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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Die ungarische verfassmigskrise

des Armeebefehls von Chlopy ein Appell an alle Volksstämme Ungarns heraus¬
klang. Ein halbes Jahr früher hätte eine Kundgebung wie diese wahrscheinlich
die Obstruktion niedergeschlagen, weil sie den gemäßigten Elementen im unga¬
rischen Abgeordnetenhause einen Rückhalt gegeben hätte, aber auch noch im
September hätte sie die Entwirrung befördert, wenn man in Wien fest ge¬
blieben wäre. Es ifr anzunehmen, daß man sich in Wien, als der Armee¬
befehl vorbereitet wurde, nicht klar darüber war, was zu geschehen habe, wenn
er nicht sofort die niederschlagende Wirkung ausüben sollte; anders kann man es
sich wenigstens nicht erklären, daß der mittlerweile in Wien erschienene unga¬
rische Ministerpräsident Graf Khuen mit einem Reskript nach Pest zurückfuhr,
das gewissermaßen die Sprache des Chlopyer Armeebefehls vor der "Nation"
entschuldigte. Das war eine sich wahrscheinlich aus der Unsicherheit über die
weiter zu ergreifenden Maßnahmen ergebende Inkonsequenz, die zur Folge
hatte, daß der Chlopyer Armeebefehl zwar nicht zum Gegenstand der parlamen¬
tarischen Kritik gemacht wurde, aber nur auf Grund eines Beschlusses der
Regierungspartei, worin ausdrücklich die Apponyische Auffassung über den
Paragraphen 11 des Ausgleichsgesetzes ausgedrückt war. Damit war der Armee¬
befehl wirkungslos gemacht, die Dinge standen genau auf demselben Punkte
wie vor seiner Erlassung, ja sie standen noch schlechter dnrch den Sturz des
neuerdings zur Kabiuettbildung berufnen Grafen Khuen: die Auflösung der
alten liberalen Partei war vollendet, Graf Julius Andrassy und Graf Stephan
Tisza geboten zwar noch über ihre persönlichen Anhänger, eine politische Or¬
ganisation hatte innerhalb der Regierungspartei aber nur noch die Gruppe
Apponyis, der es deshalb gelang, allmählich die ganze Regierungspartei samt
den persönlichen Gegnern Apponyis in den Bannkreis ihrer staatsrechtlichen
Anschauungen zu ziehen. Hatte die Regierungspartei bisher die Obstruktion
der Opposition geduldet, so begann sie jetzt selbst zu obstruieren, und zwar
gegen die Krone, indem sie die Bildung eines verantwortlichen Ministeriums
verweigerte, wenn nicht der Kaiser zuvor grundsätzlich ans seine in Para¬
graph 11 des ungarischen Ausgleichsgesetzes verbrieften Majestätsrechte ver¬
zichtete.

Nach der Lage der Dinge bieten sich der Krone zwei Möglichkeiten: ent¬
weder sie setzt den Kampf um ihre Rechte und um die Einheit der Armee
fort, oder sie kapituliert und beruft ein Kabinett, dem sie als Patengeschenk
die Oberhoheit über die ungarischen Regimenter in die Wiege legt. Damit
würde der Friede in Ungarn vorläufig allerdings wiederhergestellt, jedoch auch
die Verfassung von 1867 preisgegeben sein, und zwar nicht nnr für ihre Ne-
servatrechte der Armee gegenüber, sondern anch für jede Gemeinsamkeit der
beiden Neichshülfteu, ausgenommen die der Dynastie. Denn wenn nicht Ungarn
-- das aus wirtschaftlichen Gründen die gänzliche Trennung von Österreich
noch nicht wünschen kann --, so würde doch Österreich das Tischtuch zer¬
schneiden, nachdem durch die Konzessionen wegen der Armee ohnehin das
Rückgrat der Realunion zwischen beiden Neichshülften gebrochen wäre.

Wie es heißt, sei nun der Kaiser entschlossen, nicht nachzugeben, sondern
dem Plane geneigt, die Kabinettsbildung einem "starken Mann" anzuvertrauen,


Die ungarische verfassmigskrise

des Armeebefehls von Chlopy ein Appell an alle Volksstämme Ungarns heraus¬
klang. Ein halbes Jahr früher hätte eine Kundgebung wie diese wahrscheinlich
die Obstruktion niedergeschlagen, weil sie den gemäßigten Elementen im unga¬
rischen Abgeordnetenhause einen Rückhalt gegeben hätte, aber auch noch im
September hätte sie die Entwirrung befördert, wenn man in Wien fest ge¬
blieben wäre. Es ifr anzunehmen, daß man sich in Wien, als der Armee¬
befehl vorbereitet wurde, nicht klar darüber war, was zu geschehen habe, wenn
er nicht sofort die niederschlagende Wirkung ausüben sollte; anders kann man es
sich wenigstens nicht erklären, daß der mittlerweile in Wien erschienene unga¬
rische Ministerpräsident Graf Khuen mit einem Reskript nach Pest zurückfuhr,
das gewissermaßen die Sprache des Chlopyer Armeebefehls vor der „Nation"
entschuldigte. Das war eine sich wahrscheinlich aus der Unsicherheit über die
weiter zu ergreifenden Maßnahmen ergebende Inkonsequenz, die zur Folge
hatte, daß der Chlopyer Armeebefehl zwar nicht zum Gegenstand der parlamen¬
tarischen Kritik gemacht wurde, aber nur auf Grund eines Beschlusses der
Regierungspartei, worin ausdrücklich die Apponyische Auffassung über den
Paragraphen 11 des Ausgleichsgesetzes ausgedrückt war. Damit war der Armee¬
befehl wirkungslos gemacht, die Dinge standen genau auf demselben Punkte
wie vor seiner Erlassung, ja sie standen noch schlechter dnrch den Sturz des
neuerdings zur Kabiuettbildung berufnen Grafen Khuen: die Auflösung der
alten liberalen Partei war vollendet, Graf Julius Andrassy und Graf Stephan
Tisza geboten zwar noch über ihre persönlichen Anhänger, eine politische Or¬
ganisation hatte innerhalb der Regierungspartei aber nur noch die Gruppe
Apponyis, der es deshalb gelang, allmählich die ganze Regierungspartei samt
den persönlichen Gegnern Apponyis in den Bannkreis ihrer staatsrechtlichen
Anschauungen zu ziehen. Hatte die Regierungspartei bisher die Obstruktion
der Opposition geduldet, so begann sie jetzt selbst zu obstruieren, und zwar
gegen die Krone, indem sie die Bildung eines verantwortlichen Ministeriums
verweigerte, wenn nicht der Kaiser zuvor grundsätzlich ans seine in Para¬
graph 11 des ungarischen Ausgleichsgesetzes verbrieften Majestätsrechte ver¬
zichtete.

Nach der Lage der Dinge bieten sich der Krone zwei Möglichkeiten: ent¬
weder sie setzt den Kampf um ihre Rechte und um die Einheit der Armee
fort, oder sie kapituliert und beruft ein Kabinett, dem sie als Patengeschenk
die Oberhoheit über die ungarischen Regimenter in die Wiege legt. Damit
würde der Friede in Ungarn vorläufig allerdings wiederhergestellt, jedoch auch
die Verfassung von 1867 preisgegeben sein, und zwar nicht nnr für ihre Ne-
servatrechte der Armee gegenüber, sondern anch für jede Gemeinsamkeit der
beiden Neichshülfteu, ausgenommen die der Dynastie. Denn wenn nicht Ungarn
— das aus wirtschaftlichen Gründen die gänzliche Trennung von Österreich
noch nicht wünschen kann —, so würde doch Österreich das Tischtuch zer¬
schneiden, nachdem durch die Konzessionen wegen der Armee ohnehin das
Rückgrat der Realunion zwischen beiden Neichshülften gebrochen wäre.

Wie es heißt, sei nun der Kaiser entschlossen, nicht nachzugeben, sondern
dem Plane geneigt, die Kabinettsbildung einem „starken Mann" anzuvertrauen,


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[0296] Die ungarische verfassmigskrise des Armeebefehls von Chlopy ein Appell an alle Volksstämme Ungarns heraus¬ klang. Ein halbes Jahr früher hätte eine Kundgebung wie diese wahrscheinlich die Obstruktion niedergeschlagen, weil sie den gemäßigten Elementen im unga¬ rischen Abgeordnetenhause einen Rückhalt gegeben hätte, aber auch noch im September hätte sie die Entwirrung befördert, wenn man in Wien fest ge¬ blieben wäre. Es ifr anzunehmen, daß man sich in Wien, als der Armee¬ befehl vorbereitet wurde, nicht klar darüber war, was zu geschehen habe, wenn er nicht sofort die niederschlagende Wirkung ausüben sollte; anders kann man es sich wenigstens nicht erklären, daß der mittlerweile in Wien erschienene unga¬ rische Ministerpräsident Graf Khuen mit einem Reskript nach Pest zurückfuhr, das gewissermaßen die Sprache des Chlopyer Armeebefehls vor der „Nation" entschuldigte. Das war eine sich wahrscheinlich aus der Unsicherheit über die weiter zu ergreifenden Maßnahmen ergebende Inkonsequenz, die zur Folge hatte, daß der Chlopyer Armeebefehl zwar nicht zum Gegenstand der parlamen¬ tarischen Kritik gemacht wurde, aber nur auf Grund eines Beschlusses der Regierungspartei, worin ausdrücklich die Apponyische Auffassung über den Paragraphen 11 des Ausgleichsgesetzes ausgedrückt war. Damit war der Armee¬ befehl wirkungslos gemacht, die Dinge standen genau auf demselben Punkte wie vor seiner Erlassung, ja sie standen noch schlechter dnrch den Sturz des neuerdings zur Kabiuettbildung berufnen Grafen Khuen: die Auflösung der alten liberalen Partei war vollendet, Graf Julius Andrassy und Graf Stephan Tisza geboten zwar noch über ihre persönlichen Anhänger, eine politische Or¬ ganisation hatte innerhalb der Regierungspartei aber nur noch die Gruppe Apponyis, der es deshalb gelang, allmählich die ganze Regierungspartei samt den persönlichen Gegnern Apponyis in den Bannkreis ihrer staatsrechtlichen Anschauungen zu ziehen. Hatte die Regierungspartei bisher die Obstruktion der Opposition geduldet, so begann sie jetzt selbst zu obstruieren, und zwar gegen die Krone, indem sie die Bildung eines verantwortlichen Ministeriums verweigerte, wenn nicht der Kaiser zuvor grundsätzlich ans seine in Para¬ graph 11 des ungarischen Ausgleichsgesetzes verbrieften Majestätsrechte ver¬ zichtete. Nach der Lage der Dinge bieten sich der Krone zwei Möglichkeiten: ent¬ weder sie setzt den Kampf um ihre Rechte und um die Einheit der Armee fort, oder sie kapituliert und beruft ein Kabinett, dem sie als Patengeschenk die Oberhoheit über die ungarischen Regimenter in die Wiege legt. Damit würde der Friede in Ungarn vorläufig allerdings wiederhergestellt, jedoch auch die Verfassung von 1867 preisgegeben sein, und zwar nicht nnr für ihre Ne- servatrechte der Armee gegenüber, sondern anch für jede Gemeinsamkeit der beiden Neichshülfteu, ausgenommen die der Dynastie. Denn wenn nicht Ungarn — das aus wirtschaftlichen Gründen die gänzliche Trennung von Österreich noch nicht wünschen kann —, so würde doch Österreich das Tischtuch zer¬ schneiden, nachdem durch die Konzessionen wegen der Armee ohnehin das Rückgrat der Realunion zwischen beiden Neichshülften gebrochen wäre. Wie es heißt, sei nun der Kaiser entschlossen, nicht nachzugeben, sondern dem Plane geneigt, die Kabinettsbildung einem „starken Mann" anzuvertrauen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/296>, abgerufen am 22.07.2024.