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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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von alten Büchern

auch ein Gesetz fordern, daß, sobald das Regiment auf den Zwcykainpf er-
kennete, beyde Theile so lange kämpfen sollten, bis einer auf dem Platze
bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum Degen greifen, und sich
Wider ihre Absicht unglücklich machen, einigen Einhalt zu thun . > . Mir scheint
der Zweykampf in obiger Form die letzte mögliche Einschränkung der Selbst¬
rache zu seyn; und der Gesetzgeber muß zufrieden seyn, wenn er das Mög¬
liche sicher erreicht hat."

Mosers Antwort konnte nur in diesem Sinn ausfallen. Das alte ger¬
manische Freiheitsgefühl, der trotzige Unabhängigkeitssinn seines niedersüchsischen
Heimatlandes war mächtig in ihm, und "das Recht, uus selbst Recht zu schaffen,"
deuchte ihn "das edelste Kleinod der Freiheit." So erschien ihm auch das mittel¬
alterliche Faustrecht "weit systematischer und vernünftiger als unser heutiges
Völkerrecht, welches ein müßiger Mann entwirft, der Soldat nicht ließt, und
der Stärkste verlacht." Auch andern Historikern wußte er seine Vorliebe für
die Zeiten des Faustrechts mitzuteilen, "die Zeiten, worin unsere Nation das
größte Gefühl der Ehre, die mehrste körperliche Tugend und eine eigene Na¬
tionalgröße gezeigt hat." Immer und immer wieder kommt er darauf zurück,
"daß in gewissen Fällen, wo die Ehre eines Mannes beleidigt ist, die Privat¬
rache aller Gesetzgebung und allen Strafen trotzt."

Die Ehre war für Möser das höchste Gut, die treibende Kraft im bürger¬
lichen Leben, "der mächtige Leitfaden der Menschheit." Aber eine gleiche Ehre
für alle Stände wollte er nicht gelten lassen. Er war wenig damit einver¬
standen, daß der Reichstag von 1731 viele Leute "ehrlich" gemacht hatte, die
es vordem nicht waren, "Schäfer, Hirten und dergleichen Leute . . . beinahe
alle Geschöpfe, die nur zwey Beine und keine Federn haben." Auch eine all¬
gemeine Aufklärung war nicht nach seinem Sinn: "Der Pöbel ist doch überall
Ochs, er hat zwey Hörner, den Aberglauben und die Intoleranz. Nimmt
man sie ihm, so kann man ihn weder fassen noch anspannen, und läßt man
sie ihm, so richtet er oft Unheil an. Indessen glaube ich doch, daß es besser
sei, sie ihm zu lassen, als zu nehmen; mir muß mau dafür sorgen, daß die
Ochsentreiber ihre Hörner ablegen. Wenn die Aufklärung unsrer Zeiten es
auch nnr so weit bringt, daß die Regenten tolerant werden, so mag der Pöbel
und was dazu gehört, immer stößig bleiben."

Mit dieser Auffassung, die des Lichtes helle Fackel nicht in die Hand des
ewig Blinden geben wollte, stand Möser nicht allein. Sogar noch zu Anfang
des neunzehnten Jahrhunderts wollte Hebel, der doch aus dem Volke hervor¬
gegangen war, das Volk uicht mündig gesprochen wissen, sondern unter wohl¬
wollender Bevormundung der höhern Stunde in seinen alten abergläubischen
Anschauungen belassen. (Hebel, Beitrüge zur Religionsphilosophie III.) Aber
in Mösers sozialpolitischen Schriften spricht sich eine schroffe Härte gegen die
Land- und Besitzlosen aus, denen er sogar die Wohltat einer Gesetzgebung,
vor der alle Bürger gleich sind, nur widerwillig zugesteht.

Und sein Widerspruch gegen "die neumodische Menschenliebe, welche die
Rechte der Menschheit über die bürgerlichen erhebt," gegen die "falsche Philo¬
sophie des Gesetzgebers, der zuletzt an jedem Menschen gleiche Rechte und


Grenzboten IV 1903 31
von alten Büchern

auch ein Gesetz fordern, daß, sobald das Regiment auf den Zwcykainpf er-
kennete, beyde Theile so lange kämpfen sollten, bis einer auf dem Platze
bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum Degen greifen, und sich
Wider ihre Absicht unglücklich machen, einigen Einhalt zu thun . > . Mir scheint
der Zweykampf in obiger Form die letzte mögliche Einschränkung der Selbst¬
rache zu seyn; und der Gesetzgeber muß zufrieden seyn, wenn er das Mög¬
liche sicher erreicht hat."

Mosers Antwort konnte nur in diesem Sinn ausfallen. Das alte ger¬
manische Freiheitsgefühl, der trotzige Unabhängigkeitssinn seines niedersüchsischen
Heimatlandes war mächtig in ihm, und „das Recht, uus selbst Recht zu schaffen,"
deuchte ihn „das edelste Kleinod der Freiheit." So erschien ihm auch das mittel¬
alterliche Faustrecht „weit systematischer und vernünftiger als unser heutiges
Völkerrecht, welches ein müßiger Mann entwirft, der Soldat nicht ließt, und
der Stärkste verlacht." Auch andern Historikern wußte er seine Vorliebe für
die Zeiten des Faustrechts mitzuteilen, „die Zeiten, worin unsere Nation das
größte Gefühl der Ehre, die mehrste körperliche Tugend und eine eigene Na¬
tionalgröße gezeigt hat." Immer und immer wieder kommt er darauf zurück,
„daß in gewissen Fällen, wo die Ehre eines Mannes beleidigt ist, die Privat¬
rache aller Gesetzgebung und allen Strafen trotzt."

Die Ehre war für Möser das höchste Gut, die treibende Kraft im bürger¬
lichen Leben, „der mächtige Leitfaden der Menschheit." Aber eine gleiche Ehre
für alle Stände wollte er nicht gelten lassen. Er war wenig damit einver¬
standen, daß der Reichstag von 1731 viele Leute „ehrlich" gemacht hatte, die
es vordem nicht waren, „Schäfer, Hirten und dergleichen Leute . . . beinahe
alle Geschöpfe, die nur zwey Beine und keine Federn haben." Auch eine all¬
gemeine Aufklärung war nicht nach seinem Sinn: „Der Pöbel ist doch überall
Ochs, er hat zwey Hörner, den Aberglauben und die Intoleranz. Nimmt
man sie ihm, so kann man ihn weder fassen noch anspannen, und läßt man
sie ihm, so richtet er oft Unheil an. Indessen glaube ich doch, daß es besser
sei, sie ihm zu lassen, als zu nehmen; mir muß mau dafür sorgen, daß die
Ochsentreiber ihre Hörner ablegen. Wenn die Aufklärung unsrer Zeiten es
auch nnr so weit bringt, daß die Regenten tolerant werden, so mag der Pöbel
und was dazu gehört, immer stößig bleiben."

Mit dieser Auffassung, die des Lichtes helle Fackel nicht in die Hand des
ewig Blinden geben wollte, stand Möser nicht allein. Sogar noch zu Anfang
des neunzehnten Jahrhunderts wollte Hebel, der doch aus dem Volke hervor¬
gegangen war, das Volk uicht mündig gesprochen wissen, sondern unter wohl¬
wollender Bevormundung der höhern Stunde in seinen alten abergläubischen
Anschauungen belassen. (Hebel, Beitrüge zur Religionsphilosophie III.) Aber
in Mösers sozialpolitischen Schriften spricht sich eine schroffe Härte gegen die
Land- und Besitzlosen aus, denen er sogar die Wohltat einer Gesetzgebung,
vor der alle Bürger gleich sind, nur widerwillig zugesteht.

Und sein Widerspruch gegen „die neumodische Menschenliebe, welche die
Rechte der Menschheit über die bürgerlichen erhebt," gegen die „falsche Philo¬
sophie des Gesetzgebers, der zuletzt an jedem Menschen gleiche Rechte und


Grenzboten IV 1903 31
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[0249] von alten Büchern auch ein Gesetz fordern, daß, sobald das Regiment auf den Zwcykainpf er- kennete, beyde Theile so lange kämpfen sollten, bis einer auf dem Platze bliebe; um der Leichtfertigkeit, womit manche zum Degen greifen, und sich Wider ihre Absicht unglücklich machen, einigen Einhalt zu thun . > . Mir scheint der Zweykampf in obiger Form die letzte mögliche Einschränkung der Selbst¬ rache zu seyn; und der Gesetzgeber muß zufrieden seyn, wenn er das Mög¬ liche sicher erreicht hat." Mosers Antwort konnte nur in diesem Sinn ausfallen. Das alte ger¬ manische Freiheitsgefühl, der trotzige Unabhängigkeitssinn seines niedersüchsischen Heimatlandes war mächtig in ihm, und „das Recht, uus selbst Recht zu schaffen," deuchte ihn „das edelste Kleinod der Freiheit." So erschien ihm auch das mittel¬ alterliche Faustrecht „weit systematischer und vernünftiger als unser heutiges Völkerrecht, welches ein müßiger Mann entwirft, der Soldat nicht ließt, und der Stärkste verlacht." Auch andern Historikern wußte er seine Vorliebe für die Zeiten des Faustrechts mitzuteilen, „die Zeiten, worin unsere Nation das größte Gefühl der Ehre, die mehrste körperliche Tugend und eine eigene Na¬ tionalgröße gezeigt hat." Immer und immer wieder kommt er darauf zurück, „daß in gewissen Fällen, wo die Ehre eines Mannes beleidigt ist, die Privat¬ rache aller Gesetzgebung und allen Strafen trotzt." Die Ehre war für Möser das höchste Gut, die treibende Kraft im bürger¬ lichen Leben, „der mächtige Leitfaden der Menschheit." Aber eine gleiche Ehre für alle Stände wollte er nicht gelten lassen. Er war wenig damit einver¬ standen, daß der Reichstag von 1731 viele Leute „ehrlich" gemacht hatte, die es vordem nicht waren, „Schäfer, Hirten und dergleichen Leute . . . beinahe alle Geschöpfe, die nur zwey Beine und keine Federn haben." Auch eine all¬ gemeine Aufklärung war nicht nach seinem Sinn: „Der Pöbel ist doch überall Ochs, er hat zwey Hörner, den Aberglauben und die Intoleranz. Nimmt man sie ihm, so kann man ihn weder fassen noch anspannen, und läßt man sie ihm, so richtet er oft Unheil an. Indessen glaube ich doch, daß es besser sei, sie ihm zu lassen, als zu nehmen; mir muß mau dafür sorgen, daß die Ochsentreiber ihre Hörner ablegen. Wenn die Aufklärung unsrer Zeiten es auch nnr so weit bringt, daß die Regenten tolerant werden, so mag der Pöbel und was dazu gehört, immer stößig bleiben." Mit dieser Auffassung, die des Lichtes helle Fackel nicht in die Hand des ewig Blinden geben wollte, stand Möser nicht allein. Sogar noch zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wollte Hebel, der doch aus dem Volke hervor¬ gegangen war, das Volk uicht mündig gesprochen wissen, sondern unter wohl¬ wollender Bevormundung der höhern Stunde in seinen alten abergläubischen Anschauungen belassen. (Hebel, Beitrüge zur Religionsphilosophie III.) Aber in Mösers sozialpolitischen Schriften spricht sich eine schroffe Härte gegen die Land- und Besitzlosen aus, denen er sogar die Wohltat einer Gesetzgebung, vor der alle Bürger gleich sind, nur widerwillig zugesteht. Und sein Widerspruch gegen „die neumodische Menschenliebe, welche die Rechte der Menschheit über die bürgerlichen erhebt," gegen die „falsche Philo¬ sophie des Gesetzgebers, der zuletzt an jedem Menschen gleiche Rechte und Grenzboten IV 1903 31

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/249>, abgerufen am 24.08.2024.