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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

manchen ganz schweren Verbrechen, wie in einzelnen Fällen des Mordes, bei
denen dem Entschluß des Täters zur Tat der weitere Entschluß, die Sühne der
Tat ans sich zu nehmen oder an sich selbst zu vollstrecken, vielleicht schon voraus¬
gegangen ist, fehlt es an dem geschilderten Angstgefühl, Hier sind eben die
entsprechenden psychologischen Vorgänge aufs engste verwoben mit denen, die
zur verbrecherischen Tat selbst geführt haben; die Angst vor den Folgen der
Tat wurde durchgekämpft mit der Angst vor der Tat selbst, und wir pflegen
deshalb, ganz folgerichtig, verbrecherischen Taten solcher Art nicht einen gewissen
Zoll des Mitleids zu versagen. Aber auch in diesen Fällen ist die Verhängung
der Untersuchungshaft, sofern die Schwere einer solchen Maßregel überhaupt
der Schwere der Tat entspricht, eine Spannungslösung und damit fast eine
Wohltat für den erregten menschlichen Organismus. Natürlich tritt diese Wirkung
nicht immer im Augenblick der Verhaftung ein, namentlich wenn diese noch von
besonders dramatischen Umstünden begleitet ist, oder wenn ihr ein längerer
Transport folgt; aber sie wird wohl kaum noch ausbleiben, sobald die Ein¬
samkeit der öden Zelle auf den Gefangnen zu wirken beginnt. Dann folgt
meistens die Reaktion auf die vorherige Aufregung; eine starke Niedergeschlagen¬
heit bemächtigt sich des Verhafteten, die bisweilen fast zur Apathie wird oder
zu Selbstmordgedanken auch in solchen Fällen führt, wo die zu erwartende
Strafe, und was damit zusammenhängt, zu der Schwere eines solchen Entschlusses
in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehn scheinen. Wenn ich hier den Selbst¬
mord von Untersuchungsgefängnis gerade bei der Besprechung der Wirkung der
Untersuchungshaft auf solche, die sich schuldig fühlen, erwähne, so will ich damit
nicht etwa sagen, daß ein während der Untersuchungshaft verübter Selbstmord
oder Selbstmordversuch gewissermaßen ein Schuldbekenntnis einschließe. Es ist
sehr wohl denkbar, daß die oben geschilderten psychischen Wirkungen der Unter¬
suchungshaft auch einen besonders empfindlich oder melancholisch angelegten
Unschuldigen zum Selbstmord treiben, und vereinzelt sind Fälle dieser Art fest¬
gestellt worden, namentlich bei längerer Dauer der Untersuchungshaft.

Die Periode der Niedergeschlagenheit ist natürlich von ganz verschiedner
Lange; sie kann während der ganzen Untersuchungshaft anhalten und sich
während der Strafhaft fortsetzen, aber sie kann auch, namentlich bei verbrecherisch
angelegten Naturen, sehr schnell verfliegen und einer energischen Tätigkeit Platz
machen, die auf Vereitlung der staatlichen Gerechtigkeit gerichtet ist. Es würde
zu weit führen, hier auch nur andeutungsweise zu schildern, mit wie raffinierter
Mitteln dieses Ziel oft angestrebt wird. Daß Flnchtplüne und alle die ver-
schiednen Versuche, sich mit der Außenwelt in verbotne Verbindung zu setzen
(Kassiber, Mitteilungen durch andre früher zur Entlassung gelangende Ge¬
fangne usw.), im Gefängnis am besten reifen, liegt in der Natur der Dinge,
aber auch die meisten der phantasievollen Märchen, die zur Entlastung dienen
sollen und die Untersuchung oft auf das äußerste erschweren, sowie alle die
unzähligen andern, nicht selten erfolgreichen Kniffe, die als Verteidigungsmittel
zur Anwendung gelangen, verdanken ihr Dasein der erzwungnen Muße und
Einsamkeit des Untersuchungsgefängnisses.

Damit hängt aber noch etwas andres zusammen, das zwar dem nur


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

manchen ganz schweren Verbrechen, wie in einzelnen Fällen des Mordes, bei
denen dem Entschluß des Täters zur Tat der weitere Entschluß, die Sühne der
Tat ans sich zu nehmen oder an sich selbst zu vollstrecken, vielleicht schon voraus¬
gegangen ist, fehlt es an dem geschilderten Angstgefühl, Hier sind eben die
entsprechenden psychologischen Vorgänge aufs engste verwoben mit denen, die
zur verbrecherischen Tat selbst geführt haben; die Angst vor den Folgen der
Tat wurde durchgekämpft mit der Angst vor der Tat selbst, und wir pflegen
deshalb, ganz folgerichtig, verbrecherischen Taten solcher Art nicht einen gewissen
Zoll des Mitleids zu versagen. Aber auch in diesen Fällen ist die Verhängung
der Untersuchungshaft, sofern die Schwere einer solchen Maßregel überhaupt
der Schwere der Tat entspricht, eine Spannungslösung und damit fast eine
Wohltat für den erregten menschlichen Organismus. Natürlich tritt diese Wirkung
nicht immer im Augenblick der Verhaftung ein, namentlich wenn diese noch von
besonders dramatischen Umstünden begleitet ist, oder wenn ihr ein längerer
Transport folgt; aber sie wird wohl kaum noch ausbleiben, sobald die Ein¬
samkeit der öden Zelle auf den Gefangnen zu wirken beginnt. Dann folgt
meistens die Reaktion auf die vorherige Aufregung; eine starke Niedergeschlagen¬
heit bemächtigt sich des Verhafteten, die bisweilen fast zur Apathie wird oder
zu Selbstmordgedanken auch in solchen Fällen führt, wo die zu erwartende
Strafe, und was damit zusammenhängt, zu der Schwere eines solchen Entschlusses
in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehn scheinen. Wenn ich hier den Selbst¬
mord von Untersuchungsgefängnis gerade bei der Besprechung der Wirkung der
Untersuchungshaft auf solche, die sich schuldig fühlen, erwähne, so will ich damit
nicht etwa sagen, daß ein während der Untersuchungshaft verübter Selbstmord
oder Selbstmordversuch gewissermaßen ein Schuldbekenntnis einschließe. Es ist
sehr wohl denkbar, daß die oben geschilderten psychischen Wirkungen der Unter¬
suchungshaft auch einen besonders empfindlich oder melancholisch angelegten
Unschuldigen zum Selbstmord treiben, und vereinzelt sind Fälle dieser Art fest¬
gestellt worden, namentlich bei längerer Dauer der Untersuchungshaft.

Die Periode der Niedergeschlagenheit ist natürlich von ganz verschiedner
Lange; sie kann während der ganzen Untersuchungshaft anhalten und sich
während der Strafhaft fortsetzen, aber sie kann auch, namentlich bei verbrecherisch
angelegten Naturen, sehr schnell verfliegen und einer energischen Tätigkeit Platz
machen, die auf Vereitlung der staatlichen Gerechtigkeit gerichtet ist. Es würde
zu weit führen, hier auch nur andeutungsweise zu schildern, mit wie raffinierter
Mitteln dieses Ziel oft angestrebt wird. Daß Flnchtplüne und alle die ver-
schiednen Versuche, sich mit der Außenwelt in verbotne Verbindung zu setzen
(Kassiber, Mitteilungen durch andre früher zur Entlassung gelangende Ge¬
fangne usw.), im Gefängnis am besten reifen, liegt in der Natur der Dinge,
aber auch die meisten der phantasievollen Märchen, die zur Entlastung dienen
sollen und die Untersuchung oft auf das äußerste erschweren, sowie alle die
unzähligen andern, nicht selten erfolgreichen Kniffe, die als Verteidigungsmittel
zur Anwendung gelangen, verdanken ihr Dasein der erzwungnen Muße und
Einsamkeit des Untersuchungsgefängnisses.

Damit hängt aber noch etwas andres zusammen, das zwar dem nur


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[0303] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung manchen ganz schweren Verbrechen, wie in einzelnen Fällen des Mordes, bei denen dem Entschluß des Täters zur Tat der weitere Entschluß, die Sühne der Tat ans sich zu nehmen oder an sich selbst zu vollstrecken, vielleicht schon voraus¬ gegangen ist, fehlt es an dem geschilderten Angstgefühl, Hier sind eben die entsprechenden psychologischen Vorgänge aufs engste verwoben mit denen, die zur verbrecherischen Tat selbst geführt haben; die Angst vor den Folgen der Tat wurde durchgekämpft mit der Angst vor der Tat selbst, und wir pflegen deshalb, ganz folgerichtig, verbrecherischen Taten solcher Art nicht einen gewissen Zoll des Mitleids zu versagen. Aber auch in diesen Fällen ist die Verhängung der Untersuchungshaft, sofern die Schwere einer solchen Maßregel überhaupt der Schwere der Tat entspricht, eine Spannungslösung und damit fast eine Wohltat für den erregten menschlichen Organismus. Natürlich tritt diese Wirkung nicht immer im Augenblick der Verhaftung ein, namentlich wenn diese noch von besonders dramatischen Umstünden begleitet ist, oder wenn ihr ein längerer Transport folgt; aber sie wird wohl kaum noch ausbleiben, sobald die Ein¬ samkeit der öden Zelle auf den Gefangnen zu wirken beginnt. Dann folgt meistens die Reaktion auf die vorherige Aufregung; eine starke Niedergeschlagen¬ heit bemächtigt sich des Verhafteten, die bisweilen fast zur Apathie wird oder zu Selbstmordgedanken auch in solchen Fällen führt, wo die zu erwartende Strafe, und was damit zusammenhängt, zu der Schwere eines solchen Entschlusses in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehn scheinen. Wenn ich hier den Selbst¬ mord von Untersuchungsgefängnis gerade bei der Besprechung der Wirkung der Untersuchungshaft auf solche, die sich schuldig fühlen, erwähne, so will ich damit nicht etwa sagen, daß ein während der Untersuchungshaft verübter Selbstmord oder Selbstmordversuch gewissermaßen ein Schuldbekenntnis einschließe. Es ist sehr wohl denkbar, daß die oben geschilderten psychischen Wirkungen der Unter¬ suchungshaft auch einen besonders empfindlich oder melancholisch angelegten Unschuldigen zum Selbstmord treiben, und vereinzelt sind Fälle dieser Art fest¬ gestellt worden, namentlich bei längerer Dauer der Untersuchungshaft. Die Periode der Niedergeschlagenheit ist natürlich von ganz verschiedner Lange; sie kann während der ganzen Untersuchungshaft anhalten und sich während der Strafhaft fortsetzen, aber sie kann auch, namentlich bei verbrecherisch angelegten Naturen, sehr schnell verfliegen und einer energischen Tätigkeit Platz machen, die auf Vereitlung der staatlichen Gerechtigkeit gerichtet ist. Es würde zu weit führen, hier auch nur andeutungsweise zu schildern, mit wie raffinierter Mitteln dieses Ziel oft angestrebt wird. Daß Flnchtplüne und alle die ver- schiednen Versuche, sich mit der Außenwelt in verbotne Verbindung zu setzen (Kassiber, Mitteilungen durch andre früher zur Entlassung gelangende Ge¬ fangne usw.), im Gefängnis am besten reifen, liegt in der Natur der Dinge, aber auch die meisten der phantasievollen Märchen, die zur Entlastung dienen sollen und die Untersuchung oft auf das äußerste erschweren, sowie alle die unzähligen andern, nicht selten erfolgreichen Kniffe, die als Verteidigungsmittel zur Anwendung gelangen, verdanken ihr Dasein der erzwungnen Muße und Einsamkeit des Untersuchungsgefängnisses. Damit hängt aber noch etwas andres zusammen, das zwar dem nur

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/303>, abgerufen am 22.07.2024.