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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Frecheitsentziehnng

das Donchebad von sich wegspülen, das auf ihn herniederträufelt, ehe er die
Anstaltstracht anlegt. Wenn ihm das alles gelingt, wird er ein Muster¬
gefangner nach dem Herzen der Strafanstaltsbeamten sein. Freilich ist ein
solches Gelingen wohl mir den wenigsten möglich; sehen wir darum zu, wie
es wohl im Herzen des Durchschnitts der Gefangnen aussieht,")

Von dem Augenblick an, wo er in das Strafhaus eingetreten ist, beherrscht
ein Gedanke des Sträflings ganzes Sinnen und Trachten: der Gedanke an den
Tag, der ihm die Freiheit wiedergeben soll. Das ist wohl ausnahmlos bei
jedem der Fall, sogar bei denen, die zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe ver¬
urteilt oder begnadigt worden sind; denn auch diese hoffen noch, durch einen
Guatemale oder durch irgend einen Zufall die Freiheit wiederzuerlangen, und
diese Hoffnung ist es meist allein, die ihnen den Mut gibt, einer jahrzehnte¬
dauernden Gefangenschaft entgegenzusehen, ohne zu verzweifeln, und die auch
ihrem Körper die Widerstandskraft verleiht, die furchtbaren Qualen einer so
lange währenden Unfreiheit zu überstehn. Erlischt dieser Hoffnungsschimmer
völlig, so ist es auch mit der Widerstandsfähigkeit meist schnell vorbei, und die
Annalen der Strafanstalten wissen von manchem Fall zu erzählen, wo auf die
unerwartete Ablehnung eines nach zwanzig- oder dreißigjähriger Gefangenschaft
eingereichten Gnadengesuchs ein langsames Hinsiechen und nach wenig Monaten
der Tod erfolgt ist. Das Verlangen nach der Freiheit ist ein Teil der Schmerz¬
empfindung, die, wie wir vorhin sahen, der Gefangenschaft erst den Charakter
der Strafe gibt. Für einen Gefangnen, der diesen Schmerz nicht fühlen würde,
der mit dem ihm in der Strafanstalt bereiteten Lose eines willenlosen Haustiers
völlig zufrieden wäre und keine Änderung wünschte, wäre der Aufenthalt im
Gefängnis oder im Zuchthaus keine Strafe mehr, sondern ein Versorgung. Ich
bezweifle, daß es solche Menschen gibt, außer als ganz seltne Ausnahmen.
Auch die Unglücklichen, die zur Winterszeit Fensterscheiben einschlagen oder
Majestütsbeleidigungcn ausstoßen, bloß um im Gefängnis "versorgt" zu sein,
empfinden doch bald den Wunsch nach Abwechslung und würden, wenn der
Frühling wiederkommt, oder wenn man sie sonst nach einigen Monaten fragte,
ob sie lebenslänglich im Gefängnis zu bleiben wünschten, auf das lebhafteste
dagegen protestieren. Auch die Stammgäste der Gefängnisse und Zuchthäuser,
die immer wieder Rückfälligen, die die wiedererlangte Freiheit zu neuen Ver¬
brechen benutzen und so, von ihrem ersten Falle an gerechnet, bei weitem den
größten Teil ihres Lebens hinter den Eisengittern zubringen, sehnen sich doch
immer auf das heißeste nach den paar Wochen oder Monaten, wo sie das Leben



Während diese Zeilen in Druck gingen, ist im Verlag von Rette in Berlin ein Buch
erschienen, das gewiß in weitern Kreisen großes Aufsehen machen wird. Hans Leus,, der frühere
antisemitische Neichstagsabgeordnete, der im Jahre 1894 wegen Mcineids zu einer längern
Zuchthausstrafe verurteilt worden war, hat die von ihm während des gerichtlichen Verfahrens
und während seiner Strafverbüßung gemachten Ersahrungen unter dem Titel "Aus dem Zucht¬
hause" veröffentlicht. Seine Darstellung, die mit rückhaltloser Offenheit und mit hohem sittlichen
Ernste geschrieben ist, bestätigt die Ausführungen dieses Aufsatzes fast Punkt für Punkt. Das
Leußsche Buch ist ein überaus wertvoller Beitrag zur Frage der Strafrechtsreform und sei jedem,
der sür die Strafrechtspflege auch nur eine Spur von Interesse hat, aufs angelegentlichste
empfohlen.
Wesen und Wirkung der gesetzlichen Frecheitsentziehnng

das Donchebad von sich wegspülen, das auf ihn herniederträufelt, ehe er die
Anstaltstracht anlegt. Wenn ihm das alles gelingt, wird er ein Muster¬
gefangner nach dem Herzen der Strafanstaltsbeamten sein. Freilich ist ein
solches Gelingen wohl mir den wenigsten möglich; sehen wir darum zu, wie
es wohl im Herzen des Durchschnitts der Gefangnen aussieht,")

Von dem Augenblick an, wo er in das Strafhaus eingetreten ist, beherrscht
ein Gedanke des Sträflings ganzes Sinnen und Trachten: der Gedanke an den
Tag, der ihm die Freiheit wiedergeben soll. Das ist wohl ausnahmlos bei
jedem der Fall, sogar bei denen, die zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe ver¬
urteilt oder begnadigt worden sind; denn auch diese hoffen noch, durch einen
Guatemale oder durch irgend einen Zufall die Freiheit wiederzuerlangen, und
diese Hoffnung ist es meist allein, die ihnen den Mut gibt, einer jahrzehnte¬
dauernden Gefangenschaft entgegenzusehen, ohne zu verzweifeln, und die auch
ihrem Körper die Widerstandskraft verleiht, die furchtbaren Qualen einer so
lange währenden Unfreiheit zu überstehn. Erlischt dieser Hoffnungsschimmer
völlig, so ist es auch mit der Widerstandsfähigkeit meist schnell vorbei, und die
Annalen der Strafanstalten wissen von manchem Fall zu erzählen, wo auf die
unerwartete Ablehnung eines nach zwanzig- oder dreißigjähriger Gefangenschaft
eingereichten Gnadengesuchs ein langsames Hinsiechen und nach wenig Monaten
der Tod erfolgt ist. Das Verlangen nach der Freiheit ist ein Teil der Schmerz¬
empfindung, die, wie wir vorhin sahen, der Gefangenschaft erst den Charakter
der Strafe gibt. Für einen Gefangnen, der diesen Schmerz nicht fühlen würde,
der mit dem ihm in der Strafanstalt bereiteten Lose eines willenlosen Haustiers
völlig zufrieden wäre und keine Änderung wünschte, wäre der Aufenthalt im
Gefängnis oder im Zuchthaus keine Strafe mehr, sondern ein Versorgung. Ich
bezweifle, daß es solche Menschen gibt, außer als ganz seltne Ausnahmen.
Auch die Unglücklichen, die zur Winterszeit Fensterscheiben einschlagen oder
Majestütsbeleidigungcn ausstoßen, bloß um im Gefängnis „versorgt" zu sein,
empfinden doch bald den Wunsch nach Abwechslung und würden, wenn der
Frühling wiederkommt, oder wenn man sie sonst nach einigen Monaten fragte,
ob sie lebenslänglich im Gefängnis zu bleiben wünschten, auf das lebhafteste
dagegen protestieren. Auch die Stammgäste der Gefängnisse und Zuchthäuser,
die immer wieder Rückfälligen, die die wiedererlangte Freiheit zu neuen Ver¬
brechen benutzen und so, von ihrem ersten Falle an gerechnet, bei weitem den
größten Teil ihres Lebens hinter den Eisengittern zubringen, sehnen sich doch
immer auf das heißeste nach den paar Wochen oder Monaten, wo sie das Leben



Während diese Zeilen in Druck gingen, ist im Verlag von Rette in Berlin ein Buch
erschienen, das gewiß in weitern Kreisen großes Aufsehen machen wird. Hans Leus,, der frühere
antisemitische Neichstagsabgeordnete, der im Jahre 1894 wegen Mcineids zu einer längern
Zuchthausstrafe verurteilt worden war, hat die von ihm während des gerichtlichen Verfahrens
und während seiner Strafverbüßung gemachten Ersahrungen unter dem Titel „Aus dem Zucht¬
hause" veröffentlicht. Seine Darstellung, die mit rückhaltloser Offenheit und mit hohem sittlichen
Ernste geschrieben ist, bestätigt die Ausführungen dieses Aufsatzes fast Punkt für Punkt. Das
Leußsche Buch ist ein überaus wertvoller Beitrag zur Frage der Strafrechtsreform und sei jedem,
der sür die Strafrechtspflege auch nur eine Spur von Interesse hat, aufs angelegentlichste
empfohlen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/311>, abgerufen am 22.07.2024.