die Verwaltungen der direkten und der indirekten Steuer», der Zölle, des Branntweinmonopols, ferner Kredit, Handel, Fabriken, .Handelsschiffahrt und Häfen (neuerdings Hauptverwaltung unter einem Gro߬ fürsten), endlich Eisenbahutarifpolitik gehören, das Ministerium für Landwirt¬ schaft und Neichsdomünen, unter das auch Bergbau und Huttenbetrieb gestellt sind, das Ministerium für das Verkehrswesen, das Ministerium für die Volks- aufklärung, die Hauptverwaltung der Reichspferdezucht und zuletzt die Reichs- kvntrolle, der russische Oberrechuuugshof. Außer diesen Ressorts, die sämtlich dem Senat untergeordnet sind und sich eine Prüfung ihrer Etats durch die Reichskvntrolle gefallen lassen müssen, gibt es noch vier Ämter mit besondern Befugnissen, die unmittelbar unter dem Monarchen stehn: erstens das Ministerium des Kaiserlichen Hauses für die Verwaltung des Besitztums der Kaiserlichen Familie und der zum Unterhalt des Kaiserlichen Hauses bestimmten Domänen — der Minister ist zugleich Kanzler sämtlicher kaiserlich russischer Orden —, zweitens die Kanzlei Sr. Kaiserlichen Majestät, in der alle Angelegenheiten zusammenlaufen, die der Entscheidung des Monarchen unterbreitet werden müssen, drittens die Kanzlei Sr. Majestät für die Stiftungen der Kaiserin Maria Fjodorvwna. eine ganz eigentümliche Institution. Die Gemahlin Kaijer Paris, Maria Fjodorvwna, die ihre ganze Tätigkeit wohltätigen Zwecken und der Fürsorge für den Unterricht des weiblichen Geschlechts widmete, hatte die Gründung einer großen Anzahl von Anstalten und zu deren Erhaltung die Überweisung verschiedner Monopvlien, wie z. B. des Spielkartenmonopols und der TlMterbillettsteuer. durchgesetzt. Nach ihrem Ableben im Jahre 1828 übernahmen der damalige Kaiser und die Kaiserin das Kuratorium dieser An¬ stalten persönlich; die Verwaltung wurde einer besondern Kanzlei übertragen, die durch den Vormundschaftsrnt — auch eine der zahlreichen Sinekuren für langgediente Generale und Staatsbeamte — die Entscheidung des Monarchen über die wichtigsten Verwaltnngsmaßnahmen und auch einige grundsätzlich zu regelnde Angelegenheiten einholt. Viertens besteht eine Kanzlei Sr. Majestät für Bittgesuche, die alle an die Person des Monarchen gerichteten Bittschriften und Gundeugesuche bearbeitet und anch eine gewisse Bedeutung im russischen Staatsleben hat.
Die örtliche Verwaltung in Nußland hängt von der großen Ausdehnung des Gebiets und der verschiednen Zusammensetzung seiner Bevölkerung nach Sprache, Stamm und Kulturentwicklung ab. Eine volle einheitliche Regelung wäre bei der Verschiedenheit der Volksstämme, die zum Teil der europäischen Kultur nahestchn, zum Teil aber, wie die Bergvölker des Kaukasus, noch halbwild sind, oder wie die nomadisierenden Eingebornen Sibiriens noch fast im Urzustand leben, unmöglich. Die Gesamtheit der örtlichen Verwaltung bietet deshalb ein recht buntes Bild wegen der Vielgestaltigkeit ihrer langsam und allmählich ent¬ wickelten Organisation, wegen der Angliederung immer neuer Bausteine an das alte Gebäude und wegen der zeit- und vrtgemäßen Umbauten, in denen man mehr oder minder deutlich bemerkbare Sparen des gelegentlichen Wechsels in der Verwaltungspraxis und der Änderungen in der Art und Weise erkennen kann.
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[0493]
Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland
Justizministerium, das sehr wichtige Finanzministerium, zu dessen Aufgaben
außer dem Neichsfinanzwesen die Verwaltungen der direkten und der indirekten
Steuer», der Zölle, des Branntweinmonopols, ferner Kredit, Handel, Fabriken,
.Handelsschiffahrt und Häfen (neuerdings Hauptverwaltung unter einem Gro߬
fürsten), endlich Eisenbahutarifpolitik gehören, das Ministerium für Landwirt¬
schaft und Neichsdomünen, unter das auch Bergbau und Huttenbetrieb gestellt
sind, das Ministerium für das Verkehrswesen, das Ministerium für die Volks-
aufklärung, die Hauptverwaltung der Reichspferdezucht und zuletzt die Reichs-
kvntrolle, der russische Oberrechuuugshof. Außer diesen Ressorts, die sämtlich
dem Senat untergeordnet sind und sich eine Prüfung ihrer Etats durch die
Reichskvntrolle gefallen lassen müssen, gibt es noch vier Ämter mit besondern
Befugnissen, die unmittelbar unter dem Monarchen stehn: erstens das Ministerium
des Kaiserlichen Hauses für die Verwaltung des Besitztums der Kaiserlichen
Familie und der zum Unterhalt des Kaiserlichen Hauses bestimmten Domänen
— der Minister ist zugleich Kanzler sämtlicher kaiserlich russischer Orden —,
zweitens die Kanzlei Sr. Kaiserlichen Majestät, in der alle Angelegenheiten
zusammenlaufen, die der Entscheidung des Monarchen unterbreitet werden
müssen, drittens die Kanzlei Sr. Majestät für die Stiftungen der Kaiserin
Maria Fjodorvwna. eine ganz eigentümliche Institution. Die Gemahlin Kaijer
Paris, Maria Fjodorvwna, die ihre ganze Tätigkeit wohltätigen Zwecken und
der Fürsorge für den Unterricht des weiblichen Geschlechts widmete, hatte die
Gründung einer großen Anzahl von Anstalten und zu deren Erhaltung die
Überweisung verschiedner Monopvlien, wie z. B. des Spielkartenmonopols und
der TlMterbillettsteuer. durchgesetzt. Nach ihrem Ableben im Jahre 1828
übernahmen der damalige Kaiser und die Kaiserin das Kuratorium dieser An¬
stalten persönlich; die Verwaltung wurde einer besondern Kanzlei übertragen,
die durch den Vormundschaftsrnt — auch eine der zahlreichen Sinekuren für
langgediente Generale und Staatsbeamte — die Entscheidung des Monarchen
über die wichtigsten Verwaltnngsmaßnahmen und auch einige grundsätzlich zu
regelnde Angelegenheiten einholt. Viertens besteht eine Kanzlei Sr. Majestät
für Bittgesuche, die alle an die Person des Monarchen gerichteten Bittschriften
und Gundeugesuche bearbeitet und anch eine gewisse Bedeutung im russischen
Staatsleben hat.
Die örtliche Verwaltung in Nußland hängt von der großen Ausdehnung
des Gebiets und der verschiednen Zusammensetzung seiner Bevölkerung nach
Sprache, Stamm und Kulturentwicklung ab. Eine volle einheitliche Regelung wäre
bei der Verschiedenheit der Volksstämme, die zum Teil der europäischen Kultur
nahestchn, zum Teil aber, wie die Bergvölker des Kaukasus, noch halbwild
sind, oder wie die nomadisierenden Eingebornen Sibiriens noch fast im Urzustand
leben, unmöglich. Die Gesamtheit der örtlichen Verwaltung bietet deshalb ein
recht buntes Bild wegen der Vielgestaltigkeit ihrer langsam und allmählich ent¬
wickelten Organisation, wegen der Angliederung immer neuer Bausteine an das
alte Gebäude und wegen der zeit- und vrtgemäßen Umbauten, in denen man
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/493>, abgerufen am 22.07.2024.
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